Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!

Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes
Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)

das Urteil
Mord 8Jahre und ein Paar Monate....

da half auch nix mit selbst stellen!

Beste Antwort im Thema

Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.
Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.

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Hi,

über juristische Definitionen und Spitzfindigkeiten kann man sicher Diskutieren wird aber wohl ziemlich im Sande verlaufen.

Für mich persönlich ist das kein Mord, allerdings kann man für eine solche "vorsätzliche Fahrlässigkeit" durchaus vergleichbare Strafmaße verhängen. 10-15 Jahre und in extremen Fällen auch Lebenslänglich.

In der Praxis kommt man in Deutschland ja häufig sehr viel früher aus dem Knast, wenn man sieht das die Persönlichkeit nach einigen Jahren wirklich gereift ist kann man die Haft ja verkürzen oder abmildern.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 12. September 2019 um 13:39:09 Uhr:


JEDER Fahrer flüchtet nicht vor der Polizei mit 160

Es geht auch nicht um die Flucht, sondern um das Töten eines Menschen im Straßenverkehr. Ob der Fahrer auf der Flucht ist oder aus irgendeinem anderen Grund schnell fährt und jemanden tötet ist dabei doch egal.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 07:15:40 Uhr:


Ob der Fahrer auf der Flucht ist

Das Merkmal "Flucht" wirkt hier aber verschärfend, zumindest jedoch nicht mildernd, einerseits weil evtl. in Form evtl. Unfallflucht, andererseits als Flucht vor der Polizei.

Nein war es eben nicht!
Wenn du Fliehst versuchst du eine Tat zu vertuschen!
Das ist der Aufhänger für den Mordverdacht.
Es muss einen Grund geben- warum du zu schnell fährst...
Rennen
Straftatvertuschen
....
Dann kommt die gefährliche Waffe- in dem Fall das Auto
und die Heimtücke!- es kann niemand in der Fussgängerzone rechnen dass mit 160 fährt

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 13. September 2019 um 07:42:29 Uhr:


Wenn du Fliehst versuchst du eine Tat zu vertuschen!

Genau das eben nicht. Wenn ich vor der Polizei flüchte, dann ist die Tat ja bereits entdeckt worden und ich als dringend Tatverdächtiger ausgemacht (ansonsten wäre die Polizei ja nicht hinter mir her), somit kann die Tat nicht mehr vertuscht werden.

du entziehst dich der Verhaftung - FLUCHT!-

Ja und? Das habe ich ja auch nicht bestritten. Nur ist es halt keine Vertuschung der Tat.

...OH MEI!

Wenn die Polizei hinter einem Auto her ist...
FRAGE: WER sitzt den im Auto?
Der Halter?
achja .. stimmt da gibt es ja jetzt die Warnlampe - Achtung Auto geklaut oder nur ein Verwandter/Bekannter hat das Auto genutzt!
Der Täter versucht seine Täterschaft zu vertuschen!
Halter ist nicht gleich Täter- das muss auch erst mal nachgewiesen werden!
Wäre nicht das Erste Auto was aus dem Fluss gezogen wird oder ausgebrannt - gestohlen gemeldet wird!

Der BGH hat das Urteil bestätigt, ich vertraue einfach mal drauf das dort mehr Sachkpometenz vorliegt als hier im Forum.

Ich für meinen Teil habe auch kein Problem damit das jemand wegen Mordes weggeschlossen wird, wenn er mit 60km/h durch eine reine Fußgängerzone fährt und jemanden tötet um sich einer Verhaftung zu entziehen. Und auch das Mordurteil in Berlin kann ich so akzeptieren.

Dann ist das Überfahren eines Fussgängers auf der Flucht vor der Polizei trotzdem noch lange keine Vertuschung, weil dadurch weder etwas vertuscht wird noch etwas vertuscht werden kann!

das Umfahren des Fußgänger ist ja auch keine Vertuschung!
Die Flucht ist die Vertuschung ist die Flucht- der bedingte Vorsatz, dass es bei dieser TAT und der gefahrenen GESCHWINDIGKEIT zu einem UNFALL Kommen kann der auch MENSCHEN ZU TODE bringt ist der MORD.....

Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:


Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.

zumindest die Anfänger vom Landgericht und die Amateure vom GBH sind da anderer Meinung!

DIE FLUCHT hast du vergessen.. DIE FLUCHT und das VERTUSCHEN.. siehe oben....

(wie gerne würde ich dir Recht geben - um meine Ruhe zu haben ABER´: siehe Signatur!)

Zitat:

@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:


Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.

Richtig. Und ich habe auch schon erklärt, dass Du damit gar nicht falsch liegst. Dir fehlen jedoch offenbar die grundlegendsten Kenntnisse, um die Rechtslage sauber zu hinterfragen und daher machst Du den Fehler, nur mit Logik heranzugehen und nicht den Sachverhalt zu abstrahieren. Letzteres muss der Jurist aber machen, um einen Sachverhalt zu beurteilen und daraus die zutreffenden Rechtsfolgen abzuleiten.

Zitat:

@Niflheim schrieb am 13. September 2019 um 08:55:47 Uhr:


Und genau hier drehen wir uns im Kreis, denn wie ich in einem vorangegangenen Post bereits geschrieben hatte, könnte man mit dieser Argumentation dann aus JEDEM Verkehrstoten einen Mord konstruieren, egal ob der Fahrer auf der Flucht war oder nicht.

Lass gut sein, mache ich mittlerweile auch.
Er ist so erpicht darauf, Recht zu haben, dass er es nicht verstehen kann oder will.

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