Kauf eines A5 in England
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
Beste Antwort im Thema
Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.
Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)
Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.
NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.
Vielen Dank im voraus!
mfg
Tarun
4115 Antworten
Zitat:
Habe direkt mit dem Chef der Zulassungsstelle gesprochen.
Dann weise ihn doch mal freundlich darauf hin, dass selbst in den Merkblättrern und Checklisten die seine Behörde im Internet veröffentlciht hat, auch für die Zulassung von EU-Neufahrzeugen nirgendwo der Hinweis auftaucht, dass das Fahrzeug auch da sein muss.
Weiter wäre interessant zu erfahren, auf welche Rechtsnorm sich die dortige Verwaltungspraxis stützt.
Meines Erachtens gilt Bundesrecht, und so wie ich die FZV, insbes. § 12, lese steht dort nichts von einer Vorführung. Dort wird zwar ausgeführt, "Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen.", wie dieser Nachweis zu führen ist steht dort nicht. Näheres regelt dafür die nachstehend verlinkte Richtlinie des Bundesministeriums. Dort ist festgelegt, wie im Zulassungsverfahren zu verfahren ist.
Auch in der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Bundesverkehrsministeriums finde ich beim groben querlesen da keine solche Auflage. Er möge doch so nett sein, und Dir die eindeutige Fundstelle seiner Rechtsauffassung nennen oder seine Meinung nochmals überdenken.
Hier mal ein Auszug, was man z.B. in Leverkusen benötigt, explizit auf EU Fahrzeuge zugeschnitten:
Bei Fahrzeugen die im Ausland erworben wurden:
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
Eigentumsnachweis, z.B. den Kaufvertrag oder die Rechnung im Original
Versicherungsbestätigung
Vollmacht bei Vertretung
Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
bei Zulassung auf Minderjährige: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes
bei Zulassung auf Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden
Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug nicht in einem EU-Staat erworben wurde
Bankverbindung für den Einzug der KFZ-Steuer; bei Bevollmächtigung: schriftliche Genehmigung zum Einzug
Quelle , Registerkarte Unterlagen und Gebühren
Zitat:
Original geschrieben von Dirk_8699
Dann weise ihn doch mal freundlich darauf hin, dass selbst in den Merkblättrern und Checklisten die seine Behörde im Internet veröffentlciht hat, auch für die Zulassung von EU-Neufahrzeugen nirgendwo der Hinweis auftaucht, dass das Fahrzeug auch da sein muss.Zitat:
Habe direkt mit dem Chef der Zulassungsstelle gesprochen.
Weiter wäre interessant zu erfahren, auf welche Rechtsnorm sich die dortige Verwaltungspraxis stützt.
Meines Erachtens gilt Bundesrecht, und so wie ich die FZV, insbes. § 12, lese steht dort nichts von einer Vorführung. Dort wird zwar ausgeführt, "Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen.", wie dieser Nachweis zu führen ist steht dort nicht. Näheres regelt dafür die nachstehend verlinkte Richtlinie des Bundesministeriums. Dort ist festgelegt, wie im Zulassungsverfahren zu verfahren ist.
Auch in der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Bundesverkehrsministeriums finde ich beim groben querlesen da keine solche Auflage. Er möge doch so nett sein, und Dir die eindeutige Fundstelle seiner Rechtsauffassung nennen oder seine Meinung nochmals überdenken.
Solche Diskussionen mit Behoerden fuehren ja meistens nicht weit, also einfach 5-Tages Kennzeichen und mit der eigenen Versicherung reden fuer Vollkasko in den 5 Tagen und eine kulante Anrechnung, dann ist das Thema stressfrei erledigt (ausser wenn die 5 Tage nicht ausreichen weil man es mit Urlaub verknuepfen will)
Zitat:
Original geschrieben von pop1983
Dann das Kurzzeitkennzeichen aber ..........
Ja, das Kurzzeitkennzeichen werde ich wahrscheinlich machen. Ich muß nur nochmal mit meiner Versicherung wegen Vollkasko reden.
Joachim
Zitat:
Original geschrieben von jovogt
Ja, das Kurzzeitkennzeichen werde ich wahrscheinlich machen. Ich muß nur nochmal mit meiner Versicherung wegen Vollkasko reden.Zitat:
Original geschrieben von pop1983
Dann das Kurzzeitkennzeichen aber ..........
Joachim
Das klappt bestimmt, selbst Internetversicherer wie CosmosDirekt und Huk24 machen sowas ohne Drama obwohl man denen ja schlechten Service nachsagt weil sie ja nur anonyme Internetversicherungen seien 🙂
Ähnliche Themen
Ich finde das Thema nur grundsätzlich interessant, da ja auch einige User immer wieder von Problemen (insbesondere in Hessen glaube ich) berichten. Vielleicht sollte das einfach mal grundsätzlich geklärt werden.
Wer meldet sich als Versuchskaninchen? 🙂
Zitat:
... also einfach 5-Tages Kennzeichen und mit der eigenen Versicherung reden fuer Vollkasko in den 5 Tagen und eine kulante Anrechnung, dann ist das Thema stressfrei erledigt (ausser wenn die 5 Tage nicht ausreichen weil man es mit Urlaub verknuepfen will)
1. Ist sichergestellt, dass ein solches Kennzeichen ohne Vorführung oder Zulassungsbescheinigung II überhaupt erteilt wird?
2. Darf ich damit in England fahren? So wie ich das hier mal einige hundert Seiten vorher glaube gelesen zu haben: nein
Zitat:
Original geschrieben von Dirk_8699
1. Ist sichergestellt, dass ein solches Kennzeichen ohne Vorführung oder Zulassungsbescheinigung II überhaupt erteilt wird?Zitat:
... also einfach 5-Tages Kennzeichen und mit der eigenen Versicherung reden fuer Vollkasko in den 5 Tagen und eine kulante Anrechnung, dann ist das Thema stressfrei erledigt (ausser wenn die 5 Tage nicht ausreichen weil man es mit Urlaub verknuepfen will)
2. Darf ich damit in England fahren? So wie ich das hier mal einige hundert Seiten vorher glaube gelesen zu haben: nein
zu 1) das ist das Konzept des Kurzzeitkennzeichens, Autos abholen von denen man noch gar nichts weiss 🙂 man bekommt ein Rosa Heftchen in welches man dann selbst paar Fahrzeugdetails und Fahrgestellnummer eintragen muss bevor man mit dem Auto und den Kennzeichen rumfaehrt
zu 2) ich weiss nicht wie die UK Polizisten darauf reagieren aber innerhalb der EU muessen die Kennzeichen anerkannt werden
Ok, vielen Dank. Die Option mit dem Kurzzeitkennzeichen ist mir jetzt klar. Dies wäre dann die Alternative, wenn mit der Chef unserer Zulassungsstelle, den ich Montag erneut kontaktiere, nicht auf die o.g. Argumente reagiert.
Aber und jetzt kommts, NIEMAND kann mir hier eine Lösung für das Problem anbieten, dass mein Händler ein Haftpflichtversicherung für die UK-PLATES haben will, vorher rollt das Auto nicht vom Hof.
Alle 1day Versicherungen in uk, die ich bisher gefunden habe, versichern nicht für den Export.
Hab ich einen Denkfehler??? auf meine explizite Frage an meinen Händler, dass ich doch (wenns klappt) das Auto mittels der COC-Papiere schon hier zulassen will inkl. Versicherung und Nummernschilder meinte er, ich brauche trotzdem eine Versicherung für die UK-Plates.
Sorry, falls ich es nicht checke...biite um Aufklärung!
Zitat:
zu 2) ich weiss nicht wie die UK Polizisten darauf reagieren aber innerhalb der EU muessen die Kennzeichen anerkannt werden
Sorry, hast recht. Hab ich verwechselt mit dem Ausfuhrkennzeichen
Da es im A4 Forum keinen "England-Thread" gibt hier mal die Frage wie im Moment die Rabatt-Situation im Moment für einen A4 Avant in Watfort ist?
Danke und Gruß
Zitat:
Original geschrieben von jansen75
Da es im A4 Forum keinen "England-Thread" gibt hier mal die Frage wie im Moment die Rabatt-Situation im Moment für einen A4 Avant in Watfort ist?Danke und Gruß
Hallo
Momentan 8% Rabatt
Gruß
Tobias
Ok, hier meine Antwort auf heutige Fragen an meinen UK-Händler:
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This a real registration but it is on export plates.
When you arrive in Germany and register the vehicle there, all you have to do is return part of the UK regsitration document back to the UK's Drivers and Vehicle Licencing Agency (DVLA) by post.
We will give you the following documents on the day you pick up the car:
• a VX302 UK registration document.
• the final invoice
• COC certificate
• a copy of the VAT 411.
When the vehicle arrives here I will forward the COC certificate.
As the car is on a personal collection, we have to register the car in the UK as we are selling it here. We are not allowed to sell an unregistered car. However we can only release the vehicle on UK plates.
Please bring the insurance with you to cover you on the UK plates.
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Und genau das ist mein Problem, ich finde keine UK-Kurzzeitversicherung, die auch für Exporte versichert UND für nicht UK-Bürger. Oder gibt es eine deutsche Versicherung, die englische Kennzeichen versichert UND auch von meinem UK-Händler auch anerkannt wird für die export plates??
Versteht Ihr nun meine Frage?
Grüße,
M.
Zitat:
Original geschrieben von tobitoooo
HalloZitat:
Original geschrieben von jansen75
Da es im A4 Forum keinen "England-Thread" gibt hier mal die Frage wie im Moment die Rabatt-Situation im Moment für einen A4 Avant in Watfort ist?Danke und Gruß
Momentan 8% Rabatt
Gruß
Tobias
Danke!
Weiss jemand ob beim A4 Avant die Black Edition als LHD bestellbar ist?
Danke und Gruß
Kann mir denn keiner weiterhelfen?
Frage: wenn ich eine deutsche Versicherung finde, die mir das Auto anhand der VIN (Fahrgestellnummer) versichert, ist dann die grüne internationale Versicherungskarte auch ausreichend dafür, dass mir mein Händler das Auto mit den Export-plates aushändigt?! Schließlich liegt ihm eine europaweite Verischerungsbestätigung über die Fahrgestellnummer vor?!?!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von smilerr
Kann mir denn keiner weiterhelfen?Frage: wenn ich eine deutsche Versicherung finde, die mir das Auto anhand der VIN (Fahrgestellnummer) versichert, ist dann die grüne internationale Versicherungskarte auch ausreichend dafür, dass mir mein Händler das Auto mit den Export-plates aushändigt?! Schließlich liegt ihm eine europaweite Verischerungsbestätigung über die Fahrgestellnummer vor?!?!
Gruß
Wir reden hier aber schon vom gleichen Händler Watford Audi Otterspool Way, Watford, Herts WD25 8HL?
Die UK Plates kannst du in die Tonne schmeißen, ich hab die Teile nie gesehen und hab sie damals auch nicht gebraucht. Wenn du denen sagst das du mit deinen eigenen Schildern kommst + Grüne Karte reicht denen das, der Rest ist dein Bier.