Juristische Frage ...

BMW 3er E36

nabend,

weiß hier vielleicht jemand definitiv, ob es als gew. Händler möglich ist, die Sachmangelhaftung in den AGBs generell auszuschließen, weil das fragliche Teil nicht nachweisbar in einer "Fachwerkstatt" eingebaut wurde?

Vielen Dank.

26 Antworten

Gem. Paragraph 309 Nr 8b BGB ist es innerhalb einer AGB unzulässig die Sachmängelhaftung auszuschließen.

Etwas genauer wäre schon gut. Hast du ein Radio eingebaut wird das keinen Einfluss haben, hast du aber z.B den Bremssattel getauscht und jetzt ist er wieder defekt muss der Händler nichts machen. Das ist ohne nähere Informationen nichts zu zu sagen. Aber BGB steht über den AGB

danke bisher, es geht um eine Austausch-Servopumpe, selbst eingebaut nach Auto- und Pumpenhersteller-Vorgaben. (Ölbefüllung vor Einbau, erst von Hand durchdrehen, Front anheben, Lenkung betätigen, mit dem Anlasser System spülen und korrekt befüllen)
Das Ding jault.
@skipper:generell auszuschließen gaht natürlich nicht, aber was ist explizit mit o.g. Vorgabe: Einbau durch Fachwerkstatt erforderlich?

Und was möchtest du jetzt vom Händler her ersetzt haben?

naja, die alte pumpe hat 2 Tage gejault, ist dann von jetzt auf gleich ausgefallen, von daher wohl nur eine Frage der Zeit...

Nein das kann er nicht. ..egal was er da an AGB oder sonst was rein schreibt. ..er muss haftet. .im Gegenteil wenn er es ausschließt haftet er sogar 2 Jahre nur nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht vorher der Händler. ...lg Michael

Jetzt muss ich doch noch mal fragen warum hast du die pumpe eingebaut? Du musst dem Händler natürlich die Möglichkeit zur Nachbesserung geben ??

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 28. November 2015 um 18:51:03 Uhr:


Nein das kann er nicht. ..egal was er da an AGB oder sonst was rein schreibt. ..er muss haftet. .im Gegenteil wenn er es ausschließt haftet er sogar 2 Jahre nur nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht vorher der Händler. ...lg Michael

so kenne ich es auch, war mir nur nicht sicher wegen seiner Einschränkung (Fachwerkstatt)

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 28. November 2015 um 18:53:28 Uhr:


Jetzt muss ich doch noch mal fragen warum hast du die pumpe eingebaut? Du musst dem Händler natürlich die Möglichkeit zur Nachbesserung geben ??

-na, die alte hat gejault und dann völlig aufgehört richtig zu funktionieren

-das Austauschteil jault von Anfang an (und wird sicher nicht lange richtig funktionieren, sofern man es jetzt als richtig bezeichnet)

-Nachbesserung bedeutet ja wohl: erneuter Austausch

Na also einfach selbst reparieren und ihm dann die Rechnung hinlegen geht nicht er muss dir sagen was zu tun ist und wenn er es sagt und bezahlt dann wegen mir auch direkt bei bmw. ...ansonsten erlischt die gewärleistung auf dieses Teil. ...lg

@naalsogehtdoch
Geht es hier um ein gebrauchtes Teil mit x-tausend Kilometern aufm Buckel oder war das ein Neuteil (Erstzulieferer oder billiger Nachbau?)?

Greetz

Cap

Nochmal eine Frage, hast du mit dem Händler eine Vereinbarung getroffen gehabt. ..vielleicht lässt er sich ja darauf ein das er lediglich die Kosten für das Ersatzteile übernimmt und dann hast du ja Gewährleistung auf die Pumpe. ..vorausgesetzt du hast da ein Neuteil verbaut. ..wenn er nicht gerade selbst das Teil noch in seiner Werkstatt liegen hat , lässt er sich ja vielleicht darauf ein. .ansonsten ist es so wie ich geschrieben habe. ....er hat selbst das Recht zur Nachbesserung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. ..wenn er gesagt hat das die Reparatur in einer von ihm genannten Fachwerkstatt stattzufinden hat. ..hat er 3 mal die Chance den Schaden zu beheben. ..bevor du selbst tätig werden darfst und ihm entweder das Fahrzeug zurück gibst oder wenn er dies ablehnt du das Auto reparieren lassen darfst und die Kosten geltend machen kannst. ..und weil ich kein Rechtsanwalt bin muss ich hier noch anfügen. ..Dies stellt keine Rechtsberatung da sondern lediglich meine persönliche Meinung. ..lg Michael

Vorsicht! Das Austauschtteil jault: Bedeutet soviel wie, dass ein Schaden unmittelbar bevor steht, noch nicht dass er vorliegt. Den "Schaden" hast du ja noch nicht weil das Teil an sich funktioniert. Genau dasselbe macht VW etc. bei rasselnden Steuerketten. Damit der Kunde dann Ruhe gibt, geben sie aus "Höflichkeit" noch 50% Kulanz. Falls man es als Schaden betrachten kann, hat der Käufer gem. Paragraph 439 I BGB die Nacherfüllung zu bestimmen. Also entweder Nachlieferung oder Nachbesserung.

@cap
dann hätte ich ja null Gewährleistung.
Ist ein Neuteil, kein OEM, aber auch kein mäpko oder febbi,

@Skipper
"das Ding jault" bedeutet (für mich): das Ding hat einen Mangel, denn normalerweise jault eine Servopumpe nicht, meine alte hat jedenfalls erst zum Schluß gejault.😛

Du hast §§ angeführt, wenn da nichts steht, ob und unter welchen Umständen die Haftung eingeschränkt werden kann, hab ich ja gute Karten und zu VauWeh sag ich mal nix.

Wäre ich vorsichtig. Für die Haftung muss natürlich wie mein Vorredner bereits geschrieben hat ein Sachmangel gem. 434 BGB zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (446 BGB) vorgelegen haben.

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