Ist diese Strafe gerechtfertigt ?

Hallo zusammen,

Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.

Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.

Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.

Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.

Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.

Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.

Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.

Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)

In Kilo: 538

Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.

Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.

Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.

O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.

Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.

Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.

Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.

Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂

125 weitere Antworten
125 Antworten

1x Danke für die Rückmeldung und deine Beharrlichkeit 😎 🙂

🙄 mit deiner Erfahrung könntest du auch als Schöffe bei jungen Richtern fungieren 😁

Hallo und Danke für die Rückmeldung. In welcher Höhe fielen für Dich Gerichtskosten an?

Top. Vielen dank für die Rückmeldung so lange nach dem letzten Post, das ist selten. Dafür ein dickes Danke!

Und wieder mal ein Beweis dafür warum es sich immer lohnt, nicht alles einfach hinzunehmen. Auch unser Freund und Helfer ist nur ein Mensch und macht mal Fehler. Bin sogar auch schon aus einer §315b Sache mit eben jenem F&H völlig ungeschoren rausbekommen. Ruhe bewahren, nachdenken, Ideen einholen und einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen (bzw. in dem Fall brauchte ich ja einen für Strafrecht) und dann schauen was man tun kann. Die Entscheidung ob es sich lohnt trifft jeder selbst.

Freut mich für den TE.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. November 2018 um 16:11:56 Uhr:


Hallo und Danke für die Rückmeldung. In welcher Höhe fielen für Dich Gerichtskosten an?

Hallo, ich habe eine RSV ohne SB.
Muss also insgesamt nur 35€ zahlen.
Würde aber bei so einer Ungerechtigkeit auch ohne RSV klagen, aus prinzip.

Ähnliche Themen

Wenn man sich die Expertenmeinungen der letzten 6 Seiten durchliest, hat der Richter hier aber wirklich ein krasses Fehlurteil gesprochen. 😛

Mein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht sagte mir, dass ein souveräner Richter das Verfahren sofort eingestellt hätte.

Der Richter war wirklich sehr schwach informiert.

Den fehlenden Tank hat er kommentarlos abgezogen, jedoch den leeren Scheibenwasser Behälter, Ersatzrad und Stützlast nicht.

Auch rechnen war nicht seine Stärke.

Er konnte die Überladung nicht ausrechnen.
Mein Auto darf 2100 kg ziehen. 20% mehr sind 2520 kg.

Er hat gerechnet:

Anhängelast: 2100 kg
Anhänger leer: 600 kg

Nutzlast für Auto: 1500 kg
20% Überladung = 1800 kg

Nach seiner Berechnung wäre die Anhängelast von 2100 kg also schon bei 2400 kg um 20% überladen.

War nicht einfach, ihm vom Gegenteil zu überzeugen...

Aber na ja, Ende gut, alles gut.

Mit Fehlurteil meinte ich eigentlich, dass dich so manche Experten ja gerne lebenslang eingekerkert hätten

Zitat:

@f355 schrieb am 26. November 2018 um 17:04:08 Uhr:


Mit Fehlurteil meinte ich eigentlich, dass dich so manche Experten ja gerne lebenslang eingekerkert hätten

Hatte ich schon verstanden 😉😁

Manche User sind halt sehr "streng". 😁

entfernt

entfernt

entfernt

Zitat:

@f355 schrieb am 26. November 2018 um 17:04:08 Uhr:


Mit Fehlurteil meinte ich eigentlich, dass dich so manche Experten ja gerne lebenslang eingekerkert hätten

Tja, die ewige Leier im V&S Forum. Die Oberlehrer sind immer ganz schnell dabei dem TE eine massive Gefährdung aller Bürger und insbesondere der Kinder vorzuwerfen bei auch nur der kleinsten Unregelmäßigkeit. Insbesondere sind zudem Staatsdiener auch völlig unfehlbar und deren Urteil ist bei völligem Ausschalten des Gehirns Folge zu leisten. So und nur so darf es in Deutschland zugehen, denn sonst gerät die öffentliche Ordnung (sprich deren aufgegleistes Weltbild) komplett aus den Fugen.

Wie gesagt, super vom TE und eine Werbung für die Methode, offen und ohne Belehrung des Fragenden generelle Optionen und rechtliche Möglichkeiten zu diskutieren, selbst wenn ein Fehlverhalten vorlag, was in diesem Fall ja nicht gegeben war.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 26. November 2018 um 17:32:25 Uhr:


entfernt

3x entfernt--- das nenne ich selbstkritisch 🙄😎😁

Zitat:

@munition76 schrieb am 26. November 2018 um 17:02:04 Uhr:


......

Auch rechnen war nicht seine Stärke.

......

ein weitverbreitetes Problem der jüngeren Generation; egal welcher Schulbildung 🙄😰😁 .

Kopfrechnung und "Überschlagen" im Kopf oder Schätzen--- das können die oft nicht mehr.... 😰😰

er war Richter und nicht Mathematikprofessor 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen