Ist diese Strafe gerechtfertigt ?
Hallo zusammen,
Ich war mit meiner E-Klasse T-modell unterwegs und habe einen Anhänger gezogen, welcher mit einem KFZ aufgeladen war.
Die Polizei hat mich angehalten und die Fahrzeugpapiere überprüft.
Meine E-Klasse darf 2100 KG ziehen. Wenn ich diesen Wert um mehr als 20% überlade, gibt es Punkte. Soweit so gut. In Zahlen ausgedrückt sind es in meinem Fall ab 2.520 KG.
Jetzt hat die Polizei anhand der Fahrzeugscheine das Gewicht vom Hänger und des abgeschleppten KFZ "ermittelt" (ohne Waage) und ich liege ganz knapp über 20%.
Nach meinem Kenntnisstand beinhaltet das Gewicht im Fahrzeugschein 80% Tankinhalt und einen 75 KG Fahrer.
In meinem Fall gab es einen leeren Tank (üblich bei Kauf) und keinen 75 Kg Fahrer, da es abgeschleppt wurde. Ebenso hat das KFZ fast keine Sonderausstattung, was evtl Gewicht mit sich bringt.
Ich habe das versucht der Polizei zu erklären und wollte auf eine geeichte Waage fahren, jedoch haben sie es abgelehnt und bestanden auf eine Anzeige.
Wie sollte ich in dem Fall vorgehen? Ich bin mir sicher, dass ich weit unter 20% liege und somit lediglich einen kleinen Verwangeld zahlen müsste. Will auf keinen Fall Punkte kassieren für eine "Straftat", welche ich nicht begangen habe.
Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Wie sollte ich vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
ich hatte heute die Gerichtsverhandlung zu dem hier im Thread beschriebenen Fall und wollte euch das Ergebnis mitteilen. An dieser Stelle vielen Dank an twindance, der meine bitte, den Thread wieder zu eröffnen, akzeptiert hat.
Zunächst erstmal die Eckdaten:
Mir wurde vorgeworfen die Anhängelast um 25,6% überschritten zu haben (140€ +1Punkt)
In Kilo: 538
Ich habe dem Richter erklärt, dass der Fahrer + Tank + Stützlast vom Fahzeugschein abgezogen werden muss.
Die Beamten haben zugegeben, dass sie das "leider vergessen" haben und mich somit nachweisbar ungerecht belastet haben.
Der Richter war noch relativ jung und unerfahren, hat die Sitzung 3x(!) abgebrochen, um in seine Zimmer zu gehen und seine Bücher zu diesem Thema zu lesen.
O-Ton: So ein Fall ist sicher sehr selten, ich hatte es noch nie.
Am Ende kam er mit ein Urteil vom 1990, wo der Stützlast vom einachsigen Anhänger nicht abgezogen werden muss. Dann habe ich erstmal erklärt, dass (m)ein Autotransporter kein einachser ist.
Leider hat er die Gesetze aus Unerfahrenheit nicht befolgt und die Stützlast nicht abgezogen. Dafür aber den fehlenden Fahrer und Tank.
Da ich so zwischen 15-20% gekommen bin und anstatt 140€ + 1 Punkt nur noch 35€ bezahlen musste, habe ich es so akzeptiert und die Sache hat sich nun für mich erledigt.
Fazit: Bin zwar nicht zu 100% zu meinem Recht gekommen, aber kann damit gut leben. Ein Punkt, den ich nicht verdient habe, hätte mich sehr geärgert.
An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Beteiligung im Thread. Motor-Talk ist schon was feines. 🙂
125 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. März 2018 um 14:30:31 Uhr:
Bei einer Anzeige gibt es im Regelfall zunächst einen Anhörungsbogen. Und dort gibst du den Verstoß nicht zu, weil das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten war. Dir muss der Verstoß nachgewiesen werden und allein mit den Fahrzeugscheinen klappt das nicht so leicht. Hat z.B. jemand überprüft, ob der geladene Wagen überhaupt noch über einen Motor/Getriebe verfügte?Fahr doch spaßeshalber mal auf eine geeichte Waage und lass dir das Ergebnis ausdrucken.
weiß jemand wo man eine solche Waage findet? Habe schon bisschen recherchiert aber nichts richtig gefunden.
Na bei jedem Betriebshof (Abfallentsorgung) gibt's sowas. Ob die dir da was ausdrucken glaub ich zwar nicht, aber das Gewicht sagen sie mir bei uns hier zum Beispiel immer.
Habe ich schon mal weiter vorne geschrieben (lesen hilft): Schrotthändler, Abfallentsorger und Raiffeisen Märkte.
Zitat:
@munition76 schrieb am 28. November 2018 um 20:23:29 Uhr:
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 28. November 2018 um 19:09:12 Uhr:
Das Gewicht, das auf der Kupplung lastet, zählt zur Beladung des Zugfahrzeuges und nicht zur angehängten Last.Genau das hat auch mein Fachanwalt vor Gericht gesagt, jedoch hat der -in dieser Sache- völlig(!) ahnungslose Richter das nicht akzeptiert, weil er auf die schnelle keine Information gefunden hat, was dafür oder dagegen spricht.
Laut dem Link gibt's das tatsächlich, allerding unter Voraussetzungen, siehe roter Kasten (die Unterscheidung mutet sehr merkwürding an, ob hier relavant muß der TE beantworten):
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/#definition_anhaengelast
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Diese Topidee der Falschaussage ... natürlich sind alle Polizisten, Staatsanwälte und Richter so doof und fallen darauf rein ... und falls es doch rauskommt, klagt man einfach dagegen. Immerhin muss der nächste Richter dann ja doof sein ... alleine auf die Frage, warum man das nicht gleich erwähnt hat, sollte man schon eine gute Lüge parat haben. Und wie ist das Fahrzeug auf den Anhänger gekommen? Und ist das ohne Motor/Getriebe vielleicht wieder von der Lastverteilung her falsch ...
Ich glaube wer sowas ernsthaft empfiehlt, kennt ein Gericht sicher nur von den Gerichtsshows Anfang der 2000er.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. Dezember 2018 um 20:21:29 Uhr:
Laut dem Link gibt's das tatsächlich, allerding unter Voraussetzungen, siehe roter Kasten (die Unterscheidung mutet sehr merkwürding an, ob hier relavant muß der TE beantworten):
https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/#definition_anhaengelast
Bisschen kompliziert dargestellt, aber in Ordnung. Wenn man sich am Rande der Zulässigkeit bewegen muss, sollte man wohl schon mal vorher gerichtsfeste Unterlagen sammeln. Am besten gleich mit Aktenzeichen. Das wäre jedenfalls mein Fazit nach der Erfahrung des Eröffners mit den beiden Dilletanten von der Polizei.