Ist ein unverabredetes Rennen auf der leeren Autobahn illegal?

Das Raserurteil von heute (28.2.2017) hat mich schon beschäftigt. Das Urteil ist hart, aber m.E. auch vertretbar. Bei einzelnen Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsübertretung, fehlendem Abstand oder illegalen technischen Veränderungen redet man über Strafen nach Bußgeldkatalog ja gar nicht mehr. Will ich auch nicht.
Aber wie ist das bei Fahrten auf der leeren Autobahn? Ohne Tempolimit und ohne Verabredung. Ist das schon ein illegales Rennen? Ich fahre oft allein nachts Autobahn und immer wieder kommt es vor, dass ein anderer Wagen von hinten kommt und man sich dann dran hängt oder andersherum. Selbst in der Fernsehsendung "grip" wird bei "Wolf im Schafspelz" so ein Verhalten ja sogar propagiert...

Was meint ihr? Ist so etwas schon verboten? Vielleicht kennt einer hier auch die echte Rechtslage...

Beste Antwort im Thema

Rennen veranstaltet man auf der Rennstrecke, nie im öffentlichen Vekehrsraum.

Unverabredete Rennen (was soll das sein) haben immer was mit "ich hab den stärksten, längsten, dicksten" zu tun. Haben die Teilnehmer dieser "Veranstaltungen" wirklich so ein vermindertes Selbstbewustsein um sein Auto als Stellvertreter vorrauszuschicken?

65 weitere Antworten
65 Antworten

Zitat:

@mattalf schrieb am 1. März 2017 um 14:04:02 Uhr:


Das macht der Mattalf auch nicht. Mein Post bezog sich auch nicht auf das blockieren von Fahrspuren, sondern nur auf das Troedeln mancher, welche dann ploetzlich aufwachen wenn man auflaeuft und sich duellieren wollen. 😉

Das ist manchmal auch Kalkül...

Passage zu gelöschtem OT-Beitrag entfernt - BMWRider

Man stelle sich vor, auf der freien AB fliegen zwei Autos, eins mit 230km/h, eins mit 228 km/h nebeneinander her. Für sich genommen kein Problem.

Sollte dann jedoch einer einen Unfall bauen, die Polizei einen rausziehen oder man sonst in die Verlegenheit kommen, sich gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern zu müssen, würde ich tunlichst empfehlen, die Klappe zu halten und nicht zu sagen, dass man "es dem anderen zeigen wollte" oder man dich "duelliert" hat.

Interessante Ausgangsfrage die ich mir als Vielfahrer auch gestellt hatte. Ich denke man muss zuerst eimal definieren was ein "Rennen" ist, unabhängig davon ob verabredet, oder nicht. Ein Rennen wäre, wenn es nur darum gehen würde den anderen (um fast jeden Preis) zu überholen und möglichst hinter sich zu halten bzw. zu versuchen vorbei zu kommen und den anderen dabei im Idealfall bewusst zum bremsen zu nötigen. Das aber nicht durch Zufall oder weil man halt einfach überholt, sondern mit Absicht und mehrmals nur um heraus zu finden wer schneller ist bzw. es länger aushält. Im Verlaufe des Rennens würden die beiden Fahrer wahrscheinlich sogar irgendwann anfangen gemeinsam über den Standstreifen zu fahren um ihre Hochgeschwindigkeitsfahrt gegeneinander weiterzuführen. So würde ich das definieren. Im Straßenverkehr gibt es auch keine Rennleitung die einem ggf. wegen unsportlichen Verhaltens eine auf's Auge drücken kann bevor was passiert sondern das macht dann das Schöffengericht, so wie in Berlin. Leider.

Ich fahre einfach weiter wie bisher, lasse mich nicht provozieren und fertig aus. Dann laufe ich auch nicht Gefahr auch nur im Ansatz in ein "Rennen" verwickelt zu werden. Auch in kein unverabredetes.

Ich kann mir vorstellen, dass aus so einem "legalen Rennen" eine erhöhte GEfährdung hervorgeht. Gerade, wenn man sich stark auf den Kontrahenten fokussiert und das schnelle Fortkommen dem sicheren Fortkommen untergeordnet wird.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 1. März 2017 um 19:00:01 Uhr:


Ich kann mir vorstellen, dass aus so einem "legalen Rennen" eine erhöhte GEfährdung hervorgeht. Gerade, wenn man sich stark auf den Kontrahenten fokussiert und das schnelle Fortkommen dem sicheren Fortkommen untergeordnet wird.

Naja, da es legale Rennen nicht gibt, wäre das im Falle eines Unfalls dann wahrscheinlich nicht angepasste Geschwindigkeit. Und dafür gibt's im Zweifel auch eine zwischen die Ohren. 😉

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 1. März 2017 um 13:31:05 Uhr:



Zitat:

@Günter schrieb am 1. März 2017 um 13:02:21 Uhr:


§3 STVO Absatz 1 sagt alles.
Gruß

D.h. für mich: trockene BAB, schnurgerade, ohne TL, kein Verkehr = alles was geht. 😁

wenn du meinst das es so ist, bitte, es gibt eben Leute die Verstehen das Gelesene nicht.
Gruß

Jede Art von "Rennen", wie immer man das auch definieren mag, und wo auch immer, meinetwegen auch auf einer leeeren Autobahn, ist der Versuch andere zu dominieren. Es ist von daher bescheuert, denn ein schnelleres Auto zu haben ist kein Ausdruck von persönlicher Stärke, im Gegenteil, es zum "Gewinnen" zu benutzen ist vielmehr ein Ausdruck von persönlicher und charakterlicher Schwäche. Solch ein Mensch benutzt das Auto als Persönlichkeitskrücke.
Eine starke und gefestigte Persönlichkeit hat so etwas nicht nötig, von daher sind es oft junge Loser, deren einziger "Erfolg" die Schnelligkeit ihres Autos ist, die sich auf so etwas einlassen. MantaManta lässt grüßen.
Man sollte solche Raser einem "Idiotentest" unterziehen und ihnen ggf wegen mangelnder charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr den Führerschein erst mal entziehen, bei Wiederholung für immer.
Die Autos solcher Raser sollten zudem auf der Stelle eingezogen werden. In der Schweiz ist man da rigoros!

Ein Beispiel aus gegebenem Anlass:

http://www.nordbayern.de/.../...rennen-ps-gladiatoren-auf-a3-1.5852432

Aber letztlich eigentlich nichts neues - die Informationen aus dem Unfall/"Berliner Raserurteil" haben bereits hergegeben, was man zur Frage wissen sollte und worin der Unterschied zu "zwei Fahrer sind schnell in dieselbe Richtung unterwegs" liegt (und -zugegeben- ja, ich wundere mich, dass manchen das nicht von selbst klar ist).

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. März 2017 um 20:06:46 Uhr:


http://www.nordbayern.de/.../...rennen-ps-gladiatoren-auf-a3-1.5852432

Aber letztlich zu dem, was man zur Ausgangsfrage wissen sollte, eigentlich nichts neues - die Informationen aus dem Unfall/"Berliner Raserurteil" haben eigentlich auch bereits hergegeben, was man zur Frage wissen sollte und worin der Unterschied zu "zwei Fahrer sind schnell in dieselbe Richtung unterwegs" liegt.

Natürlich. Aber dennoch ein gutes Beispiel weil es sich auf einer AB abspielte. 😉 Das gleiche Problem gibt es im Bodenseeraum und auf der A5 Fahrtrichtung Karlsruhe auch. Ausländische "Rennfahrer" 😁😰.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 28. Februar 2017 um 22:04:22 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Februar 2017 um 21:54:53 Uhr:



Denen fehlen ja auch einige Gehirnwindungen. Dort wurde das Beschleunigen beim Überholtwerden vorgeführt. Sehr zweifelhafte Vorbildwirkung und einer Anzeige würdig.

Danke. Bis eben kannte ich "grip" nämlich noch gar nicht. Nun weiss ich, dass das auch nicht nötig ist 😁.

Dieser ewig grinsende Sunnyboy kann nicht mal eine Autotür vernünftig öffnen... Na ja, es ist ja Niemand gezwungen, sich diesen Müll anzusehen 🙂

Hi,

wie jeder wissen sollte kann man im Falle eines Unfalls jenseits der 130 km/h Richtgeschwindigkeit grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen kriegen,auch wenn man eigentlich nicht schuld ist.

Wenn z.b. jemand die Spur wechselt und nicht gemerkt hat das jemand von hinten mit 200km/h + anfliegt.

Sobald es offensichtlich ein Rennen ist (Lichtzeichen, Handzeichen etc.) kann es entsprechend bestraft werden auch wenn keine Tempolimits überschritten oder sonstige Regelungen (abstand) verletzt werden.

GRuß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 3. März 2017 um 09:20:00 Uhr:


wie jeder wissen sollte kann man im Falle eines Unfalls jenseits der 130 km/h Richtgeschwindigkeit grundsätzlich eine teilschuld zugesprochen kriegen,auch wenn man eigentlich nicht schuld ist.

Immer wieder gerne wiederholt und immer noch falsch. Ich werde jetzt nicht noch einmal den ganzen Papierkram über meinen Unfall bei Tempo 180 vor 6 Jahren hier einstellen...

...Kurzfassung: Schuldanteil Hannes: 0. Sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Strafanteil spurwechselnder Gegner: 100 %.

Ich denke, dass die Abgrenzung zwischen einem Rennen und zwei VT die einfach unabhängig voneinander schnell fahren nicht immer einfach ist. Ich persönlich halte es aber so, dass ich von mir aus die Geschwindigkeit rausnehme wenn ich merke, dass ein anderer VT sich von mir zu einem Rennen herausgefordert fühlt. Mit meinem derzeitigen, eher schwach motorisierten Fahrzeug passiert das zum Glück kaum.
Unabhängig davon ob man es juristisch rechtfertigen könnte, halte ich öffentlichen Verkehrsraum nicht für den geeigneten Platz um motorsportliche Wettkämpfe auszutragen oder irgendwelche Komplexe zu Lasten der Verkehrssicherheit zu kompensieren. Ich lege ja auch nicht in einer Kneipe meinen Pimmel auf den Tisch um zu testen ob ich den Längsten habe.
Es kann gut sein, dass es ein zutiefst menschliches (männliches) Bedürfnis ist, sich mit anderen zu messen, aber ich finde, man sollte das auf Bereiche beschränken in denen man höchstens sich und seinen unmittelbaren Kontrahenten zu Schaden bringen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen