Inspektionskosten
Hallo,
ich bringe meinen C-Max (Eco Boost 1,0 100 Ps ca.6000 km) diese Woche das erste mal zur Inspektion
vorab stellte ich die Frage nach den Kosten worauf mir gesagt wurde ca.460 euro
meine Frage nun ist das nicht sehr viel um nicht zu sagen viel zu viel ?
Was sollte sowas normaler weise kosten ?
Wäre sehr nett wenn mir da jemand helfen könnte.
Beste Antwort im Thema
Ich fahre einen C-Max 1.6 L ECO BOOST 150 PS, Bj. 2011
1. Insp. 2012 bei ca. 9000 km
Ölwechsel u. Durchsicht nach Wartungsliste.
Rechnung: 158,10 € (2012 !)
92 Antworten
Bleibt die Garantie denn im vollen Umfang bestehen, wenn man eigenes Öl mitbringt? Das wird doch sicherlich vermerkt.
Hallo zusammen,
Habe meinen Benziner g-cmax von der Inspektion geholt.
Erstzulassung 10/2016
Es war die 2. Wartung bei 22591km
Folgende Posten stehe auf der Rechnung Bremsentest 5,70
Inspek. 155,04
Korrosionsschutzkontrolle 19,38
Bremsflüssigkeit erneuern 38,76
Filter aktiv plus 32,36
Ölfilter 11,47
5w-20 67,51
Bremsflüssigkeit 14,16
Darauf die Märchensteuer, und wir landen bei 410€
Meine Frage...
Ist das echt alles normal?
Wer weiß wirklich etwas darüber und was man alles "selbst" bereitstellen kann, darf?
Woher bekomm ich die Info, ob ich auch zu einer anderen Werkstatt als Ford gehen kann, aber keinerlei Garantieansprüche verliere?
Ich danke für eure hilfe
Öl kannst du selbst mitbringen nach Absprache und den Innenraumluftfilter kann man auch selbst wechseln.
Ähnliche Themen
Zitat:
@85Popeye85 schrieb am 29. Januar 2019 um 14:39:09 Uhr:
Darauf die Märchensteuer, und wir landen bei 410€
So hoch war für die 2. Inspektion auch der Kostenvoranschlag des Ford-Händlers in unserer Stadt (100 000 Einwohner).
Der 30 km entfernt in einer Kleinstadt residierende hat's für 275.- fix gemacht (Den Pollenfilter haben wir selbst gewechselt, Materialpreis 10.-, Arbeitszeit eine viertel Stunde).
Zitat:
@85Popeye85 [url=https://www.motor-talk.de/.../inspektionskosten-t6466262.html?...]Meine Frage...
Ist das echt alles normal?
Deutschland 2019.
Zitat:
@85Popeye85 [url=https://www.motor-talk.de/.../inspektionskosten-t6466262.html?...]Wer weiß wirklich etwas darüber und was man alles "selbst" bereitstellen kann, darf?
Kostenvoranschlag einholen, und fragen, ob man Öl nach Herstellerfreigabe selbst mitbringen kann. Manche machen's, manche nicht.
Der Innenraumluftfilter ist selbst einfach zu wechseln, Wischerblätter bei Bedarf genauso.
Zitat:
@85Popeye85 [url=https://www.motor-talk.de/.../inspektionskosten-t6466262.html?...]Woher bekomm ich die Info, ob ich auch zu einer anderen Werkstatt als Ford gehen kann, aber keinerlei Garantieansprüche verliere?
Gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantien dürfen nicht von der Wartung beim Vertragshändler abhängig gemacht werden (auf der Rechnung sollte aber unbedingt "Wartung nach Herstellervorgabe" stehen).
In Garantieschutzbriefen oder Leasingverträgen sind oft Knebelklauseln versteckt, die Fremdwartung ausschließen.
Kulanz darfst du bei Fremdwartung dann natürlich nicht erwarten, Problem ist auch, dass die freien Werkstätten oft Rückrufe oder Serviceaktionen nicht mitbekommen.
Wir lassen unseren die ersten 4 Jahre beim Vertragshändler warten, dann geht er in die freie Werkstatt, die auch schon die Vorgängerfahrzeuge gewartet hat.
N'Abend,
Zitat:
@85Popeye85 schrieb am 29. Januar 2019 um 14:39:09 Uhr:
Meine Frage...
Ist das echt alles normal?
Gegenfrage: Was soll daran nicht normal sein? Die Preise sind von vielen Faktoren abhängig, u.a. auch vom Standort der Werkstatt.
Ich finde solche Fragen recht witzig. Erst wird in der Werkstatt vor Auftragserteilung nicht gefragt, wie viel (ungefähr) die Wartung kosten wird und hinterher wird sich hier im Forum über den Preis aufgeregt. Du merkst sicher selber, was daran nicht stimmt, oder? Was sagt denn eigentlich die Werkstatt dazu? Da wirst Du doch wohl nachgefragt haben, was die Posten so sollen?
Und nein, ich vertraue durchaus meist der Werkstatt und frage nicht immer nach. Allerdings habe ich auch noch nicht im Forum über zu hohe Preise gemeckert...
Zweiter Kundendienst (große Inspektion) nach zwei Jahren oder 40000 km, derzeitiger Kilometerstand 21900.
Grand C-Max 2.0 TDCi 12/2016
Ölwechsel + Filterpatrone
Innenraumfilterwechsel
Korrosionsschutzkontrolle
Bremsflüssigkeitskontrolle und -wechsel als separaten Posten
Bremsflüssigkeit
Brutto: 493,41 €
Finde einen separaten Posten bei einer großen Inspektion, die diese Prüfpunkte beeinhaltet nicht in Ordnung,
wie Boosterhase.
N'Abend,
ja, ist schon unverschämt, wenn (zusätzliche) Arbeiten in Rechnung gestellt werden...
Nur so als Hinweis:
Wikipedia sagt:
Zitat:
"Bei technischen Systemen ist die Inspektion ein Bestandteil der Instandhaltung. Gemäß DIN 31051 umfasst die Inspektion/Durchsicht Maßnahmen zur Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems"
Reparaturen oder Arbeiten, die einen Soll-Zustand wiederherstellen sollen, gehören da nicht dazu. Mag man zwar für Wortklauberei halten, ist aber mittlerweile üblich. Wo das nicht so ist, sind (und waren) diese Kosten von vornherein einkalkuliert und somit der Preis der Inspektion ganz einfach höher.
Im ETIS kannst Du Dir bekanntlich vorher den Umfang einer Inspektion anzeigen lassen, inkl. der Hinweise, welche Arbeiten als Lohnarbeiten zusätzlich berechnet werden. Vielleicht einmal mit den eigenen Vorstellungen einer Inspektion abgleichen, um Verärgerung und Enttäuschung künftig zu vermeiden...
Zitat:
@Renate1964 schrieb am 29. Januar 2019 um 19:23:53 Uhr:
Gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantien dürfen nicht von der Wartung beim Vertragshändler abhängig gemacht werden (auf der Rechnung sollte aber unbedingt "Wartung nach Herstellervorgabe" stehen).
In Garantieschutzbriefen oder Leasingverträgen sind oft Knebelklauseln versteckt, die Fremdwartung ausschließen.
Das stimmt so nicht ganz...
Natürlich ist die Gewährleistung von der "Inspektion" losgelöst zu betrachten. Das Problem ist die sog. Beweislastumkehr. Nach einem halben Jahr und 1. Tag muss man als Endverbraucher beweisen, dass ein Mangel am Fahrzeug bereits seit dem ersten Tag vorgelegen hat. An dieser Hürde scheitert man i.d.R. wenn man nicht zufällig amtlich bestellter Kfz-Sachverständiger ist.
Die Garantie hingegen ist eine rein FREIWILLIGE Dreingabe des Herstellers. Er kann einem seine Bedingungen frei aufdiktieren.
Inzwischen ist es gemäß EU-Rechtslage so, dass er einem innerhalb der ersten beiden Jahre tatsächlich nicht mehr vorschreiben kann, dass man seine Vertragswerkstatt aufsucht, aber man muss nachweisen können, dass man die "Inspektion" nach Herstellervorgaben durchgeführt hat. Da hätten wir dann wieder das praktische Problem - denn wenn es hart auf hart kommt, wird ATU etc. nicht rechtssicher darlegen können, dass sie die Arbeiten gemäß Herstellervorgaben DURCHGEÜHRT haben. Dafür gibt es leider keine Belege. Nur weil man eine Chechliste von Ford abarbeitet und als Betrieb auf dem Papier über fachlich qualifiziertes Personal verfügt, heisst dies im Umkehrschluss nicht, dass die Arbeiten in der Realität auch entsprechend den Anforderungen ausgeführt worden sind. Hier gilt die Beweislast auf Seiten des Verbrauchers. Und genau daran scheitert es. Auch wenn ATU und andere einem gerne suggerieren wollen, dass man die "Inspektionen" auch ruhigen Gewissens dort durchführen lassen kann ohne die Garantie aufs Spiel zu setzen.
Ab dem 3. Jahr schlägt dann die sog. Anschlussgarantie zu (A1) und spätestens dann ist ATU etc. eh raus. Die dortigen Vertragsbestimmungen hebeln rechtswirksam "Fremdservices" aus. Denn diese Garantie ist ein eigenes Vertragsregelwerk was man eben optionel einkaufen kann aber nicht muss. Nur kauft man es ein, stimmt man den Bedingungen zu.
Noch "brutaler" sieht es mit der "Kulanz" aus. Das ist ein reines "Geschenk" des Herstellers. Dieser entscheidet i. r. R. nach der bisherigen Service-Historie des Fahrzeuges. Wer also "fremd" warten lässt oder die Service-Intervalle deutlich überzieht, muss ich nicht wundern, wenn Ford (oder sonstwer) ihm keine Kulanz einräumt.
Erschreckend finde ich ein wenig, dass immer noch so wenige Personen wissen, wo die Unterschiede zwischen Gewährleistung - Garantie - Kulanz liegen. Und noch schlimmer ist diese kurz vor Xmas ausgestrahlte Werbung von ATU die ein wenig die Realität verdreht und rosa Wolken "malt".
Und klar: Für Leasingfahrzeuge oder "Ford-Flat"-Fahrzeuge gelten nochmal andere Vertragsbedingungen...hier verbleibt der Wagen im Eigentum der Ford-Bank und muss natürlich nach den vertraglich definierten Konditionen zur "Inspektion".
Zitat:
@Neuer_RADA schrieb am 30. Januar 2019 um 19:21:09 Uhr:
Zweiter Kundendienst (große Inspektion) nach zwei Jahren oder 40000 km, derzeitiger Kilometerstand 21900.
Grand C-Max 2.0 TDCi 12/2016
Ölwechsel + Filterpatrone
Innenraumfilterwechsel
Korrosionsschutzkontrolle
Bremsflüssigkeitskontrolle und -wechsel als separaten Posten
Bremsflüssigkeit
Brutto: 493,41 €Finde einen separaten Posten bei einer großen Inspektion, die diese Prüfpunkte beeinhaltet nicht in Ordnung,
wie Boosterhase.
Den Betrag empfinde ich persönlich auch erstmal als happig. Aber das ist natürlich von vielen Faktoren abhängig.
Ich habe mir neulich für meinen geleasten Mondeo mit 1.5er TDCi ein Angebot für den 1. Service (30 Tkm) machen lassen. Der "Dorf-FFH" hat mir einschließlich Öl etc. - also Endpreis - ca. 330 EUR Brutto schriftlich nach Prüfung meiner VIN (nicht ins "Blaue" hinein) angeboten. Öl könnte ich sogar mitbingen (dann würde sich der Betrag natürlich noch reduzieren). Bei dem Preis ist mir das aber egal. "Passt" !
Nur würde ich wenn ich das selber zahlen muss, immer zuvor ein "belastbares" Angebot einholen. Das hilft einem auch, wenn im Rahmen der "Inspektion" plötzlich mehr als gemäß Angebot beauftragt durchgeführt und insbesondere zusätzlich berechnet wird...
Mein Cmax verfügt hingegen über die Ford-Flat - daher ist es mir das dort auch wieder egal...
Zitat:
@laserlock schrieb am 30. Januar 2019 um 22:43:12 Uhr:
Die Garantie hingegen ist eine rein FREIWILLIGE Dreingabe des Herstellers. Er kann einem seine Bedingungen frei aufdiktieren.
Inzwischen ist es gemäß EU-Rechtslage so, dass er einem innerhalb der ersten beiden Jahre tatsächlich nicht mehr vorschreiben kann, dass man seine Vertragswerkstatt aufsucht, aber man muss nachweisen können, dass man die "Inspektion" nach Herstellervorgaben durchgeführt hat. Da hätten wir dann wieder das praktische Problem - denn wenn es hart auf hart kommt, wird ATU etc. nicht rechtssicher darlegen können, dass sie die Arbeiten gemäß Herstellervorgaben DURCHGEÜHRT haben. Dafür gibt es leider keine Belege. Nur weil man eine Chechliste von Ford abarbeitet und als Betrieb auf dem Papier über fachlich qualifiziertes Personal verfügt, heisst dies im Umkehrschluss nicht, dass die Arbeiten in der Realität auch entsprechend den Anforderungen ausgeführt worden sind. Hier gilt die Beweislast auf Seiten des Verbrauchers.
Knackpunkt ist auch das, sicher nicht nur bei Ford, die Werkstätten vor der Inspektion im System prüfen müssen ob Rückrufe oder Serviceaktionen anstehen und ob diese Prüfung durchgeführt wurde kann der Hersteller mit Sicherheit jederzeit darlegen. Wenn also diese Prüfung nicht durchgeführt wurde ist die Wartung nicht nach Werksvorschrift.
Da der Zugang zu den Herstellersystemen selten kostenlos ist dürften sich die meisten Werkstätten diese Abfrage sparen und schon ist man am A...sch.
Verbummelt die Vertragswerkstatt diese Abfrage zahlt Sie eventuelle Schäden die dadurch entstanden sind selbst.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 31. Januar 2019 um 19:55:59 Uhr:
Knackpunkt ist auch das, sicher nicht nur bei Ford, die Werkstätten vor der Inspektion im System prüfen müssen ob Rückrufe oder Serviceaktionen anstehen und ob diese Prüfung durchgeführt wurde kann der Hersteller mit Sicherheit jederzeit darlegen. Wenn also diese Prüfung nicht durchgeführt wurde ist die Wartung nicht nach Werksvorschrift.
Da der Zugang zu den Herstellersystemen selten kostenlos ist dürften sich die meisten Werkstätten diese Abfrage sparen und schon ist man am A...sch.
Verbummelt die Vertragswerkstatt diese Abfrage zahlt Sie eventuelle Schäden die dadurch entstanden sind selbst.
Jau, stimme Dir zu! Noch eine weitere Gefahr...
Zitat:
@dja-it schrieb am 30. Januar 2019 um 22:23:31 Uhr:
N'Abend,ja, ist schon unverschämt, wenn (zusätzliche) Arbeiten in Rechnung gestellt werden...
Nur so als Hinweis: Wikipedia sagt:
Zitat:
@dja-it schrieb am 30. Januar 2019 um 22:23:31 Uhr:
Zitat:
"Bei technischen Systemen ist die Inspektion ein Bestandteil der Instandhaltung. Gemäß DIN 31051 umfasst die Inspektion/Durchsicht Maßnahmen zur Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Mitteln eines Systems"
Reparaturen oder Arbeiten, die einen Soll-Zustand wiederherstellen sollen, gehören da nicht dazu. Mag man zwar für Wortklauberei halten, ist aber mittlerweile üblich. Wo das nicht so ist, sind (und waren) diese Kosten von vornherein einkalkuliert und somit der Preis der Inspektion ganz einfach höher.Im ETIS kannst Du Dir bekanntlich vorher den Umfang einer Inspektion anzeigen lassen, inkl. der Hinweise, welche Arbeiten als Lohnarbeiten zusätzlich berechnet werden. Vielleicht einmal mit den eigenen Vorstellungen einer Inspektion abgleichen, um Verärgerung und Enttäuschung künftig zu vermeiden...
Ist mir etwas zu pauschal. Es kommt darauf an, was unter zusätzlichen Arbeiten zu verstehen ist und genau das ergibt sich aus dem Inhalt des Wartungsplans. Alle darin genannten Arbeiten sind imho, sofern keine außergewöhnlichen Probleme zu überwinden sind, mit dem pauschal berechneten Inspektions-Grundpreis abgegolten (bei mir waren das z. B. die Lohnkosten für die dafür angesetzte Richtzeit von 1,80 Stunden).
Arbeitspositionen, für die daneben noch Extrakosten für Lohn und/oder Material anfallen, sind im Wartungsplan eindeutig markiert (durch "T" für Teilekosten, und "L" für Lohnkosten).
Beim Innenraumfilter ist im Plan das Auswechseln vorgesehen, mit einem "T"-Vermerk. Das heißt, die Arbeit des Auswechselns gehört zum Grundpreis, nur der Filter selbst wird extra berechnet (anderenfalls müsste dort ja "T" + "L" stehen).
Der Austausch der Bremsflüssigkeit ist dagegen im Wartungsplan als "Zusätzlich erforderliche Wartungsarbeit (gegen gesonderte Berechnung)" ausgewiesen und demgemäß mit T + L gekennzeichnet. Er ist folglich immer ein separat zu erteilender Zusatzauftrag, der dann auch komplett zusätzlich zu bezahlen ist.
Bei mir hat der FFH für den Austausch des Innenraumfilters nicht, wie im Plan vorgesehen, nur das Material in Rechnung gestellt, sondern zusätzlich 12,50 € für Arbeitslohn. Das ist m. E. nicht korrekt, aber der FFH war und blieb anderer Meinung.
Extra berechnet wurden (erstmalig) auch 15,11 € für den Aus- und Einbau der Motorabdeckung, was ja wohl Voraussetzung für eine korrekte Durchführung der im Wartungsplan vorgesehenen Sichtkontrollen ist. Auch hier blieb er aber bei seiner Meinung, dass der hierfür erhobene Arbeitslohn nicht Bestandteil des Service-Grundpreises ist.
Eingelenkt hat er nur bei den ebenfalls extra berechneten Entsorgungskosten fürs Altöl, aber auch das erst nach Verweis auf die Altölverordnung, die ihn als Verkäufer des Öls zur kostenlosen Rücknahme des mengengleichen Altöls verpflichtet. Und da tat er ganz überrascht, als ob ihm das (als Branchen-Insider) neu wäre. Ein wirklich lächerlicher Versuch Kunden für dumm zu verkaufen und die perfekte Methode, sie zu verlieren.
Tja, was nun? Wegen 27,61 € zum Anwalt rennen und den Fall gerichtlich oder außergerichtlich klären lassen? Das tut sich kein Mensch an und das weiß auch der FFH (nein, UFH). Aber dass er sich damit selbst schadet, kapiert er wohl nicht, denn egal kann es ihm ja kaum sein.
N'Abend,
Zitat:
@Boosterhase schrieb am 6. Februar 2019 um 14:58:51 Uhr:
Ist mir etwas zu pauschal.
Ich habe es einfach zu halten versucht, außerdem war das nicht an oder gar gegen Dich gerichtet sondern als Antwort auf die beiden Posts mit Fragen oder eher weniger qualifizierten Beschwerden vorher.
Zitat:
Es kommt darauf an, was unter zusätzlichen Arbeiten zu verstehen ist und genau das ergibt sich aus dem Inhalt des Wartungsplans. [...]
Das war es, was ich mit dem Verweis auf ETIS meinte.
Zitat:
Bei mir hat der FFH für den Austausch des Innenraumfilters nicht, wie im Plan vorgesehen, nur das Material in Rechnung gestellt, sondern zusätzlich 12,50 € für Arbeitslohn. Das ist m. E. nicht korrekt, aber der FFH war und blieb anderer Meinung. [...]
Bei Dir liegt der Fall in zweierlei Hinsicht anders als bei @85Popeye85 und @neuer_RADA. Du kennst die Wartungspläne und weist daher, welche Kosten Dir aufgetischt werden können und welche nicht. Abgesehen davon geht es bei Dir ja um konkrete, zu Unrecht abgerechnete Rechnungsposten.
Zitat:
Tja, was nun? Wegen 27,61 € zum Anwalt rennen und den Fall gerichtlich oder außergerichtlich klären lassen? Das tut sich kein Mensch an und das weiß auch der FFH (nein, UFH). Aber dass er sich damit selbst schadet, kapiert er wohl nicht, denn egal kann es ihm ja kaum sein.
Das ist bei vielen Betrieben leider heute wohl ebenso üblich wie das Nichtbeantworten und Aussitzen von Beschwerden. Die Folge müßte eigentlich sein, daß der Betrieb nicht mehr lange existiert. Die Realität sieht anders aus...
Meinen FFH würde ich sicher künftig meiden und das auch deutlich machen, indem ich umgehend die eingelagerten Reifen zurückforden würde und zwar sehr pronto. Mehr Möglichkeiten hat man leider nicht...
Man könnte sich an die Schiedsstelle des Handwerks wenden oder den Hersteller kontaktieren. Möglicherweise dann mit den bekannten drei F: Fristlos-Formlos-folgenlos. Immerhin aber ohne weitere Kosten.