Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!
Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes
Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)
das Urteil
Mord 8Jahre und ein Paar Monate....
da half auch nix mit selbst stellen!
Beste Antwort im Thema
Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.
Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.
161 Antworten
Zitat:
@dodo32 schrieb am 12. September 2019 um 11:17:11 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. September 2019 um 11:10:55 Uhr:
Genau diese Diskussion gehört meines Erachtens nicht in dieses Forum.Wieso? Es geht um rechtliche Folgen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr
Zitat:
@dodo32 schrieb am 12. September 2019 um 11:17:11 Uhr:
Zitat:
Zum Einen verfügen nur sehr wenige über die erforderliche Fachkenntnis, zum Anderen mangelt es ganz sicher an den notwendigen Sachverhaltsinformationen, weil alle hier Schreibenden wohl eher nur über die Informationen verfügen, die sie aus der Presse entnommen haben.
Die Informationen die man der Presse entnehmen kann reichen zumindest in bestimmten Fällen aus, ein Urteil nachvollziehen zu können. Dass das nicht in allen Fällen so ist, zeigen bestimmte Postings auf Facebook bzw. sehr komplexe Fälle. Aber wir sind ja hier auf MT 😉
Um ein Urteil wirklich hinterfragen zu können, muss man eben auch über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Das Strafrecht ist sehr komplex. So komplex, dass viele Rechtsanwälte auf diesem Gebiet nicht tätig sind. Wie soll dann hier eine Diskussion zustande kommen, die über das bereits erwähnte Stammtischniveau hinaus geht?
Zitat:
Wie soll dann hier eine Diskussion zustande kommen, die über das bereits erwähnte Stammtischniveau hinaus geht?
So lange nicht alle Juristen sind, wird das wohl nicht passieren. Nur, Gegenfrage, darf man an einem Stammtisch nicht seine Sicht der Dinge vortragen? Bedeutet Stammtisch zwangsläufig, dass da nur Deppen mit Bierbauch sitzen die nicht in der Lage sind, sich auch in komplexere Vorgänge hineinzudenken? 😉
Ich konnte auch nicht erkennen, dass hier nur Unsinn verbreitet wird. Im Gegenteil
Zitat:
@dodo32 schrieb am 12. September 2019 um 11:39:08 Uhr:
Zitat:
Wie soll dann hier eine Diskussion zustande kommen, die über das bereits erwähnte Stammtischniveau hinaus geht?
So lange nicht alle Juristen sind, wird das wohl nicht passieren. Nur, Gegenfrage, darf man an einem Stammtisch nicht seine Sicht der Dinge vortragen? Bedeutet Stammtisch zwangsläufig, dass da nur Deppen mit Bierbauch sitzen die nicht in der Lage sind, sich auch in komplexere Vorgänge hineinzudenken? 😉
Ich konnte auch nicht erkennen, dass hier nur Unsinn verbreitet wird. Im Gegenteil
Es wurde nicht NUR Unsinn verbreitet, aber viele Halbwahrheiten. Das ist nur meine Meinung und mir ist bewusst, dass diese sehr subjektiv ist und ich nicht in der Position bin, hier vorzugeben, was gestattet ist und was nicht. Ich überlege eben nur, wie ich empfinden würde, wenn ich Angehöriger des Opfers wäre und ich würde diese Diskussion hier verfolgen müssen. Daraus schließe ich für mich, dass es nicht passt, dass hier an dieser Stelle von den hier Aktiven über den Fall diskutiert wird.
Für Mord reicht ein Mordmerkmal.
Hier wird es auch gut erklärt: https://www.youtube.com/watch?v=Wl0W3WSwlYE
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Zitat:
@dodo32 schrieb am 12. September 2019 um 11:39:08 Uhr:
Zitat:
Wie soll dann hier eine Diskussion zustande kommen, die über das bereits erwähnte Stammtischniveau hinaus geht?
So lange nicht alle Juristen sind, wird das wohl nicht passieren. Nur, Gegenfrage, darf man an einem Stammtisch nicht seine Sicht der Dinge vortragen? Bedeutet Stammtisch zwangsläufig, dass da nur Deppen mit Bierbauch sitzen die nicht in der Lage sind, sich auch in komplexere Vorgänge hineinzudenken? 😉
Ich konnte auch nicht erkennen, dass hier nur Unsinn verbreitet wird. Im Gegenteil
Zum größten Teil findet man hier Meinungen zum Thema in Verbindung zur eigenen Rechtsauffassung und aufgeschnapptes Netzwissen. Wirkliche Ahnung von der Rechtswissenschaft hat hier keiner, da fehlt ein deutliches Erkennungsmerkmal, echte Juristen benutzen ein ganz anderes Vokabeljahr.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. September 2019 um 13:11:58 Uhr:
Zitat:
@dodo32 schrieb am 12. September 2019 um 11:39:08 Uhr:
So lange nicht alle Juristen sind, wird das wohl nicht passieren. Nur, Gegenfrage, darf man an einem Stammtisch nicht seine Sicht der Dinge vortragen? Bedeutet Stammtisch zwangsläufig, dass da nur Deppen mit Bierbauch sitzen die nicht in der Lage sind, sich auch in komplexere Vorgänge hineinzudenken? 😉
Ich konnte auch nicht erkennen, dass hier nur Unsinn verbreitet wird. Im Gegenteil
Zum größten Teil findet man hier Meinungen zum Thema in Verbindung zur eigenen Rechtsauffassung und aufgeschnapptes Netzwissen. Wirkliche Ahnung von der Rechtswissenschaft hat hier keiner, da fehlt ein deutliches Erkennungsmerkmal, echte Juristen benutzen ein ganz anderes Vokabeljahr.
Ich würde da eher auf das Vokabular abstellen. Vielleicht versuchen die Juristen aber auch ihre Formulierungen so zu wählen, dass Nicht-Juristen auch den Ausführungen folgen können....
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. September 2019 um 08:58:55 Uhr:
Zitat:
@Niflheim schrieb am 12. September 2019 um 07:00:09 Uhr:
Wie ich bereits sagte, habe ich mit dem Täter auch absolut kein Mitleid und finde es gut, dass er zu einer, für deutsche Verhältnisse doch recht langen, Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dennoch, finde ich, ist das mit dem bedingten Vorsatz so eine Sache. Dann könnte man theoretisch aus jedem Verkehrsunfall, bei dem jemand ums Leben kommt, einen Mord konstruieren. Angenommen man fährt mit 250+ auf der Autobahn (unlimitiert), irgendwer zieht unachtsam raus, es kommt zum Unfall und der Rauszieher stirbt. Dann könnte auch argumentiert werden, dass jeder weiß, dass es bei so einem Tempo im Falle eines Unfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Tote gibt und man das zum eigenen Vorteil (schnelleres Vorankommen) billigend in Kauf genommen hat.Ab einer Geschwindigkeit von 130 km/h wird im Falle eines Unfalls oft eine Mitschuld des Schnellfahrers festgestellt und bei extrem hohen Geschwindigkeiten wird das Maß der Mitschuld meiner Meinung nach zu Recht besonders kritisch hinterfragt.
Ich finde es alles andere als abwegig, wenn bei dichtem Verkehr sehr schnell gefahren wird und es dadurch zu einem Unfall mit einem Todesfall kommt, den Schnellfahrer strafrechtlich und im Extremfall auch wegen Mordes zu belangen, auch wenn er wegen nicht vorhandener Geschwindigkeitsbegrenzung keine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit begeht.
Der Schnellfahrer hätte nämlich gegen den Grundsatz verstoßen, nachdem man jederzeit die angemessene Geschwindigkeit einhalten muss. Diese richtet sich nämlich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls.
Da kann auch 30 km/h zu schnell sein, obwohl 50 km/h zulässig wäre, wenn z.B. am Straßenrand Kinder unbeaufsichtigt spielen und man jederzeit damit rechnen muss, dass ein Kind auf die Strasse läuft.
Das ist mir alles bewusst aber Mitschuld ist nicht gleich Mord. Sonst könnte man, wie gesagt, JEDEN Fahrer eines Unfallfahrzeugs bei dem der andere getötet wurde, wegen Mordes verurteilen, denn die gefahrene Geschwindigkeit war ja immer zu hoch, wenn es zum Unfall kam. Und das ist halt einfach Blödsinn. Und was ist, wenn niemand beim Unfall stirbt? Verurteilung wegen versuchtem Mord?
Zitat:
@Niflheim schrieb am 12. September 2019 um 13:33:27 Uhr:
Das ist mir alles bewusst aber Mitschuld ist nicht gleich Mord. Sonst könnte man, wie gesagt, JEDEN Fahrer eines Unfallfahrzeugs bei dem der andere getötet wurde, wegen Mordes verurteilen, denn die gefahrene Geschwindigkeit war ja immer zu hoch, wenn es zum Unfall kam. Und das ist halt einfach Blödsinn. Und was ist, wenn niemand beim Unfall stirbt? Verurteilung wegen versuchtem Mord?
Das meine ich eben, dass es sehr schwierig ist, in diesem Rahmen die Diskussion zu führen. Es gibt gerade in der Juristerei kein reines schwarz-weiß Denken.
Streng genommen ist die Aussage richtig, dass man jeden Raser, der einen Menschen zu Tode bringt, als Mörder verurteilen KANN. Daraus kann aber keinesfalls geschlossen werden, dass in jedem Fall ein Mordurteil gerechtfertigt und richtig wäre.
Man muss jeden einzelnen Sachverhalt beurteilen und keinesfalls kann man zu der pauschalen Aussagen gelangen, nach denen in jedem vergleichbaren Fall immer das gleiche Ergebnis herauskommen muss. Vergleichbar bedeutet nämlich nicht, dass die Fälle identisch sind. Das macht die Rechtsprechung bzw. Rechtsfindung so schwer.
Ein Grund für den Mordvorwurf dürfte hier wohl eher in der Heimtücke liegen. Das bzw. die Opfer sind vollkommen arglos. Wie kann man annehmen oder wissen, dass da wer mit 160 km/h durch die Stadt prescht ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. September 2019 um 13:48:56 Uhr:
Ein Grund für den Mordvorwurf dürfte hier wohl eher in der Heimtücke liegen. Das bzw. die Opfer sind vollkommen arglos. Wie kann man annehmen oder wissen, dass da wer mit 160 km/h durch die Stadt prescht ?
Nein, eben nicht. Es wäre dann Heimtücke, wenn er den Mord geplant hätte. Hat er aber offensichtlich nicht sondern ist vor der Polizei geflüchtet, wenn wir über den gleichen Fall reden. Es gibt derer 2, die mir bekannt sind:
https://www.goettinger-tageblatt.de/.../...ren-Jugendstrafe-verurteilt
https://www.welt.de/.../...Mordes-zu-lebenslanger-Haft-verurteilt.html
Zitat:
@dodo32 schrieb am 12. September 2019 um 14:00:29 Uhr:
Nein, eben nicht. Es wäre dann Heimtücke, wenn er den Mord geplant hätte. Hat er aber offensichtlich nicht sondern ist vor der Polizei geflüchtet, wenn wir über den gleichen Fall reden. Es gibt derer 2, die mir bekannt sind:...
es ist eine TATSACHE - dass er wegen Mordes verurteilt wurde!
BGH hat die Rechtmäßigkeit bestätigt
man muss es nicht planen einen Menschen zu ermorden!
Es reicht der bedingte Vorsatz!
Die Flucht mit dem Auto (gemeingefährlich!) und einer Geschwindigkeit die Unfälle Wahrscheinlich macht reichen durchaus - so zumindest das Urteil!
Es ist bekannt, daß sich die Rechtslage im Laufe von Jahrzehnten/Jahrhunderten schon auch mal den neuzeitlichen Anfordereungen/Gegebenheit anpasst.
Niemand ist zum Rasen verpflichtet; alleine Rettungsdiensten sei "Raserei" im Einsatz zugestanden!
Wer (illegale) Straßenrennen veranstaltet, tut dieses genauso vorsätzlich und nimmt evtl. Folgen damit in Kauf, wie jemand, der innerorts, bspw., nicht an der Ampel stehen bleiben mag, sondern noch extra auf's Gaspedal tritt, "gerade so noch" über die Kreuzung zu huschen.
Es kommt nicht mehr darauf an, ob jemand hier Vorsatz hat, jemanden umzufahren, es genügt der Umstand, daß der, der evtl. umgefahren wird, nicht damit zu rechnen brauchte.
Zitat:
@dodo32 schrieb am 12. September 2019 um 14:00:29 Uhr:
Nein, eben nicht. Es wäre dann Heimtücke, wenn er den Mord geplant hätte. Hat er aber offensichtlich nicht sondern ist vor der Polizei geflüchtet, wenn wir über den gleichen Fall reden. Es gibt derer 2, die mir bekannt sind:
Heimtücke liegt dann vor, wenn das oder die Opfer vollkommen arglos sind.
Und es spielt keine Rolle, ob der Täter den Vorsatz hatte, jemanden umzufahren. Er hat es ganz einfach billigend in Kauf genommen. Wohl wissend, dass bei diesen Geschwindigkeiten keine Reaktionszeit bleibt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. September 2019 um 19:03:24 Uhr:
.....Wohl wissend, dass bei diesen Geschwindigkeiten keine Reaktionszeit bleibt.
Na du unterstellst ja wieder komplizierte Dinge.