Ist diese Strafe gerechtfertigt ?
Hallo zusammen,
Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.
Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.
Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.
Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.
Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.
Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.
Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.
Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.
Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)
In Kilo: 538
Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.
Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.
Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.
O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.
Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.
Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.
Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.
Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.
An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂
125 Antworten
...ist keine Straftat, lediglich eine Ordnungswidrigkeit!
Aber das paßt schon, dass solche Sachen auch beim Privatmann endlich mal kontrolliert und geahndet werden.
Bei den LKWs reißt der Privatmann das Maul ganz groß auf, wie böse die alle sind und kaum wird mal ein ähnlicher Maßstab angelegt dann wird eine massive Überladung -20% ist kein Pappenstiel- kleingeredet & rumgejammert.
20%... das sind bei einem LKW-Fahrer 190,- EUR und 1 Punkt und der Halter ist mit 380,- und 1 Punkt dabei...
PS: ...in diesem Fall, da die Überladung bereits aus den Papieren erkennbar ist sollte im Gegensatz zu einem der z.B. das Gewicht von Bauschutt oder Aushubmaterial schätzen muß von Vorsatz ausgegangen werden und das Bußgeld verdoppelt werden.
Zitat:
@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 13:41:25 Uhr:
...ist keine Straftat, lediglich eine Ordnungswidrigkeit!Aber das paßt schon, dass solche Sachen auch beim Privatmann endlich mal kontrolliert und geahndet werden.
Bei den LKWs reißt der Privatmann das Maul ganz groß auf, wie böse die alle sind und kaum wird mal ein ähnlicher Maßstab angelegt dann wird eine massive Überladung -20% ist kein Pappenstiel- kleingeredet & rumgejammert.
20%... das sind bei einem LKW-Fahrer 190,- EUR und 1 Punkt und der Halter ist mit 380,- und 1 Punkt dabei...
Ich bin kein Privatmann, sondern Selbstständig und fahre (auch) fast jeden Tag LKW's.
Es geht bei mir nicht um jammern oder kleinreden, sondern, ob diese Strafe gerechtfertigt ist oder nicht.
Etwas verständlicher für dich: Ich will keine Strafe für 2550 KG zahlen, wenn ich nur 2400 KG am Haken habe.
Zitat:
@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 13:41:25 Uhr:
Bei den LKWs reißt der Privatmann das Maul ganz groß auf, wie böse die alle sind und kaum wird mal ein ähnlicher Maßstab angelegt dann wird eine massive Überladung -20% ist kein Pappenstiel- kleingeredet & rumgejammert.
Es gibt mehrere Anbieter im Netz, welcher die Anhängelast meines Autos auf bis zu 2394 KG erhöht. Hierfür brauche ich lediglich ein Blatt Papier für 200€ und muss es beim Straßenverkehrsamt (ohne technische Umbauten!) umändern lassen.
Dann sind es auf einmal unter 5% und straffrei. Also "lebensgefährlich" war diese Aktion mit Sicherheit nicht.
Anders ist es, wenn man einen 40 tonner um mehr als 20% überladet. Da wird es schon gefährlich mit knapp 50 tonnen.
Hallo Munition 76.
Ja das Leergewicht beinhaltet Fahrer und Kraftstoff in der von dir angegebenen Menge. Zusätzlich hast du bestimmt eine Stützlast von 75kg.
Ich habe noch nie zum Anwalt geraten, in diesem Fall würde ich dies jedoch tun.
Gruß
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Zitat:
@munition76 [url=https://www.motor-talk.de/forum/ist-diese-strafe-gerechtfertigt-
...
Anders ist es, wenn man einen 40 tonner um mehr als 20% überladet. Da wird es schon gefährlich mit knapp 50 tonnen.
Unfug... ein normaler Fernverkehrs-LKW, wie sie auf unseren Autobahnen rollen sind rein technisch auch problemlos zu weit mehr in der Lage als diese lächerlichen in D zulässigen 40 Tonnen.
Bis 10% also bis insgesamt 44to. geht selbst der Gesetzgeber ganz offen mit, wenn das Fahrzeug im sog. kombinierten Verkehr betrieben wird um diesem Geschäftszweig einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
PS: ...die sog. Gigaliner mit zulässigen 60 Tonnen haben auch keine andere Rahmen oder Bremsanlagen... die haben lediglich eine andere Achskonfiguration um die Achslasten nicht zu überschreiten. Rein technisch könnten die LKW auch mehr als 60 Tonnen... oder im Schwerlastverkehr... das sind auch keine besonderen LKWs, die haben lediglich eine entsprechende Sondergenehmigung.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 30. März 2018 um 14:03:34 Uhr:
Zusätzlich hast du bestimmt eine Stützlast von 75kg.
Die Stützlast muss aber nicht mit gezogen werden und spielt bei der zulässgen Anhängelast keine Rolle.
Entscheidend wäre für mich die Frage, ob die Polizei das Anhängergewicht einfach so schätzen darf. Ich würde einen Anwalt fragen.
Zitat:
@munition76 schrieb am 30. März 2018 um 13:55:33 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 13:41:25 Uhr:
Bei den LKWs reißt der Privatmann das Maul ganz groß auf, wie böse die alle sind und kaum wird mal ein ähnlicher Maßstab angelegt dann wird eine massive Überladung -20% ist kein Pappenstiel- kleingeredet & rumgejammert.Es gibt mehrere Anbieter im Netz, welcher die Anhängelast meines Autos auf bis zu 2394 KG erhöht. Hierfür brauche ich lediglich ein Blatt Papier für 200€ und muss es beim Straßenverkehrsamt (ohne technische Umbauten!) umändern lassen.
Dann sind es auf einmal unter 5% und straffrei. Also "lebensgefährlich" war diese Aktion mit Sicherheit nicht.
Anders ist es, wenn man einen 40 tonner um mehr als 20% überladet. Da wird es schon gefährlich mit knapp 50 tonnen.
Ab wieviel % Überladung beim PKW wird es nach Deiner Meinung gefährlich??? Der Gesetzgeber hat natürlich keine Ahnung davon und setzt nach Lust und Laune etwas fest.
Zitat:
@gast356 schrieb am 30. März 2018 um 14:09:57 Uhr:
Zitat:
@munition76 [url=https://www.motor-talk.de/forum/ist-diese-strafe-gerechtfertigt-
...
Anders ist es, wenn man einen 40 tonner um mehr als 20% überladet. Da wird es schon gefährlich mit knapp 50 tonnen.Unfug... ein normaler Fernverkehrs-LKW, wie sie auf unseren Autobahnen rollen sind rein technisch auch problemlos zu weit mehr in der Lage als diese lächerlichen in D zulässigen 40 Tonnen.
Bis 10% also bis insgesamt 44to. geht selbst der Gesetzgeber ganz offen mit, wenn das Fahrzeug im sog. kombinierten Verkehr betrieben wird um diesem Geschäftszweig einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
PS: ...die sog. Gigaliner mit zulässigen 60 Tonnen haben auch keine andere Rahmen oder Bremsanlagen... die haben lediglich eine andere Achskonfiguration um die Achslasten nicht zu überschreiten. Rein technisch könnten die LKW auch mehr als 60 Tonnen... oder im Schwerlastverkehr... das sind auch keine besonderen LKWs, die haben lediglich eine entsprechende Sondergenehmigung.
Ich habe es bewusst überspitzt geschrieben und siehe da - wir sprechen auf einmal dieselbe Sprache.
Mit dieser "Genehmigung" schafft meiner auch ca 2,4 tonnen und auf einmal ist es keine Ordnungswidrigkeit mehr.
Da brauchst du nicht so zu tun, als wäre es ein Alptraum auf der Straße.
Außerdem ging es hier um das Gewicht im Fahrzeugschein!
Wpp07 hat es gut beantwortet, Danke dafür.
Das mit den Stützlast war mir nicht aufgefallen. Danke für die Erinnerung.
@spreetourer... das Gewicht wurde nicht "geschätzt" sondern anhand der Fahrzeugpapiere ermittelt... das ist das Gleiche, wenn se einen Tieflader mit einer Baumaschien hinten drauf anhalten... da gucken se z.B. auf die Typenschilder an der Maschine und den Anbauteilen und zählen ganz einfach die Gewichte zusammen.
Und wenn se auf ne Waage fahren...dann i.d.Regel wegen dem Verdacht, dass das Gewicht aufgrund irgendwelcher nicht serienmäßiger Anbauteile noch etwas höher ist.
PS: Ich hab sogar mal von einem "superschlauen" Bauunternehmer gehört, der die Gewichtsangaben auf den Typenschildern seiner Maschinen nach unten korrigiert haben soll - dafür gabs dann nochmal extra eine drauf, als das rauskam... scheiß Internet in das die Hersteller die Datenblätter zu ihren Maschinen für jeden offen zugänglich reinstellen.
Halllo Gast.
Du hast natürlich Recht.
Den Schuh kann ich mir jedoch auch mit dem PKW anziehen. Der Hersteller legt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, die Anhängelast fest. Diese orientiert sich an der Belastbarkeit der Bauteile. Deshalb darf die antriebsmäßig schwächere Ausführung, zum Schutz der Aggregate, oft weniger an den Haken nehmen als die stärkere Ausführung. Gefährlich wird es somit bei Überschreitung noch lange nicht. Alllerdings will ich dieses Verhalten deshalb nicht als richtig darstellen.
Gruß
PS.: bezieht sich auf deinen Beitrag um 14:09:57.
Bei einer Anzeige gibt es im Regelfall zunächst einen Anhörungsbogen. Und dort gibst du den Verstoß nicht zu, weil das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten war. Dir muss der Verstoß nachgewiesen werden und allein mit den Fahrzeugscheinen klappt das nicht so leicht. Hat z.B. jemand überprüft, ob der geladene Wagen überhaupt noch über einen Motor/Getriebe verfügte?
Fahr doch spaßeshalber mal auf eine geeichte Waage und lass dir das Ergebnis ausdrucken.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 30. März 2018 um 14:19:39 Uhr:
Ab wieviel % Überladung beim PKW wird es nach Deiner Meinung gefährlich??? Der Gesetzgeber hat natürlich keine Ahnung davon und setzt nach Lust und Laune etwas fest.
Ich rede nicht von meiner Meinung, sondern von den Gesetzen. Wenn mein Auto durch ein Blatt Papier auf 2,4 Tonnen aufgerüstet werden darf und laut Gesetz dann sicher geführt werden kann, dann konnte er es auch vorher. Damit will ich sagen, dass mein Auto laut Gesetz eigentlich 2,4 tonnen sicher ziehen darf, wenn es denn für viel Geld "freigeschaltet" wird.
Fazit: Ich sehe meinen Fehler ein und bin bereit die Strafe zu zahlen, die ich verdient habe.
Ich bin aber nicht bereit für ein zusätzliches Gewicht zu zahlen, welches garnicht vorhanden war (Fahrer, 80% Tank).
Schreib doch einfach, das du bewusst unter den 20 % überladen hast. Macht sich als selbstständiger Kraftfahrer sicher gut ...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 14:30:31 Uhr:
Fahr doch spaßeshalber mal auf eine geeichte Waage und lass dir das Ergebnis ausdrucken.
Aber nicht mit dem gleichen Zugfahrzeug.