Ist mein Führerschein weg?
Es geht darum, dass ich vor 2 Wochen gerade beim heraus fahren eines Parkplatz ein auto versehentlich berührt habe und dadurch eine kleine Delle entstanden ist (nicht an meinem Auto)
Die Musik lief mein Vater saß neben mir meine Mutter hinter mir. Keiner hat was gehört. Also war ich mir meiner Schuld nicht bewusst.
Ich fuhr nachhause und ein paar tage vergangen bis ein Brief mit einer Einladung kam.
Ich hätte angeblich "Fahrerflucht" begonnen etc.
Ich habe mich daraufhin mit der Polizei in Verbindung gesetzt und die Adresse des beschädigten Autos genommen.
Ich klärte alles mit ihm und gab ihm den Betrag den er haben wollte. Daraufhin lies ich mir alles schriftlich festhalten.
Hiermit bestätige ich ..... das der Unfallverursacher und ich alles geklärt haben und die Sache zwischen uns geklärt ist.
So ein Schreiben habe ich nun in der Hand.
Die Polizei rief mich an und sagte mir heute, dass ich am SAMSTAG wieder aufs Revier muss und meinen PASS und Führerschein mitnehmen soll.
Wollen die etwa meinen Führerschein nehmen? Die Sache ist schon bei der Staatsanwaltschaft. Aber wie soll ich denen klar machen das alles geklärt ist???
Habe auch noch mich informiert, dass aus Unwissendheit keine FAHRERFLUCHT besteht.
Helft mir!! habe noch Probezeit und musste schon genug Geld an den Anzeiger zahlen.
MFG
BMWN4287
Ähnliche Themen
144 Antworten
1) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
2) wenn du das Schreiben von Dir und dem anderen unterschrieben hast is die Sache gegessen
3) wollen die deinen Pass/Führerschein bestimmt nur wegen deinen Personalien sehen
da das eine straftat darstellt und bereist bei der staatsanwaltschaft liegt ist es völlig egal was der unfallgegner sagt-
das ist keine privatrechtliche angelegenheot mehr udn die staatanwaltschaft ist verpflichtet zur verfolgung...
es liegt als jetzt im ermessung der StAnwschaft welche massnahmen getroffen werden-
vielleicht sind sie verständig und du kommst glimpflich davon...das wär dann glück
mein tipp: sofort einen verkehrsrechtsanwalt nehmen und dem die sache übertragen..
Gruß,
Kai
Zitat:
2) wenn du das Schreiben von Dir und dem anderen unterschrieben hast is die Sache gegessen
eben nicht- bei straftaten besteht verfolgungsPFLICHT wenn sie zur kenntnis der staatsanwaltschaft gelangen... eine anzeige o.ä. ist nicht nötig...
eine zurücknahme oder derartiges ebenfalls nicht
nochwas allerdings- wenn du glaubhaft nachweisen kannst (zeugenaussagen.....) daß du den unfall nicht bemerkt hast wirst du wohl davonkommen
nochmal mein dringerder hinweis: unbedingt einen anwalt nehmen (spezialisiert auf verkersrecht)
Gruß,
Kai
Jetzt mal ganz ehrlich !!!
Wenn du am steuer bist, zurück fährst. und wo dagegen kommst, dann merkt man das !!!
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
eben nicht- bei straftaten besteht verfolgungsPFLICHT wenn sie zur kenntnis der staatsanwaltschaft gelangen... eine anzeige o.ä. ist nicht nötig...
eine zurücknahme oder derartiges ebenfalls nicht
nochwas allerdings- wenn du glaubhaft nachweisen kannst (zeugenaussagen.....) daß du den unfall nicht bemerkt hast wirst du wohl davonkommen
Gruß,
Kai
Der Herr, der mich angezeigt hat.. Ist 100% auf meiner Seite. soll ich ihn mit auf zum Gespräch nehmen??
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort= 7 Punkte, 4 Wochen Lappen weg, horrende Geldstrafe... Erfahrungswerte :D
Zitat:
Der Herr, der mich angezeigt hat.. Ist 100% auf meiner Seite. soll ich ihn mit auf zum Gespräch nehmen??
nö-
1. die polizei ist hier nur ausführendes organ die personalien etc. aufnehmen-denen die ohren vollzu jammern bringt garnix-
entscheiden tut der staatsanwalt
2. die anzeige kann zwar zurückgenommen werden- das macht aber überhaupt keinen unterschied in der sache- weil in dem fall die straftat trotzdem verfolgt wird... was der mensch dazu sagt ineressiert nicht...
Rechtsanwalt nehmen!
Gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von BMWN4287
Der Herr, der mich angezeigt hat.. Ist 100% auf meiner Seite. soll ich ihn mit auf zum Gespräch nehmen??
Das wir nix nützen. Lies Dir durch, was KaiMüller geschrieben hat. Das ist zu 100 % Fakt. Das einzige, was Dir da noch helfen kann, ist ein wohlgesonnener Staatsanwalt, der die Sache gegen eine Geld-Auflage einstellen wird.
Dafür drücke ich Dir alle Daumen, die ich habe! :)
Kopf hoch!!!
Zitat:
Original geschrieben von Fahrerscout
Das wir nix nützen. Lies Dir durch, was KaiMüller geschrieben hat. Das ist zu 100 % Fakt. Das einzige, was Dir da noch helfen kann, ist ein wohlgesonnener Staatsanwalt, der die Sache gegen eine Geld-Auflage einstellen wird.
Dafür drücke ich Dir alle Daumen, die ich habe! :)
Kopf hoch!!!
Vielen dank für deine Daumen :)
Der Kopf bleibt immer oben. Die einzige Sorge ist, dass ich meinen JOB verliere wenn ich meinen Lappen los bin.
Job verlieren heißt für mich UNTERGANG.
:(
Zitat:
Original geschrieben von BMWN4287
Vielen dank für deine Daumen :)
Der Kopf bleibt immer oben. Die einzige Sorge ist, dass ich meinen JOB verliere wenn ich meinen Lappen los bin.
Job verlieren heißt für mich UNTERGANG.
:(
Deswegen ist es ja so wichtigh, Dir einen guten Anwalt zu nehmen. Der kann die Lage der Staatsanwaltschaft schildern und für Dich versuchen, das Beste herauszuholen.
Hör ruhig mal auf uns! ;)
Anwalt nehmen, Junge, Anwalt!
am besten einen vor Ort- die kennen häufig die Staatsanwälte persönlich und können mit denen reden bei solchen sachen...
Gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
Anwalt nehmen, Junge, Anwalt!
am besten einen vor Ort- die kennen häufig die Staatsanwälte persönlich und können mit denen reden bei solchen sachen...
Gruß,
Kai
Was wird mich ein Anwalt kosten????
kann ich sowas überhaupt zahlen?
also es gibt ja in deutschland zum glück auch für freiberufler wie z.b. rechtsanwälte eine gebührenordnung, die sich an der drohendem strafe bzw. dem streitwert und dem gericht vor dem verhandelt wird / dem aufwand orientiert-
bei so einer verkehrsache wird sich das auf irgendeinen betrag deutlich unter 1000 € belaufen-
ich schätze mal so 300-500€.... das ist aber ohne gewähr!!
am besten morgen einen suchen und der hilft dir dann weiter....
ich nehme mal an du bist nicht im adac oder hast ne rechtsschutzversicherung?
sowas würde sich hier auszahlen..
Gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
also es gibt ja in deutschland zum glück auch für freiberufler wie z.b. rechtsanwälte eine gebührenordnung, die sich an der drohendem strafe bzw. dem streitwert und dem gericht vor dem verhandelt wird / dem aufwand orientiert-
bei so einer verkehrsache wird sich das auf irgendeinen betrag deutlich unter 1000 € belaufen-
ich schätze mal so 300-500€.... das ist aber ohne gewähr!!
Gruß,
Kai
Wie soll ich nur 300 € zahlen..???
ich bin Schüler... :(
Naja.. Trotzdem danke..
WErde ohne Anwalt das klären müssen.