Kauf beim Händler*Betrug*Arglistige Täuschung*Unfall

BMW 3er E91

Hallo,
ich habe folgendes Problem, welches mir im Moment den letzten Nerv raubt:

Wir haben im Juli 2012 einen BMW 320d, Bj 2008 mit 89tkm bei einem freien Händler gekauft. Der Wagen war tip top in Schuss, auch laut Aussage des ach so freundlichen Händlers 🙂😠

Bis zum September diesen Jahres war auch alles astrein, der Wagen lief. Wir waren zufrieden...bis sich der Turbo bei einer Laufleistung von 130tkm verabschiedet hat :/ Wir ab in die Werkstatt und reparieren lassen für knapp 1500€.

Keine zwei Wochen später fängt der Motor tierisch an zu klappern, wird heiß und fängt an zu qualmen. Wir natürlich sofort angehalten, BMW kam dann wieder in die Werkstatt. Diagnose: Steuerketten gelängt und Lagerschaden. Besser gesagt: MOTORSCHADEN

Der Werkstattmeister sagte dann, das wäre bei der Laufleistung eher unnormal, ich solle doch mal beim Vorbesitzer nachfragen, mit wieviel KM er ihn seinerzeit verkauft hatte.

Ich also den Vorbesitzer angerufen, der war total nett und freundlich und hat mir sogar seinen damaligen Kaufvertrag zur Verfügung gestellt. KM sind soweit in ordnung, jedoch steht in seinem Kaufvertrag klipp und klar drin, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Wir haben ihn, laut unserem Vertrag beim Händler als unfallfrei gekauft.

Ich also wieder den Vorbesitzer angerufen, er hat mir den Unfall bestätigt und mir sogar das damalige Gutachten zukommen lassen. Dieses hat er bei seinem Verkauf sogar dem Käufer in Kopie mitgegeben. Der wusste also zum 1000% Bescheid, dass der Wagen einen Unfall hatte.

Mein Händler stellt sich da absolut quer und will mir sogar erzählen, dass er den Wagen nur im Auftrag für einen Bekannten verkauft hätte (der da wohl auch im Kaufvertrag als Käufer steht). Ich aber habe das Fahrzeug 2012 von IHM gekauft, da war keine Rede von wegen Verkauf im Auftrag oder so.

Für mich ist das argliste Täuschung und Betrug, da er mir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft hat, obwohl er ganz genau wusste, dass der Wagen einen dicken Unfall (knapp 5000€ laut Gutachten) gehabt hat.

Lohnt es sich dagegen an zu gehen? Habe eine Rechtschutzversicherung und bin also absolut bereit zum Anwalt zu gehen...

LG Sony

37 Antworten

Steht denn im Kaufvertrag dass der Wagen unfallfrei ist/war? Oder steht da gar nichts? Dann wird das auch schwierig, da man nicht davon ausgehen kann dass ein Fahrzeug unfallfrei ist, das muss zugesichert werden.

Spielt eigentlich keine Rolle. Ist ein Unfall bekannt - muss - dieser auch angegeben werden. Ob nun im Kaufvertrag direkt oder per Mail bei Anfrage, gegebenenfalls auch unter Zeugen im Verkaufsgespräch - die Form ist nicht so entscheidend und nur eine Frage der Beweislast.

Von einem Händler wird dahingehend sogar eine höhere Sorgfaltspflicht (Prüfung eines Gebrauchtwagens) erwartet, als von einem Privatverkäufer...

Erstens ist das rein rechtlich gesehen natürlich so das der TE im Recht ist, zweitens und ich finde das ist kein unwesentlicher Punkt - weil die Diskussion aufkommt ob das im Kaufvertrag vorkommen muss oder ein Hinweis erfolgen muss - ich weiß nicht ob der Händler sich mit der Aktion seinen Ruf versauen will. Eine bodenlose Frechheit die seinesgleichen sucht, also Leute seit mir bitte nicht böse aber im Regelfall kaufe ich doch schon einen Wagen im Wissen das ich ihn auf dem freien Markt zu günstigeren Konditionen bekommen kann beim Händler um weitestgehend Gewährleisten zu können, dass es sich dabei um ein Auto handelt das von der Laufleistung zumindest überwiegend nachvollziehbar sowie Unfallfrei, bzw. wenn nicht U-frei dann zumindest Fachgerecht Repariert worden ist.
Nachdem der Käufer in diesem fall aber weder im Kaufvertrag selbst noch über den Verkäufer mündlich darüber Unterrichtet worden ist, dass hier ein Unfallschaden vorliegt ist das für mich arglistige Täuschung.

Natürlich kann man jetzt darüber streiten inwieweit der Unfall mit dem Motorschaden zusammenhängt, da ist aber von meiner Seite aus eindeutig gesagt, der Schaden lässt sich mit der Laufleistung nicht vereinbaren (eventuell mal nachprüfen ob da was faul ist) und außerdem würde ich mich mal an die Überfreundlichen Direkt in München wenden (vorab mit Juristischem Beistand besprochen) ob die es als legitim empfinden ein Fahrzeug das einen Unfall hatte, wissentlich als Unfallfrei verkauft zu haben. Sollte in deinem Fall definitv auch etwas bringen, so wird von oben mal Druck auf den Händler/Verkäufer ausgeübt und der möchte das dann vllt. doch reibungslos und schnell, wie ordentlich zu deinem Gunsten abwickeln.

Bitte auf dem laufenden halten - ansonsten wünsche ich viel Erfolg und durchhaltevermögen, könnte ein steiniger Weg werden..

hallo dentheman,

cool - die erste hälfte nicht gelesen und die zweite hälfte nur teilweise verstanden ?

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Habe zugegebenermaßen eine kleine vorgeschichte was das mit dem Unfallfrei betrifft und habe somit insgesamt mal meinem Unmut etwas Luft gegeben. :/

Zitat:

@biertschi007 schrieb am 8. Oktober 2014 um 13:02:26 Uhr:


hallo, sende mir mal deine letzten 7 buchstaben/ zahlen von deiner fahrgestellnummer zu.
werde dan schauen was ich über den unfall finden kann.
m.f.g.

.

Was willst Du an der Fahrgestellnummer eigentlich sehen, außer welche Arbeiten, garantie- und kulanzbedingt ausgeführt wurden.

Alles andere liegt unter Datenschutz.

MfG

Nur mal eben zur Aufklärung:

Der Unfall hat natürlich NICHTS mit dem aktuellen Schaden zu tun!!!
Ich hatte den Vorbesitzer eigentlich angerufen, da mein Werkstattmeister die Vermutung hatte, dass der Wagen in den Kilometern gedreht wurde. Was sich ja nicht bestätigt hat.

Das mit dem Unfall ist nur per Zufall rausgekommen und das lasse ich natürlich nicht auf mir sitzen, da ich alles Belegen kann.
Laut dem Gutachten wurde die komplette Fahrertür inkl. Außenspiegel und der Kotflüger Fahrerseite ausgetauscht! Es war also nicht "Nur" ein kleiner Rempler.

Die Sache liegt jedenfalls beim Anwalt...ich halte Euch auf dem laufenden..

LG

@novesori:
In unserem Kaufvertrag steht ganz deutlich, der Wagen ist UNFALLFREI

In dem damaligen Kaufvertrag des Vorbesitzers steht, der Wagen hatte einen Unfall siehe Gutachten. Das Gutachten hat der Vorbesitzer dem Käufer in Kopie überreicht. Freundlicherweise hat er mir den Kaufvertrag sowie das Gutachten zur Verfügung gestellt und würde alles auch vor Gericht bezeugen!!!

Bin immer noch auf 180.....

Ich will den Wagen auch nicht zurückgeben, sondern eine Kaufpreisminderung! Ich hätte den Wagen seinerzeit NIEMALS für das Geld mit einem Unfall gekauft!!!!!
Außerdem finde ich, das solchen Leuten das Handwerk gelegt werden muss. Allein dafür muss er einfach bestraft werden, auch wenn ich im schlimmsten Fall mit leeren Händen nach Hause gehe...

Zitat:

@The-real-Deal schrieb am 9. Oktober 2014 um 09:52:45 Uhr:



Zitat:

@biertschi007 schrieb am 8. Oktober 2014 um 13:02:26 Uhr:


hallo, sende mir mal deine letzten 7 buchstaben/ zahlen von deiner fahrgestellnummer zu.
werde dan schauen was ich über den unfall finden kann.
m.f.g.
.
Was willst Du an der Fahrgestellnummer eigentlich sehen, außer welche Arbeiten, garantie- und kulanzbedingt ausgeführt wurden.
Alles andere liegt unter Datenschutz.

MfG
hallo, ja mehr sehe ich nicht.
aber schon mal gut zu wissen das der turbo bereits zum zweiten mal getauscht wurde!
m.f.g.

Zitat:

@sony.chris schrieb am 9. Oktober 2014 um 10:34:54 Uhr:


Ich will den Wagen auch nicht zurückgeben, sondern eine Kaufpreisminderung! Ich hätte den Wagen seinerzeit NIEMALS für das Geld mit einem Unfall gekauft!!!!!
Außerdem finde ich, das solchen Leuten das Handwerk gelegt werden muss. Allein dafür muss er einfach bestraft werden, auch wenn ich im schlimmsten Fall mit leeren Händen nach Hause gehe...

Dann freunde Dich allerdings mit dem Gedanken an, dass wir bei einem Schaden von rund 5000 Euro auf Grund des Fahrzeugalters und der Laufleistung von einer Wertminderung

von 200 bis 300 Euro

reden, wenn's gut kommt.

Und was ist mit einer Strafanzeige, immerhin sieht es ganz offensichtlich nach Betrug aus.
Kostet nichts, man muss nur beim nächsten Polizeirevier aufschlagen.

MfG

Kostet nichts? Wär ich mir pauschal nicht so sicher... 😛

Wie schon mehrfach gesagt, anzeigen kann jeder jeden, was es letztlich bringt steht auf einem anderen Blatt. Zumindest würde ich im Falle eines Falles mal beim Vorbesitzer anklingeln, ob der Wagen offiziell und schriftlich als Unfallfahrzeug vom Händler angekauft wurde. Oft haben Händler auch nur 08/15 Ankaufverträge oder das Fahrzeug taucht lediglich als Inzahlungnahme im Beisatz auf dem Kaufvertrag des Neuen auf, ohne dass ein Unfallschaden schriftlich auftaucht. Dann kann es sogar sein, dass der Vorbesitzer vom Händler noch eine auf den Deckel bekommt, sozusagen als kleine Retourkutsche... 🙂

Ergo 1? Das Verfahren gegen den Händler wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt, weil man ihm die Unfalleigenschaft des Fahrzeuges bei Ankauf beweisen müsste. Die Zusicherung des Voreigentümers wäre hier jedoch allenfalls ein Indiz, bei weitem aber kein Beweis. Und deutsche Gerichte neigen dann doch dazu, lieber mal jemanden ungeschoren davonkommen zu lassen, als sich eines Verfahrens mit ungewissem Ausgang zu bemängeln.

Ergo 2? Der Anzeigende sieht sich nun selbst zwei Verfahren gegenüber. Zum Einen strafrechtlich seitens der Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung, zum anderen zivilrechtlich seitens des Händlers, der natürlich seine Anwaltskosten erstattet und ein paar Euro Schadenersatz rausschlagen möchte.

Mein Fazit? Mit Anzeigen immer etwas vorsichtig sein. Sowas geht schneller nach hinten los, als man oft meint.

Alternative? Bitte um Prüfung des Sachverhaltes auf strafrechtliche Relevanz gegenüber der Staatsanwaltschaft in schriftlicher Form ohne eigene Wertung. In dem Fall setzt man sich auch keinerlei Gefahr aus, am Ende selbst der Dumme zu sein...

Er hat doch den Kauf bzw. Verkaufsvertrag vom Vorbesitzer des Wagens, indem klipp und klar drin steht, dass es ein Unfaller ist, genügt doch als Beweis....

Okay, das hab ich dann wohl überlesen. Wenn dem so ist, auch gut... 😉

Dennoch wäre ich mit pauschalen Anzeigen jedweder Art vorsichtig. Wie gesagt, als Händler hat man da in der Regel diverse Möglichkeiten, zumindest wenn man noch über ein oder zwei angestellte Verkäufer verfügt, denen man die Schuld in die Schuhe schieben kann. Je nach Größe des Autohauses eben.

Prinzipiell haftet zwar das Autohaus im Ganzen, ein Betrug setzt aber zumindest Vorsatz voraus, was sich leicht abstreiten lässt, wenn man nicht nachweisen kann, dass Ankäufer und Verkäufer die gleiche Person waren (z.Bsp. Unterschrift auf An- und Verkaufsvertrag).

Selbst hier ließen sich noch Entschuldigungsgründe realisieren, nämlich dann, wenn ein Mitarbeiter den Kaufvertrag "angeblich" vorbereitet und nur zur Unterschrift vorgelegt hat. Dann war es halt ein Versehen und da es fahrlässigen Betrug nicht gibt, erledigt sich auch das schneller als man meint.

Aber gut, hier und jezt alles an den Haaren herbeigezogen... 😉 😁 😛

Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, dass man mit Anzeigen allemein etwas vorsichtiger schießen sollte. Lieber den etwas unverbindlicheren Weg über die Staatsanwaltschaft nehmen und wenn nix bei rauskommt, dann ist es eben so.

Allein auf den strafrechtlichen Aspekt bezogen. Der zivlrechtliche steht ja außer Frage...

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