Jetzt also doch Raser als Mörder verurteilt!
Auch die Revision beim BGH ergab nichts anderes
Der 18 Jährige hatte einen bedingten Tötungsabsicht und vertuschte eine Andere Straftat (Diebstahl!)
das Urteil
Mord 8Jahre und ein Paar Monate....
da half auch nix mit selbst stellen!
Beste Antwort im Thema
Und das ist auch gut so, dass Gerichte mittlerweile zu Urteilen. Mit diesem Verrückten aus Stuttgart läuft es ja auch darauf hinaus.
Was ich im Fall von dem aber nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, dass auch in Stuttgart nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Der war "erwachsen" genug einen Führerschein zu machen, einen fetten Jaguar zu mieten und damit herum zu fahren. Und wenn dann zwei Leute tot sind, ist er plötzlich heranwachsend und muss nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
Dann doch aber bitte mit aller Konsequenz, wenn jemand nicht erwachsen genug ist um für die Folgen seines Tuns wirklich gerade zu stehen, dann kann man ihm auch nicht so eine Waffe unter den Hintern schieben. Dann gibt´s als Mietwagen eben maximal einen Fiesta oder Polo mit kleinem Motor.
161 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 11. September 2019 um 19:24:27 Uhr:
Die Stadtverantwortlichen rechnen doch regelmässig mit den Bussgeldeinnahmen. Die werden alljährlich fest im Budget eingeplant.
Ich finde es eine gute Methode, den Verkehr oder die Polizei so zu finanzieren. Da muss man nämlich nicht mitmachen.
so weit ich weiss, ist das StGB nicht auf Auge um Auge ausgelegt und das Jugendstrafrecht, sofern anwendbar andere Intentionen verfolgt.
In solchen Formen wird halt gern polemisch diskutiert, wundert mich, dass noch keiner die Todesstrafe gefordert hat. Auch wenn ich persönlich manchmal über Urteile den Kopf schüttele, so kenne ich im privaten Umfeld mehrere Richter und Anwälrte, die mir das gern ins juristische Licht rücken.
Ich weiss nur eins: Richter möchte ich nicht sein 🙂
Die Intention ist halt pauschalisiert, da seh ich hi und da ein Problem drin... Genau wie in der Strafmündigkeit...
Nun... der Weg über Deinen poliitischen Vertreter steht Dir doch offen 🙂
Soweit ich informiert bin, wird auch bei +18 das Erwachsenenstrafrech individuell in Erwägung gezogen. Die Kriterien dafür kann ich nicht beurteilen. Ist halt ein Fall für Juristen und nicht für Foristen 🙂
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Zitat:
Nun. Der Richter richtet nach den gültigen Gesetzen. Sollten Dir diese persönlich nicht passen, so ist es Dir freigestellt, dich an den zuständigen Abgeordneten zu wenden oder dich selbst um ein Abgeordnetenmandat bewerben. Den könntest Du bitten einen Antrag auf Gesetzesänderung einzubringen oder dies halt selbst tun. Die weitere Beschreibung des Prozederes erspare ich mir... das findest Du bestimmt. 🙂
Ich habe keine Lust irgendwelche Gesetze zu ändern. Das ist meine persönliche Meinung und mehr nicht.
Daher brauche ich auch keine Abhandlung über die Legislative.
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 11. September 2019 um 22:08:30 Uhr:
@NDLimit schrieb am 11. September 2019 um 21:37:53 Uhr:
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 11. September 2019 um 22:08:30 Uhr:
Zitat:
Nun. Der Richter richtet nach den gültigen Gesetzen. Sollten Dir diese persönlich nicht passen, so ist es Dir freigestellt, dich an den zuständigen Abgeordneten zu wenden oder dich selbst um ein Abgeordnetenmandat bewerben. Den könntest Du bitten einen Antrag auf Gesetzesänderung einzubringen oder dies halt selbst tun. Die weitere Beschreibung des Prozederes erspare ich mir... das findest Du bestimmt. 🙂
Ich habe keine Lust irgendwelche Gesetze zu ändern. Das ist meine persönliche Meinung und mehr nicht.
Daher brauche ich auch keine Abhandlung über die Legislative.
Dann polarsier doch nicht mit solchen Forderungen!
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. September 2019 um 22:05:00 Uhr:
Nun... der Weg über Deinen poliitischen Vertreter steht Dir doch offen 🙂Soweit ich informiert bin, wird auch bei +18 das Erwachsenenstrafrech individuell in Erwägung gezogen. Die Kriterien dafür kann ich nicht beurteilen. Ist halt ein Fall für Juristen und nicht für Foristen 🙂
Erwähntest du ja schon.. Muß ich den nurnoch suchen und überhaupt rauskristallisieren was wohl wünschenswert ist, versuch ich gerade..
Jo bis 21 ist es wohl recht gängig...
Der Forist macht sich halt so seine Gedanken, daß sollte dann auch weiterhin erlaubt sein... Auch wenn die Meinung des Foristen zum Thema nicht die Meinung des Moderators iwiederspiegelt oder berücksichtigt...
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_(Deutschland)
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 11. September 2019 um 18:22:42 Uhr:
Ach und kaum einer kann sich vorstellen was es heisst als junger Mensch acht Jahre einzufahren.
Mir kommen gleich die Tränen...
Wie ich bereits sagte, habe ich mit dem Täter auch absolut kein Mitleid und finde es gut, dass er zu einer, für deutsche Verhältnisse doch recht langen, Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dennoch, finde ich, ist das mit dem bedingten Vorsatz so eine Sache. Dann könnte man theoretisch aus jedem Verkehrsunfall, bei dem jemand ums Leben kommt, einen Mord konstruieren. Angenommen man fährt mit 250+ auf der Autobahn (unlimitiert), irgendwer zieht unachtsam raus, es kommt zum Unfall und der Rauszieher stirbt. Dann könnte auch argumentiert werden, dass jeder weiß, dass es bei so einem Tempo im Falle eines Unfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit Tote gibt und man das zum eigenen Vorteil (schnelleres Vorankommen) billigend in Kauf genommen hat.
Das Jugendstrafrecht und plädieren auf Schuldunfähigkeit sind die zwei großen Schlupflöcher im Strafgesetzbuch.
Das dramatische dabei: grade junge Männer gehen besonders enthemmt zur Sache. Wer alt genug zum töten oder vergewaltigen ist, sollte auch eine dementsprechende Strafe bekommen...
Die Folgen für die Opfer und hinterbliebenen sind die gleichen, egal wie alt oder gaga der Täter war.
Aber der Volksmund weiss ja schon sehr lange, dass es zwischen Recht und Rechtsprechung teilweise eine klaffende Lücke gibt. 😕
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2019 um 17:57:27 Uhr:
Jugendrechtstrafrecht....mein Neffe mit 20 meint das Leben verstanden zu haben
Haha. Kenn ich... aber gerade das zeigt ja, dass derjenige noch nicht im Erwachsenenalter angekommen ist 😁
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 12. September 2019 um 07:10:30 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. September 2019 um 17:57:27 Uhr:
Jugendrechtstrafrecht....mein Neffe mit 20 meint das Leben verstanden zu haben
Haha. Kenn ich... aber gerade das zeigt ja, dass derjenige noch nicht im Erwachsenenalter angekommen ist 😁
So gesehen hast du natürlich Recht.
Mit 20 haben viele schon ihre Ausbildung hinter sich. In diesem Land wird grundsätzlich mehr über die Befindlichkeiten des Täters nachgedacht. Wer seine Fahrprüfung geschafft hat, hat gezeigt, dass er kognitiv dazu in der Lage ist ein Auto zu fahren. Aber wenn der Kollege im 2 t SUV sitzt, ist alles ganz anders - natürlich.
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 12. September 2019 um 08:21:21 Uhr:
Mit 20 haben viele schon ihre Ausbildung hinter sich. In diesem Land wird grundsätzlich mehr über die Befindlichkeiten des Täters nachgedacht.
Das ist eine weit verbreitete subjektive Einschätzung, die sich aber nicht belegen lässt. Und, by the way, eine zivilisierte Gesellschaft erkennt man unter anderem an deren Rechtssystem.