Ist es möglich einen CDI von EURO 4 auf EURO 3 zurückzurüsten?
Hallo,
Ich frage mich gerade, ob es möglich ist, ein Fahrzeug auf EURO 3 einzutragen. Könnte man seinen DPF ausbauen lassen und ganz legal auf gelbe Plakette zurückstufen?
Übrigens ist der Ausbau von PDFs mittlerweile Volkssport bei Taxen geworden. Mein Freund ist ein TÜV-Prüfer und er hat von der Dekra offiziell die Anweisung erhalten zu prüfen, ob ein DPF ausgebaut ist.
Viele Grüße
Sascha
Beste Antwort im Thema
Grundsätzlich ist es möglich ein Fahrzeug rückzurüsten, solange die Typprüfunggrenze und die Erstzulassungsgrenze eingehalten wird.
Im Fall von EU IV muss die Typprüfung vor dem 1.1.2005 erfolgt sein und die EZ muss vor dem 1.1.2006 erfolgt sein.
Da die Typprüfung des OM642 mit EU IV begonnen wurde ist es hier leider nicht möglich auf eine vorherige Typprüfung mit EU III zurückzugreifen. Geht hier nicht!
Den OM642 gab es im W211 auch wahlweise OHNE DPF (gegen Minderpreis) sodass es eine EU IV-Variante ohne DPF zu kaufen gab. Werden die entsprechenden Datensätze beim W211 ohne DPF aufgespielt, kann dieser theoretisch ausgebaut werden. Es muss eingetragen werden und bei der KFZ-Zulassungsstelle eingetragen werden, da es steuerlich relevant ist.
In diesem Fall würdest du die grüne Plakette sogar behalten.
Ab EU V sind recht strenge Grenzwerte für Partikel vorgeschrieben, sodass ein DPF kaum legal entfallen kann.
Beim OM646 müsste man sich nochmal schlau machen in welchen Varianten dieser typgeprüft wurde und was da möglich ist, da es diesen Motor im W211 auch mit EU III gab.
Beim OM629 gilt das gleiche wie beim OM642, nur dass es hier meines Wissens nach keine EU-zertifizierte Variante ohne DPF gab. Hier kann dieser daher nicht entfallen.
@TE: Mal anders gefragt: was versprichst du dir von EU III? Oder ist das nur das "Deckmäntelchen" für den Entfall des DPF?
40 Antworten
Zitat:
@Gustavo320 schrieb am 11. März 2015 um 23:14:45 Uhr:
Hier in Deutschland ist eine Rückrüstung nicht möglich. Es kann nichts eingetragen werden, was die Abgasemission verschlechtert. Auch nicht bei einer Einzelabnahme. Ausgeschlossen. Sollte sich doch ein AaS finden, der das einträgt, ist die Eintragung das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
So ähnlich hat mein Kollege TÜV-Prüfer von Dekra 😁😁😁😁😁 auch gesagt aber ich wollte mir eine zweite Meinung holen. Also bleibt nur der illegale Weg.
Zitat:
@Gustavo320 schrieb am 12. März 2015 um 07:53:09 Uhr:
Es gibt keine TÜV- Prüfer beim DEKRA.
Menschen die zielführend denken, würden schreiben: „Dekra-Mitarbeiter heißen heute Prüfungsingenieure.“
Mit diesem Satz hätte ich die Information, dass ich mich falsch ausgedrückt habe, wäre nicht von deinem Post genervt und hätte die Info wie die Mitarbeiter von Dekra heißen. Denk daran: Das Glas ist halb voll ;-)) immer positiv denken und auch schreiben.
Viele Grüße
Sascha
Die Mitarbeiter des DEKRA heißen schon immer Prüfingenieure. Und seit 1990 gibt es auch amtlich anerkannte Sachverständige in den neuen Bundesländern.
Tut mir leid das ich dich genervt habe, aber es ging ja eigentlich um die Rückrüstung!
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Zitat:
@BluDiesel schrieb am 11. März 2015 um 21:34:53 Uhr:
Kurz ausgedrückt: Der DPF ist ein Scheiss. Jedenfalls für solche, die weniger als 30-40 km an einem Stück fahren oder kaum Autobahn.
Wenn das so sein sollte, dann würde kaum ein CDI mit DPF mehr fahren!
Probleme mit dem DPF sind hier relativ selten u. im 211er Forum hat es schon einen recht hohen Dieselfahreranteil!
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 12. März 2015 um 19:11:22 Uhr:
Wenn das so sein sollte, dann würde kaum ein CDI mit DPF mehr fahren!Zitat:
@BluDiesel schrieb am 11. März 2015 um 21:34:53 Uhr:
Kurz ausgedrückt: Der DPF ist ein Scheiss. Jedenfalls für solche, die weniger als 30-40 km an einem Stück fahren oder kaum Autobahn.
Probleme mit dem DPF sind hier relativ selten u. im 211er Forum hat es schon einen recht hohen Dieselfahreranteil!
MfG Günter
Ich habe in meiner E-Klasse kein DPF drin, aber ich fahre öfters in die Big Citys, wo man die grüne Plakette braucht. ich hab gar keine Plakatte an meinem Auto. Bisher hatte ich nie Probleme gehabt.
Grundsätzlich ist es möglich ein Fahrzeug rückzurüsten, solange die Typprüfunggrenze und die Erstzulassungsgrenze eingehalten wird.
Im Fall von EU IV muss die Typprüfung vor dem 1.1.2005 erfolgt sein und die EZ muss vor dem 1.1.2006 erfolgt sein.
Da die Typprüfung des OM642 mit EU IV begonnen wurde ist es hier leider nicht möglich auf eine vorherige Typprüfung mit EU III zurückzugreifen. Geht hier nicht!
Den OM642 gab es im W211 auch wahlweise OHNE DPF (gegen Minderpreis) sodass es eine EU IV-Variante ohne DPF zu kaufen gab. Werden die entsprechenden Datensätze beim W211 ohne DPF aufgespielt, kann dieser theoretisch ausgebaut werden. Es muss eingetragen werden und bei der KFZ-Zulassungsstelle eingetragen werden, da es steuerlich relevant ist.
In diesem Fall würdest du die grüne Plakette sogar behalten.
Ab EU V sind recht strenge Grenzwerte für Partikel vorgeschrieben, sodass ein DPF kaum legal entfallen kann.
Beim OM646 müsste man sich nochmal schlau machen in welchen Varianten dieser typgeprüft wurde und was da möglich ist, da es diesen Motor im W211 auch mit EU III gab.
Beim OM629 gilt das gleiche wie beim OM642, nur dass es hier meines Wissens nach keine EU-zertifizierte Variante ohne DPF gab. Hier kann dieser daher nicht entfallen.
@TE: Mal anders gefragt: was versprichst du dir von EU III? Oder ist das nur das "Deckmäntelchen" für den Entfall des DPF?
Zitat:
@spaetbremser schrieb am 13. März 2015 um 09:06:29 Uhr:
Ab EU V ist ein DPF vorgeschrieben und kann nicht mehr legal entfallen.
Das ist falsch. Die Euronorm schreibt Grenzwerte vor. Wie diese eingehalten werden, bleibt den Herstellern überlassen.
Zitat:
@206driver schrieb am 13. März 2015 um 09:43:53 Uhr:
Das ist falsch. Die Euronorm schreibt Grenzwerte vor. Wie diese eingehalten werden, bleibt den Herstellern überlassen.Zitat:
@spaetbremser schrieb am 13. März 2015 um 09:06:29 Uhr:
Ab EU V ist ein DPF vorgeschrieben und kann nicht mehr legal entfallen.
Hab gerade nochmal nachgelesen.
Du hast Recht!
Ich hab meine Formulierung oben angepasst.
Zitat:
@spaetbremser schrieb am 13. März 2015 um 09:06:29 Uhr:
Grundsätzlich ist es möglich ein Fahrzeug rückzurüsten, solange die Typprüfunggrenze und die Erstzulassungsgrenze eingehalten wird.Im Fall von EU IV muss die Typprüfung vor dem 1.1.2005 erfolgt sein und die EZ muss vor dem 1.1.2006 erfolgt sein.
Da die Typprüfung des OM642 mit EU IV begonnen wurde ist es hier leider nicht möglich auf eine vorherige Typprüfung mit EU III zurückzugreifen. Geht hier nicht!
Den OM642 gab es im W211 auch wahlweise OHNE DPF (gegen Minderpreis) sodass es eine EU IV-Variante ohne DPF zu kaufen gab. Werden die entsprechenden Datensätze beim W211 ohne DPF aufgespielt, kann dieser theoretisch ausgebaut werden. Es muss eingetragen werden und bei der KFZ-Zulassungsstelle eingetragen werden, da es steuerlich relevant ist.
In diesem Fall würdest du die grüne Plakette sogar behalten.Ab EU V sind recht strenge Grenzwerte für Partikel vorgeschrieben, sodass ein DPF kaum legal entfallen kann.
Beim OM646 müsste man sich nochmal schlau machen in welchen Varianten dieser typgeprüft wurde und was da möglich ist, da es diesen Motor im W211 auch mit EU III gab.
Beim OM629 gilt das gleiche wie beim OM642, nur dass es hier meines Wissens nach keine EU-zertifizierte Variante ohne DPF gab. Hier kann dieser daher nicht entfallen.
@TE: Mal anders gefragt: was versprichst du dir von EU III? Oder ist das nur das "Deckmäntelchen" für den Entfall des DPF?
moin,
einer der wenigen beiträge hier, der auf wissen basiert und nicht auf vermutungen und meinungen!!
sehr gut!
so hab ich es auch vor.
gruß franz
Zitat:
@spaetbremser schrieb am 13. März 2015 um 09:06:29 Uhr:
Grundsätzlich ist es möglich ein Fahrzeug rückzurüsten, solange die Typprüfunggrenze und die Erstzulassungsgrenze eingehalten wird.Im Fall von EU IV muss die Typprüfung vor dem 1.1.2005 erfolgt sein und die EZ muss vor dem 1.1.2006 erfolgt sein.
Da die Typprüfung des OM642 mit EU IV begonnen wurde ist es hier leider nicht möglich auf eine vorherige Typprüfung mit EU III zurückzugreifen. Geht hier nicht!
Den OM642 gab es im W211 auch wahlweise OHNE DPF (gegen Minderpreis) sodass es eine EU IV-Variante ohne DPF zu kaufen gab. Werden die entsprechenden Datensätze beim W211 ohne DPF aufgespielt, kann dieser theoretisch ausgebaut werden. Es muss eingetragen werden und bei der KFZ-Zulassungsstelle eingetragen werden, da es steuerlich relevant ist.
In diesem Fall würdest du die grüne Plakette sogar behalten.Ab EU V sind recht strenge Grenzwerte für Partikel vorgeschrieben, sodass ein DPF kaum legal entfallen kann.
Beim OM646 müsste man sich nochmal schlau machen in welchen Varianten dieser typgeprüft wurde und was da möglich ist, da es diesen Motor im W211 auch mit EU III gab.
Beim OM629 gilt das gleiche wie beim OM642, nur dass es hier meines Wissens nach keine EU-zertifizierte Variante ohne DPF gab. Hier kann dieser daher nicht entfallen.
@TE: Mal anders gefragt: was versprichst du dir von EU III? Oder ist das nur das "Deckmäntelchen" für den Entfall des DPF?
Vielen Dank für den Beitrag. Da ich leider auch viele kurze Strecken (ländlich) fahre, habe ich Angst, dass mein DPF flöten geht. Zwischendurch fahre ich natürlich auch lange Strecken aber die Gefahr besteht. Mein Gedanke war, falls es soweit kommt, dass der DPF komplett zusitzt, könnte ich theoretisch auf die grüne Plakette verzichten und dafür ohne DPF fahren.
moin,
was gerne vergessen wird ist, das die dpf auto mehr sprit brauchen!
hab noch nen s210 320 cdi, der braucht viel weniger als mein s211 220cdi!
den 320er beweg ich zudem wesentlich flotter-macht halt spass das ding(vieleicht ist er auch optimiert?)
Zitat:
@w246 schrieb am 13. März 2015 um 16:18:02 Uhr:
moin,
was gerne vergessen wird ist, das die dpf auto mehr sprit brauchen!
hab noch nen s210 320 cdi, der braucht viel weniger als mein s211 220cdi!
den 320er beweg ich zudem wesentlich flotter-macht halt spass das ding(vieleicht ist er auch optimiert?)
Wird der Sprit bei der Regeneration verbraucht oder durch höheren Widerstand in der Abgasanlage?
Passive Partikelfilter verbrauchen weder mehr Kraftstoff noch können sie sich zusetzen. Also bitte nicht unterschiedliche Systeme in einen Topf werfen.
Zitat:
@206driver schrieb am 13. März 2015 um 17:26:18 Uhr:
Passive Partikelfilter verbrauchen weder mehr Kraftstoff noch können sie sich zusetzen. Also bitte nicht unterschiedliche Systeme in einen Topf werfen.
Mein OM642 hat doch einen aktiven oder?