Junge Sterne Garantie Enttäuschung
Hallo Liebe Gemeinde,
hab mir im Oktober'13 einen CLC 180K mit einer Jungen Sterne Garantie gekauft bei einer Niederlassung die 600km von mir entfernt ist das Fahrzeug hatte ich nach der Überführung in die Garage gestellt wollte ihn bewußt erst jetzt anmelden, also letzte Woche zugelassen soweit alles super am zweiten Tag fiel mir auf das die dritte Bremsleuchte aussen nicht leuchtete die ersten 3 LED's oder nur flackerten bei genauerem hinsehen konnte man sehen das die Leuchte von innen beschlagen war ok dachte ich.
Ich zur Niederlassung vor Ort gefahren dort angemeldet Junge Sterne Karte abgegeben, der freundliche Servicemeister fing gleich mal an zu blocken, kennt er nicht und muß es klären ob das abgedeckt ist.
Heute bekam ich den Anruf keine Deckung durch die Junge Sterne Garantie, Leuchtmittel sind nicht enthalten.
Reparatur kommt auf 260€.
Ich wollte mich damit nicht abfinden da ja die LED durch das eindringende Wasser nicht leuchtet. Er sagte nur wenden Sie sich an die Filiale die ihnen das Fahrzeug verkaufte, dieser Händler ist aber von mir 600km entfernt, nach Telefonaten mit dem Verkäufer, wollte auch er erst nichts wissen er sagte ich habe eine Garantie und die NL vor Ort sei zuständig.
Er könne mir nur aus Kulanz anbieten vorbeizukommen und sie würden das Problem vor Ort beheben.
Im Moment bin ich sehr enttäuscht , hätte nicht gedacht bei einer Premiummarke soweit abzusinken und einen solchen Service zu erhalten.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Kann das wirklich so sein das ich mich selber um einen nassen feuchten Heckdeckel mit einer defekten Bremsleuchte kümmern muß ?
Oder liegt es nur an der unwilligen NL vor Ort denn die sind absolut nicht daran interessiert das der Kunde zufrieden ist. Ach ja es kam dann noch die Aussage "Rufen sie doch bei dem Verkäufer an er solle doch das Ersatzteil schicken dann müssen sie nur den Einbau bezahlen".
Und ich möchte noch betonen das ich sehr höflich und freundlich aufgetreten bin.
Übrigens bin ich seit dem Kauf gerade mal 700km gefahren inclusive 600km Überführung.
Ich hatte mir das anders vorgestellt. Was soll ich hier weiter vorgehen?
Daten zum Fahrzeug falls es für jemanden wichtig wäre:
CLC 180K
EZ: 11/2008
Km: 42600
grüße
clsforever
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...
ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.
102 Antworten
Zumindest könnten die sich untereinander absprechen, geht einfacher als wenn der TE das tun muss. Wenn der Serviceberater das denn will...
sehe es genauso, dass der VK gesetzlich dazu verpflichtet ist, zu beweisen, dass der mangel beim kauf schon vorhanden war. das schließt allerdings aus, dass der wagen das prädikat JS bekommen hätte, da dieser ja angeblich geprüft worden ist.
der wagen wurde bei MB gekauft und ist nun 600 km weiter weg bei MB.
MB versucht aber immer, die angelegenheit auf den käufer zu übertragen, dass er sich mit seinen VK in verbindung setzt. wurde bei mir auch versuucht und ich machte den meister darauf aufmerksam, dass ich nicht seine arbeit machen werde und es ging letztendlich doch.
bleib hart und lass dich nicht verar*****
zoekie
Zitat:
das schließt allerdings aus, dass der wagen das prädikat JS bekommen hätte, da dieser ja angeblich geprüft worden ist.
Da muß man wohl nicht viel drauf geben. Bei meinem kam
einTag nach der Fahrzeugübergabe die Meldung "Kühlwasserstand" (war der Anschluß am Zylinderkopf), und nur kurze Zeit später bemerkte ich, daß die Vorderachse poltert.
Zitat:
Original geschrieben von XV1600A
Da muß man wohl nicht viel drauf geben. Bei meinem kam ein Tag nach der Fahrzeugübergabe die Meldung "Kühlwasserstand" (war der Anschluß am Zylinderkopf), und nur kurze Zeit später bemerkte ich, daß die Vorderachse poltert.Zitat:
das schließt allerdings aus, dass der wagen das prädikat JS bekommen hätte, da dieser ja angeblich geprüft worden ist.
da wird nur nach baujahr, laufleistung und optischer zustand geschaut, wenn das passt ist es ein JS. mehr wird da garantiert nicht gemacht, da bin ich mir sicher....
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Zitat:
Original geschrieben von Crossbow77
Na, ja, das kann man so nicht stehenlassen. Ich wollte gerne meinen Jahreswagen hier vor Ort (Rhein-Main) bei einer großen NL kaufen. Über Monate nicht das Passende im Angebot, da habe ich halt in Sindelfingen gekauft. Es ist halt dumm wenn man im näheren Umkreis nicht das Passende findet, der Preis muss da nicht immer der Grund sein.Zitat:
Original geschrieben von Cerberus666
ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.
Crossbow77
Ich habe meinen Vorführwagen von der hiesigen Niederlassung aus dem Süden holen lassen. Da konnte ich leider keine Probefahrt machen, aber dafür ist die hiesige NL jetzt zuständig.
peso
Zitat:
Original geschrieben von zoekie
da wird nur nach baujahr, laufleistung und optischer zustand geschaut, wenn das passt ist es ein JS. mehr wird da garantiert nicht gemacht, da bin ich mir sicher....
Wenn es ordentlich gemacht wird, wird da einiges mehr gemacht. Wie immer im Bürokratenland gibts natürlich auch dafür Formulare, nach denen geprüft wird.
Unser junger Stern hatte auch im Laufe der Zeit diverse Mängel. Mutters hatte innerhalb 6 Monaten doppelt soviel km draufgefahren wie der vorher nach 16Monaten hatte. Wurden zur vollsten Zufriedenheit mit kostenlosen Leihwagen(außer Tanken natürlich) behoben.
Ich Danke EUch erst mal für die vielen hilfreichen Tipps, Aktueller Stand ist das ich auf einen Rückruf warte vom Verkäufer ob sie die Kosten vor Ort übernehmen werden, bisher kam noch kein Anruf werde morgen nochmal freundlich nackhacken.
In eine andere NL brauche ich eigentlich nicht mehr zu fahren da ja von Euch bestätigt wurde das der Mangel nicht über die JS Garantie abgedeckt ist somit macht der Weg keinen Sinn, bleibt also nur die eins übrig die Antwort abwarten ob Kostenübernahme stattfindet oder nicht, wenn nicht dann werde ich es über die Gewährleistungsfrist klar eversuchen einzufordern. Schauen wir mal wie es weitergeht.
Mein Gefühl sat mir er wird sich sträuben die Kosten hier vor Ort zu übernehmen, ich solle vorbeikommen aber dann habe ich ja noch den Tipp von Euch mit den Transportkosten lt. §439 ob er die auch übernimmt.
Hoffe es wird auf dem humanem Weg geregelt.
Danke nochmal
clsforever
Zitat:
Original geschrieben von Cerberus666
ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...
clsforever:
Eins will ich noch kommentieren:
Ich bin nicht 600km gefahren um Geld zu sparen sondern weil das Fahrzeug das meinen Vorstellungen entsprach eben halt 600km entfernt war und weil es bei MB direkt zum Verkauf stand und nicht bei irgendwelchen Hinterhofhändlern, vor Ort hätte ich so ein ähnliches Fahrzeug sicherlich um 2000€ günstiger bekommen.
clsforever
Ich frage mich gerade wie das mit der Beweislast überhaupt aussieht. Also der Händler muss beweisen, dass der Fehler bei Auslieferung noch nicht vorlag. Unter Umständen kann er dies sogar, wenn er z.B. ein Überprüfungsprotokoll vorlegen kann in dem die Beleuchtung geprüft wurde und kein Fehler festgestellt wurde. So etwas klingt in diesem Fall sogar sehr plausibel, da das Fahrzeug ja für die JS Garantie nochmals überprüft wurde.
Hat der Verkäufer nicht in dem Fall die Beweislast erfüllt ? Und was würde das für die Haftung bedeuten ?
Hi,
nicht zwangsläufig, es könnte ja sein das die Leuchte bereits undicht war aber noch funktioniert hat,der mangel also die Undichtigkeit war also schon vorhanden.
Die Händler versuchen mit sowas immer geren Gewährleistungsansprüche abzuwehren.
Allerdings fängt es dann schon wieder damit an ob Leuchtmittel nicht generell veschleißteile sind und somit auch nicht unter gewährleistung fallen!?
im zweifel müßte man das vor Gericht klären lassen 🙄
So schön und modern das ganze LED gedöns auch ist, die kosten bei einem defekt übersteigen den Nutzen bei weitem. Statt eines einfachen leuchtmittels für 2,50€ ist da eine teure elektronik verbaut und die einzelnen LED können (und dürfen) nicht einzeln getauscht werden.🙄
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Allerdings fängt es dann schon wieder damit an ob Leuchtmittel nicht generell veschleißteile sind und somit auch nicht unter gewährleistung fallen!?
Das trifft sicher auf eine Glühlampe zu, die man auch bequem auswechseln kann.
Bei LEDs, die Lebensdauern von 100000h haben, und fest verlötet sind kann ich mir das nicht vorstellen. Es ist ja garnicht möglich einzelne LEDs zu tauschen, es muß direkt die gesamte Leuchte gewechselt werden.
Zitat:
So schön und modern das ganze LED gedöns auch ist, die kosten bei einem defekt übersteigen den Nutzen bei weitem. Statt eines einfachen leuchtmittels für 2,50€ ist da eine teure elektronik verbaut und die einzelnen LED können (und dürfen) nicht einzeln getauscht werden.🙄
Wieso dürfen die nicht getauscht werden?
Was spräche dagegen, falls es überhaupt machbar wäre, eine defekte LED gegen eine neue des gleichen Typs zu tauschen?
Wenn eine Glühlampe Kaputt ist darf ich die auch auswechseln, und muss keine neue Leuchte kaufen.
MfG
Für mich ergibt sich dennoch ein weiteres Problem, in diesem Fall gegen die JS Garantie. Hier wird von einem Verschleißteil gesprochen. Sicherlich ist auch eine LED ein Verschleißteil, welches allerdings das Auto deutlich überleben sollte und sicher auch getan hätte. Aber hier ist Feuchtigkeit eingedrungen, also das Verschleißteil ist nicht verschlissen, sondern wurde durch einen Mangel der nicht auf Verschleiß beruht verursacht...?!?
Zitat:
Original geschrieben von torty666
Wieso dürfen die nicht getauscht werden?Zitat:
So schön und modern das ganze LED gedöns auch ist, die kosten bei einem defekt übersteigen den Nutzen bei weitem. Statt eines einfachen leuchtmittels für 2,50€ ist da eine teure elektronik verbaut und die einzelnen LED können (und dürfen) nicht einzeln getauscht werden.🙄
Was spräche dagegen, falls es überhaupt machbar wäre, eine defekte LED gegen eine neue des gleichen Typs zu tauschen?
Wenn eine Glühlampe Kaputt ist darf ich die auch auswechseln, und muss keine neue Leuchte kaufen.
Habe ich auch erst kürzlich hier bei MT gelesen das der Gesetzgeber wohl vorschreibt das die Einheiten versiegelt sein müssen und einzelne LED nicht getauscht werden dürfen.
Wahrscheinlich soll verhindert werden das jemand einfach stärkere LED einsetzt.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Nessumsa
Hat der Verkäufer nicht in dem Fall die Beweislast erfüllt ? Und was würde das für die Haftung bedeuten ?
So ein Protokoll stellt nur die Behauptung einer der Parteien dar. Ob es gerichtsfeste Beweiskraft entfaltet, darf bezweifelt werden. Etwas anders sähe die Sache aus, wenn der Verkäufer einen unabhängigen Sachverständigen mit der Protokollierung beauftragte. Da hat der Käufer dann aber immer noch die Möglichkeit, den vorprozessual beauftragten Sachverständigen im Nachhinein nicht anzuerkennen, so wie es in Gerichtsprozessen regelmäßig passiert.
Also müßte theoretisch die Protokollierung von einem Sachverständigen erfolgen, den das Gericht bestimmt oder den vorher der Käufer anerkennt. Oder der Käufer ist so dämlich und unterschreibt das Protokoll. Das ist aber praktisch alles nicht umsetzbar.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
[/quoteZitat:
Original geschrieben von torty666
Habe ich auch erst kürzlich hier bei MT gelesen das der Gesetzgeber wohl vorschreibt das die Einheiten versiegelt sein müssen und einzelne LED nicht getauscht werden dürfen.Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Wieso dürfen die nicht getauscht werden?Zitat:
So schön und modern das ganze LED gedöns auch ist, die kosten bei einem defekt übersteigen den Nutzen bei weitem. Statt eines einfachen leuchtmittels für 2,50€ ist da eine teure elektronik verbaut und die einzelnen LED können (und dürfen) nicht einzeln getauscht werden.🙄
Was spräche dagegen, falls es überhaupt machbar wäre, eine defekte LED gegen eine neue des gleichen Typs zu tauschen?
Wenn eine Glühlampe Kaputt ist darf ich die auch auswechseln, und muss keine neue Leuchte kaufen.
Das klingt so bescheuert, das dürfte wohl stimmen 😁
Ich persönlich würde das Risiko aber eingehen, wenn ich die Möglichkeit hätte.
Zitat:
Wahrscheinlich soll verhindert werden das jemand einfach stärkere LED einsetzt.
Wenn das so ist, dann haben die Bürokraten sich mal wieder selbst übertroffen.
Was ist wahrscheinlicher, dass jemand eine Glühlampe aus einem Stecksockel gegen eine stärkere tauscht, oder dass jemand ein Gehäuse aufschraubt, eine LED auslötet und eine neue einlötet? 🙁
Irgendwo hab ich mal von einem Fall gelesen, da war bei einem Auto (ich glaub es war ne S-Klasse) die LED vom Standlicht kaputt. Das Auswechseln der LED war vorgesehen, es musste ein kompletter Scheinwerfer getauscht werden. Das ist echt krank.
MfG