jahreswagen abwrackprämie

Mercedes A-Klasse W169

hallo,

habe gehört,es wäre mit den JW bzw.leasing-wagen noch nicht ent-
schieden,dass man die prämie bekommt.da diese,auf privatpersonen
zugelassen waren.weiss jemand was genaues?????

manfred

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von geheimflo


Hi,

ich würde es nicht ganz so klar sehen wie dcmichel und eher so interpretieren: der Hersteller verkauft einen Jahreswagen, den zuvor ein Mitarbeiter im Mietmodell gefahren hat. Damit steht in der Zulassungsbescheinigung eine Privatperson als Vorbesitzer. Und jetzt bescheinigt der Hersteller dem Käufer, dass diese Privatperson ein Werksangehöriger ist und der Käufer bekommt die Prämie.

Ansonsten müsste der Hersteller ja jedem Mitarbeiter auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen (nach vorheriger Prüfung!) dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs auch auf ihn als WA zugelassen war. Stell dir mal vor, da kommen tausende Leute mit Verkaufsverträgen, Zulassungsbescheinigungen und Zeug in die Personalabteilungen, um sich sowas bescheinigen zu lassen. Chaos...

Also, so genau weiß das wohl keiner, ich würde mich beim Fahrzeugkauf eher nicht drauf verlassen...

Gruß,
Flo

das mit der Bescheinigung ist kein Problem, da du als Werksangehöriger eine 6 Monatige Haltepflicht hast, wenn du diese nicht einhälst, und es kommt raus (es gibt Stichproben), darfst du deinen erhaltenen Rabatt zurückzahlen, und den Job kann es dich auch kosten. Ich weiß jetzt noch von keinem, der sich eine Bescheinigung geholt hat, aber im Jahreswagenbüro der einzelnen Standorte haben die ja auf alles Zugriff, und somit ist die Bestätigung überhaupt kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von geheimflo


Hi,

ich würde es nicht ganz so klar sehen wie dcmichel und eher so interpretieren: der Hersteller verkauft einen Jahreswagen, den zuvor ein Mitarbeiter im Mietmodell gefahren hat. Damit steht in der Zulassungsbescheinigung eine Privatperson als Vorbesitzer. Und jetzt bescheinigt der Hersteller dem Käufer, dass diese Privatperson ein Werksangehöriger ist und der Käufer bekommt die Prämie.

Ansonsten müsste der Hersteller ja jedem Mitarbeiter auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen (nach vorheriger Prüfung!) dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs auch auf ihn als WA zugelassen war. Stell dir mal vor, da kommen tausende Leute mit Verkaufsverträgen, Zulassungsbescheinigungen und Zeug in die Personalabteilungen, um sich sowas bescheinigen zu lassen. Chaos...

Also, so genau weiß das wohl keiner, ich würde mich beim Fahrzeugkauf eher nicht drauf verlassen...

Gruß,
Flo

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@flo

Hmm ..., da mußt Du auch mir widersprechen ..., ich schließe mich nämlich dcmichel vorbehaltslos an ... 😉

DEIN geschilderter Fall - in Verbindung mit dem WA-Wagen nach dem Mietmodell - ist wohl so wie Du es dargestellt hast. Nämlich, dass der WA den Wagen an das Werk zurück gibt (Er ist ja gar nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung II, früher Fahrzeugbrief)!
Demnach ist es so, dass das Werk als Verkäufer auftritt, vergleichbar mit dem Kauf eines JW (Jahreswagen) bei einem Kfz-Händler.

Und bei einem JW nach dem Kaufmodell, da sehe ich es auch etwas anders ...:
Per Definition im Sinne der Abwrackprämie muss es ja Fahrzeug sein, das ein WA gekauft hat, somit nur den einen Besitzereintrag in der Zulassungsbescheinigung II aufweisen darf und keinen Tag älter als ein Jahr ist!

Wenn man sowas vor hat, dann wird es dem Firmenangehörigengeschäft mitgeteilt. Dort bist man kein Unbekannter, denn dort hat man ja den Anschlußwagen bestelllt; wenn nicht, dann reichst man eine Kopie der Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein) ein und bekommst die Bestätigung anstandslos.

Ausserdem ..., sooo viele Fälle werden es wahrscheinlich nicht sein, denn das Klientel, das neue Jahre alte Fahzeuge fährt und gute 20.000,-- € und mehr ausgeben kann und will, das dürfte überschaubar bleiben.

Gruß
Walter

von Widersprechen kann doch gar keine Rede sein 🙂

sehe das halt nur nicht so klar wie ihr und würde mich nicht unbedingt drauf verlassen...

Gruß,
Flo

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