Ist ein unverabredetes Rennen auf der leeren Autobahn illegal?
Das Raserurteil von heute (28.2.2017) hat mich schon beschäftigt. Das Urteil ist hart, aber m.E. auch vertretbar. Bei einzelnen Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsübertretung, fehlendem Abstand oder illegalen technischen Veränderungen redet man über Strafen nach Bußgeldkatalog ja gar nicht mehr. Will ich auch nicht.
Aber wie ist das bei Fahrten auf der leeren Autobahn? Ohne Tempolimit und ohne Verabredung. Ist das schon ein illegales Rennen? Ich fahre oft allein nachts Autobahn und immer wieder kommt es vor, dass ein anderer Wagen von hinten kommt und man sich dann dran hängt oder andersherum. Selbst in der Fernsehsendung "grip" wird bei "Wolf im Schafspelz" so ein Verhalten ja sogar propagiert...
Was meint ihr? Ist so etwas schon verboten? Vielleicht kennt einer hier auch die echte Rechtslage...
Beste Antwort im Thema
Rennen veranstaltet man auf der Rennstrecke, nie im öffentlichen Vekehrsraum.
Unverabredete Rennen (was soll das sein) haben immer was mit "ich hab den stärksten, längsten, dicksten" zu tun. Haben die Teilnehmer dieser "Veranstaltungen" wirklich so ein vermindertes Selbstbewustsein um sein Auto als Stellvertreter vorrauszuschicken?
65 Antworten
Einmal, 1989 vor Öffnung der Mauer, hab ich mich mal auf ein "Rennen" eingelassen. Aber die Umstände waren einfach perfekt.
- A44 Kassel - Dortmund nahezu verkehrsfrei (damals).
- identische PKW. Beide hatten wir einen damals neuen Honda Civic mit 90 PS.
Da gings dann darum, Schaltpunkte an Steigungen, Beschleunigen nach langsameren Fahrzeugen links.
Das war wie früher mit der Mofa. Winzige Geschwindigkeitsdifferenzen machten den Unterschied, wer vorne war. Das ganze bei 180 +/-, mehr gaben die Civics nicht her.
Das hat wirklich Spass gemacht, es wurde niemand mehr als sonst auch gefährdet. Wir hatten auch beide nicht das Messer zwischen den Zähnen. Für die ~160km bis Dortmund haben wir 58 Minuten gebraucht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. März 2017 um 09:52:57 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 3. März 2017 um 09:20:00 Uhr:
wie jeder wissen sollte kann man im Falle eines Unfalls jenseits der 130 km/h Richtgeschwindigkeit grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen kriegen,auch wenn man eigentlich nicht schuld ist.Immer wieder gerne wiederholt und immer noch falsch. Ich werde jetzt nicht noch einmal den ganzen Papierkram über meinen Unfall bei Tempo 180 vor 6 Jahren hier einstellen...
...Kurzfassung: Schuldanteil Hannes: 0. Sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Strafanteil spurwechselnder Gegner: 100 %.
Da konnte Hannes' Anwalt wohl beweisen, dass in der Situation und bei dem Verhalten des Unfallgegners es wahrscheinlich auch dann zum Unfall gekommen wäre, wenn Hannes nur 130 gefahren wäre.
Wäre der Gutachter jedoch zu dem Schluss gekommen, dass Hannes den Unfall bei Tempo 130 sehr wohl hätte vermeiden können, dann hätte Hannes eine Teilhaftung aufgebrummt bekommen.
Falsch ist an Turbotobis Beitrag eigentlich nur das Wort "grundsätzlich". Besser wäre gewesen "in der Regel".
Zitat:
@CV626 schrieb am 3. März 2017 um 13:59:13 Uhr:
Da konnte Hannes' Anwalt wohl beweisen, dass in der Situation und bei dem Verhalten des Unfallgegners es wahrscheinlich auch dann zum Unfall gekommen wäre, wenn Hannes nur 130 gefahren wäre.
Kein Anwalt. Nur Vernehmung durch die Polizei am Unfallort, anschließend kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, das das Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt wurde, ein Schreiben der Straßenverkehrsbehörde, dass es kein Verfahren wegen zu geringem Sicherheitsabstand o.ä. geben wird und die Auskunft unseres Fuhrparkleiters, dass die gegnerische Versicherung vollständig bezahlt hat.
Allerdings ist der Unfallgegner auch direkt von der Auffahrt über die rechte Spur und eine durchgezogene Linie hinweg vor mich auf die linke Spur gezogen...
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. März 2017 um 14:05:57 Uhr:
Allerdings ist der Unfallgegner auch direkt von der Auffahrt über die rechte Spur und eine durchgezogene Linie hinweg vor mich auf die linke Spur gezogen...
Das ist auch echt sträflich, erlebe ich leider dauernd. Da bin ich mittlerweile sehr sensibel. Auch wenn ich mutterseelenallein auf der AB bin.
Hatte ähnlichen Fall, dass ein "Schläfer" auf der mittleren Spur nach links wegschlummerte, genau als ich mit 260 ankam. Da kann man nicht mal mehr hupen. Vollbremsung, die linken Räder waren schon im Dreck, aber alles gut gegangen, keine Schäden. Nur der Fahrer vom Dacia war wieder hellwach... Aber ich hätte das nie beweisen können – ohne Dashcam (,die ich aber nicht habe).
Was auch ab und zu passiert und mich extrem provoziert (zugegeben...), ist der Fall, dass ich mit korrektem Abstand hinter einem Trödler herfahre und hinter mir ein anderer aufläuft und sich aufführt wie eine Mischung aus Lichtorgel und Rumpelstielzchen; dabei will ich ja auch vorwärts. Ich lasse ihn dann schon durch, aber die Versuchung ist groß dem Drängler bei freier Strecke hinterher zu jagen... Solche Situationen sind auch der Grund für den Start dieses Themas, weil es schon legal normal ist – und trotzdem eine Art Rennen.
Wenn ich also mal zusammenfasse (muss aber nicht Ende der Diskussion sein!), besteht auf der AB eher keine Gefahr sich ungewollt strafbar zu machen. Mit Vernunft und kühlem Kopf kann also nichts passieren – zumindest nicht durch Ordnungshüter.
Bin ich beruhigt.
Solange man sich an Rechtsfahrgebot hält, nur links überholt (und das mit vernünftiger vdiff) und Tempolimits und Mindestabstände einhält, besteht sicher nicht die geringste Gefahr, dass irgendetwas als ein spontanes illegales Rennen gewertet wird.
Zitat:
Allerdings ist der Unfallgegner auch direkt von der Auffahrt über die rechte Spur und eine durchgezogene Linie hinweg vor mich auf die linke Spur gezogen..
Das ist natürlich, von der durchgezogenen Linie abgesehen, der klassische Fall einer Gefährdungshaftung bei mehr als RG. Ich kann da nur vermuten, dass dein Unfallgegner so dicht vor dir auf die linke Spur gezogen ist, dass man keinen Gutachter brauchte, um zu erkennen, dass der Unfall auch bei Tempo 130 passiert wäre. Die durchgezogene Linie zu überfahren ist natürlich zusätzlich zu der Unachtsamkeit, nicht in den Spiegel zu schauen, noch ein Regelverstoß (so etwas findet man ja auch nicht an jeder Auffahrt, sondern nur an solchen, wo Spurwechsel besonders gefährlich sind). Aber auf eine eventuelle Gefährdungshaftung bei Unfall bei >RG dürfte das keinen Einfluss gehabt haben.
Ich sags mal so.
Alles was zur Gefährdung werden könnte sollte man tunlichst unterlassen.
Den Rest denkt sich jeder selbst.
Habe letztens auch mal ein Beschleunigungsduell gemacht auf der A38 von Tempo 80 auf 190
Allerdings auf "Verabredung"
War aus einer 80-er Beschränkung heraus in einen unlimitierten Bereich.
Die Autobahn war gäääähnend leer.
Wenn zwei Autos einfach Vollgas nebeneinander herfahren kann einem keiner was.
Das einzig illegale war da, dass der Überholvorgang zu lange gedauert hat
Auch wenn es den TE so direkt wohl nicht betrifft. Ein Rennen auf der AB kann trotzdem nachgewiesen werden. In den folgenden Links haben es die Teilnehmer halt übertrieben:
http://www.wuerzburgerleben.de/.../
http://www.pnp.de/.../...liefern-sich-gefaehrliches-Rennen-auf-A3.html
Der zweite war erst diese Woche, allerdings würde ich es jetzt aus dem Text heraus nicht als Rennen bezeichnen. Btw. jedes Rennen auf öffentlichen Straßen ist ohne ausdrückliche Genehmigung illegal.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 3. März 2017 um 18:50:55 Uhr:
Vermutlich Arthritis in den Fingern oder Urlaub.
Wo soll azrazr schon sein? Er ist ganz bei euch berliner Autofahrern:
http://www.motor-talk.de/.../...purige-hauptstrassen-t5955869.html?...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 3. März 2017 um 20:02:12 Uhr:
Auch wenn es den TE so direkt wohl nicht betrifft. Ein Rennen auf der AB kann trotzdem nachgewiesen werden. In den folgenden Links haben es die Teilnehmer halt übertrieben:http://www.wuerzburgerleben.de/.../
http://www.pnp.de/.../...liefern-sich-gefaehrliches-Rennen-auf-A3.htmlDer zweite war erst diese Woche, allerdings würde ich es jetzt aus dem Text heraus nicht als Rennen bezeichnen. Btw. jedes Rennen auf öffentlichen Straßen ist ohne ausdrückliche Genehmigung illegal.
In den beiden von dir geposteten Fällen, haben die beteildigten Fahrer durch ihre Fahrweise, andere VT gefährdet u. klar gegen Verkehrsregeln verstoßen (Lichthupe; dichtes Auffahren, rechts Überholen)!
Wenn sich zwei zufällig auf der AB treffen u. einfach einmal "testen" wollen welches Auto schneller ist u. sich ansonsten an die dort gültigen Verkehrsregeln halten, wo soll das problem liegen?
Wichtig ist nur das die Fahrweise nicht irgendwie auffällig ist, sich einer oder beide durch ignorieren von Verkehrsregeln (bis halt auf 130km/h Richtgeschwindigkeit) versuchen ein vorteil zu verschaffen!
Wenn die anderen VT`s nur denken: Oh, da haben es aber zwei eilig (Sicherheitsabstand ist aber vorhanden u. i.O.)..! Wo soll da das problem sein?
Die Fahrer in den geposteten Fällen, sind andern VT aufgefallen wegen ihres riskanten Fahrstil`s!
Übrigens, ist das fahren wie im Rennsport doch mittlerweile fast normal auf der AB! Da wird sich im Windschatten an den vorrausfahrenden "angesaugt" das die Scheinwerfer im Rückspiegel nicht mehr zusehen sind..! Und nicht nur von den typischen RASERN, sondern Volkssport von Mann/ Frau, alt/ jung, kleines/ großes Auto, egal!
Fahrstreifenwechsel werden, wenn überhaupt, nur mit minimaler Vorwarnung (Blinken u. Fahrstreifenwechsel zeitgleich..) abrupt ausgeführt!
Gerne wird der "Gegner" (anderer VT) auch geblockt durch unsportliches blockieren der Ideallinie (permanentes fahren auf der linken oder min. mittleren Spur obwohl die rechte Spur frei ist..)!
MfG Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 5. März 2017 um 18:35:46 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 3. März 2017 um 20:02:12 Uhr:
Auch wenn es den TE so direkt wohl nicht betrifft. Ein Rennen auf der AB kann trotzdem nachgewiesen werden. In den folgenden Links haben es die Teilnehmer halt übertrieben:In den beiden von dir geposteten Fällen, haben die beteildigten Fahrer durch ihre Fahrweise, andere VT gefährdet u. klar gegen Verkehrsregeln verstoßen (Lichthupe; dichtes Auffahren, rechts Überholen)!
Wenn sich zwei zufällig auf der AB treffen u. einfach einmal "testen" wollen welches Auto schneller ist u. sich ansonsten an die dort gültigen Verkehrsregeln halten, wo soll das problem liegen?
Alles richtig, was du schreibst. Ich schrieb ja auch, dass die Links nicht auf den TE passen.
Ich bezog mich eher auf die Themenüberschrift, dass ein unverabredetes Rennen auf der Autobahn illegal ist.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 6. März 2017 um 09:42:36 Uhr:
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 5. März 2017 um 18:35:46 Uhr:
...
Wenn sich zwei zufällig auf der AB treffen u. einfach einmal "testen" wollen welches Auto schneller ist u. sich ansonsten an die dort gültigen Verkehrsregeln halten, wo soll das problem liegen?
...
Selbst wenn sich beide an die Verkehrsregeln halten, kann es immer noch ein Rennen sein. Und das wäre – bei Beweisbarkeit – illegal. 😁