Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!
Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes
Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)
das Urteil
Mord 8Jahre und ein Paar Monate....
da half auch nix mit selbst stellen!
Beste Antwort im Thema
Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.
Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.
161 Antworten
Meiner Meinung nach sollte das Jugendstrafrecht zwischen 18 und 21 nur in Ausnahmefällen angewendet werden!
Im Moment ist es so, dass es eher die Regel ist!
Hat aber nichts mit dem Thema zu tun!
Da geht es darum, dass ein Raser durch bedingten Vorsatz zum Mörder wurde!
Aus meiner Sicht ist diese Vorgehensweise gerechtfertigt und schon mehr als überfällig!
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. September 2019 um 08:24:39 Uhr:
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 12. September 2019 um 08:21:21 Uhr:
Mit 20 haben viele schon ihre Ausbildung hinter sich. In diesem Land wird grundsätzlich mehr über die Befindlichkeiten des Täters nachgedacht.
Und, by the way, eine zivilisierte Gesellschaft erkennt man unter anderem an deren Rechtssystem.
Da gebe ich Dir Recht. Und wenn Täterschutz (Persönlichkeitsrechte, lächerliche Strafen, "Unzurechnungsfähigkeit" etc.) vor Opferschutz geht, ist das Rechtssystem sowie die Gesellschaft einfach nur extrem menschenverachtend.
Zitat:
@Niflheim schrieb am 12. September 2019 um 07:00:09 Uhr:
Wie ich bereits sagte, habe ich mit dem Täter auch absolut kein Mitleid und finde es gut, dass er zu einer, für deutsche Verhältnisse doch recht langen, Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dennoch, finde ich, ist das mit dem bedingten Vorsatz so eine Sache. Dann könnte man theoretisch aus jedem Verkehrsunfall, bei dem jemand ums Leben kommt, einen Mord konstruieren. Angenommen man fährt mit 250+ auf der Autobahn (unlimitiert), irgendwer zieht unachtsam raus, es kommt zum Unfall und der Rauszieher stirbt. Dann könnte auch argumentiert werden, dass jeder weiß, dass es bei so einem Tempo im Falle eines Unfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Tote gibt und man das zum eigenen Vorteil (schnelleres Vorankommen) billigend in Kauf genommen hat.
Ab einer Geschwindigkeit von 130 km/h wird im Falle eines Unfalls oft eine Mitschuld des Schnellfahrers festgestellt und bei extrem hohen Geschwindigkeiten wird das Maß der Mitschuld meiner Meinung nach zu Recht besonders kritisch hinterfragt.
Ich finde es alles andere als abwegig, wenn bei dichtem Verkehr sehr schnell gefahren wird und es dadurch zu einem Unfall mit einem Todesfall kommt, den Schnellfahrer strafrechtlich und im Extremfall auch wegen Mordes zu belangen, auch wenn er wegen nicht vorhandener Geschwindigkeitsbegrenzung keine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit begeht.
Der Schnellfahrer hätte nämlich gegen den Grundsatz verstoßen, nachdem man jederzeit die angemessene Geschwindigkeit einhalten muss. Diese richtet sich nämlich nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls.
Da kann auch 30 km/h zu schnell sein, obwohl 50 km/h zulässig wäre, wenn z.B. am Straßenrand Kinder unbeaufsichtigt spielen und man jederzeit damit rechnen muss, dass ein Kind auf die Strasse läuft.
Mitschuld ist aber nicht Mord...
Die Frage mag aber wirklich sein ob das ganze so noch V&S ist...
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Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 12. September 2019 um 09:24:48 Uhr:
Mitschuld ist aber nicht Mord...
Die Frage mag aber wirklich sein ob das ganze so noch V&S ist...
Der Übergang ist fließend und ja, das Thema ist sicher ein sehr speziell und hier nicht richtig platziert.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. September 2019 um 10:00:20 Uhr:
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 12. September 2019 um 09:24:48 Uhr:
Mitschuld ist aber nicht Mord...
Die Frage mag aber wirklich sein ob das ganze so noch V&S ist...Der Übergang ist fließend und ja, das Thema ist sicher ein sehr speziell und hier nicht richtig platziert.
Wo soll denn das Thema hin?
Verkehr!
Sicherheit
- denke dass ein tödlicher Unfall mit einem Auto schon irgendwas damit zu tun hat
Ich sehe da deutliche Unterschiede ob jemand mit 160km/h durch geschlossene Ortschaften ballert und x rote Ampeln ignoriert oder ob ich die gleiche Geschwindigkeit auf einer freigegebenen Autobahn gefahren wird. Nicht nur wegen des rechtlichen Unterschiedes einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Richtgeschwindigkeit.
Leute, leute, hier wird immer gleich von Mord gesprochen. Wisst ihr wie schwierig es ist überhaupt ein Mordurteil hinzubekommen? Um ein Mordurteil zu erwirken müssen bestimmte Mordmerkmale nachgewiesen werden.
Die klassischen Merkmale sind bspw. Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier, weiterführend müssen Vorsatz und die Entscheidung zur Tat nachweisbar sein. Erst wenn alle benötigten Merkmale zusammenkommen reden wir von Mord. Andernfalls vielleicht von Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge oder anderen abgeschwächten Varianten.
Weil dies so schwierig ist sind diese Urteile für Raser auch immer Einzelfallentscheidungen und werden fast alle vor den BGH getragen.
Damit ihr besser versteht worum es geht, könnt Ihr diesen Artikel einmal lesen. Hier kann man auch ein kurzes aber sehr simples Beispiel nachvollziehen, um den Unterschied zu verstehen. Die angesprochene Reform nach diesem Artikel aus 2014 ist im Übrigen immer noch nicht erfolgt.
Nachdem Ihr den ersten Artikel gelesen habt lest auch mal diesen zweiten Artikel hier. Hier wird sehr ausführlich aufgebröselt wie komplex der Nachweis im Fall von Rasern ist (hier geht es um die Ku'Damm-Raser).
Ist etwas Lesestoff lohnt sich aber!
Zitat:
@benz-tastic83 schrieb am 12. September 2019 um 10:12:30 Uhr:
Leute, leute, hier wird immer gleich von Mord gesprochen. Wisst ihr wie schwierig es ist überhaupt ein Mordurteil hinzubekommen? Um ein Mordurteil zu erwirken müssen bestimmte Mordmerkmale nachgewiesen werden.Die klassischen Merkmale sind bspw. Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier, weiterführend müssen Vorsatz und die Entscheidung zur Tat nachweisbar sein. ...
es gibt auch noch Heimtücke (war ja hier gegeben - oder denkst du dass du damit reeechnen musst, dsas jemand mit 160 in der Ortschaft fährt?) und Verdeckung einer anderen Straftat
Gemeingefährliches Tatwerkzeug ist übrigens das Auto
und .... es gibt also weit mehr als das was du da ansprichst!
"WIR" haben das übrigens nicht angesprochen oder ausgesprochen!
Das war ein Landgericht und wurde bestätigt durch das BGH....
Zitat:
es gibt auch noch Heimtücke (war ja hier gegeben - oder denkst du dass du damit reeechnen musst, dsas jemand mit 160 in der Ortschaft fährt?) und Verdeckung einer anderen Straftat
Gemeingefährliches Tatwerkzeug ist übrigens das Auto
und .... es gibt also weit mehr als das was du da ansprichst!
"WIR" haben das übrigens nicht angesprochen oder ausgesprochen!
Das war ein Landgericht und wurde bestätigt durch das BGH....
😕 ..wenn einer mit 160 durch den Ort fährt um jemanden, der von nichts ahnt, über den Haufen zu fahren, dann ist es Heimtücke. Wenn einer mit 160 durch den Ort fährt weil er zu viel Fast and Furious geschaut hat und dabei einen tötet, wäre es bedingter Vorsatz. So zumindest mein Stand der Dinge
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 12. September 2019 um 10:16:17 Uhr:
Zitat:
@benz-tastic83 schrieb am 12. September 2019 um 10:12:30 Uhr:
Leute, leute, hier wird immer gleich von Mord gesprochen. Wisst ihr wie schwierig es ist überhaupt ein Mordurteil hinzubekommen? Um ein Mordurteil zu erwirken müssen bestimmte Mordmerkmale nachgewiesen werden.Die klassischen Merkmale sind bspw. Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier, weiterführend müssen Vorsatz und die Entscheidung zur Tat nachweisbar sein. ...
es gibt auch noch Heimtücke (war ja hier gegeben - oder denkst du dass du damit reeechnen musst, dsas jemand mit 160 in der Ortschaft fährt?) und Verdeckung einer anderen Straftat
Gemeingefährliches Tatwerkzeug ist übrigens das Auto
und .... es gibt also weit mehr als das was du da ansprichst!
"WIR" haben das übrigens nicht angesprochen oder ausgesprochen!
Das war ein Landgericht und wurde bestätigt durch das BGH....
Verfolge bitte die Beiträge aller postenden User, dann wirst Du schnell erkennen, dass ich nicht auf das Thema per se, sondern auf die Auslegung des Begriffes Mord (von an der Diskussion beteiligten Usern) eingegangen bin.
Im von Dir geposteten Fall eingangs wurden die Mordmerkmale ja auch benannt, dies habe ich auch nicht in Abrede gestellt. Verstehe also nicht was Du willst.
Auf die Schwierigkeit, die Mordmerkmale in den Sachverhalt 'Rasen' zu bringen, wollte ich hinweisen und Dein Nachposter ist ein gutes Beispiel dafür das es nicht so leicht ist....
Ihr solltet die von mir verlinkten Artikel lesen und verstehen. Alles andere ist Stammtischniveau.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 12. September 2019 um 10:16:17 Uhr:
Zitat:
@benz-tastic83 schrieb am 12. September 2019 um 10:12:30 Uhr:
Leute, leute, hier wird immer gleich von Mord gesprochen. Wisst ihr wie schwierig es ist überhaupt ein Mordurteil hinzubekommen? Um ein Mordurteil zu erwirken müssen bestimmte Mordmerkmale nachgewiesen werden.Die klassischen Merkmale sind bspw. Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier, weiterführend müssen Vorsatz und die Entscheidung zur Tat nachweisbar sein. ...
es gibt auch noch Heimtücke (war ja hier gegeben - oder denkst du dass du damit reeechnen musst, dsas jemand mit 160 in der Ortschaft fährt?) und Verdeckung einer anderen Straftat
Gemeingefährliches Tatwerkzeug ist übrigens das Auto
und .... es gibt also weit mehr als das was du da ansprichst!
"WIR" haben das übrigens nicht angesprochen oder ausgesprochen!
Das war ein Landgericht und wurde bestätigt durch das BGH....
Heimtücke? Wie bitte? Dazu müsste der Mord geplant gewesen sein, dann wäre die Durchführung vielleicht heimtückisch gewesen. Er befand sich auf der Flucht vor der Polizei, dabei kam es zu einem Unfall mit Todesfolge. Wenn ich aber auf der Flucht wäre, würde ich versuchen ich möglichst keine Spuren zu hinterlassen oder Unfälle zu bauen. Ich gehe auch nicht von einer vorsätzlichen Tötung aus Mordlust aus, denn dann hätte er wohl jeden auf seinem Weg umgefahren.
Eine Verdeckung einer anderen Strafttat war es ebenfalls nicht. Der wurde, so wie ich verstanden habe, bereits verfolgt. Das Opfer hätte ihn wohl kaum im Vorbeifahren identifizieren können. Verdeckung wäre es, wenn er den Diebstahl vertuschen möchte, indem er einen Zeugen beseitigt. Wenn dich die Kassiererin erkennt, weil deine Maske verrutscht z.B..
Genau diese Diskussion gehört meines Erachtens nicht in dieses Forum. Zum Einen verfügen nur sehr wenige über die erforderliche Fachkenntnis, zum Anderen mangelt es ganz sicher an den notwendigen Sachverhaltsinformationen, weil alle hier Schreibenden wohl eher nur über die Informationen verfügen, die sie aus der Presse entnommen haben.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 12. September 2019 um 11:10:55 Uhr:
Genau diese Diskussion gehört meines Erachtens nicht in dieses Forum.
Wieso? Es geht um rechtliche Folgen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr
Zitat:
Zum Einen verfügen nur sehr wenige über die erforderliche Fachkenntnis, zum Anderen mangelt es ganz sicher an den notwendigen Sachverhaltsinformationen, weil alle hier Schreibenden wohl eher nur über die Informationen verfügen, die sie aus der Presse entnommen haben.
Die Informationen die man der Presse entnehmen kann reichen zumindest in bestimmten Fällen aus, ein Urteil nachvollziehen zu können. Dass das nicht in allen Fällen so ist, zeigen bestimmte Postings auf Facebook bzw. sehr komplexe Fälle. Aber wir sind ja hier auf MT 😉