Juristische Frage ...

BMW 3er E36

nabend,

weiß hier vielleicht jemand definitiv, ob es als gew. Händler möglich ist, die Sachmangelhaftung in den AGBs generell auszuschließen, weil das fragliche Teil nicht nachweisbar in einer "Fachwerkstatt" eingebaut wurde?

Vielen Dank.

26 Antworten

So ist es die Gewährleistung in diesem Fall Bedeuted das der Schaden bei der Übergabe des KFZ vorgelegen haben muss. ..die ersten 6 Monate ist der Händler in der Beweispflicht danach der Käufer. ..Ich handhabe solche Angelegenheit im Falle eines Falles mit meinen Kunden immer so das Sie mir das Auto vorbei bringen und dann wird er in meiner Werkstatt wieder repariert. ...ich versuche dem Kunden entgegen zu kommen entschuldige mich freundlich das er mit dem Fahrzeug Pech gehabt hat und das Auto wird repariert. ...Im Normalfall ist eine freundliche und gütliche Einigung immer das Beste. ..und ich verlieren keinen Kunden. ..Mit jedem seriösen Händler seriöse das ebenso funktionieren. ..sage ihm das die Pumpe kaputt war bringe ihm die alte mit und argumentiere das er ja die Arbeit bzw. Die kosten für den Einbau gedpart hätte. ...dann wird er bestimmt zugänglich sein....was mich halt jetzt nur sehr stutzig macht ist das die neue Pumpe auch Geräusche verursacht. ..er wird sich in 3 Wochen nicht nochmal darauf einlassen und das muss er auch nicht weil er dir weder das Ersatzteile verkauft hat noch das Fahrzeug mit diesem Teil. ....lg Michael

jetzt sehe ich erst, was hier schief läuft: 😰

es geht bei dem "gew. Händler" nicht um einen Autohändler und eine gebrauchte Karre, sondern um den Verkäufer der Austausch-Servopumpe.
Sorry, dass mein post missverständlich war und ich das erst jetzt bemerkt habe 🙄

Achso. ..na ich bin auch davon ausgegangen das es sich hier um die Gewährleistung eines Gebrauchtwagen handelt. ..lg Michael

Also. ..auf die Pumpe hast du ohne wenn und aber Gewährleistung. ..ich hatte mich schon gewundert warum jemand das ohne abzuklären selbst austauschen will....lg

Am besten holst dir anwaltlichen Rat.

Das wird hier schief gehen.

Es gibt auch im Gewährleistungsrecht einige Haken die bedacht werden müssen und ich kenne mich da bei weitem nicht aus.

Kenne nur die Grundzüge.

Ja das stimmt. ..war von mir jetzt zu schnell pauschal dahin gesagt sorry. .wenn du Adac Mitglied bist kann man sich da glaub ich sogar telefonisch rat holen soviel ich weiß. ...das überfordert meine Kenntnisse auf. ..ich kenne mich nur bei Gewährleistung von Gebrauchtwagen etwas aus. .das ist wieder etwas anderes. ..wie mein Vorrednern schon geschrieben hat. .am besten mal einen Rechtsanwalt fragen. ...viel Glück und lg Michael

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 30. November 2015 um 11:31:35 Uhr:


Also. ..auf die Pumpe hast du ohne wenn und aber Gewährleistung.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. November 2015 um 11:37:51 Uhr:


... einige Haken die bedacht werden müssen ...

ich warte mal ab, ob skipper noch §§ nennt, und danke allen für ihre Beiträge

Ich sehe es hier eher als problematisch an, dass der "Sachverhalt" praktisch das Geschehen hier so nachgewiesen werden kann. Aber in erster Linie liegt innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Verkäufer, dass ein Sachmangel nicht vorgelegen hat. Soweit gut für dich. Die größten Bauchschmerzen hab ich nur bei dem Nachweis des "Schadens" weil bisher das Geräusch die Funktionalität nicht beeinträchtigt. Falls die Pumpe morgen ausfällt, dann sind deine Erfolgschancen nahezu 100%. Bisher kannst du so nur auf einen guten Richter/ Anwalt hoffen. Danach würde dir der Anspruch auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung bestehen. Jedoch wird der Verkäufer auch wissen, dass du nicht direkt zum Anealt rennst, weil die Kosten für einen Anwalt bei weitem höher sind als das Teil selbst. Versuch mal Kontakt herzustellen.

ich hab ihm das Problem schon gemeldet, aber noch keine Antwort bekommen.

Kannst dich ja melden, sobald es was neues geben sollte.

Na auch hier wäre eine gütliche Einigung mit Gewissheit die beste ?ösung ...wenn nicht wäre die Frage hast du Rechtschutz die zum tragen käme. ..kannst du dir vielleicht beim ADAC rat bzw Tat holen und es gäbe auch noch die Möglichkeit einer Schiedsstelle...lg

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 30. November 2015 um 14:59:00 Uhr:


Na auch hier wäre eine gütliche Einigung mit Gewissheit die beste ?ösung ...wenn nicht wäre die Frage hast du Rechtschutz die zum tragen käme. ..kannst du dir vielleicht beim ADAC rat bzw Tat holen und es gäbe auch noch die Möglichkeit einer Schiedsstelle...lg

Jap,

Es wird wohl mit einem Vergleich enden und dann bekommst du ein paar Euro.

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