Ist diese Strafe gerechtfertigt ?
Hallo zusammen,
Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.
Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.
Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.
Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.
Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.
Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.
Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.
Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.
Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)
In Kilo: 538
Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.
Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.
Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.
O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.
Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.
Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.
Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.
Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.
An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂
125 Antworten
Zitat:
Die Stützlast besagt nur, mit welchem Gewicht die Anhängerdeichsel auf die AHK vom Zugfahrzeug drückt oder max. drücken darf. Die Gesamtmasse des Anhängers inkl. Ladung wird dadurch nicht reduziert. Man kann einen Einachser auch so beladen, dass der Schwerpunkt hinter der Achse liegt und die Deichsel entlastet wird. Dann geht die Stützlast gegen null oder sogar negativ (hebt das Zugfahrzeug hoch).
Die Stützlast kann ja nur gegen Null gehen oder herabgesetzt werden,
Wenn der Schwerpunkt der zu transportierenden Last hinter der Achse des Anhängers liegt.
Beispiel: wenn man zum Beispiel ein Auto rückwärts auflädt, so dass der Motor am Ende des Anhängers ist, dann ist der Schwerpunkt hinter der Achse.
Das hatte ich einmal mit einem VW Touareg mit Anhänger gemacht, wobei der Touareg 3500 Kilo ziehen darf, und der Anhänger 2700 Kilo aufladen darf mit einem Leergewicht von 800 Kilo.
Ich hatte einen nicht mehr fahrbereiten VW Passat rückwärts aufgeladen mit Seilwinde, weil das Fahrzeug nach vorne in einer Parkbucht Stand, der Passat aber nicht mehr angesprungen ist, also hatte ich den rückwärts aufgeladen, so dass der Motor am hinteren Ende war.
Und so bin ich dann losgefahren, und obwohl ich nicht überladen war, war das eine total wackelige Angelegenheit, und ich bin mit dem Touareg freiwillig auf der Autobahn nicht schneller als 80 gefahren, weil ich genau gemerkt habe wie das gewackelt hat.
Fahren hätte ich dürfen 100 Stunden Kilometer mit dem Gespann.
Bei einer anderen Fahrt, wo wieder ein Passat abgeholt worden ist, der aber nicht rückwärts stand, konnte ich mit dem gleichen Gespann VW Touareg und Anhänger ohne Probleme 120 KMH auf der Autobahn fahren.
Gewerbliche Waagen sind alle geeicht, man findet sie beim Abfallentsorger, auf dem Schrottplatz, beim Raiffeisen-Markt...
Wenn geplant ist dagegen vorzugehen würde ich die Anhängelast auflasten lassen.
Es wäre einfach mal interessant, wie das tatsächliche Gewicht ist (Zeugen mitnehmen).
Um das Altöl des Schrottfahrzeugs zu entsorgen, bevor man es weiter nach Hause kutschiert? 😁
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Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 30. März 2018 um 21:27:32 Uhr:
Schrottplatz wäre vielleicht gar nicht so weit daneben. ..😉 😁 😛 😁
Zitat:
ahmettir
BMW
Um das Altöl des Schrottfahrzeugs zu entsorgen, bevor man es weiter nach Hause kutschiert? 😁
Da habt ihr beide aber blöde Antworten gegeben, die dem TE nun absolut nicht weiterhelfen können!
Einige haben sich ja über mich aufgeregt, weil ich hier Tipps und Tricks und Kniffe verraten habe, wie man sich aus Ordnungswidrigkeitenverfahren raus finden kann, aber das hatte ja Wwenigstens alles noch Hand und Fuß, aber diese Antwort hier mit Schrott Fahrzeuge und Altöl hat ja nun wirklich nichts mit dem Thema zu tun.
Ich wette, wenn ich jetzt hier wieder etwas geschrieben hätte, wie man ein Verfahren so lange hinaus ziehen kann, bis es verjährt ist, hätte es wieder alle möglichen Anfeindungen gegen mich gegeben.
Da fällt mir wieder eins zu ein: MITRENNSCHAFE
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 30. März 2018 um 22:00:11 Uhr:
Ich wette, wenn ich jetzt hier wieder etwas geschrieben hätte, wie man ein Verfahren so lange hinaus ziehen kann, bis es verjährt ist, hätte es wieder alle möglichen Anfeindungen gegen mich gegeben.Da fällt mir wieder eins zu ein: MITRENNSCHAFE
Solche Tipps sind immer Gold wert. Vor allem für Leute wie mich, die mit Recht und Gesetz nichts am Hut haben und sich überhaupt nicht auskennen. Höchstens die Mods hätten was dagegen, was ich aber auch nicht so glaube, solange es legal ist, wovon ich ausgehe 🙂
Zitat:
@ahmettir schrieb am 30. März 2018 um 22:08:02 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 30. März 2018 um 22:00:11 Uhr:
Ich wette, wenn ich jetzt hier wieder etwas geschrieben hätte, wie man ein Verfahren so lange hinaus ziehen kann, bis es verjährt ist, hätte es wieder alle möglichen Anfeindungen gegen mich gegeben.Da fällt mir wieder eins zu ein: MITRENNSCHAFE
Solche Tipps sind immer Gold wert. Vor allem für Leute wie mich, die mit Recht und Gesetz nichts am Hut haben und sich überhaupt nicht auskennen. Höchstens die Mods hätten was dagegen, was ich aber auch nicht so glaube, solange es legal ist, wovon ich ausgehe 🙂
Ja, in einem anderen Thread hatte ich deswegen so viel verbale Ohrfeige erhalten, dass ich selber schon geglaubt habe ein schlechter Mensch sein zu müssen.
Ich möchte darum bitten, die bisher sehr sachliche Diskussion nicht von einem vermeintlichen Spaßvogel abwürgen zu lassen.
Hallo zusammen,
Ich war gestern beim örtlichen Abfallentsorger und habe den Hänger auf dessen geeichte Waage gestellt.
Zu meiner Bewunderung kamen satte 2640 Kg als Ergebnis. 😮
Jetzt muss ich zusehen irgendwelche Teile abzumontieren um auf unter 2520 KG zu kommen, denn ich will diesen Punkt auf jeden Fall umgehen.
Würde es reichen, wenn ich den Motor abmontiere und mir von einer Meisterwerkstatt eine Bestätigung geben lasse, dass der Motor vor der Kontrolle bereits raus war?
😁 oh man...
ich halte es nicht durch 😁
Ruhig jungs... April April
Hahaha
PS: Werde es die Tage mal wiegen lassen.
😁
Zitat:
@munition76 schrieb am 1. April 2018 um 10:06:28 Uhr:
😁 oh man...
ich halte es nicht durch 😁Ruhig jungs... April April
Hahaha
PS: Werde es die Tage mal wiegen lassen.
😁
Hallo Munition 76.
Du musst genau wissen was die Sheriffs gesehen haben. Standen die nur links? Dann würde ich rechts sämtliche Türen und die Räder demontieren. Vielleicht noch den Beifahrersitz dann hast du locker 500 kg weniger. Und alle Spanngurte ab da dir die Ladungssicherung ja nicht angelastet wurde. Vielleicht noch die Reifen des Trailers auf Mindestmaß abfahren und mit Helium füllen. Ganz wichtig, die 13 polige Steckdose gegen die alte 7 polige ersetzen. Weniger Pin, weniger Gewicht. Du kannst dann auch die Nebelschlussleuchte entfernen, funktioniert bei 7 polig eh nicht mehr. War im aufgeladenen Merzjeses noch ein Wackeldackel oder die umhäkelte Klopapierrolle auf der Ablage?
Im Zweifelsfall mache es wie bei den Silberpfeilen........ Farbe ab.
Doch fand ich einen guten Aprilscherz, du hast jedoch zu schnell aufgelöst. Als Gemüsehändler müsstest du doch längeres Standvermögen haben! Oder sind das genau die drei Minuten bis der Kunde den Laden verlassen hat???
Gruß
Schöne Ostern und einen schönen ersten April.
😁😁
Ich hatte etwas Bedenken, dass manche direkt auf mich lostreten und der Thread im Chaos endet 🙂
Schöne Ostern euch allen!
Der TE hat mich gebeten, den Thread wieder zu öffnen, da es abschließende Entscheidungen des Gerichtes gibt.
Ich möchte ganz herzlich um eine sachlich-freundliche Diskussionskultur bitten, damit ich weiter ein Faulpelz sein kann und nicht noch einmal dazwischengrätschen muss 😉
Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.
Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)
In Kilo: 538
Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.
Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.
Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.
O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.
Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.
Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.
Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.
Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.
An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂