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jahreswagen abwrackprämie

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 9:37

hallo,

habe gehört,es wäre mit den JW bzw.leasing-wagen noch nicht ent-

schieden,dass man die prämie bekommt.da diese,auf privatpersonen

zugelassen waren.weiss jemand was genaues?????

manfred

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von manfred3000

hallo,

habe gehört,es wäre mit den JW bzw.leasing-wagen noch nicht ent-

schieden,dass man die prämie bekommt.da diese,auf privatpersonen

zugelassen waren.weiss jemand was genaues?????

manfred

guckst du hier unter Punkt 4.3

am 30. Januar 2009 um 12:38

@dcmichel

Auszug aus Pkt. 4.3:

• Das Fahrzeug

• muss zum ersten Mal zugelassen sein

oder

• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die

Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen

Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine

herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine

Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

So eindeutig habe ich das in "älteren"Formulierungen nicht gesehen!

Würde demnach doch auch für mich gelten, wenn ich im Oktober meinen JW "erneuern" möchte, oder?

Wäre ja in meinem Fall ein zusätzliches Verkaufsargument ... :D

Ist diese Auslegung offiziell (wo nachlesen?) oder nur ein Wunschvorstelluing ...?

Gruß

Walter

Diese Woche war im WDR3 eine Sondersendung zum Thema.

Dort wurde gesagt, dass JW nicht von Privatpersonen sein dürfen.

JW die als Werks-oder Vorführwagen liefen, oder Fahrzeuge von Mitarbeiter zählen.

 

Hier einige Infos: Abwrackprämie

 

Zitat:

Original geschrieben von Walter38

@dcmichel

Auszug aus Pkt. 4.3:

• Das Fahrzeug

• muss zum ersten Mal zugelassen sein

oder

• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die

Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen

Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine

herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine

Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

So eindeutig habe ich das in "älteren"Formulierungen nicht gesehen!

Würde demnach doch auch für mich gelten, wenn ich im Oktober meinen JW "erneuern" möchte, oder?

Wäre ja in meinem Fall ein zusätzliches Verkaufsargument ... :D

Ist diese Auslegung offiziell (wo nachlesen?) oder nur ein Wunschvorstelluing ...?

Gruß

Walter

Das von mir oben angehängte Dokument ist von der BAFA Seite runtergeladen. Daher ist es als offiziell anzusehen.

Ich denke das es sich aus der Formulierung "dessen Werksangehöriger" doch eindeutig ergibt. Da du Jahreswagenberechtigt bist ,gilst du als beim "KFZ Hersteller beschäftigter Werksangehöriger"

Nur , wo man die unter Punkt 6.1 verlangte Bescheinigung herbekommt (Personalbereich?) und wie diese formal aussehen muss ist mir auch nicht klar....

Dei Problem als Verkaufsargument könnte eher sein , dass bis Oktober der 1,5 Mrd Topf leer sein könnte. Von mir bekannten Händlern höre ich unisono das Ihnen die Türen eingerannt werden, besonders im Kleinwagensegment.

am 31. Januar 2009 um 12:48

@ dcmichel

DANKE! Jedenfalls könntest Du recht haben, dass es da für mich "zu spät" sein wird ...! Es gibt dann hoffentlich trotzdem noch genügend Interessenten, vor allem, wenn bis dahin die flüssigen Kraftstoffe kräftig zugelegt haben sollten ... :D

Gruß und ein erholsames Wochenende

Walter

Dank der Prämie werde ich vermutlich ab nächster Woche auch zu den A-Klasse Fahrern gehören :)

Mein 190er hatte einen Unfall. Versicherungssumme, 2500€ Prämie, 1000€ legt MB noch drauf und ich hab ein Angebot auf einen JaWa vom Werksangehörigen über 13500€ :)

Gruß Meik

Hallo,

ja ja die Prämie vom Staat. Ist leider bei mir auch ein Problem gewesen.

Gibt es für JW von Werksangehörigen definitv nicht.

Nur für Vorführwagen und diese würde fast 7000 euros mehr kosten.

Also hab ich meine C Klasse für 1500 abgegeben und bei MB gibts dann noch aus einem Bonusprogramm für Werksangehörige Fahrzeuge noch 1000 Euro zusätzlich.

So hab ich auch die 2500 euros erhalten und kann meine WR auf Stahlfelgen und die SR auf Alufelgen noch so verkaufen.

Hatte 3 Sätze Reifen zur C Klasse.

So hab ich dann unterm Strich, das Geld was das Auto für mich noch wert war.

Denke ab Mai Juni wird wohl Schluss sein, mit Prämie

Am besten fährt man aber mit seinem Fahrzeug auf den Schrottplatz.

Da gibt es nicht nur die Prämie, die zahlen auch noch recht gut für dein Fahrzeug.

Die Idee hab ich leider zu spät erfahren.

mfg

dansenberg

Zitat:

Original geschrieben von dansenberg

Hallo,

ja ja die Prämie vom Staat. Ist leider bei mir auch ein Problem gewesen.

Gibt es für JW von Werksangehörigen definitv nicht.

Würdest du uns bitte mitteilen wo du diese Information herhast, die Richtlinien des BAFA sehen etwas anders vor.

Wichtig ist nur dass der WA der erstbesitzer des Jahreswagens ist

 

Denke ab Mai Juni wird wohl Schluss sein, mit Prämie

Denke ich nicht , Stand gestern sind laut BAFA 17582 Anträge eingegangen und das obwohl zur Zeit alle Welt auf die Prämie losrennt. Nimmt man im Jahresverlauf einen groben Schnitt von 8500 Anträgen pro Woche an ,so hält der Topf theoretisch 70 Wochen oder bis zum Aktionsende am 31.12. Selbst wenn sich die Zahl der Anträge verdoppeln sollte reicht der Topf bis weit in den Herbst.

Was aber immer noch offen ist , werden jetzt die Verwaltungskosten aus dem Topf mitbezahlt und wenn ja wie hoch ist deren Anteil?

Weiss hier jemand mehr und hat auch einen Quellverweis dazu?

 

Gruss dcmichel

Zitat:

Original geschrieben von dcmichel

Zitat:

Original geschrieben von dansenberg

Hallo,

ja ja die Prämie vom Staat. Ist leider bei mir auch ein Problem gewesen.

Gibt es für JW von Werksangehörigen definitv nicht.

 

Würdest du uns bitte mitteilen wo du diese Information herhast, die Richtlinien des BAFA sehen etwas anders vor.

Wichtig ist nur dass der WA der erstbesitzer des Jahreswagens ist

 

 

Denke ab Mai Juni wird wohl Schluss sein, mit Prämie

 

Denke ich nicht , Stand gestern sind laut BAFA 17582 Anträge eingegangen und das obwohl zur Zeit alle Welt auf die Prämie losrennt. Nimmt man im Jahresverlauf einen groben Schnitt von 8500 Anträgen pro Woche an ,so hält der Topf theoretisch 70 Wochen oder bis zum Aktionsende am 31.12. Selbst wenn sich die Zahl der Anträge verdoppeln sollte reicht der Topf bis weit in den Herbst.

Was aber immer noch offen ist , werden jetzt die Verwaltungskosten aus dem Topf mitbezahlt und wenn ja wie hoch ist deren Anteil?

Weiss hier jemand mehr und hat auch einen Quellverweis dazu?

 

 

Gruss dcmichel

Hallo,

kann sein, dass ich jetzt den Text doppelt geschrieben habe.

Egal

Was ist WA bei Erstzulassung?

Meine Infos habe ich von Mercedes Niederlassung.

Es gibt keine Prämie für JW von Werksangehörigen.

Da diese als Privatpersonen anzusehen sind.

Hier wie oben schon erwähnt, gibt es zum Angebot für den Gebrauchten, den man in Zahlung gibt, noch ein Bonusprogramm mit 1000 Euro zusätzlich.

Diese habe ich auch erhalten.

Hätte ich mich für einen Vorführwagen entschieden, hätte ich die Prämie erhalten, aber der JW hätte viel mehr gekostet.

Frag mich  nicht warum. Aber genau so verlief das Verkaufsgespräch.

Zur Prämie und den 600000 die dies bekommen, hört man schon in den Autohäusern, dass sich etwa Mio. interesse zeigen und es sicher nicht bis Mitte des Jahres geht.

Aber das sind nur Prognosen.

Warten wir einfach mal ab.

 

mfg

dansenberg

 

Zitat:

Frag mich  nicht warum.

Vermutung: Privatleute können keine Mehrwertsteuer ausweisen, Autohäuser schon.

Bei einem Wagen für 15.000€ sind also knapp 2400€ MwSt enthalten - unterm Strich kostet so ein Auto Vater Staat also gerade mal gut 100€.

Was ist WA bei Erstzulassung?

Meine Infos habe ich von Mercedes Niederlassung.

Es gibt keine Prämie für JW von Werksangehörigen.

Da diese als Privatpersonen anzusehen sind.

 

WA = Werksangehöriger

Ich behaupte mal das der Verkäufer in der Niederlassung etwas schlecht informiert war 8ich will nicht von Vorsatz sprechen) !

Ansonsten würde nämlich auch der Passus unter Punkt 6.1 der BAFA Förderrichtline keinen Sinn machen

Auszug:

Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Fahrzeug Werksangehörige = Privatleute ansonsten würde man nämlich von Werkswagen sprechen die auf den konzern zugelassen waren.

Ergo können auch Jahreswagen von Privatleuten gefördert werden.

Hypothese von mir:

Natürlich hat die Niederlassung kein Interesse daran das die Leute von Privat kaufen weil der Verkäufer dann keine Prämie bekommt.

Gruss dcmichel

Hallo,

danke für die Info.

Also bin ich wohl aufs Glatteis geführt worden.

Sollte mich zwar jetzt ärgern. Aber hab ja trotzdem die 2500 euros erhalten.

Dem Kind wurde zwar ein anderer Name gegeben.Egal. Wieder was dazu gelernt.

Habe mir schon ewig keinen neuwertigen Wagen gekauft und auch deswegen mich schon gewundert.

Früher hat man ein Fahrzeug für Inzahlungnahme angeboten. Dann wurde die Schwackeliste aufgeschlagen,danach wurde der Wagen angeschaut und durchleuchtet.

Heute wird nur noch in die List geschaut (komisch dass das gleiche Fahrzeug bei jedem Händler, andere Summe ergibt).

Da spielt es wohl keine grosse Rolle ob die Karre vergammelt ist, oder ob der Besitzer seinen Wagen gepflegt hat.

komische Zeiten. Ob man sich daran gewöhnen soll oder kann.

Also nochmals Danke für die Infos.

Bin echt froh, hier auf diesem Forum gelandet zu sein.

Hab mir schon viele Tipps für meinen W 202 geholt und nun werden die Tipps für den A 180cdi auch im Hinterkopf gespeichert.

mfg

dansenberg

am 9. Februar 2009 um 11:55

Hi,

ich würde es nicht ganz so klar sehen wie dcmichel und eher so interpretieren: der Hersteller verkauft einen Jahreswagen, den zuvor ein Mitarbeiter im Mietmodell gefahren hat. Damit steht in der Zulassungsbescheinigung eine Privatperson als Vorbesitzer. Und jetzt bescheinigt der Hersteller dem Käufer, dass diese Privatperson ein Werksangehöriger ist und der Käufer bekommt die Prämie.

Ansonsten müsste der Hersteller ja jedem Mitarbeiter auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen (nach vorheriger Prüfung!) dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs auch auf ihn als WA zugelassen war. Stell dir mal vor, da kommen tausende Leute mit Verkaufsverträgen, Zulassungsbescheinigungen und Zeug in die Personalabteilungen, um sich sowas bescheinigen zu lassen. Chaos...

Also, so genau weiß das wohl keiner, ich würde mich beim Fahrzeugkauf eher nicht drauf verlassen...

Gruß,

Flo

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