Kann man Start-Stopp kpl. deaktivieren?

Ford Grand C-Max DXA

Moinsen,
kann ich das Start/Stop-System langfristig(nicht jedesmal per Schaltknopf) deaktivieren?
Rausprogrammieren oder Ähnliches?
Wir fahren einen 150 Ps 2,0 Diesel aus 8/15.
Gruss
Armafo

Beste Antwort im Thema

Moin,

Zitat:

@Meadow 69' schrieb am 15. Februar 2016 um 11:11:14 Uhr:


Anfrage gestellt - bin ehrlich gesagt selber gespannt, egal was zurück kommt! :-)

Für die Zwischenzeit hier noch was Interessantes zum Lesen
http://www.daserste.de/.../start-stopp-systeme-102.html

zu diesem Posting mal ein Auszug aus deinem eigenen berechtigten Posting/Forderung hier zwei Seiten vorher:

Zitat:

Thema war NICHT etwa: Argumente gegen eine Aktivierung von SSA; Warum finde ich die SSA ganz prima; Haben Menschen, die SSA nicht mögen keine anderen Sorgen oder gar einen an der Klatsche; Was sind die Motive der Menschen, die keine SSA wollen oder: Wie finde ich es, dass andere Menschen keine SSA wollen.

Also, bitte etwas mehr Zielorientierung.

...in diesem Sinne der geforderten Zielorientierung packen wir uns nun mal alle an die eigene Nase und gehen bitte zum Thema zurück, persönliche Beleidigungen und Provokationen gehören hier definitiv nicht hin! Danke.

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Moinsen,
euch allen erstmal die üblichen Neujahreswünsche!
Ich hol dieses Thema mal wieder nach vorne,da ich mich mittlerweile etwas schlau gemacht habe,und nun weiss,dass bei VW z.B eine Abschaltmöglichkeit dieser Sinnlosigkeit nachgerüstet werden kann.
Natürlich nur unter der Hand.............
Gibt es bei uns denn mittlerweile Neuigkeiten??????
Wenn es die Möglichkeit gäbe,das Start-Stopp System zu deaktivieren,sei es mit einem Schalter statt Taster,oder der eleganten Programmiermöglichkeit,ich würde es sofort einbauen--
zum Schutz des Anlassers und dessen Peripherie!
Ich halte das ganze Motor aus-Motor an Gehampel für Arbeitsbeschaffung der Werkstätten.
Gruss

Armafo

Moin Moin,
kurze Frage zum Start Stop System. Ist das System auch von der Außentemperatur abhängig? Wir haben +3 Grad und der Motor Schaltet nicht ab. Der Motor war Warmgefahren und das System war auch nicht ausgeschaltet. Der Wagen ist ein C Max FL. Heute Nachmittag funste noch alles. Da war es aber auch Wärmer.

Gruß
Dobby

Natürlich spielt die Aussentemp. eine Rolle.Zu warm oder zu kalt und das STS ist blockiert.Müsste auch so in der Anleitung stehen...

Zitat:

@laserlock schrieb am 3. Februar 2016 um 17:43:36 Uhr:


Natürlich spielt die Aussentemp. eine Rolle.Zu warm oder zu kalt und das STS ist blockiert.Müsste auch so in der Anleitung stehen...

Hallo habe auch einen C-Max mit Start Stop und Zündschlüssel,kann nicht finden wo ich Start Stop deaktivieren kann,wer kann weiter helfen´?😕😕

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Ich habe unterhalb der Klimaregelung vier Tasten. Eine ist zur temporären Deaktivierung des Systems.

Hier noch ein Zitat aus dem verbotenen Buch:

Der Motor wird beispielsweise unter folgenden Bedingungen möglicherweise nicht vom System abgeschaltet:

Niedrige Betriebstemperatur des Motors
Um die Temperatur im Innenraum aufrechtzuerhalten.
Niedriger Ladestand der Batterie
Zu niedrige oder zu hohe Außentemperatur
Die Fahrertür wird während der Fahrt geöffnet.
Der Sicherheitsgurt des Fahrersitzes wird gelöst.
Die beheizbare Windschutzscheibe ist eingeschaltet.
Während der Regenerierung des Rußpartikelfilters
Das Getriebe befindet sich im Sportmodus oder im manuellen Modus (nur Automatikgetriebe).

Der Motor wird unter folgenden Bedingungen u. U. vom System automatisch wieder gestartet:

Um die Temperatur im Innenraum aufrechtzuerhalten, z. B. mit der Klimaanlage.
Niedriger Ladestand der Batterie
Das Fahrzeug beginnt in der Stellung Neutral an einem Gefälle abwärts zu rollen.
Die beheizbare Windschutzscheibe ist eingeschaltet.
Der Sicherheitsgurt des Fahrersitzes wird gelöst (nur Automatikgetriebe).
Die Fahrertür wird geöffnet (nur Automatikgetriebe).
Das Getriebe wird in den Sportmodus oder manuellen Modus geschaltet (nur Automatikgetriebe).

Und ich meine das ist noch nicht alles. Neulich stand ich an der Kreuzung, Motor ging aus, soweit sogut. Ich bin dann ein paar Mal auf die Bremse (das Fahrzeug stand aber still!) gestiegen und plötzlich ging der Motor an. Ich vermute um den Bremsdruck wieder aufrecht zu halten.

Fazit, die Wege der Start/Stopp Automatik sind unergründlich! Wenn sie aber längerfristig unter scheinbar normalen Bedingungen nicht funktioniert DANN könnte die Batterie schwächeln...

LG

Zitat:

@laserlock schrieb am 3. Februar 2016 um 20:28:41 Uhr:


Ich habe unterhalb der Klimaregelung vier Tasten. Eine ist zur temporären Deaktivierung des Systems.

Ja Danke gefunden,leicht versteckt hinter der Automatic

Hallo Allerseits, ich bin seit einer Woche auch stolzer Besitzer eines gebrauchten C-Max 1.6 Ecoboost Business Bj. 08/2014 mit SSA (8566/AUJ). Bin sehr begeistert von dem kleinen Max, nur die SSA nervt mich gewaltig und auch ich würde sie gerne dauerhaft deaktivieren. Habe schon vielfach gegoogelt und bin auf folgende Ansätze gekommen:

- Ein Modul/Relais hinter den SSA-Schalter anschließen
http://www.nicomania.de/auto/start-stop-automatik-deaktivieren
- Problem: Technisches, bastlerisches Können nötig

- Per OBD Anschluss rausprogrammieren (Die ELM327 Stecker gibt es ja mittlerweile bei ebay für ein Appel und n Ei)
- Problem: Mit welcher Software kann man auf das System zugreifen? und die Gefahr, dass man bei Unwissenheit sehr schnell sehr viel Schaden in der Elektronik anrichten kann

- Tipp (mit vorgehaltener Hand vom freundlichen Fachhändler um die Ecke): "Da das SSA System von vielen Faktoren (Sensoren) abhängig ist, kann man z.B. einen Sensor totlegen und das System funktioniert nicht mehr." Mir wurde da der BATTERIESENSOR (IBS) genannt. Der sitzt am Minuspol und lässt sich relativ einfach entfernen. Allerdings meint der Freundliche, dass er keine Erfahrung damit hat, wie sich der fehlende Batteriesensor auf das restliche System auswirkt(!)

Was meint ihr?

Das wäre schlicht ILLEGAL! Die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges würde erlöschen, sofern FORD Dir vorab keine Zustimmung erteilt (gemeinst ist die Zentrale, nicht der FFH).

Was davon ist illegal? Den Schalter per Relais zu deaktiviren ist höchstens auslegungessache, ob ich ihn drücke oder das Relais schaltet ist wohl wirklich unterm Strich egal.

Rausprogrammieren ist wohl kritischer weil man da 1. mehr hin machen kann und 2. dieser Eingriff tatsächlich ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zufolge haben könnte ?!

Den Batteriesensor würde ich nich abklemmen, der hat wohl noch (einige) andere Funktionen die durchaus wichtig sein könnten.

Bei Schaltgetriebe versteh ich den Sinn aber ohnehin nicht, wenn ich nicht lange stehe bleibt der Fuß sowieso auf der Kupplung und der Motor bleibt an. Wenn ich weiß, dass ich länger stehe dann nehm ich den Gang raus und dann kann auch der Motor ausgehen > Bahnschranken etc.

Bei Automatikgetrieben ist es wohl anders ...

LG

Zitat:

@laserlock schrieb am 12. Februar 2016 um 12:09:10 Uhr:


Das wäre schlicht ILLEGAL! Die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges würde erlöschen, sofern FORD Dir vorab keine Zustimmung erteilt (gemeinst ist die Zentrale, nicht der FFH).

Gewagte These. Wäre schön, wenn du das mal mit Inhalt füllst und präzisierst

Hier mal ein Beispiel:

(Thema: Serienmäßige Glühlampen mit LED am KFZ Außenbereich ersetzen)
Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

oder anderes Beispiel:
Nach §30 StVZO dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein,
dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu
erwarten ist.

Alles andere sind Stammtischparolen 😉

Zitat:

@Meadow 69' schrieb am 12. Februar 2016 um 12:33:36 Uhr:


Hier mal ein Beispiel:

(Thema: Serienmäßige Glühlampen mit LED am KFZ Außenbereich ersetzen)
Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

oder anderes Beispiel:
Nach §30 StVZO dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein,
dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu
erwarten ist.

Diese beiden Paragraphen in Kombination sind ein Widerspruch oder? Ich darf meine Kennzeichenbeleuchtung nicht gegen LED tauschen (wenn ich das korrekt interpretiere, wie immer...) aber nachdem dadurch _keine größere_ (Größer als was? Wer verda**t schreibt sowas?) Gefährdung zu erwarten ist, wäre es demnach ja wiederum vollkommen bedenkenlos das zu tun?

Kann das mit den LEDs mal jemand (mit einschlägigem Wissen?) näher erklären? Darf ich nun die Kennzeichenbeleuchtung einfach gegen LEDs tauschen (Retrofits) oder nicht?

EDIT: Ich hab die Antwort darauf schon gefunden, die Betriebserlaubnis bezieht sich auf die gesamte Einheit (Lampenkörper, Fassung und Leuchtmittel), wird ein Teil davon geändert erlischt die Betriebserlaubnis... was für ein Humbug aber gut. Im Gegensatz ist aber vollkommen legal die komplette Lampe zu tauschen (solange diese eine ABE hat) und man muss das noch nichtmal eintragen lassen? Also ob man da nicht mindestens gleich viel oder wenig falsch machen könnte wie beim Einbau von Retrofits ...

LG

Hier nochmal eine kurze Information zum IBS
http://www.hella.com/.../Intelligenter-Batteriesensor-IBS-2538.html

oder auch in langer Form
https://www.google.com/url?...

Wie ich das lese, hat der IBS eine reine Überwachungsfunktion. Ich könnte mir vorstellen, dass damit nicht mehr die Batteriespannung und Temperaturparameter der ECU zur Verfügung stehen, evtl. gibts ne Fehlermeldung (werd ich mal nächste Woche testen), aber sonst? Die Fahrzeuge ohne IBS fahren ja auch.

Der Reifen fliegt einem ja auch nicht um die Ohren, wenn man das Reifendruckkontrollsystem lahmlegt. Man sollte dann halt nur (wie auch üblich) manuell und regelmäßig an der Tanke den Luftdruck messen.

Genauso verhällt es sich denke mal auch mit der Batterie

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 12. Februar 2016 um 12:38:18 Uhr:



Zitat:

@Meadow 69' schrieb am 12. Februar 2016 um 12:33:36 Uhr:


Hier mal ein Beispiel:

(Thema: Serienmäßige Glühlampen mit LED am KFZ Außenbereich ersetzen)
Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

oder anderes Beispiel:
Nach §30 StVZO dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein,
dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu
erwarten ist.

Diese beiden Paragraphen in Kombination sind ein Widerspruch oder? Ich darf meine Kennzeichenbeleuchtung nicht gegen LED tauschen (wenn ich das korrekt interpretiere, wie immer...) aber nachdem dadurch _keine größere_ (Größer als was? Wer verda**t schreibt sowas?) Gefährdung zu erwarten ist, wäre es demnach ja wiederum vollkommen bedenkenlos das zu tun?

Kann das mit den LEDs mal jemand (mit einschlägigem Wissen?) näher erklären? Darf ich nun die Kennzeichenbeleuchtung einfach gegen LEDs tauschen (Retrofits) oder nicht?

LG

Ich wollte jetzt mit dem Beispiel eigentlich keine neue Baustelle aufmachen 🙂😁

Die beiden Paragraphen sind unabhängig voneinander zu sehen. Das eine behandelt speziell die Lichteinrichtungen und beim anderen geht es um allgemeine (Um)baumaßnahmen am Fahrzeug. Der § 30 StVZO soll NICHT bedeuten, dass "alles erlaubt ist, solange keine größere Gefährdung zu erwarten ist"! Dann könnte man sich auch die anderen §§ in der StVZO sparen 😉

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