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Junge Sterne gekauft -- Nachlackierung nicht angegeben

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 24. März 2022 um 18:47

Guten Abend Zusammen,

ich bin gerade komplett fix und fertig, auch wenn es vermutlich zur Zeit schlimmere Probleme gibt.

Zur Sache:

Ich habe mir Mitte Oktober 2021 einen E200d Kombi als Junger Stern gekauft. EZ 12/2020, 27.500km, 1 Vorbesitzer (Sixt) - Fahrzeug in super Zustand, gute Ausstattung, Unfallfrei (das übliche Mercedes-Geschreibe) für 37k€

Heute war ich Zwecks Neuanschaffung eines E-Fahrzeugs bei zwei unterschiedlichen Marken/Händlern zur Inzahlungsnahme-Begutachtung und beide Händler haben unabhängig voneinander festgestellt, dass sowohl die Beifahrertür Vorne als auch Hinten beigespachtelt und lackiert wurden. Das Ganze auch noch schlecht. Mir ist es nie aufgefallen aber jetzt sehe ich es natürlich sofort. Kotflügel vorne und hinten glänzen schön, beide Türen sind MATT! Habe eben kurz versucht es in Bildern zu halten, glaube es ist zu erkennen.

Beide Händler schätzen die Kosten auf 1600€+, bei Benz vermutlich noch was teurer.

Hätte ich darauf nicht hingewiesen werden müssen? Beide Türen neu lackiert und ggf. auch gespachtelt kann doch eigentlich auch kein Bagatellschaden mehr sein.

Bin gerade leicht überfragt, wie ich am besten vorgehen soll. Da den Wagen erst knapp 5 Monate habe, liege ich ja noch nicht in der Beweispflicht, sondern Benz. Wie sich die ganze Sache jedoch rechtlich verhält, weiß ich nicht.

Gehe ich erstmal ganz freundlich auf meinen Verkäufer zu? Mit dem ich eigentlich gut kann.

So ein Ärger, aber danke schon mal für eure Hilfe!

Matt
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91 Antworten

Am besten du überlegst erstmal selbst, was *DU* wirklich willst. Also was soll aus deiner Sicht im besten Fall passieren?

* MB soll das Auto nachlackieren (lassen)? Und alle Kosten übernehmen? Aber so, wie es dann ist, ist es halt.

* MB soll neue Türen verbauen und die lackieren? Dann wäre zumindest kein Spachtel dabei.

* MB soll das Auto zurücknehmen, dir dein Geld wiedergeben, abzüglich einer Nutzungspauschale für die von dir gefahrenen km?

* MB soll dir dafür eine Entschädigung auszahlen. Welcher Höhe?

* MB soll das Auto zurücknehmen, und dir ein gleiches oder ähnliches suchen, aber unfallfrei und im Lack original?

Wenn die Welt ein Wunschkonzert wäre, was würdest du dir wünschen?

Erst wenn du darüber eine Vorstellung hast, lohnt sich eigentlich die Kommunikation mit dem verkaufenden Händler.

Es bleibt kein Weg am Händler vorbei.

Bitte ihn um Aufklärun.

Wenn er das nicht direkt kann, soll er recherchieren.

Bei der Gelegenheit bestehe darauf, dass der Mist ohne Spachtel erneuert wird.

Heutzutage spachtelt nur noch der Hobbybastler oder Verkaufslackierer...

Vertrag nochmals genau lesen. Vielleicht steht doch irgendwo was drin. Ist / kann nachlackiert sein.

 

Dann MB anschreiben (!).

 

Reklamieren und um Klärung bitten.

 

Und sobald die sich querstellen zum Anwalt.

Kaufvertrag prüfen, ob unfallfrei vereinbart wurde und wie vereinbart ... z.B. mit Einschränkung lt Vorbesitzer....

Das ist ein Unfallfahrzeug, neuwertiges Fahrzeug und ein behobener Schaden in der Größenordnung sind keine Bagatelle. Sollte unfallfrei vereinbart sein Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Ersatzlieferung.... es liegt ein Sachmangel vor.

Wenn Du eine Rechtschutz hast, beraten lassen.

Situation für mich ein Nogo.... ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten.....

Themenstarteram 24. März 2022 um 19:38

Hallo Zusammen,

erst einmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Was ich möchte? Mittlerweile den Wagen zurückgeben. Das ganze sieht jetzt schon nach Ärger und Aufwand auf, den ich mir eigentlich durch einen Kauf eines Jungen Sterns direkt bei Benz *Stadt* ersparen wollte.

Was ich gefunden habe ist folgendes:

Das Fahrzeug wurde laut Vorbesitzer als Taxi-, Miet- oder Fahrschulwagen genutzt.

Art und Unfang von Unfallschäden / technische Mängel / Nachlackierungen lt. Vorbesitzer: -

Art und Umfang von sonstigen Schäden:

Nachlackierungen/Instandsetzungen von Beschädigungen im Bagatellbereich sind möglich.

Bild anbei. Wie schon gesagt wurde, von Bagatelle können wir hier eher nicht mehr sprechen

A69b9f1f-7cfc-4db7-a6e1-a025df68f2a2

Zitat:

@Iterb1 schrieb am 24. März 2022 um 20:26:27 Uhr:

Kaufvertrag prüfen, ob unfallfrei vereinbart wurde und wie vereinbart ... z.B. mit Einschränkung lt Vorbesitzer....

Das ist ein Unfallfahrzeug, neuwertiges Fahrzeug und ein behobener Schaden in der Größenordnung sind keine Bagatelle. Sollte unfallfrei vereinbart sein Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Ersatzlieferung.... es liegt ein Sachmangel vor.

Wenn Du eine Rechtschutz hast, beraten lassen.

Situation für mich ein Nogo.... ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten.....

Völlig richtig! Ich würde den Verkäufer damit konfrontieren. Frag mal, was sie dir anbieten. Nichts vereinbaren sondern lass dich dann rechtlich beraten. Nicht gleich mit dem Anwalt kommen. Zeig dich enttäuscht, aber lösungsorientiert.

Eine Alternative wäre auch eine sachgerechte Reparatur und zusätzlich ein finanzieller Ausgleich für den Vertrauensverlust. Schließlich hast du einen jungen Stern und keine lahme Ente ?? gekauft. Bei einem guten Händler müsste dieser von sich aus eine sehr kulante Lösung anbieten. Solltest du das Fahrzeug zurückgeben, dann beachte, dass eine ersatzanschaffung aktuell deutlich teurer werden könnte.

Themenstarteram 24. März 2022 um 19:54

Eine Sache die mir gerade noch zusätzlich Bauchschmerzen macht: Beweislastumkehr auf den Käufer nach 6 Monaten. Gekauft habe ich den Wagen am 23.09.2021, Übergabe des Wagen war jedoch erst Mitte Oktober. Ab wann zählen denn nun die 6 Monate? Eigentlich ab „Übergabe der Ware“ oder?

Ja, Übergabe.

Das Thema wird nicht sein, ob der Schaden schon bei Übergabe vorhanden war, sondern ob es ein Bagatellfall war oder nicht. Meine Meinung.

 

Naja, wie bitte willst Du nachweisen, dass der Schaden vor der Übernahme entstanden ist? Das wird nach einer Nutzung von einem halben Jahr schwer werden. Bei einem Wagen von mir (ebenfalls ein junger Stern) hat sich durch abblättern des Lacks am vorderen Stoßfänger herausgestellt, dass dieser mal nachlackiert wurde und schlampig gearbeitet wurde. Dies wurde nachgebessert, wirklich zufrieden war ich aber nicht....

 

In dem Sinne, Kontaktaufnahme zum Veräufer und Problem schildern. Kann ja sein, dass der auch schon reingelegt wurde.

Themenstarteram 24. März 2022 um 20:06

Zitat:

@FRI-E-320 schrieb am 24. März 2022 um 21:03:13 Uhr:

Naja, wie bitte willst Du nachweisen, dass der Schaden vor der Übernahme entstanden ist? Das wird nach einer Nutzung von einem halben Jahr schwer werden. Bei einem Wagen von mir (ebenfalls ein junger Stern) hat sich durch abblättern des Lacks am vorderen Stoßfänger herausgestellt, dass dieser mal nachlackiert wurde und schlampig gearbeitet wurde. Dies wurde nachgebessert, wirklich zufrieden war ich aber nicht....

In dem Sinne, Kontaktaufnahme zum Veräufer und Problem schildern. Kann ja sein, dass der auch schon reingelegt wurde.

Hier ist der Händler in der Nachweispflicht, nicht ich!

Aber ja, bevor ich große Geschütze auffahre, spreche ich morgen mal in Ruhe mit meinem Verkäufer. Hat sich immer noch eine Einigung gefunden

Ich glaube nicht, dass die den Schaden auf Nachfrage leugnen.

 

Bagatelle ja/nein wird streitig sein …

 

Zitat:

erst einmal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Was ich möchte? Mittlerweile den Wagen zurückgeben. Das ganze sieht jetzt schon nach Ärger und Aufwand auf, den ich mir eigentlich durch einen Kauf eines Jungen Sterns direkt bei Benz *Stadt* ersparen wollte.

Ok. Aber dann hast du kein Auto. Willst du denn dann ein anderes Auto bei dieser Mercedes-Benz Niederlassung kaufen? Um so mehr man sich da vorher reindenkt, hat man im Gespräch gleich klarere Vorstellungen.

Themenstarteram 24. März 2022 um 20:29

Wie Eingangs erwähnt möchte ich mir ein E-Fahrzeug kaufen, nur deswegen ist der Schaden überhaupt „ans Licht“ gekommen. Dieses würde ich auch zeitnah bekommen können, das ist also das kleinste Problem! Ich halte euch jedenfalls auf dem Laufenden!

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