Jetzt kommt der nächste Update-Schrott... Maßnahme: 23DW
Jetzt hat´s meinen wohl auch getroffen...
Laut Audi Abfrage muss meiner "repariert" werden.
Danke liebe Brüsseler Richter.
So kann man natürlich auch die Wirschaft ankurbeln 😠
Denke dass hier im Forum jetzt fast jeder davon betroffen ist.
268 Antworten
Und genau so würde ich es machen. Bis 1 Monat vor Stilllegung warten und dann das Update machen lassen.
Leistungsmessung vorher und nachher machen und einen Anwalt beauftragen. Der Rest läuft dann von alleine. 😉
Und glaubt mir, das Update verändert das Verhalten. Von immer kürzeren Abständen der DPF-Regeneration, weiter zu längeren DPF-Regenerationen, AGR-Zusetzung, etc.. Alles selber beim 2.0 TDI mitgemacht.
Zitat:
@pfrumt schrieb am 16. Dezember 2024 um 17:43:24 Uhr:
Welcher Motor ist bei dir verbaut?Zitat:
@Marcel-85 schrieb am 16. Dezember 2024 um 16:19:49 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe heute auch den Brief von Audi bekommen. Ist das Softwareupdate jetzt verpflichtend oder freiwillig, so wie das eine vor paar Jahren? Das geht aus dem Brief nicht wirklich hervor.
Ich hab den 3.0 TDI mit 245 PS (CDUD)
Zitat:
@HagenV6 schrieb am 16. Dezember 2024 um 20:06:24 Uhr:
Könntest du netterweise einen (Adresse geschwärzt natürlich) Auszug einstellen?
Das ist der gleiche Brief, wie hier im Thread auf Seite 7 der erste Beitrag. Von andi_147
Ähnliche Themen
Zitat:
@andi_147 schrieb am 16. Dezember 2024 um 19:06:37 Uhr:
Das gute ist aber, man hat jetzt erst mal 18 Monate Zeit bis der nächste Brief vom vom KBA kommt. Danach hat man nochmal 18 Monate Zeit bis einem das Auto stillgelegt wird. 😁
Und wer weiß ob man sein Auto bis dahin überhaupt noch hat...
https://www.t-online.de/.../...7-a8-sowie-suv-q5-und-q7-betroffen.html
Hat das schon jemand so praktiziert, das Warten auf ein weiteres Schreiben vom KBA und wenn ja, ist dort explizit eine Frist genannt die die weiteren 18 Monate bestätigt oder eine andere Frist benennt?
Danke und schönen Abend, Tag, Zeit ;-).. 4all
In den Schreiben vom KBA ist keine Frist benannt, da das KBA die Außerbetriebsetzung nicht selbst durchführen kann.
Im ersten Schreiben der Zulassungsstelle ist eine Frist, meist 14 Tage, benannt und spätestens mit der darauf folgenden BU wird es dann ernst.
Ein CJCD (2.0 TDI) ist laut TPI Seite nicht betroffen, wobei ich mir Recht sicher bin, dass er kein AdBlue hat
Der Andere, ein CDUC 3.0 TDI, ist von der Maßnahme betroffen.
Lustig finde ich laut Schreiben: Wenn sie nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs sind, geben sie es an der Käufer weiter. Also einfach auf das Schreiben vom KBA warten?!?
Das Schreiben ist bei mir gestern "endlich" eingetroffen.
Nichts machen und warten ist der Plan aktuell.
Zitat:
@Subleex schrieb am 19. Dezember 2024 um 15:36:34 Uhr:
Ich wäre dafür zu warten oder kennt jmd die Eskalationsspirale
Warten bis das erste oder zweite Schreiben von der Zulassungsstelle kommt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2024 um 23:06:25 Uhr:[/i
Warten bis das erste oder zweite Schreiben von der Zulassungsstelle kommt.
Weißt du in welchem Zeitraum wir uns da bewegen bis es soweit ist?
Was sind denn da die möglichen Varianten, was mit oder ohne Kampf passiert?
Habe aktuell noch kein Tuning, habe das Schreiben von Audi (Nicht KBA) für einen A5 B8 3.0 TDI (Euro 5) bekommen, ebenfalls Rückruf 23DW.
Vielleicht könnte ich aber vorher noch ein Tuning machen.
Oder danach, um das (größenteils oder teilweise) wieder weg zu bekommen?
Wer kennt sich damit aus?