Ist diese Strafe gerechtfertigt ?

Hallo zusammen,

Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.

Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.

Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.

Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.

Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.

Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.

Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.

Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)

In Kilo: 538

Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.

Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.

Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.

O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.

Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.

Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.

Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.

Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂

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Könnte auch an zu geringer Stützlast gelegen haben, nicht ausreichender Sicherung usw. Das reine Gewicht des Zugs muss nicht die Ursache gewesen sein.
Ex-Kollege hat schon Vaters Minibagger mit einem E350d zu einer Baustelle gefahren weil Dringend und das einzige akzeptable Zugfahrzeug vor dem Haus, ein Golf ist kaum eine Alternative wenn der Bagger über 3t wiegt.
Bis auf die Tatsache das man jede Bodenwelle gespürt habe als ob jemand am Heck ziehe sei das Fahren gut gegangen. Aber die Familie weiß auch wie man die Bagger auf den Hänger stellen muss damit die Stützlast passt. Aber wegen dieser Tüftelei hat sich der alte Herr als Zugfahrzeug auch einen F150 zugelegt, da spielt es keine so große Rolle wie der Bagger auf dem Hänger steht da deutlich höhere Stützlast als die SUV mit 3,5t Anhängelast. Da kann man dann auch die Schaufel auf das Auto laden und dann reicht es knapp mit den 3,5t.

Das Problem ist oft das die Autos eine Anhängelast haben die eigentlich zu hoch für das Auto ist und dann der Hänger mit dem Auto wedelt wenn nicht Alles sauber läuft.

Zitat:

@f355 schrieb am 26. November 2018 um 16:51:37 Uhr:


Wenn man sich die Expertenmeinungen der letzten 6 Seiten durchliest, hat der Richter hier aber wirklich ein krasses Fehlurteil gesprochen. 😛

Zitat:

@f355 schrieb am 26. November 2018 um 19:56:44 Uhr:


Geht die Oberlehrerei schon wieder los

Zitat:

@f355 schrieb am 26. November 2018 um 17:04:08 Uhr:


Mit Fehlurteil meinte ich eigentlich, dass dich so manche Experten ja gerne lebenslang eingekerkert hätten

Für einen Nutzer, der eigentlich ein Scheibverbot für das V&S-Forum hat , wegen der Zuwiderhandlund schon sanktioniert wurde und unter Berücksichtigung meines Wiedereröffnungsbeitrages

Zitat:

@twindance schrieb am 26. November 2018 um 14:27:12 Uhr:


xxxxxxxxxxx

Ich möchte ganz herzlich um eine sachlich-freundliche Diskussionskultur bitten, damit ich weiter ein Faulpelz sein kann und nicht noch einmal dazwischengrätschen muss 😉

riskierst Du aber eine ganz schön dicke Lippe 🙄. Wie soll ich jetzt verfahren, um KEIN krasses Fehlurteil zu sprechen? Gnade vor Recht - zum Wohle des Angeklagten? Ein Fehlurteil wäre dies in den Augen der sich an die Regeln Haltenden.
Sanktion wegen wiederholter Verstöße gegen NUB / Beitragsregeln / Moderatorenanweisung? Dies wäre im Sinne der Regeln, aber ein Fehlurteil in den Augen der Toleranten.

Schon blöd, wenn man nicht nur vom weichen Sessel aus locker-fluffige Sprüche loslassen kann, ne?

Nur so als kleiner Gedankenanstoß - meine Entscheidungsfindung ist noch nicht abgeschlossen und wird ganz maßgeblich vom weiteren Verhalten des Delinquenten abghängig sein 😉

Aber eigentlich ist doch jetzt eh alles von jedem gesagt? Weitere Spekulationen werden nicht zielführend sein. Es ist genug Stoff da, damit sich jeder seine eigene Meinung bilden kann, die man nicht weiter ausdiskutieren muss, um festzustellen, dass es immer wieder jemanden mit anderer Meinung oder der nicht alles gelesen hat gibt.

Zitat:

Gab hier letztens einen "schönen" Unfall. Caddy mit Anhänger (Arbeitsbühne geladen) kommt auf gerader Strecke ins Rotieren und macht einen Abflug. Bundesstraße eine Stunde gesperrt. Da passten wohl die Gewichte vom Zugfahrzeug nicht zum Anhänger.

Schlecht geladen, dumm gefahren.
Ich habe als Kind noch die Zeiten ohne Ladungssicherung mitgemacht, da wurde halt was draufgestellt was drauf musste und so gefahren, dass es nicht herunter viel...

Die meisten Unfälle mit großen 3,5 Tonnen Anhängern passieren mit Leuten, die sich das "mal ausleihen" und dann nicht nur ungeeignete Zugfahrzeugkombinationen haben, sondern auch nicht richtig laden (Stützlast) und damit dann auf die Autobahn gehen und dabei nix merken...

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. November 2018 um 19:54:35 Uhr:


Trotzdem hat er vorsätzlich gehandelt. Er hat vorsätzlich versucht sich an die geltendenden Regeln zu halten und dieses anscheinend auch getan, nur leider sind alle gegen ihn oder der Mathematik nicht fähig. Schade ist es, dass Leute, die keinerlei Ahnung haben, so wie anscheinend der Richter, sowas beurteilen sollen, man jedoch für jeden Pups einen Fachanwalt braucht. Man überlässt somit einer Menge Ahnungsloserln, die sich im Recht fühlen, da die einen ähnlichen Fall irgendwo gefunden haben und es hierzu schon ein Urteil gab, welches ja vielleicht auch schon nicht korrekt war, und diese halt über "allem anderen" stehen, dass Schicksal von teils Unschuldigen. Beurteilen können die das angebliche Fehlverhalten nicht und kennen nicht die geltendenden Vorschriften und Ausnahmen. Wie kann man sich anmaßen in jedem Gebiet urteilen zu können?

Irgendwie hab ich bei dir jetzt schon zum zweiten mal den Eindruck dass wir absolut einer Meinung sind, sich dein Beitrag aber wie eine Kritik auf meinen liest. 😁

Zitat:

@munition76 schrieb am 26. November 2018 um 14:31:06 Uhr:


Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen.

Wo steht denn bitte daß das Anghängergewicht um die Stützlast reduziert wird? Das ist meiner Meinung nach völliger Humbug (die Anhängerkupplung muß ja auch das tatsächliche Gewicht ziehen und nicht etwa 75kg weniger).

Ansonsten alles richtig gemacht, hätte ich so auch nicht akzeptiert.

Gruß Metalhead

Die Achse muss aber diese Stützlast weniger tragen.
Darum geht es.
Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 28. November 2018 um 17:12:25 Uhr:


Die Achse muss aber diese Stützlast weniger tragen.
Darum geht es.

Darum geht es eben nicht, es geht um die Anhängelast des Fahrzeuges und das Fahrzeug muß natürlich den kompletten Anhänger nebst Ladung ziehen (also das Komplette Gewicht, auch das, das auf der Kupplung liegt).

PS. Die Stützlast reduziert die Zuladung des Fahrzeuges entsprechend (sofern sie genutzt wird). Sprich liegen 75kg auf der Kupplung, müssen 75kg aus dem Kofferraum raus. 😉

Gruß Metalhead

Das was Metalhead schreibt klingt einleuchtend. Kann es sein, dass etwas durcheinander gewürfelt wird und die Stützlast beim Überladen eines Anhängers relevant ist, da hier dann die z.B. 75kg abgezogen werden, jedoch die Anhängelast des Zugfahrzeugs hiervon unberührt bleibt? So fände ich es logisch. Natürlich darf man dann nur auf absolut ebener Straße fahren, damit es theoretisch aufgeht, aber das steht auf einem anderen Blatt...

Das Gewicht, das auf der Kupplung lastet, zählt zur Beladung des Zugfahrzeuges und nicht zur angehängten Last.

Zitat:

@a4kabrio schrieb am 28. November 2018 um 19:09:12 Uhr:


Das Gewicht, das auf der Kupplung lastet, zählt zur Beladung des Zugfahrzeuges und nicht zur angehängten Last.

Genau das hat auch mein Fachanwalt vor Gericht gesagt, jedoch hat der -in dieser Sache- völlig(!) ahnungslose Richter das nicht akzeptiert, weil er auf die schnelle keine Information gefunden hat, was dafür oder dagegen spricht.

Die Gesammtmasse des Anhängers ergibt sich aus dem was die Waage an Achsgewicht des angehängten Anhängers anzeigt.
Dadurch darfst du die Stützlast zusätzlich auf dem Anhänger haben.
Das ausschlaggebende Bauteil für die zulässige Gesammtmasse des Anhängers ist die Achse.
Die gezogene Gesammtmasse kann dadurch größer sein als in den Papieren Steht.
Alles andere am Anhänger ist daraufhin ausgelegt.
Der d-Wert der Zugeinrichtung ist dann automatisch soviel größer ausgelegt.
Auch die Kraftaufnehmenden Bauteile des Autos können das ab.
Die Maximal zulässige Zugmasse ist meist abhängig von der möglichen Fahrdynamik, grob gesagt ob das Auto das in Kurven und beim Bremsen bewältigen kann.
Moorteufelchen

Zitat:

@munition76 schrieb am 28. November 2018 um 20:23:29 Uhr:



Zitat:

@a4kabrio schrieb am 28. November 2018 um 19:09:12 Uhr:


Das Gewicht, das auf der Kupplung lastet, zählt zur Beladung des Zugfahrzeuges und nicht zur angehängten Last.

Genau das hat auch mein Fachanwalt vor Gericht gesagt, jedoch hat der -in dieser Sache- völlig(!) ahnungslose Richter das nicht akzeptiert, weil er auf die schnelle keine Information gefunden hat, was dafür oder dagegen spricht.

Ein Richter muss nicht irgendwas plappern, und wenn er die Lösung nicht genauu weiß kann er nach freiem Ermessen handeln. Das hat er gemacht. Was spricht gagegen?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 21:58:05 Uhr:


Ein Richter muss nicht irgendwas plappern, und wenn er die Lösung nicht genauu weiß kann er nach freiem Ermessen handeln. Das hat er gemacht. Was spricht gagegen?

Da mir die Strafe am Ende kein Punkt gebracht hat, habe ich es gut sein lassen.

Wäre dem nicht so, weil der Richter "die Lösung nicht genauu weiß und nach freiem Ermessen falsch gehandelt hat, , würde ich in Berufung gehen.

... was ja auch dein gutes Recht ist. Stichwort: Fehlurteil

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