Ist mein Auto ein Reimport?
Hallo
Hab mir einen 1er BMW gekauft. Laut Verkäufer ist es kein Reimport. Jetzt wollte ich das Fahrzeug versichern, dann hat der Vertreter gemeint das wäre wahrscheinlich ein Reimport! Kann mir wer sagen wo ich das im Fahrzeugschein sehe? Der Vertreter hat gemeint es ist komisch dass bei Punkt 2.2 nur lauter 0er stehen!
Gruß
Kerstin
38 Antworten
Mal eine blöde Frage: Was ist eigendlich so schlimm an einem EU-Import ?
Fahren die Autos nun schlechter, oder sind sie schlechter ausgestattet?
Die technischen Unterschiede sind meistens nicht groß, es gibt teilweise andere Ausstattungen, spezielle Fahrwerksabstimmungen oder Änderungen im Kühlsystem (keine Ahnung, wie es beim 1er ist).
Nur: du musst bei einem Verkauf angeben, dass es ein Reimportfahrzeug ist, das ist nach Ansicht einiger Gerichte ein ( negativ ) wertbestimmender Faktor.
Bei BMW gibts nur selten Reimporte aus Europa aufgrund der geringen Preisdifferenzen.
Mit den US-Importen kann man dagegen größere Probleme bekommen wegen der Elektronik, die läßt sich nicht so einfach auf eine deutsche Version flashen.
Früher wurden Importwagen auch gerne als Grauimport bezeichnet.
Europaweit erfüllen alle Hersteller den gleichen technischen Standard. Daher bekommt man heute bei jedem Neuwagen das sogenannte COC Dokument ausgehändigt (Certificate of Conformity) oder auch EG Übereinstimmungserklärung.
Daher ist es heute kein Problem mehr, ein Auto aus dem europäischen Ausland in Deutschland zuzulassen. Früher gab es kein COC, da musste eine TÜV Vollabnahme gemacht werden.
Die Hersteller bauen auch keine anderer Qualität der Fahrzeuge. So ein Quatsch stimmt nicht. Warum sollte BMW oder jeder andere Hersteller für jeden Markt eine andere Qualität liefern??
Einzig die Ausstattungsdetails sind auf jedem Markt verschieden. Jeder Markt und jedes Land hat unterschiedliche Bedürfnisse. In den Nordischen Ländern ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Scheinwerferwaschanlage oder eine Sitzheizung eher zur Grundausstattung gehört als in Spanien.
Auch die Hersteller und Typschlüsselnummer ist heute im Fzg.-Schein und Brief regulär angegeben. Das gab´s damals auch nicht, da war die Typnummer genullt "000", da hat man schnell erkannt, dass es sich um ein Importmodell handelt.
Premiumhersteller sind auf dem freien Markt als EU-Neuwagen eher nicht vertreten.
Ich z.B. habe mir meinen Dodge über einen Großhändler gekauft. Mein Auto ist ursprünglich für Dänemark spezifiziert. Preisvorteil zum deutschen Modell sage und schreibe 30 % und das bei meinem Modell mit besserer Ausstattung, die so in Deutschland gar nicht angeboten wurde.
Meine Chrysler Werkstatt störte es nicht, als ich mit dem Dänemark Importmodell zur Inspektion kam. Auch eine Garantiearbeit wurde ohne Beanstandung erledigt.
Mein Vater hat sich letztes Jahr im Sommer einen 1er BMW gekauft. Die Kondition war super, die Inzahlungnahme eines Saab war auch gut, da sind wir nicht auf die Idee gekommen auf dem freien Markt zu gucken. Das Angebot stimmt in diesem Fall.
Mein Angebot für den Dodge vom dt. Vertragshändler war nicht so das ich gleich kaufen wollte. Da hat sich die Suche nach einem EU-Händler gelohnt. Das hätte kein deutscher Chrysler Händler so machen können.
UND? - Wars ein böser Re-Import?
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Zitat:
Original geschrieben von PR-Power
UND? - Wars ein böser Re-Import?
Ja war ein Reimport, ist ja eigentlich kein Problem. Ausstattung, Qualität ist ja das gleiche. Mich stört nur, dass mich der Verkäufer "angelogen" hat. Haben extra nachgefragt ob es ein Reimport ist: kam ein Nein. Wir waren jetzt noch mal dort und er hat gesagt ja kann man eigentlich vielleicht schon als Reimport sehen. Aber ich bin der Meinung wenn man das gewusst hätte, hätte man vielleicht mit dem Preis noch was machen können?!
Rechtlich gesehen kannst du den Preis mindern.
Da du wie du angedeutet hast das Fahrzeug finanzierst/least können da ja schon ein paar Raten Ersparnis rauskommen.
Hartnäckig sein - sonst kommt man zu nichts !
Nur genug Zeit und Nerven musst du haben.
Wie PR Power schon sagte, dass muss man so nicht hinnehmen. Denn der Verkäufer ist verpflichtet einen Importwagen (egal ob Gebrauchtwagen oder Neuwagen ) oder auch einen Mietwagenrückläufer klar als solchen anzugeben. Ist wie bei einem versteckten Unfallwagen, der als unfallfrei verkauft wurde!!
Sollte es sich bei Deinem Importmodell um einen Neuwagen handeln, sei auch zu wissen, dass die Herstellergarantie, bzw. bei BMW die Gewährleistung mit dem Tag der ausländischen Zulassung bzw. "Verkaufsmeldung" des ausl. Händlers beginnt, und NICHT ab Tag der deutschen Erstzulassung.!!!
So kann es sein, dass evt. schon ein paar Monate vergangen sind, weil der Wagen im Ausland gemeldet wurde und erst einige Zeit später in Deutschland an einen Endkunden verkauft wurde!!!! Heißt, man hat nicht mehr die vollen 24 Monate Gewährleistung!!!
Hier mal ein Bericht zur Offenbarungspflicht bei Verkauf eines Importwagens. http://www.autobild.de/artikel/gebrauchtwagen-urteil_42515.html
Zitat:
Original geschrieben von PR-Power
Rechtlich gesehen kannst du den Preis mindern.Da du wie du angedeutet hast das Fahrzeug finanzierst/least können da ja schon ein paar Raten Ersparnis rauskommen.
Hartnäckig sein - sonst kommt man zu nichts !
Nur genug Zeit und Nerven musst du haben.
Nee das Auto war nicht geleast. Ich wusste dass das Auto in der Tschechei gefahren wurde, wenn man genauer nachdenkt ist es auch klar, dass es sein Reimport ist. Nur hat er mir auf die Frage vorm kauf gesagt es ist kein reimport. mich stört es ja nicht aber beim wiederverkauf. Denn man erkennt es ja sofort im fahrzeugbrief, wenn man sich auskennt.
Zitat:
Original geschrieben von Kerstin1983
mich stört es ja nicht aber beim wiederverkauf. Denn man erkennt es ja sofort im fahrzeugbrief, wenn man sich auskennt.
du musst es aber auch beim verkauf angeben, dass das auto ein reimport ist und somit sinkt der preis...daher solltest du die preisdifferenz bei deinem verkäufer einfordern...
ausserdem heisst es noch lange nicht, dass wenn ein fahrzeug im ausland gefahren wurde es sich automatisch im einen reimport handelt...
Zitat:
Original geschrieben von Kerstin1983
Nee das Auto war nicht geleast. Ich wusste dass das Auto in der Tschechei gefahren wurde, wenn man genauer nachdenkt ist es auch klar, dass es sein Reimport ist. Nur hat er mir auf die Frage vorm kauf gesagt es ist kein reimport. mich stört es ja nicht aber beim wiederverkauf. Denn man erkennt es ja sofort im fahrzeugbrief, wenn man sich auskennt.
Egal, ob es dir EGAL ist:
DU wirst beim Wiederverkauf ca. 5-10% weniger bekommen, da es ein Reimport ist.
Willst du das Auto nun gute 10 Jahre fahren, sind diese 5-10% relativ egal, da dann nur noch ca. 100 Euro.
Ich würde mich dabei jedoch 10 Jahre lang ärgern, die ca. 5% des von dir aktuell bezahlten Preises nicht zu besitzen.
Stell dir einfach mal vor dieses Jahr einmal mehr Urlaub zu machen / dir ein neues Notebook zu gönnen / oder für die Frau 10 paar Schuhe mehr oder weniger im Schrank zu haben.
Alles könnte man mit der Ersparnis des Preises eines Reimports rausholen....
Mitlerweile bin ich stinksauer. hab mir mal das Serviceheft angeschaut und da steht der Händler des ersten "Übernahmechecks" drinnen. und das Land ist Slowenien, nix Tschechei. das kann ja eigentich auch net sein, dass der Händler mir sagt das Auto ist aus der Tschechei und jetzt stellt sich heraus, dass es aus Slowenien ist. Irgendwie kommt jetzt ziemlich viel Scheiße raus. 1. Reimport wurde verheimlicht, 2. Herkunftsland wer weiß was da sonst noch nicht okay ist?!
Naja da wirds dir nix helfen immer nur in ein Forum zu schreiben - handeln ist angesagt !
Zitat:
Original geschrieben von PR-Power
Naja da wirds dir nix helfen immer nur in ein Forum zu schreiben - handeln ist angesagt !
Ja morgen gehen wir zum Verkäufer mal schauen was rauskommt. und dann hab ich noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Kerstin1983
Ja morgen gehen wir zum Verkäufer mal schauen was rauskommt. und dann hab ich noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt.Zitat:
Original geschrieben von PR-Power
Naja da wirds dir nix helfen immer nur in ein Forum zu schreiben - handeln ist angesagt !
Mach es andersrum. Erst zum Anwalt und mit diesem Wissen zum Händler, somit hast du bessere Argumente und kennst schon deine eventuellen Ansprüche.
VG
Zitat:
Original geschrieben von bmw_1er
Mach es andersrum. Erst zum Anwalt und mit diesem Wissen zum Händler, somit hast du bessere Argumente und kennst schon deine eventuellen Ansprüche.Zitat:
Original geschrieben von Kerstin1983
Ja morgen gehen wir zum Verkäufer mal schauen was rauskommt. und dann hab ich noch ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
VG
Richtig!
Oder weißt du um welchen Betrag du den Kaufpreis mindern darfst?