Ist diese Strafe gerechtfertigt ?

Hallo zusammen,

Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.

Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.

Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.

Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.

Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.

Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.

Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.

Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)

In Kilo: 538

Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.

Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.

Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.

O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.

Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.

Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.

Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.

Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂

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1. Semester Jura, da lernt man schon "judex non calculat" - wobei ich mich auf die lat. Schreibweise nicht unbedingt festlegen möchte.

...im Namen des Volkes...😉 😁

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. November 2018 um 17:40:56 Uhr:


Tja, die ewige Leier im V&S Forum. Die Oberlehrer sind immer ganz schnell dabei dem TE eine massive Gefährdung aller Bürger und insbesondere der Kinder vorzuwerfen bei auch nur der kleinsten Unregelmäßigkeit. Insbesondere sind zudem Staatsdiener auch völlig unfehlbar und deren Urteil ist bei völligem Ausschalten des Gehirns Folge zu leisten. So und nur so darf es in Deutschland zugehen, denn sonst gerät die öffentliche Ordnung (sprich deren aufgegleistes Weltbild) komplett aus den Fugen.

Wie gesagt, super vom TE und eine Werbung für die Methode, offen und ohne Belehrung des Fragenden generelle Optionen und rechtliche Möglichkeiten zu diskutieren, selbst wenn ein Fehlverhalten vorlag, was in diesem Fall ja nicht gegeben war.

Also er hat bewusst mit voller Absicht überladen, ist dazu noch selbstständig und regelmäßig gewerblich mit LKWs unterwegs. Wenn das kein klares Fehlverhalten ist, weiß ich auch nicht ... bei 5 kg drüber kann man das ja noch als Unregelmäßigkeit bezeichen. Aber das hier ist Vorsatz und wird bei einem entsprechenden Unfall dazu führen, das man Schmerzengeld zahlen darf. Und da muss man noch nichtmal "Schuld" sein ... und den Führerschein ist man zusätzlich wohl auch noch los, als Gewerblicher muss man einfach die gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Also klug ist definitiv anders ... besonders wenn man für läppische 200 € sein Zugfahrzeug bzw. die Anhängelast auflasten kann. Mag ja erstmal nach umsonst rausgeworfenen Geld aussehen, wenn an sowas aber mein Job hängt, würde ich persönlich da nicht zweimal überlegen ...

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 26. November 2018 um 17:48:23 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 26. November 2018 um 17:32:25 Uhr:


entfernt

3x entfernt--- das nenne ich selbstkritisch 🙄😎😁

die leiche war einfach zu alt.

peso

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Zitat:

@Knergy schrieb am 26. November 2018 um 19:22:21 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. November 2018 um 17:40:56 Uhr:


Tja, die ewige Leier im V&S Forum. Die Oberlehrer sind immer ganz schnell dabei dem TE eine massive Gefährdung aller Bürger und insbesondere der Kinder vorzuwerfen bei auch nur der kleinsten Unregelmäßigkeit. Insbesondere sind zudem Staatsdiener auch völlig unfehlbar und deren Urteil ist bei völligem Ausschalten des Gehirns Folge zu leisten. So und nur so darf es in Deutschland zugehen, denn sonst gerät die öffentliche Ordnung (sprich deren aufgegleistes Weltbild) komplett aus den Fugen.

Wie gesagt, super vom TE und eine Werbung für die Methode, offen und ohne Belehrung des Fragenden generelle Optionen und rechtliche Möglichkeiten zu diskutieren, selbst wenn ein Fehlverhalten vorlag, was in diesem Fall ja nicht gegeben war.

Also er hat bewusst mit voller Absicht überladen, ist dazu noch selbstständig und regelmäßig gewerblich mit LKWs unterwegs. Wenn das kein klares Fehlverhalten ist, weiß ich auch nicht ... bei 5 kg drüber kann man das ja noch als Unregelmäßigkeit bezeichen. Aber das hier ist Vorsatz und wird bei einem entsprechenden Unfall dazu führen, das man Schmerzengeld zahlen darf. Und da muss man noch nichtmal "Schuld" sein ... und den Führerschein ist man zusätzlich wohl auch noch los, als Gewerblicher muss man einfach die gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Also klug ist definitiv anders ... besonders wenn man für läppische 200 € sein Zugfahrzeug bzw. die Anhängelast auflasten kann. Mag ja erstmal nach umsonst rausgeworfenen Geld aussehen, wenn an sowas aber mein Job hängt, würde ich persönlich da nicht zweimal überlegen ...

Kann man so sehen oder einfach mal unter shit happens verbuchen, wie es jeden Tag sicherlich Millionen fach vorkommt. Und da er nicht überladen hatte und die Polizisten nun wirklich recht schlampig unterwegs waren (hat ihnen ja noch angeboten zu einer Waage zu fahren), war sein Einspruch hier absolut berechtigt.

Trotzdem hat er vorsätzlich gehandelt. Er hat vorsätzlich versucht sich an die geltendenden Regeln zu halten und dieses anscheinend auch getan, nur leider sind alle gegen ihn oder der Mathematik nicht fähig. Schade ist es, dass Leute, die keinerlei Ahnung haben, so wie anscheinend der Richter, sowas beurteilen sollen, man jedoch für jeden Pups einen Fachanwalt braucht. Man überlässt somit einer Menge Ahnungsloserln, die sich im Recht fühlen, da die einen ähnlichen Fall irgendwo gefunden haben und es hierzu schon ein Urteil gab, welches ja vielleicht auch schon nicht korrekt war, und diese halt über "allem anderen" stehen, dass Schicksal von teils Unschuldigen. Beurteilen können die das angebliche Fehlverhalten nicht und kennen nicht die geltendenden Vorschriften und Ausnahmen. Wie kann man sich anmaßen in jedem Gebiet urteilen zu können?

Geht die Oberlehrerei schon wieder los

Mir persönlich geht es auf den Senkel, dass hier viele den TE an die Wand stellen, obwohl er sich wohl nichteinmal regelwidrig verhalten hat.

Zitat:

Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.

Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂

Ich kenne das nur so, dass man zu den 35€ noch die Gerichtsgebühren (40€), Auslagenerstattungen der Zeugen, etc. Zahlen muss, was dann knapp 100€ sind und auf seinen eigenen Kosten (Reisekosten, evtl. Rechtsanwalt) sitzen bleibt.

Ich hätte die Beamten schreiben lassen und nix gesagt, hinterher vor Gericht gesagt "da fehlte doch Motor und Getriebe mit Gewicht 600kg" und wenn mir das keiner geglaubt hätte, die beamten gefragt "welche Farbe hatte denn der Motor???" "Ja, können sie nicht wissen weil er nicht da war"...

Überladung nach Aktenlager von Fahrzeugpapieren die lt. Hersteller nicht das Reale Gewicht darlegen, tja, viel Spass, hauptsache man kommt ohne amtliche Wiegung raus...

Trotzdem, herzlichen Glückwunsch 🙂 🙂 🙂

Mfg, Mark
Dem sein Autotrailer ein Eingetragenes Lehrgewicht von 250-1000kg hat.

Zitat:

@Knergy schrieb am 26. November 2018 um 19:22:21 Uhr:


Also er hat bewusst mit voller Absicht überladen

Ja, da du das so krass darstellen willst: Ich habe mein Privatfahrzeug, mit den ich gefühlt alle 2 Jahre einen Hänger ziehe, bewusst und mit voller Absicht um ca 10% überladen. Genauso wie ich auch mit voller Absicht auf 70er Zone mit Tacho 80 fahre anstatt 69,7. Ich böser Verbrecher.

Zitat:

ist dazu noch selbstständig und regelmäßig gewerblich mit LKWs unterwegs.

Ja, das auch noch. Wer für einen guten Kumpel ein Auto abholt und mit 10% Überladung 8 km nach Hause fährt, macht im Beruf natürlich auch alles verkehrt.

Zitat:

Wenn das kein klares Fehlverhalten ist, weiß ich auch nicht ... bei 5 kg drüber kann man das ja noch als Unregelmäßigkeit bezeichen. Aber das hier ist Vorsatz und wird bei einem entsprechenden Unfall dazu führen, das man Schmerzengeld zahlen darf. Und da muss man noch nichtmal "Schuld" sein ... und den Führerschein ist man zusätzlich wohl auch noch los, als Gewerblicher muss man einfach die gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Entschuldige bitte, beim nächsten mal fahre ich ohne Frühstück los 😁

Mal im Ernst: Wir reden hier von einer Ordnungwidrigkeit, die nur ein Paar Euro kostet. Das Gesetz wird schon wissen, warum das nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Mach aus einer Fliege bitte keinen Elefant.

Zitat:

Also klug ist definitiv anders ... besonders wenn man für läppische 200 € sein Zugfahrzeug bzw. die Anhängelast auflasten kann. Mag ja erstmal nach umsonst rausgeworfenen Geld aussehen, wenn an sowas aber mein Job hängt, würde ich persönlich da nicht zweimal überlegen ...

Ich will keinesfalls mein Verhalten als richtig darstellen. Ich habe mich falsch verhalten und mein Fehler eingesehen. Ich wollte jedoch nicht für etwas bestraft werden, was nicht begangen wurde (über 25%). Dies ist nun erledigt und alles ist gut. Das Zugfahrzeug ist übrigens inzwischen nach Aserbaidschan verkauft. Der Vater von meiner Angestellte freut sich darüber und zieht damit sicher ganz andere Gewichte - ist aber nicht hier das Thema.

Und die Überladung ist vollkommen legitim? Also von dumm gelaufen kann man reden, wenn in den Fahrzeugpapieren der Ladung bspw. 2000 kg steht und die Kiste ist dann tatsächlich 2200 kg schwer ... aber nicht wenn man das extra so rechnet, das man unter 20 % Überladung bleibt.

Und wer meint, mit solchen Spitzfindigkeiten wie "kein Motor verbaut", weit zu kommen, soll sich bitte nicht über immer mehr Regelwut aufregen. Genau wegen solcher Spezeln wird das gemacht ...

Also mein 124er Kombi der 2,1 Tonnen ziehen darf, hat ne Stützlast nach alter STVZO von 100kg, also darf der Anhänger 2,2 Tonnen wiegen.
Ab 3,5 Tonnen wirds dann doch etwas wackelig, also nicht mehr so ganz Autobahnkonform...
Das ganze mitm 190D gezogen, schneller als 75km/h ging nicht, danach fing sich das Gespann auf zu schaukeln...

Fährt man halt vorsichtiger und langsamer...

Der Thread ist ein Beleg dafür, dass man die Sache lieber jemandem mit Ahnung überlassen sollte als Amateuren. Danke für die Aktualisierung.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 26. November 2018 um 20:22:30 Uhr:


Also mein 124er Kombi der 2,1 Tonnen ziehen darf, hat ne Stützlast nach alter STVZO von 100kg, also darf der Anhänger 2,2 Tonnen wiegen.
Ab 3,5 Tonnen wirds dann doch etwas wackelig, also nicht mehr so ganz Autobahnkonform...
Das ganze mitm 190D gezogen, schneller als 75km/h ging nicht, danach fing sich das Gespann auf zu schaukeln...

Fährt man halt vorsichtiger und langsamer...

Gab hier letztens einen "schönen" Unfall. Caddy mit Anhänger (Arbeitsbühne geladen) kommt auf gerader Strecke ins Rotieren und macht einen Abflug. Bundesstraße eine Stunde gesperrt. Da passten wohl die Gewichte vom Zugfahrzeug nicht zum Anhänger.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. November 2018 um 19:43:29 Uhr:



Kann man so sehen oder einfach mal unter shit happens verbuchen, wie es jeden Tag sicherlich Millionen fach vorkommt. Und da er nicht überladen hatte und die Polizisten nun wirklich recht schlampig unterwegs waren (hat ihnen ja noch angeboten zu einer Waage zu fahren), war sein Einspruch hier absolut berechtigt.

Er hat selbstverständlich überladen, mit voller Absicht sogar (und hätte somit eigentlich eine Verdoppelung der Strafe verdient). Er hat nur nicht um so viel überladen, wie die Polizei ihm vorgeworfen hat. Wie man es auch dreht und wendet, sauber war die Aktion nicht (was der TE sogar zugibt). Kann man natürlich ok finden - muss man aber nicht.

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