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Ist ein unverabredetes Rennen auf der leeren Autobahn illegal?

Themenstarteram 28. Februar 2017 um 20:28

Das Raserurteil von heute (28.2.2017) hat mich schon beschäftigt. Das Urteil ist hart, aber m.E. auch vertretbar. Bei einzelnen Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsübertretung, fehlendem Abstand oder illegalen technischen Veränderungen redet man über Strafen nach Bußgeldkatalog ja gar nicht mehr. Will ich auch nicht.

Aber wie ist das bei Fahrten auf der leeren Autobahn? Ohne Tempolimit und ohne Verabredung. Ist das schon ein illegales Rennen? Ich fahre oft allein nachts Autobahn und immer wieder kommt es vor, dass ein anderer Wagen von hinten kommt und man sich dann dran hängt oder andersherum. Selbst in der Fernsehsendung "grip" wird bei "Wolf im Schafspelz" so ein Verhalten ja sogar propagiert...

Was meint ihr? Ist so etwas schon verboten? Vielleicht kennt einer hier auch die echte Rechtslage...

Beste Antwort im Thema
am 28. Februar 2017 um 20:47

Rennen veranstaltet man auf der Rennstrecke, nie im öffentlichen Vekehrsraum.

Unverabredete Rennen (was soll das sein) haben immer was mit "ich hab den stärksten, längsten, dicksten" zu tun. Haben die Teilnehmer dieser "Veranstaltungen" wirklich so ein vermindertes Selbstbewustsein um sein Auto als Stellvertreter vorrauszuschicken?

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Was soll daran verboten sein, auf freier Strecke der BAB voll zu fahren? Es ist etwas gefährlich wegen möglichem Wildwechsel und auch verträumten Halbtoten auf der Mittelspur, die dem Vollmond hinterher fahren, oder auch im Bereich von BAB-Auffahrten. Aber sorry, die Eingangsfrage ist schon irgendwie ein kleines bisschen doof. :eek:

Grip oder echte Rechtslage hin oder her - fahre ordentlich und lasse Dich nicht provozieren oder zu irgendetwas verleiten, dann bedarf es keiner Antwort auf die Frage :) !

am 28. Februar 2017 um 20:47

Rennen veranstaltet man auf der Rennstrecke, nie im öffentlichen Vekehrsraum.

Unverabredete Rennen (was soll das sein) haben immer was mit "ich hab den stärksten, längsten, dicksten" zu tun. Haben die Teilnehmer dieser "Veranstaltungen" wirklich so ein vermindertes Selbstbewustsein um sein Auto als Stellvertreter vorrauszuschicken?

Zitat:

@ankman schrieb am 28. Februar 2017 um 21:28:50 Uhr:

Das Raserurteil von heute (28.2.2017) hat mich schon beschäftigt.

Öhm. Das war gestern.

Zitat:

@ankman schrieb am 28. Februar 2017 um 21:28:50 Uhr:

Ohne Tempolimit und ohne Verabredung. Ist das schon ein illegales Rennen?(...)

Was meint ihr? Ist so etwas schon verboten? Vielleicht kennt einer hier auch die echte Rechtslage...

Rechtslage ist die StVO.

und: wieso sollte das ein "illegales Rennen" sein? Mit ein wenig Beschäftigung mit dem Berliner Urteil würdet du schnell erkennen, worin das Fehlverhalten lag und wo die Unterschiede zur jetzt von dir beschriebenen Situation liegen (nämlich eigentlich überall).

 

Berechtigte Frage zum aktuellen Geschehen, aber eine generelle Antwort weiß ich nicht. Jedenfalls werden bei solchen sportlichen Aktivitäten meist die Sicherheitsabstände nicht eingehalten und die Streckenbeobachtung des Ersten leidet auch, weil er laufend in den Rückspiegel schaut.

Zitat:

@ankman schrieb am 28. Februar 2017 um 21:28:50 Uhr:

[...] Selbst in der Fernsehsendung "grip" wird bei "Wolf im Schafspelz" so ein Verhalten ja sogar propagiert... [...]

Denen fehlen ja auch einige Gehirnwindungen. Dort wurde das Beschleunigen beim Überholtwerden vorgeführt. Sehr zweifelhafte Vorbildwirkung und einer Anzeige würdig.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. Februar 2017 um 21:54:53 Uhr:

Zitat:

@ankman schrieb am 28. Februar 2017 um 21:28:50 Uhr:

[...] Selbst in der Fernsehsendung "grip" wird bei "Wolf im Schafspelz" so ein Verhalten ja sogar propagiert... [...]

Denen fehlen ja auch einige Gehirnwindungen. Dort wurde das Beschleunigen beim Überholtwerden vorgeführt. Sehr zweifelhafte Vorbildwirkung und einer Anzeige würdig.

Danke. Bis eben kannte ich "grip" nämlich noch gar nicht. Nun weiss ich, dass das auch nicht nötig ist :D.

Eine bis in das letzte Detail verbindliche Auskunft wird Dir nicht gegeben werden können, da situationsabhängig.

Ist die AB leer und zwei Duellanten fahren auf einer unlimitierten Strecke ihre KFZ aus, ist dies nicht anfechtbar. Da hab ich mir selber schon auf schnurgerader Dreispuriger mit der Gixxer ein episches Duell mit einem Aventador gegönnt.

Ist die gleiche Dreispurige mit zähem Freitagabendpendlerverkehr gefüllt, es geht Blech an Blech bei Tempo 60 "voran" und zwei großhirnamputierte Boden-Boden-Raketen jagen im Zick-Zack durch die Botanik, wird die Race-Control da ganz schnell die schwarze Flagge raushalten.

Und ich finde die Frage weder ein kleines bisschen noch ein großes bisschen doof.

Das vom TE angesprochene Verhalten ist m.E. kein "Rennen", weder im Sinne des Urteils des LG Berlin noch nach der geplanten Gesetzesänderung.

Abgesehen davon wird das Berliner Urteil die Revision beim BGH kaum überstehen. Es wird wohl auf Totschlag und 10 Jahre hinauslaufen.

Wenn es wirklich eine freie Autobahn ist, dann gerne Feuer frei wenn es denn juckt, so lange die Abstände eingehalten werden und niemand gefährdet wird handelt es sich hier rechtlich gesehen um normalen Strassenverkehr auf einer BAB.

Achtung auch rechts überholen bleibt untersagt, man darf jedoch Hupe und Lichthupe benutzen um seine Überholabsicht anzukündigen, also lieber die eingebaute "Blaue Flagge" zu nutzen anstatt auf amerikanische Art zu überholen.

Und ja es ist Sinnfrei, macht aber saumässig Spass sich ein bisschen zu kabbeln, aber wie gesagt mit Verstand ohne irgendwelche gefährlichen Stunts und Kapriolen denn es geht ja schliesslich um nix. Aber innerhalb der Städte bitte Fuß vom Gas es könnte auch mein oder euer Kind/Partner oder sonstwer sein der da planiert wird.

sich "hinten ranhängen" ist kein rennen.

interessant wird aber schon der umweltaspekt. thema vollgas geben. mehrmals das tempo reduzieren. wieder vollgas geben.

als überholter hat man den überholenden auch gewähren zu lassen. sprich auf gleicher höhe vollgas und der rechtsfahrende gibt so gas das der linksfahrende seinen überholvorgang abbrechen sollten.

----

merkst selbst worauf ich hinaus will.

schnelles fahren ja. aber bitte mit vernunft. eben keine rennen oder rennartige szenen.

und ja solche szenen kommen regelmäßig auf autobahnen vor. sollte man hart bestrafen. natürlich nicht mit mord, wenn keiner stattfindet. aber schon mit hohen strafen und notfalls auch unter anwendung des strafrechts also eben nicht nur bußgelder. fahrzeugpfändung sowieso, notfalls auch bis zum einzug (versteigerung durch den zoll und spenden an opferverbände. verwendung für unabhängige crashtests. etc pp. gibt genug verwertungsmöglichkeiten)

Zitat:

@oure schrieb am 28. Februar 2017 um 21:47:46 Uhr:

Unverabredete Rennen (was soll das sein) haben immer was mit "ich hab den stärksten, längsten, dicksten" zu tun. Haben die Teilnehmer dieser "Veranstaltungen" wirklich so ein vermindertes Selbstbewustsein um sein Auto als Stellvertreter vorrauszuschicken?

So einfach ist es nicht. Der eine Fahrer will einfach nur überholen und der andere gibt Gas, um sich nicht überholen zu lassen. Sowas passiert leider bei allen möglichen Geschwindigkeiten und auf der Landstraße kann das sehr gefährlich werden, denn oft merkt der Überholer relativ spät, dass er nicht wie geplant zügig am anderen Fahrzeug vorbeikommt.

Auch auf der Autobahn ist das ärgerlich und kann auch gefährlich werden. Erst wird die linke Spur nicht frei gemacht und dann, nach dem Wechsel auf die rechte Spur, wird wie bekloppt Gas gegeben. Was soll man nun als Überholer machen? Gas wegnehmen? Dann hat man aber den Linksblockierer kurze Zeit wieder vor sich (denn der wird nicht dauerhaft so schnell fahren). Alternative schneller zu fahren als der auf der rechten Spur? Beide Lösungen sind nicht so richtig zufriedenstellend. :(

Das Ganze ist auf der Autobahn oft nicht ganz ungefährlich, weil der auf der rechten Spur irgendwann eventuell auf ein Fahrzeug aufläuft. Was macht der dann, zieht der einfach auf die linke Spur? Oder macht das gar das Fahrzeug, auf den er aufläuft?

Jedenfalls sollte man niemals mit der Absicht beschleunigen ein anderes Fahrzeug nicht vorbeizulassen. Leider ist das aber ein Verhalten, das immer mehr um sich greift. :(

 

Gruß

Uwe

Gibt der Überholte Gas und kommt es dadurch zu einem Unfall ergibt dies den Straftatbestand nach Paragraph 315c.

Theoretisch könnte das auch als Mord gewertet werden...

am 1. März 2017 um 4:15

Ich bin gerne Nachts unterwegs. Leere BAB, was will man mehr. Irgendwann laeuft man immer mal wieder auf andere auf. Ab und zu werden die dann munter und wollen ploetzlich schneller sein. Das nervt, aendert aber nichts an meiner Tempomateinstellung. Da aendert sich auch nix wenn ein anderer auf mich auflaeuft weil er schneller wird. Warum auch?

@mattalf

Wenn die, die beschleunigen anschließend nicht wieder langsamer werden und vor einem herfahren, ist ja auch alles ok. Leider sieht es oft anders aus.

Auch wird oft die linke Spur erst geräumt, wenn rechts eine Mega-Lücke ist, eben eine so groooße Lücke, die für Beschleunigkeitsarie reicht. Bis dahin wird aber auf der linken Spur rumgebummelt.

 

Gruß

Uwe

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