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Junge Sterne Wartungsfreiheit 6 Monate oder 7.500 km.

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 8. Mai 2019 um 5:01

Hallo Leute, ich stecke gerade in einer Diskussion mit meinem Dealer.

Ich habe dort Ende November 2018 einen jungen Stern erstanden. Vor der Übergabe wurde der A-Service durchgeführt. Jetzt, im April 2018 soll schon der B- Service anstehen laut Assyst. Frohen Mutes ließ ich den durchführen, weil ich habe Ja die Jungen - Sterne - Garantie mit 6 Monate Wartungsfreiheit oder bis 7.500 km Laufleistung. Beides wurde zum Zeitpunkt des angedachten Wartungstermines nicht erreicht. Nun sagt man mir, das Inspektionen nicht mit Wartung gemeint sind, sondern z.B. auftretende Fehler, wie z.B. eine aufleuchtende Motorkontrolleuchte. Aber wenn das passieren sollte habe ich doch sowieso innerhalb der zwei Jahre Garantiezeit Anspruch auf Garantieleistung. Soll heißen, die JS-Garantie übernimmt diese Wartung nicht.

Ich bin der Meinung, Wartung dient zum Werterhalt und zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft eines technischen Gerätes. Auftretende Fehler und ihre Beseitigung fallen jedoch unter Instandsetzung.

Was denkt ihr? Vielleicht hat jemand ja schon mal das Gleiche erlebt, ist mit diesem Passus in den Garantieleistungen gemeint?

Und ist es eigentlich möglich, das A- und B- Service so dicht aufeinander folgen? Jetzt nach 5.200 Kilometern und knapp 5 Monaten schon wieder ein Ölwechsel und das volle Programm erscheint mir überzogen und absolut nicht umweltgerecht zu sein.

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2019 um 6:05

Ich würde die Werkstatt mal auf die DIN 31051 aufmerksam machen. Dort ist Wartung legaldefiniert. Selbstverständlich ist damit der Intervallservice gemeint. Sollte sich die Werkstatt querstellen, Maastrich einschalten.

Ansonsten wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als den Werklohn beim Amtsgericht zu hinterlegen und Klage zu erheben.

Das würde ich in dem Fall auch durchziehen. Das Urteil dann hier bitte mit den Beteiligten zur Warnung veröffentlichen. Unfassbar, was da abgezogen wird.

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Das passt nicht zusammen. Wenn der Service A im November durchgeführt wurde, ist der nächste erst im November (oder nach 20tkm?) fällig.

Beides im selben Haus? Also Kauf und Service?

Haben die vergessen das Service zurück zu stellen?

Was sagt das digitale Serviceheft dazu? Da müsste der 11/18 Service ja drin stehen

Oder haben die den eventuell erst gar nicht gemacht?

Ich würde den nicht zahlen, sollen die mich doch verklagen.

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 5:39

Jawohl beides im selben Haus, und Fahrzeug auch dort gekauft.

Das digitale Serviceheft kann ich leider nicht einsehen.

Das der Service nicht durchgeführt wurde kann ich mir nicht vorstellen, ich habe einen Ausdruck bekommen, der allerdings zur Zeit im Wagen liegt, und der steht gerade genau wegen dem B-Service in der Werkstatt.

Das klingt dubios.

Erlebt habe ich derlei noch nicht, würde aber deine Meinung vertreten. Ich würde ggf. vermuten, dass der erste Service gar nicht oder nur teilweise durchgeführt wurde. Auf jeden Fall würde ich um Erklärung bitten und mich notfalls an eine höhere Stelle wenden.

Warum kannst du das digitale nicht einsehen?

Schau nochmal in die Bedingungen von JS, da steht mMn wartungsfrei drin.

Aber schau mal auf den Kalender..,

6 Monate sind seit 11/18 bereits rum.

Trotzdem ist der Service immer exakt 12 Monate nach dem letzten fällig. Oder nach KM, 20 oder 25tkm.

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 5:59

Zitat:

@x3black schrieb am 8. Mai 2019 um 07:42:36 Uhr:

Warum kannst du das digitale nicht einsehen?

Schau nochmal in die Bedingungen von JS, da steht mMn wartungsfrei drin.

Weil ich dazu den Sicherheitscode benötige um online in das digitale Servicbuch Einblick zu erhalten. Und da dies der erste Service ist, den ich auf meinen Namen machen lasse und der Ausdruck der ersten Übergabeinspektion im Auto liegt, das jetzt gerade dort in der Werkstatt steht, habe ich auf diesen code keinen Zugriff.

Das mit der Wartungsfreiheit war ja gerade meine frage, ich liege noch innerhalb der 6 Monate und der 7.500 km. Aber man weigert sich das über die JS abzurechnen.

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 6:02

Zitat:

@x3black schrieb am 8. Mai 2019 um 07:46:18 Uhr:

Aber schau mal auf den Kalender..,

6 Monate sind seit 11/18 bereits rum.

Trotzdem ist der Service immer exakt 12 Monate nach dem letzten fällig. Oder nach KM, 20 oder 25tkm.

Sehe ich anders

Dezember 1

Januar 2

Februar 3

März 4

April 5

Mai 6

erst am 1.Juni sind die 6 Monate rum.

am 8. Mai 2019 um 6:05

Ich würde die Werkstatt mal auf die DIN 31051 aufmerksam machen. Dort ist Wartung legaldefiniert. Selbstverständlich ist damit der Intervallservice gemeint. Sollte sich die Werkstatt querstellen, Maastrich einschalten.

Ansonsten wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als den Werklohn beim Amtsgericht zu hinterlegen und Klage zu erheben.

Das würde ich in dem Fall auch durchziehen. Das Urteil dann hier bitte mit den Beteiligten zur Warnung veröffentlichen. Unfassbar, was da abgezogen wird.

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 6:12

Maastricht ist bereits eingeschaltet.

Zahlen werde ich wohl erst mal müssen, weil sonst das Unternehmerpfandrecht greift, und man mir unter Umständen meinen Wagen nicht aushändigt.

Für mich würde das Versprechen "wartungsfrei" bedeuten, dass keinerlei planbare Arbeiten an dem Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nötig sind, auch und schon gar keine Inspektionsarbeiten. Ich habe auch noch nie davon gehört, dass das bei Mercedes anders gehandhabt wird. Anders ist die Frage, wie die 6 Monate berechnet werden. Ich könnte mir vorstellen, dass das ab dem Übergabetag gerechnet wird und es für die 6-Monats-Frist dann darauf ankäme, wann genau Du den Wagen gekauft und übernommen hast.

Wenn im November letzten Jahres eine Inspektion vor Übergabe durchgeführt wurde und Du seitdem erst 5.200 Kilometer gefahren bist, dann darf auch eigentlich keine neue Inspektion mit den gleichen Arbeiten bereist jetzt anfallen. Höchstens vielleicht, dass eine Zusatzarbeit fällig ist, die im November systemmäßig noch nicht fällig war und deshalb nicht mit durchgeführt wurde, Bremsflüssigkeitswechsel ist hier ein beliebtes Thema.

 

 

am 8. Mai 2019 um 6:15

Deshalb: Hinterlegung beim Amtsgericht und Klage - oder halt einstweiligen Rechtsschutz...

Zu Prüfen wäre zudem eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges gegen den Werkstattmeister. Solltest Du nicht der einzige Kunde sein, bei dem so verfahren wurde, stünde sogar der gewerbsmäßige Betrug im Raum.

Solchen Machenschaften gehören endlich mal eingestellt!

Also ich kenne keinen (normalen) MB-PKW, der ein Wartungsintervall von 6 Monaten/7500 km hat. Wenn alles ordnungsgemäss gelaufen ist, ergibt sich daher die Fragestellung, ob die Inspektion in die Wartungsfreiheit fällt, nicht. Die Inspektion muss innerhalb einer gewissen Frist vor dem Verkauf als JS Fahrzeug erfolgt sein und bei der nächsten fälligen Inspektion sind entweder die 6 Monate oder die 7500 km überschritten. Die Werkstatt soll dir plausibel erkären, warum nach dieser kurzen Zeit eine Inspektion fällig ist.

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 6:43

Ichh abe bereits mit Maastricht telefoniert, dort hat man die Zuständigkeit abgewiesen und mir eine Telefonnummer gegeben. Was glaubt ihr, wo ich gelandet bin? Richtig, bei CarGarantie. Und die wissen nichts von einer solchen Klausel, bzw Bewerbung seitens MB.

Dann frage ich euch, was soll denn sowas? Ja klar, Abzocke, damit der Kunde auch kurz nach einer Inspektion eine machen läßt, in dem Glauben, diese dann kostenlos zu erhalten. Und im Anschluss hat man was? Eine überflüssige Inspektion und einen unzufriedenen Kunden.

Der Herr bei CarGarnatie war übrigens äußerst unfreundlich und genervt, wahrscheinlich bin ich nicht der Erste, der dort deswegen nachgefragt hat.

An welchem Datum hast du das Auto gekauft und wann war der Service?

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