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Inspektion NICHT bei VW...was verliert man.

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
hab mir heut einen Termin geben lassen für meinen ersten Service.natürlich bei VW.
nun hab mal die frage wenn ich zu einer anderen Werkstatt fahren würde und da scheckheftpflegen und so...was würde ich außer der VW Mobilitätsgarantie verlieren?

13 Antworten

Wenn die freie Werkstatt nach Herstellervorgaben arbeitet, bleibt die Herstellergarantie bestehen.

Eine Mobilitätsgarantie bieten auch freie Werkstätten an. Oft allerdings nur größere Ketten.

Ich denke mir, dass eventuelle Kulanz-Entscheidungen vielleicht nicht so kulant von VW gehandhabt werden, wenn die Kiste nicht von VW gewartet wurde.

Ich hab erst letzte Woche ne Kulanz auf den Anlasser bekommen (ohne Kulanzantrag) und der Rest ging über die Gebrauchtwagenversicherung....

bist du dir ganz sicher, das die Herstellergarantie bestehen bleibt?
ich meine gehört zu haben das die Garantie nur erhalten bleibt, wenn man es beim 🙂 macht, sicher bin ich mir nicht, wie gesagt hab ich so gehört und bis jetzt so geglaubt.

"...UpRockA..."

Moin,

was auch interessant ist, ob es sich dann nur um den eigentlichen Intervall-Service dreht, oder ob es auch zu Problemen kommt, wenn man z.B. die Bremsflüssigkeit bei einer anderen Werkstatt machen läßt !?

Gruß aussem Saarland

Zitat:

Original geschrieben von uprocka


bist du dir ganz sicher, das die Herstellergarantie bestehen bleibt?
ich meine gehört zu haben das die Garantie nur erhalten bleibt, wenn man es beim 🙂 macht, sicher bin ich mir nicht, wie gesagt hab ich so gehört und bis jetzt so geglaubt.

"...UpRockA..."

die normale Herstellergarantie bleibt bestehen, da gab es sogar schon Gerichtsurteile --> so weit ich weiss...

Bei der Kulanz zeigt VW dann aber die kalte Schulter !

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Es muss eine Meisterwerkstatt sein, punktgenau nach Herstellervorgaben arbeiten und sollte eine Mob.-Garantie anbieten. Sonst lohnt sich das Ganze nicht.
Das mit der Kulanz stimmt. Auch mit Sonderkulanz nach einigen Jahren, falls beim Golf V auch Probleme wie beim IVer auftreten (Fensterheber, LMM, eingefrorene Motoren...)

Bremsflüssigkeit kannste auch woanders wechseln lassen.

ich hab mir da mal was sagen lassen, will aber hier nix behaupten:

vw bietet eine freiwillige vollgarantie! ... da diese leistung freiwillig ist, kann vw auch die bedingung fordern, dass das fahrzeug ausschließlich beim autorisierten partner gewartet wird, da nur diese die richtigen geräte und werkzeuge dafür haben. nur somit kann vw für eine vollgarantie gewährleisten. oh, ich hoff, das haben jetzt alle verstanden :-)

anders bei der gesetzlichen gewährleistung. da dürfen auch andere werkstätten (z.b. bosch) die wartungen durchführen.

bei der gewährleistung ist halt nur die frage, wenn nach 12 monaten mal was passiert. denn dann muss der kunde erst mal beweisen, dass das nicht ein fehler von vw ist.

aber gott sei dank hat vw ja ein "garantie" :-)

Also von einer freiwilligen Vollgarantie hab ihc ja noch nie was gehört. Und das VW irgendwas freiwillig macht gehört glaub ich auch ins Reich der Märchen :-)

Nein mal im ernst, die Neuwagengarantie von VW verlierst Du selbstverständlich nicht wenn Du den Service bzw. Ölwechsel in einer freien Werkstatt machen läßt. Voraussetzung ist aber dass diese Arbeiten nach VW Vorgaben gemacht werden.

Sollte es dennoch zum Garantiefall kommen bzw. Kulanzfall wirst Du es mit einer freien Werkstatt dennoch ein wenig schwierig haben Deine Ansprüche bei VW durchzusetzen. Also ich würde zumindest solange ich die Herstellergarantie habe nur zu VW gehen, danach sicherlich nicht mehr.

Was Werkzeuge und Geräte anbetrifft, so hat ne gut sortierte freie Werkstatt diese ebenfalls. Also das sollte nun wirklich kein Problem sein.

Zitat:

Original geschrieben von 525itouring


Also von einer freiwilligen Vollgarantie hab ihc ja noch nie was gehört. Und das VW irgendwas freiwillig macht gehört glaub ich auch ins Reich der Märchen :-)

Na ja, die 24 Monate Garantie sind schon eine freiwillige Leistung.

Vorgeschrieben ist normal nur eine 24 Monatige Gewaehrleistung,

die hat aber den Nachteil das sie aus Sicht des Kunden eigendlich

nur die ersten 6 Monate etwas taugt.

Nach diesem Zeitraum erfolgt eine Beweislastumkehr und man muss

als Kaeufer beweisen das der Mangel schon von Anfang an vorhanden war.

Dies duerfte ohne den Einsatz von Sachverstaendigen nur schwerlich

moeglich sein, daher wuerde man in solch einem Falle wohl guenstiger

kommen das Fahrzeug wegzuwerfen und ein neues zu kaufen 🙂

Bei der Garantie welche eine freiwillige Leistung des Herstellers ist,

gibt es diese Beweislastumkehr so nicht.

Zumindest habe ich es so mit meinem Leienwissen in Sachen Recht verstanden.

Tach,

.............Gruppenfreistellungsverordnung ......

Da fällt das auch mit der Wartung drunter.

Tschau
Vadder

Zitat:

Original geschrieben von vadder.meier


Tach,

.............Gruppenfreistellungsverordnung ......

Da fällt das auch mit der Wartung drunter.

Tschau
Vadder

ja, aber das bezieht sich ja wieder auf die gesetzliche gewährleistung mit beweislastumkehr ... und nicht auf die vollgarantie von vw

525iTouring schrieb

Zitat:

Also von einer freiwilligen Vollgarantie hab ihc ja noch nie was gehört. Und das VW irgendwas freiwillig macht gehört glaub ich auch ins Reich der Märchen :-)

Nein mal im ernst, die Neuwagengarantie von VW verlierst Du selbstverständlich nicht wenn Du den Service bzw. Ölwechsel in einer freien Werkstatt machen läßt. Voraussetzung ist aber dass diese Arbeiten nach VW Vorgaben gemacht werden.

Sollte es dennoch zum Garantiefall kommen bzw. Kulanzfall wirst Du es mit einer freien Werkstatt dennoch ein wenig schwierig haben Deine Ansprüche bei VW durchzusetzen. Also ich würde zumindest solange ich die Herstellergarantie habe nur zu VW gehen, danach sicherlich nicht mehr.

Was Werkzeuge und Geräte anbetrifft, so hat ne gut sortierte freie Werkstatt diese ebenfalls. Also das sollte nun wirklich kein Problem sein.

Hier sind ein paar ganz Heikle und Falsche Aussagen von 525iToring drin:

GARANTIE 24 Monate von VW sind Freiwillig, geben muß man Gewährleistung.

Demnach, wie oben schon geschrieben: VW gibt die Spielregeln vor.

Eine Autorisierte VW Werkstatt muß es für die Garantie sein, und das sind NIE freie Werkstätten, da sie die Diagnosegeräte(mehrere Tausender teuer) nicht haben und auch nicht in direktem Kontakt mit VW stehen zwecks Problembehandlung etc.

Solange das Auto noch Garantie hat oder vom Alter her noch Kulanz kriegen könnte immer zum Händler.

(Im Falle Fensterheber Golf IV ist die Kulanz auf 6 Jahre gelegt)

zum einen ist es ja auch irgendwie verständlich: wenn ich schon freiwillig eine volle garantie auf mein produkt gebe, möchte ich natürlich auch, dass dieses von mir gewartet wird, weil ich die richtigen mittel dazu habe. wenn bei fremdeingriffen irgendwas gepfuscht wird, warum soll dann ich dafür gerade stehen?

mag sein, dass bei einem rechtsstreit doch der verbraucher recht bekommt. aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

es soll nicht heißen, dass andere werkstätten schlechtere qualität verbauen!

man bekommt halt ab und zu mal was mit, dass garantie-fälle von vw abgelehnt wurden, weil nicht der vw-stempel im serviceplan war.

also reicht es wenn ich nach 2 jahren in meine ursprünglich werkstatt geh und z.b. dann noch ADAC abschließe um im falle eines Liegenbleibens bzw. defekt auch eine art mobilitätsgarantie zu haben.

weil meine frühere Werkstatt ist sehr SEHR kompetent und noch dazu verdammt günstig.

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