Jemand ist mir reingefahren
Hey Leute.
Eben war die Polizei bei mir und hat mir mitgeteilt, dass jemand in mein Auto gefahren sei. Sie haben mir die Kontaktdaten des Unfallverursachers gegeben. Habe versucht mich mit ihm ihn Verbindung zu setzen, aber es ist bis jetzt noch niemand dran gegangen. Mein Auto war geparkt an der Straße vor meinem Haus. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, muss ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen?
Beste Antwort im Thema
Es wäre langsam Zeit, das "Verkehr & Sicherheit Forum" in "DumusstaufjedenFallzum(Fach)anwaltgehenForum" umzubenennen.
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103 Antworten
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 8. November 2019 um 10:50:36 Uhr:
Ich hab mich bisher hier rausgehalten.
Möchte jedoch in Erinnerung bringen daß Holgernillson mit seiner „das ist Populistisch“
Keule hier mit dem unsachlichen Tonfall begonnen hat.
Würde mich interessieren ob er nicht auch bei einer Versicherung arbeitet, da er so große Erfahrung in diesem Gebiet zu haben, vorgibt.
Nunja, es ist eine Frage von Aktion und Reaktion.
Und nein, ich arbeite nicht bei einer Versicherung.
Ich bin kein Kind von Traurigkeit.
Ich tolleriere vieles.
Trotzdem hört ihr mit persöhnlichem jetzt auf.
Ich möchte nur ungern jeden von euch in einer anderen Ecke abstellen müssen, mach das aber falls doch erforderlich!
Moorteufelchen
MT-Moderator
Moin Moin !
Zitat:
Selbst wenn die Gegenseite die Kosten vom Rechtsanwalt übernimmt, hat man zunächst das Risiko, dass man darauf sitzen bleibt, weil man nämlich keine Garantie hat, seinen geltend gemachten Anspruch durchsetzen zu können. Kein Anwalt garantiert einem den Erfolg. Er will jedoch auf jeden Fall sein Honorar bekommen
Deine Argumente sind genau so volksverdummend wie die der Versicherungen! Inwiefern hat man das Risiko , auf Anwaltskosten sitzenzubleiben , die die Gegenseite übernimmt?
[ Da ich selbst nicht genau weiss was die Versicherungen nun übernehmen oder nicht kann ich das Fachlich nicht beurteilen. Sachlich ist der Kommentar "volksverdummend" hier völlig fehl am Platz. Reiss dich bitte am Riemen und formuliere deine Beiträge so, das weder Alarme dazu auflaufen noch ich mich dazu kritisch äussern muss. Moorteufelchen/MT Moderation]Wers immer noch nicht verstanden hat : Der Anwalt wird von der Gegenseite bezahlt. Punkt . Aus. Fertig. Völlig egal , was später bei einem eventuellen Gerichtsurteil rauskommt. Es geht um Forderungen bei 100 % Schuldlosigkeit und nicht um % Verteilung von Schuld (und daraus resultierenden Kürzungen).
MfG Volker
Moin Moin !
Zitat:
Sachlich ist der Kommentar "volksverdummend" hier völlig fehl am Platz.
Ich halte den Begriff auch für fehl am Platz , weil er das Verhalten der Versicherungen , die versuchen , mit unwahren Behauptungen und der Vorspiegelung falscher Tatsachen die berechtigten und gesetzlich zustehenden Ansprüche der Geschädigten nicht zu regulieren , völlig verniedlichend beschreibt.
https://ihr-gutachten.com/ratgeber-verkehrsrechtsanwalt-nach-unfall/Zitat:
[ Da ich selbst nicht genau weiss was die Versicherungen nun übernehmen oder nicht kann ich das Fachlich nicht beurteilen.
MfG Volker
Es ging hier konkret um die Geltendmachung von Schmerzensgeld. Das ist durchaus etwas anderes als nur den Schaden am Auto geltend zu machen. Daher ist es für mich eben alles andere als eindeutig, dass die gegnerische Versicherung die Kosten des Rechtsanwalts auch übernimmt, wenn man das geltend gemachte Schmerzensgeld nicht bekommt. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren.
Wenn der Personenschaden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veekehrsunfall steht, für den die Gegnerische Haftpflicht Versicherung einzutreten hat, (Schuldfrage eindeutig)
gehört dieser selbstverständlich zu den Ansprüchen dazu, die man als Geschädigter hat.
Das behaupte ich als Laie hier einfach mal so....
Klar werden auch die Anwaltskosten für die Geltendmachung des Schmerzensgeldes bezahlt. Soweit ein Anspruch auf das SMG besteht. Macht der Geschädigte 10.000€ geltend, hat aber nur einen Anspruch auf 400€, muss der Versicherer auch nur die dafür anfallenden 83,54€ Anwaltskosten zahlen (unterstellt, es werden sonst keine Positionen geltend gemacht).
In diesem thread geht es um den vom TE geschilderten Fall. Das ist dieser hier:
Zitat:
@Gissyfidel66 schrieb am 4. November 2019 um 21:24:28 Uhr:
Hey Leute.
Eben war die Polizei bei mir und hat mir mitgeteilt, dass jemand in mein Auto gefahren sei. Sie haben mir die Kontaktdaten des Unfallverursachers gegeben. Habe versucht mich mit ihm ihn Verbindung zu setzen, aber es ist bis jetzt noch niemand dran gegangen. Mein Auto war geparkt an der Straße vor meinem Haus. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, muss ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen?
Schmerzensgeld schwebt ihm nicht vor.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 9. November 2019 um 13:00:56 Uhr:
Klar werden auch die Anwaltskosten für die Geltendmachung des Schmerzensgeldes bezahlt. Soweit ein Anspruch auf das SMG besteht. Macht der Geschädigte 10.000€ geltend, hat aber nur einen Anspruch auf 400€, muss der Versicherer auch nur die dafür anfallenden 83,54€ Anwaltskosten zahlen (unterstellt, es werden sonst keine Positionen geltend gemacht).
So ist das nicht richtig. Die Anwaltskosten entstehen im Regelfall nur auf den letztlich zuerkannten Schmerzensgeldbetrag und werden selbstverständlich vom gegnerischen Versicherer bezahlt.
Das hat aber mit dem Thema hier nichts zu tun.
[END off OT]
Das sagte ich ja.
Und deswegen besteht das von mir festgestellte Risiko, auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben. So sehr zur Verdummung habe ich also nicht beigetragen.
Aber ja, der TE hat das Schmerzensgeld nicht thematisiert.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 9. November 2019 um 14:03:14 Uhr:
Und deswegen besteht das von mir festgestellte Risiko, auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben. ...
Das ist falsch. Und OT ist es auch.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 9. November 2019 um 14:03:14 Uhr:
... So sehr zur Verdummung habe ich also nicht beigetragen.
...
Auch das ist falsch.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. November 2019 um 14:08:29 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 9. November 2019 um 14:03:14 Uhr:
Und deswegen besteht das von mir festgestellte Risiko, auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben. ...
Das ist falsch. Und OT ist es auch.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. November 2019 um 14:08:29 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 9. November 2019 um 14:03:14 Uhr:
... So sehr zur Verdummung habe ich also nicht beigetragen.
...
Auch das ist falsch.
Dann müsstest Du differenzierter formulieren. Wenn die Anwaltskosten nur im Regelfall auf den zuerkannten Anspruch entstehen, bedeutet dies, dass es durchaus auch Fälle gibt, in denen die Kosten höher sind und nicht von der Gegenseite übernommen werden.
Unterlasse bitte das OT-Geschwafel.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. November 2019 um 15:28:33 Uhr:
Unterlasse bitte das OT-Geschwafel.
Dann halte Dich selbst daran und beachte auch die NUB...