Kann man das noch reparieren
Hallo Leute,
Mir ist heute ein Betonmischer reingedonnert.
Kann man dies noch reparieren oder ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Zum Auto: Audi 80 1.8S Bj. 1989
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tobin85
Ups da habe ich mich verschrieben...😛 Ich meinte natürlich den Wiederbeschaffungswert. Restwert ist 30€😰
hm okay. zwar nicht prickelnd aber das kommt hin.
Ja das ist nicht prickeld ich hatte auch beinahe einen Herzinfakt bekommen als ich das las.😰
Aber wenn die das so wollen dann verkauf ich ihn nicht und werd ihn als Ersatzteilspender stehen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Tobin85
Ja das ist nicht prickeld ich hatte auch beinahe einen Herzinfakt bekommen als ich das las.😰
Aber wenn die das so wollen dann verkauf ich ihn nicht und werd ihn als Ersatzteilspender stehen lassen.
jau- der niedrige wiederbeschaffungswert wird durch den (ebenfalls niedrigen) angegebenen Restwert ausgeglichen. Lohnt sich aber nur wenn man auch bereit dazu ist. Überprüf trotzdem mal ob du für 950 € im umkreis ein vergleichbares Fahrzeug finden kannst - wenn nicht wäre es
evtlratsam Einspruch einzulegen.
Ja habe ich aber für weniger. Stellt dies ein Problem dar? Sagen wir mal der neue Kostet 800 bekomme ich dann die restlichen 150€? Was passiert eigentlich wenn ich das Geld schon habe und ich den Wagen für 800 bekommen habe muss ich das Geld zurückzahlen?
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Zitat:
Original geschrieben von Tobin85
Ja habe ich aber für weniger.
ein identisches Fahrzeug ? gleicher Erhaltungs /Pflege/ Wartungs /Austatungszustand, kilometerleistung usw...? glückwunsch hätte ich nicht gedacht.
Kommt drauf an. Was du jetzt hast is das Gutachten der Gegenseite wieviel der Wagen vorher wert war, (bzw wieviel ein gleichwertiger deren Meinung nach kosten würde) und was er jetzt noch wert ist. Prinzipiell hast Du gewisse Ansprüche die Du geltend machen kannst (zb eigener Gutachter) aber im allgemeinen wird versucht dich /den Schaden so abzuwickeln, dass Du keinen Schaden davonträgst - bzw so als wäre "nix passiert", du aber auch nicht an dem Schaden "verdienst".
Man unterscheidet prinzipiell zwei Arten der Abwicklung,
die reale:
Reparaturkostenvoranschlag, Zustimmung der Versicherung einholen, reparieren lassen, Rechnung einreichen - genau den Rechnungsbetrag ausbezahlt bekommen. effektiver Schaden wurde beglichen --> Nix passiert & alle sind glücklich.
Bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden reduziert sich nur der Betrag der dir zur Verfügung steht, da es eben als nicht wirtschaftlich betrachtet wird so etwas zu reparieren (Alternativfahrzeug kostet weniger als die Reparatur, das kann man dir zumuten) weswegen dann meist fiktiv abgerechnet wird:
die fiktive:
Du bekommst Deinen Schaden bemessen. Mann versucht genau zu beziffern was der Schaden ist (Gutachter) und den Gegenwert bekommst Du dann ausbezahlt und was Du damit machst ist deine Sache. Neuwagen kaufen, reparieren lassen, künftig auf ein Auto verzichten und stattdessen ein Fahrrad dafür kaufen, egal. Man macht das zb auch häufig bei kleinen Kratzern o.ä.
Da man davon ausgeht dass der Schaden nicht repariert wird (bei W. Totalsch. sowieso) bekommst Du das Geld auch ohne Umsatzsteuer = MSwst ausbezahlt.
In deinem Fall kanst du entweder die Rechnung für die 800€ einreichen - man prüft ob das ein identisches Auto ist und erstattet dir nur (!) die 800€. (reale Abrechnung) ... oder ... du rechnest virtuell/fiktiv ab, bekommst die 950 (bzw wieviel es letzlich ist) udn ob du dann was drauflegst und einen für 2000 oder eben den für 800€ kaufst bleibt Dir überlassen. Dein Schaden waren die 950€ udn die wurden beglichen.
Ein konkretes Urteil bez deinem Ersatzfahrzeug und realer abrechnung:
http://verkehrsanwaelte.de/vio-matrix?kd=ba28f38ae904cfc&el=3289
Eine guter Überblick:
http://verkehrsanwaelte.de/vio-matrix?kd=ba28f38ae904cfc&or=87
Stichwortverzeichnis:
http://www.verkehrslexikon.de/Lexikon.php
Zitat:
Original geschrieben von Verbal Kint
jau- der niedrige wiederbeschaffungswert wird durch den (ebenfalls niedrigen) angegebenen Restwert ausgeglichen. Lohnt sich aber nur wenn man auch bereit dazu ist. Überprüf trotzdem mal ob du für 950 € im umkreis ein vergleichbares Fahrzeug finden kannst - wenn nicht wäre es evtl ratsam Einspruch einzulegen.
klar...950 EUR fuer sone Gurke sind doch schon viel 🙂.
Na na na was heißt denn hier Gurk? 😁😁
Werde mir heute mal einen anschauen der hat 113 PS und gerade TÜV bekommen. 1.9E
fuer den 1.9er SD gibt es keine Umruestung auf EURO2. Du bezahlst also fast 300 EUR steuern pro Jahr.
Zitat:
Original geschrieben von Tobin85
Na na na was heißt denn hier Gurk? 😁😁
Werde mir heute mal einen anschauen der hat 113 PS und gerade TÜV bekommen. 1.9E
Ich denke das war sarkastisch gemeint.
weiss nicht warum die Links oben nicht funktionieren...
deine Rechte findest du unter /Verkehrsunfall/Ihre Rechte
http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_ihre_rechte.html
das urteil findest du unter /urteile/ suche nach aktenzeichen - aktenzeichen VI ZR 91/0
"Bei Ersatzwagenkauf darf voller Wiederbeschaffungswert verlangt werden"
dabei gehts darum, ob die Versicherung bei realer Abwicklung die Mehrwertsteuer zahlen muss oder nicht. In deinem Fall bei fiktiver (950€-30€ - 19%) = 775€ ooder ob du die vollen (950-30)=920€ aufwenden darfst.
mal ein generelles Zitat:
"Der Wiederbeschaffungwert ist derjenige Geldbetrag, den der Geschädigte zur Anschaffung eines - verglichen mit dem Fahrzeug des Geschädigten vor dem Unfall - gleichwertigen Ersatzfahrzeuges bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren aufwenden muß."
Ich denke das könnte mit 950€ knapp werden. 🙁
dazu gibts auch noch andere Urteile - die sich dann im wesentlichen darauf beziehen ob das Fahrzeug überhaupt noch einen "gewerblichen" markt hat, sprich ob diese Fahrzeuge noch von Händler mit Gewährleistung angeboten werden - oder ob diese sämtlich als Privatverkäufe (unter Aussschluß der Gewährl) anzusehen sind. Dazu hier:
http://www.verkehrsrechtsforum.de/.../...ermehrwertsteuerbeialten.html
urteil von 2003 wohlgemerkt:
"Obwohl es hier nicht zu einer die gezahlte Umsatzsteuer ausweisenden Ersatzbeschaffung eines Pkws durch den Kläger gekommen ist, steht ihm ein ungekürzter Schadensersatzanspruch zu, denn Fahrzeuge der streitgegenständlichen Art (Daimler Benz 190 E 2.3, 13 Jahre alt, Laufleistung mehr als 226.000 km) werden durch seriöse gewerbliche Gebrauchtwagenhändler im Hinblick auf die von ihnen nicht ausschließbare Gewährleistung grundsätzlich nicht angeboten.
Nach alledem gehl das Gericht davon aus, daß eine etwaige Ersatzbeschaffung eines mit dem klägerischen Unfall-Pkw vergleichbaren Fahrzeugs nur durch den Ankauf von einer Privatperson möglich gewesen wäre. Der der Höhe nach unstreitige Wiederbeschaffungswert des klägerischen Pkws von 2.220.00 € beinhaltet somit keine anteilige Umsatzsteuer, "
Bez Ersatzfahrzeug: Ich würde den 3A motor im B3 empfehlen. 2,0E - 113PS gkat, Euro 2 Umrüstbar.
Oder evtl gleich einen B4 mit ABK (113PS) - da bekommst Du noch etwas mehr Fahrsicherheit mit ABS/ Airbag und umklappbarer Rücksitzbank serienmäßig.
achso - ist hier keine Rechtsberatung von mir, lediglich Ausdruck meiner Meinung zur allgemeinen Bildung und Information
Wow, sehr lang und ausführlich...
... aber ich habe es verstanden. Das Auto von dem ich geschrieben habe hatte ich mir angesehen 😰
Da passt Gurke wirklich so eine olle Karre sah auf den Bildern besser aus.😠
hihi, das werden 90% der Kisten auch sein, die du dir noch angucken wirst 🙂...ich war auch mal auf der Suche nach einem guten Ersatz fuer meinen, aber ich hab Mut gehabt und das Geld dafuer direkt in meine Karre gesteckt und es hat sich mehr als "gelohnt".
So endlich nach langem Hin und Her habe ich mich endlich entschlossen mir meinen Jonny selber zu peparieren. D.h. So gut wie möglich. Habe mir gleich als erstes eine Rückleute bestellt (der Deckel der Leuchte da der Lampenträger noch i.O. ist).
Wenn ich im Dezember aus dem Urlaub komme dann werde ich mich gleich in die Arbeit stürzen.
Ich stell dann mal ein paar Bilder rein wie ich es hinbekommen habe.