Junge Sterne Wartungsfreiheit 6 Monate oder 7.500 km.

Mercedes C-Klasse S205

Hallo Leute, ich stecke gerade in einer Diskussion mit meinem Dealer.

Ich habe dort Ende November 2018 einen jungen Stern erstanden. Vor der Übergabe wurde der A-Service durchgeführt. Jetzt, im April 2018 soll schon der B- Service anstehen laut Assyst. Frohen Mutes ließ ich den durchführen, weil ich habe Ja die Jungen - Sterne - Garantie mit 6 Monate Wartungsfreiheit oder bis 7.500 km Laufleistung. Beides wurde zum Zeitpunkt des angedachten Wartungstermines nicht erreicht. Nun sagt man mir, das Inspektionen nicht mit Wartung gemeint sind, sondern z.B. auftretende Fehler, wie z.B. eine aufleuchtende Motorkontrolleuchte. Aber wenn das passieren sollte habe ich doch sowieso innerhalb der zwei Jahre Garantiezeit Anspruch auf Garantieleistung. Soll heißen, die JS-Garantie übernimmt diese Wartung nicht.

Ich bin der Meinung, Wartung dient zum Werterhalt und zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft eines technischen Gerätes. Auftretende Fehler und ihre Beseitigung fallen jedoch unter Instandsetzung.

Was denkt ihr? Vielleicht hat jemand ja schon mal das Gleiche erlebt, ist mit diesem Passus in den Garantieleistungen gemeint?

Und ist es eigentlich möglich, das A- und B- Service so dicht aufeinander folgen? Jetzt nach 5.200 Kilometern und knapp 5 Monaten schon wieder ein Ölwechsel und das volle Programm erscheint mir überzogen und absolut nicht umweltgerecht zu sein.

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Werkstatt mal auf die DIN 31051 aufmerksam machen. Dort ist Wartung legaldefiniert. Selbstverständlich ist damit der Intervallservice gemeint. Sollte sich die Werkstatt querstellen, Maastrich einschalten.

Ansonsten wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als den Werklohn beim Amtsgericht zu hinterlegen und Klage zu erheben.

Das würde ich in dem Fall auch durchziehen. Das Urteil dann hier bitte mit den Beteiligten zur Warnung veröffentlichen. Unfassbar, was da abgezogen wird.

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Mich würde das Ergebnis auch brennend interessieren, wir haben gerade eine A-Klasse gekauft als JW, da gibt es JS Garantie und meine Frau fährt auch sehr wenig da könnte dann auch das selbe Problem auftauchen.

Zugelassen ist der Wagen am 22.11.2018, Abholung am 28. Service war am 27.11.2018.

Zitat:

@C-Max der Dritte schrieb am 8. Mai 2019 um 08:50:08 Uhr:


Zugelassen ist der Wagen am 22.11.2018, Abholung am 28. Service war am 27.11.2018.

Damit endet die Wartungsfreiheit, falls Zulassungsdatum= Kaufdatum, am 22.05.2019 und die Junge Sterne Garantie müsste den Service bezahlen.
Als ersten Schritt würde ich den Geschäftsführer der Werkstatt schriftlich/Mail auf diesen Umstand hinweisen mit der Bitte um Stellungsnahme.

Zitat:

@Mondeo 2364 schrieb am 8. Mai 2019 um 08:49:54 Uhr:


Mich würde das Ergebnis auch brennend interessieren, wir haben gerade eine A-Klasse gekauft als JW, da gibt es JS Garantie und meine Frau fährt auch sehr wenig da könnte dann auch das selbe Problem auftauchen.

Wenn die 6 Monate rum sind spielt die Minderlaufleistung unter 7.500 km keine Rolle mehr, selbst dann nicht, wenn der Wagen nur gestanden hätte.

Die Ablaufanzeige des Assyst-Assistenten, oder wie immer sich das schimpft, ist übrigens unregelmäßig. Drei Tage lang zeigte er 28 Tage an, dann sprang er auf 21 und am nächsten Tag wieder auf 23 Tage. Hängt wohl mit der Fahrweise zusammen.

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Weil ich das auch als Frechheit empfinde habe ich mal kurz geguckt was in der JS Garantie inbegriffen ist.

https://images.app.goo.gl/PCccWyTiPYHpEeGFA

Tatsächlich steht da nur dass der TÜV nicht älter als 3 Monate sein darf (was man unter den Punkten vllt noch als Wartung zählen darf) aber dass der letzte Service nicht älter als bspw. 3 Monate sein darf steht nicht darin.

Soviel zum Papier aber in der Realität gehört es in meinen Augen zum guten Ton dass der Wagen frischen TÜV nen volltank und natürlich frischen Service bekommt! Ebenso auch zumindest eine kleine aufbereitung bekommt. Kann doch nicht sein dass der TE nach gerade mal 5tkm den service auf eigene Kosten machen soll wenn bei Übergabe schon ein Service A durchgeführt wurde?

Ich glaube hier wurde seitens Händler dezent ignoriert dass der Wagen gerade mal 6 Monate im Besitz ist und ebenso bei Übergabe (selbstverständlich!) ein Service durchgeführt wurde.

1x im Jahr oder alle 25tkm muss abwechselnd Service A und B mit eventuellen Zusatzarbeiten durchgeführt werden. Hier gibt es (meines Wissens nach..) keine Ausnahmen.

Zitat:

@Muelo schrieb am 8. Mai 2019 um 08:15:29 Uhr:


Für mich würde das Versprechen "wartungsfrei" bedeuten, dass keinerlei planbare Arbeiten an dem Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nötig sind, auch und schon gar keine Inspektionsarbeiten. Ich habe auch noch nie davon gehört, dass das bei Mercedes anders gehandhabt wird. Anders ist die Frage, wie die 6 Monate berechnet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass das ab dem Übergabetag gerechnet wird und es für die 6-Monats-Frist dann darauf ankäme, wann genau Du den Wagen gekauft und übernommen hast.

Wenn im November letzten Jahres eine Inspektion vor Übergabe durchgeführt wurde und Du seitdem erst 5.200 Kilometer gefahren bist, dann darf auch eigentlich keine neue Inspektion mit den gleichen Arbeiten bereist jetzt anfallen. Höchstens vielleicht, dass eine Zusatzarbeit fällig ist, die im November systemmäßig noch nicht fällig war und deshalb nicht mit durchgeführt wurde,

Bremsflüssigkeitswechsel ist hier ein beliebtes Thema.

Genau das mit der Bremsflüssigkeit ist der herausragenste Unterschied zwischen A und B Service. Aber ich habe gerade einen Rückruf meines Dealers erhalten, der Verkaufsleiter kümmert sich drum. Scheint ein positives Zeichen zu sein.

Hier noch ein Link über das Mercedes Leistungsversprechen für seine Jungen Sterne. Würde ich mal ausdrucken und zu einem persönlichen Gespräch vor Ort mitnehmen:

https://...mercedes-benz-passion.com/.../

@C-Max der Dritte schrieb am 8. Mai 2019 um 09:01:34 Uhr:

Zitat:

Genau das mit der Bremsflüssigkeit ist der herausragenste Unterschied zwischen A und B Service. Aber ich habe gerade einen Rückruf meines Dealers erhalten, der Verkaufsleiter kümmert sich drum. Scheint ein positives Zeichen zu sein.

Das hört sich doch schon gut an. Lass uns mal wissen, wie die Sache ausgegangen ist. Wir fiebern mit Dir :-)

Das mit den 6 Monaten Wartungsfreiheit ist eine ziemlich schwammige Angelegenheit. In den JS Garantiebedingungen (MB100) konnte ich dazu nichts finden.

Bei mir war der Wechsel der Bremsflüssigkeit innerhalb der sechs Monate fällig, obwohl beim Kauf vereinbart wurde, den erst in gut 120 Tagen fälligen Service B noch zu machen.
Es stellte sich heraus, dass die Werkstatt den Wechsel vergessen hatte, weil er noch nicht angezeigt wurde. Der Serviceleiter hat sich dann persönlich bei mir entschuldigt und die Kostenübernahme zugesichert.

Lief aber alles über Kulanz. Von den sechs Monaten Wartungsfreiheit wussten weder das Autohaus bei dem ich ihn gekauft hatte, noch das bei dem ich den Wechsel hab nachholen lassen etwas (beide MB Vertragspartner).

Ich würde dir empfehlen, erstmal das ganze im Guten zu versuchen. Fehler passieren und mit Freundlichkeit kommt man oftmals schneller ans Ziel als mit einem Anwalt.

Zitat:

@Marc-1988 schrieb am 8. Mai 2019 um 09:20:53 Uhr:


Lief aber alles über Kulanz. Von den sechs Monaten Wartungsfreiheit wussten weder das Autohaus bei dem ich ihn gekauft hatte, noch das bei dem ich den Wechsel hab nachholen lassen etwas (beide MB Vertragspartner).

Das halte ich aber für ein Gerücht. Seit es die Jungen Sterne gibt, wird u.a. mit der 6-monatigen Wartungsfreiheit geworben. Steht ja auch groß auf der Mercedes Homepage, hier ist ein Video dazu online: https://www.mercedes-benz.de/.../...-overview-introduction.module.html

Die JS- bzw. MB100 ist eine Garantieversicherung, die hat mit der Wartungsfreiheit UND der 6-monatigen Gewährleitungspflicht ohne Beweislastumkehr genau nichts zu tun.

Die MB100 ist nicht die Junge Sterne!

Junge Sterne = 2 Jahre MB100 + Weitere Leistungen

Dazu zählt, laut der Webseite der Daimler AG das Umtauschrecht, das TÜV Siegel und eben auch die Wartungsfreiheit

Diese Leistungen werden nicht von der CarGaramtie erbracht, sondern vom Verkäufer!

Ich würde die Webseite der Daimler AG sowie die DIN ausdrucken und dann ab dafür.

Ja, es steht auch auf dem schicken Ordner, den man zur Fahrzeugübergabe bekommt. Aber Werbung und Realität sind leider immer zwei verschiedene Dinge... Wie bereits weiter oben erwähnt, legt das Autohaus Wartungsfreiheit anders aus. Und selbst Maastricht verweist auf CarGarantie.

Gerne kann jemand hier ein Dokument hochladen, welches den Umfang eindeutig regelt. Ich habe keines gefunden.

Hallo.

Also im Blatt für die Werkstatt um das Fahrzeug als JungeSterne anzubieten steht:

Vollständigkeit und Zustand prüfen
j
Fälligkeit des nächsten
Service prüfen
-
f
i Fälligkeitsdatum Service hier
eintragen:
__________________
Ist die Dauer zum nächsten
Service kleiner als 7500 km
(4500 mi) oder 6 Monate. ?
Den Service vorziehen.

Ich denke, die haben das Fahrzeug nie auf diese Bedingungen gecheckt. Zumindestens nicht nochmals vor Auslieferung und nach durchgeführtem Service A geprüft.

Zudem denke ich, dass zu unterscheiden ist zwischen JS Garantie und dem Anbieten eines Fahrzeuges als JS.

Damit hat die JS als Garantie mit der Wartung/Service nichts zu tun.

Mercedes kann es nicht egal sein, wenn eine NL einen JS anbietet und als diesen verkauft obwohl die eigenen Vorgaben nicht eingehalten werden. Da würde ich mal direkt Mercedes Stuttgart anschreiben.

Gruß AWXS

Noch ein Hinweis zur Restlaufzeit:

Funktionsablauf Ermittlung der Restlaufzeit
Die Restlaufzeit wird im ASSYST-Steuergerät ermittelt. Durch den Abgleich mit dem beim letzten Service zurückgesetzten und gespeicherten Zeitpunkt des Service erfolgt die Ermittlung der Restlaufstrecke bis zum nächsten Service.

Die Restlaufzeit ist für die Serviceanzeige primär maßgebend, wenn die Restlaufzeit früher als die Restlaufstrecke erreicht wird.

i" Der Serviceintervall nach Restlaufzeit ist im ASSYST-Steuergerät fest hinterlegt und beträgt 12 Monate für den ""Service A"" und 24 Monate für den ""Service B""."

Gruß AWXS

Die haben den Assyst nicht resettet, Punkt.

Wenn die den resettet hätten, wäre 12 Monate bzw. 25000 km drin und solange weder die 25000 km, noch die 12 Monate um sind, wäre keine Wartung nötig gewesen.

Hier hat die Werkstatt gepennt und es wäre angebracht gewesen, die Sache zur Sprache zu bringen, BEVOR man die Arbeit in Auftrag gegeben hat. Jetzt ist es so, dass die Arbeit in Auftrag gegeben wurde und der Auftraggeber nach Erledigung des Auftrages dem Auftragnehmer den dafür entstandenen Aufwand schuldet. Hier wird einem kein Gericht der Welt helfen können, das einzige, was hier helfen könnte, wäre ein klärendes Gespräch mit der Werkstatt und einem kulanten Entgegenkommen seitens des Auftragnehmers. Ein Rechtsanspruch dürfte allerdings nicht bestehen, dass die Werkstatt hier entgegenkommt.

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