Inspektion => Motoröl selbst mitbringen?
Hallo zusammen...
bei mir steht die erste Inspektion vor der Tür.
Da das Longlife Öl bei VW ja nicht gerade günstig ist, frage ich mich in wie weit man das Öl selber mitbrigen kann.
Welche Erfahrung habt ihr gemacht?
Oder sieht das der freundliche nicht gern?
Gruss
Michael
Beste Antwort im Thema
Ich bezahle eine Dienstleistung und die nennt sich Ölwechsel.
Das benötigte Öl erwerbe ich von dem Anbieter meiner Wahl.
Wenn man mich nötigt beides von einem Anbieter zu kaufen , nenne ich das ein Kopplungsgeschäft.
Derartige Kopplungsgeschäfte sind sehr fraglich.
Ein mündiger Kunde braucht keine Bevormundung.
Einem mündigen Kunden sollte niemand vorwerfen bei seinem persönlichen Budget auf wirtschaftliche Effizients zu achten.
Das hat mit Geiz nichts zu tun.
Wie auch jeder Unternehmer unnötige/überhöhte Ausgaben vermeiden/abschaffen will (Effizientssteigerung/Rationalisierung) sollte man dies auch jedem Privatmann zubilligen.
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Zitat:
Original geschrieben von geomensor
In dem Sinne sollte doch jeder das tun, womit er sich am besten fühlt!
Ahmen!!
richtig Alex 😁😁 , man kann auch ein belangloses Thema kaputt diskutieren und mal ganz ehrlich , wieviel Motoren sind auf Grund angeb. falschen oder auch selbst angel. Öles in die Knie gegangen , so gut wie keine . Die Schäden hatten alle einen anderen Grund und sind zumindest alle von VW und deren Fehler produziert worden . Man sollte das Thema schließen , da man eh zu keinem Ergebniss kommt und es nur in Streitereien endet , ala ; ich habe den größten 😁😉 .
Grüße zwei0
Zitat:
Original geschrieben von Patrick4020
Hi,also ich habe bei meinem alten Auto auch immer das Öl selber mitgebracht, da ein guter Freund bei der OMV arbeitet bekomm ich dort das Öl unter dem Einkaufspreis und das rechnet sich schon mit der Zeit.
Hat sich auch nie jemand beschwert, zwar anfangs etwas blöd geschaut aber war kein Problem...lg
😁😁 ahaaa , unter dem Einkaufspreis 😕 , heißt , du hast auch noch Geld dazu bekommen . Wie soll das funktionieren 😉
Grüße zwei0
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Zitat:
Original geschrieben von zwei0
😁😁 ahaaa , unter dem Einkaufspreis 😕 , heißt , du hast auch noch Geld dazu bekommen . Wie soll das funktionieren 😉Zitat:
Original geschrieben von Patrick4020
Hi,
also ich habe bei meinem alten Auto auch immer das Öl selber mitgebracht, da ein guter Freund bei der OMV arbeitet bekomm ich dort das Öl unter dem Einkaufspreis und das rechnet sich schon mit der Zeit.
Hat sich auch nie jemand beschwert, zwar anfangs etwas blöd geschaut aber war kein Problem...
lg
Er meinte wohl eher, daß er das Öl unter dem Rafinerie-Verkaufspreis bekommt, weil der Freund, der dort arbeitet, es zum Mitarbeiterpreis beziehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Gut, das Beispiel war wohl etwas weit gefasst. Bei einem gebrochenen Pleuel wird wohl niemand zunächst das Öl in Verdacht haben.Zitat:
Und VW müsste dann ja eigentlich erst mal nachweisen, dass a) eine falsche Ölspezifikation im Motor war (was bei Original-Versiegelten Gebinden unwahrscheinlich ist - ausser der Mechaniker hat das gute mitgebrachte Mobil1 Öl in seine eigene Karre gekippt und ins Kundenfahrzeug Baumarktplörre geleert -> Gibt's deshalb evtl. den schriftlichen Haftungsausschluss? Ein Schelm der Böses dabei denkt...) und b) das das Motoröl dann auch noch ursächlich für den Motorschaden war.
Bei einem Kolbenfresser,einer ausgeschlagenen Turbolagerwelle, oder einem Lagerschaden aber wohl.
Und Beweispflichtig für die Qualität des Öles ist dann der Kunde.
Szenario Passat 3C 2,0TSI, 1Jahr alt: Kunde liefert Öl an, natürlich aus original Gebinde (Schnäppchen ausm Baumarkt), stehen alle Normen drauf. Servicepartner vor Ort dokumentiert das auch alles brav (Öl vom Kunden angeliefert)
12.000km später, fängt der 3.Zylinder an zu fressen (Gesamtschaden 5.800€) Wenn es nun blöd läuft stellt sich der Hersteller des Motors auf den Standpunkt, dass sein Produkt einwandfrei ist, aber das Öl versagt hat.
Und jetzt rate mal, auf welchen Standpunkt sich der Baumarkt stell!
VW sagt: Zahl ich nicht, Kunde sagt zahl ich nicht, Baumarkt sagt zahl ich nicht! Werkstatt sagt: Auto bleibt solange stehen, bis einer zahlt (Werkunternehmenpfandrecht)!
Kunde beauftragt also 1. Rechtsanwalt, 2.Gutachter. (Und fährt in der Zwischenzeit Ersatzwagen, natürlich kostenpflichtig).
Gutachter stellt fest: Schmierfilmabriss, Öl-Qualität nicht I.O.
Der Kunde kann auch beweisen, dass er in dem Baumarkt öl gekauft hat (Hat den Kassenzettel tatsächlich wiedergefunden).
Was sagt nun der Baumarkt (bzw. der Konzern der dahintersteht)? Wer weiss, ob da überhaupt unser Öl drinn war?
Also wieder Gutachter, es gibt aber keine Vergleichsprobe, weil der Baumarkt die entsprechende Charge natürlich längst verkauft hat. Und nun? Gutachten, Gegengutachten, Prozesse. Da stehen nun zwei Konzerne (VW und z.B. Metro) und keiner möchte einen Präzedenzfall schaffen, und natürlich ein Kunde, der hoffendlich eine gute Rechtsschutzversicherung hat (und ein 2. Auto).Klingt abwegig? Klar, das Beispiel hab ich mir ausgedacht.
Vor Jahren hab ich aber mal einen Fall in Bezug auf ein nachgerüstetes (angeliefertes) Radio und ein abgefackeltes Auto (Golf IV) erlebt. Die Brandursache (ob Radio oder Einbaufehler) war nicht mehr eindeutig festzustellen. Es sprach alles für das Radio, da zwischen Einbau und Brand ca. 2 Monate lagen. Aber weder wir (der Einbauer) noch der Supermarkt, der das Radio verkauft hat,wollten gerne zahlen. Am Ende ist der Kunde auf seinem Schaden sitzen geblieben, wohl auch, weil ihm schlicht der Atem für ewig lange Gutachterstreits und Prozesse fehlte. Seine Rechtsschutzversicherung hat übrigens nichts übernommen, wegen mangelnder Erfolgssaussichten (war wohl auch billig).
Natürlich war das Radio zugelassen, natürlich erfüllte es alle europ. Normen (laut Verpackung). Und? Geprüft wurde ein Testmuster, nicht das Radio im Laden, das letztlich abgefackelt ist.Das ist halt das blöde, wenn man zwei Vertragspartner hat, einer kann es auf den anderen schieben, und den Fehler einem von beiden beweisen, musst letztlich du.
Gutes Beispiel: Was machst du denn, wenn die bei 120 die vordere rechte Bremsscheibe reisst und sich in 1.000 Stücke auflöst? Wenn sich dann der Lieferant auf den Standpunkt stellt, dass hätte es noch nie gegeben und die Scheibe sei mit Sicherheit verkanntet einbebaut worden oder bei der Montage fallen gelassen worden. Was glaubst du, sagt die Werkstatt? Und nun? Mit den Bruchstücken der Scheibe zum Gutachter? Materialgutachten? Viel Spaß!!
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Zitat:
Bestes Beispiel: Einbau von angelieferten gelochten Bremsscheiben (zugelassen) und Sportbremsbelägen (zugelassen) in der Vertragswerkstatt - war überhaupt kein Problem. Auf der Rechnung standen nur die ganz normalen Arbeitspositionen.
Hi
die warscheinlich keit für so eien fall ist wohl ziemlich gering
wenn es danach ginge dürfte ich nichtmal zuhause einen pc aufstellen geschweige den selber zusammen bauen und müste immer einen ANGEBLICHEN fachman hollen es könnte ja die bude abfackeln vom öl selbernachfüllen garnicht zu reden
mfg
Mit müssen hat das überhaupt nix zu tun. Du kannst (darfst) machen, was du willst, nur kannst du dann eben niemand anderen Verantwortlich machen. Und wenn du deinen PC zu Hause falsch aufbaust und einen Stecker darein würgst, wo er eben nicht passt, oder ihn nicht an 240Volt, sondern eben an 400Volt, dann ist der Lieferant des PC dafür nicht verantwortlich. Und nur darum ging es.
Du darfst dein Öl auch selber in der Garage wechseln.
Wie das mit der" warscheinlich keit" für so "eien fall" aussieht, und ob du einen "fachmann" "hollen" musst, ich eine andere Frage.
(Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen)
Noch eine Anmerkung: Wenn man auf einen Beitrag antworten möchte, muss man hierzu nicht zwingend den kompletten Beitrag zitieren.
Man kann nur einen Auszug zitieren, oder schlicht "@soundso" schreiben.
hi
nochmal eine frage in die runde bei wievielen ölwechseln ist die garantie überhaupt relevant.
wenn ich bei einem 5 jahre alten wagen in der werkstatt einen ölwechsel machen lasse mit dort gekauftem öl, bringen mir die 70 euro mehrausgaben doch garnichts da ich sowiso keien garantie habe.
mfg
Hallo,
die Garantie läuft ja nur 2 Jahre (ohne Verlängerung). Im Anschluß kann man aber noch auf weitere 2 Jahre auf Kulanz hoffen. Es gibt aber auch Fälle, wo die Kulanz kürzer aber auch länger gewährt wird.
Danach sind alle Katzen grau, soll heißen, das der Kunde zahlt.
Gruß
In Bezug auf die Garantie ist das (logischerweise) nur in der Garantiezeit interessant, die kann mit Anschlussgarantie und allem pipapo auch lang sein. In Bezug auf Kulanz ggf. noch später.
In Bezug auf eine mögliche Haftung (das Beispiel mit den Bremsscheiben) aus Regressforderung oder Sachmangel, ist es immer Relevant, wenn solch ein Fall auftritt (das Beispiel mit dem Radio).
Ist nicht Alltag, klar! Kommt aber vor.
Letztlich muss es jeder für sich entscheiden, nur wissen muss man es halt.
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Hallo,die Garantie läuft ja nur 2 Jahre (ohne Verlängerung). Im Anschluß kann man aber noch auf weitere 2 Jahre auf Kulanz hoffen. Es gibt aber auch Fälle, wo die Kulanz kürzer aber auch länger gewährt wird.
Danach sind alle Katzen grau, soll heißen, das der Kunde zahlt.
Gruß
Das heist doch quasi für die die auf nummer sicher gehen wollen nur 1 oder 2 mall ölwechsel mit dem orginal werkstatt öl und alles ist in butter.
mfg
Zitat:
Das heist (heißt) doch quasi für die die auf nummer (groß) sicher gehen wollen nur 1 oder 2 mall (mal) ölwechsel (groß) mit dem orginal werkstatt öl (groß) und alles ist in butter (groß).
mfg
Es gibt kein "Original-Werkstatt-Öl"! Es gibt nur Öl nach Anforderungen des Herstellers. Es ging um die Bezugsquelle und somit um die Haftbarkeit.