Inspektion => Motoröl selbst mitbringen?
Hallo zusammen...
bei mir steht die erste Inspektion vor der Tür.
Da das Longlife Öl bei VW ja nicht gerade günstig ist, frage ich mich in wie weit man das Öl selber mitbrigen kann.
Welche Erfahrung habt ihr gemacht?
Oder sieht das der freundliche nicht gern?
Gruss
Michael
Beste Antwort im Thema
Ich bezahle eine Dienstleistung und die nennt sich Ölwechsel.
Das benötigte Öl erwerbe ich von dem Anbieter meiner Wahl.
Wenn man mich nötigt beides von einem Anbieter zu kaufen , nenne ich das ein Kopplungsgeschäft.
Derartige Kopplungsgeschäfte sind sehr fraglich.
Ein mündiger Kunde braucht keine Bevormundung.
Einem mündigen Kunden sollte niemand vorwerfen bei seinem persönlichen Budget auf wirtschaftliche Effizients zu achten.
Das hat mit Geiz nichts zu tun.
Wie auch jeder Unternehmer unnötige/überhöhte Ausgaben vermeiden/abschaffen will (Effizientssteigerung/Rationalisierung) sollte man dies auch jedem Privatmann zubilligen.
340 Antworten
Zitat:
Wenn ich original versiegeltes Castrol habe und es beim VW Händler abgebe ( das war Bedingung ) ist klar geregelt das im Garantiefall sie nicht abstand davon halten koennen und einfach behaupten es wäre falsches Öl.
Wo ist das bitte klar geregelt???
Du hast zwei Vertragspartner, einen für die Leistung Ölwechsel und einen anderen für das Öl! Alle Regressforderungen bezüglich der Arbeitsleistung kannst du an den Ausführenden der Arbeit richten, Regressforderungen bezüglich des Öles an den Verkäufer des Öles.
Ich hab auch schon "Originalverpackte" ATE-Bremsbeläge gesehen, die nie und nimmer von ATE waren obwohl sogar auf den Belägen entsprechende Stempel waren. Es gibt nicht nur ehrliche Menschen, erst recht nicht im www.
Und entspricht "VW-Norm 50700" bedeutet, dass das zum Test eingereichte "Probeöl" diesen Anforderungen entsprach.
Ob das gekaufte nach 5.000km, unter Kaltstart (Wasser) und Vollast (Hitze). dieser Norm noch immer entspricht, sei dahingestellt.
Die Beweislast, im Schadenfall, liegt jedenfalls beim Kunden. Er kann sich dann darum kümmern, seinem Öl-Lieferanten (wenn er ihn denn kennt) die Fehlerhaftigkeit seines Produktes zu Beweisen.
Zitat:
Original geschrieben von SavageDog
Richtig. Und die Bremsklötze bring ich mit und die Bremsscheiben.Ach so und die Windschutzscheibe nach dem Steinschlag selbstverständlich auch. Sind ja sonst alles irgenwie so Kopplungsgeschäfte, oder ? Und die sind fraglich, wenn ich das hier richtig verstanden habe... 😉
😛
wenn ich nur die dienstleistung des einbaus haben will dan schon
vergleich mall den preis von scheiben im internet mit denen von den glasern vor ort
mfg
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Wo ist das bitte klar geregelt???Zitat:
Wenn ich original versiegeltes Castrol habe und es beim VW Händler abgebe ( das war Bedingung ) ist klar geregelt das im Garantiefall sie nicht abstand davon halten koennen und einfach behaupten es wäre falsches Öl.
Du hast zwei Vertragspartner, einen für die Leistung Ölwechsel und einen anderen für das Öl! Alle Regressforderungen bezüglich der Arbeitsleistung kannst du an den Ausführenden der Arbeit richten, Regressforderungen bezüglich des Öles an den Verkäufer des Öles.Ich hab auch schon "Originalverpackte" ATE-Bremsbeläge gesehen, die nie und nimmer von ATE waren obwohl sogar auf den Belägen entsprechende Stempel waren. Es gibt nicht nur ehrliche Menschen, erst recht nicht im www.
Und entspricht "VW-Norm 50700" bedeutet, dass das zum Test eingereichte "Probeöl" diesen Anforderungen entsprach.
Ob das gekaufte nach 5.000km, unter Kaltstart (Wasser) und Vollast (Hitze). dieser Norm noch immer entspricht, sei dahingestellt.
Die Beweislast, im Schadenfall, liegt jedenfalls beim Kunden. Er kann sich dann darum kümmern, seinem Öl-Lieferanten (wenn er ihn denn kennt) die Fehlerhaftigkeit seines Produktes zu Beweisen.
Zunächst mal wäre doch der erste Ansatzpunkt bei einem Motorschaden (innerhalb der Garantiezeit) VW und nicht der Händler/Werkstatt. Und VW müsste dann ja eigentlich erst mal nachweisen, dass a) eine falsche Ölspezifikation im Motor war (was bei Original-Versiegelten Gebinden unwahrscheinlich ist - ausser der Mechaniker hat das gute mitgebrachte Mobil1 Öl in seine eigene Karre gekippt und ins Kundenfahrzeug Baumarktplörre geleert -> Gibt's deshalb evtl. den schriftlichen Haftungsausschluss? Ein Schelm der Böses dabei denkt...) und b) das das Motoröl dann auch noch ursächlich für den Motorschaden war.
Oder wer geht bei einem Motorschaden innerhalb oder ausserhalb der Garantiezeit davon aus, dass der Händler/Werkstatt in die Haftung zu nehmen ist, ausser es liegen offensichtliche Mängel die von ihm verursacht wurden vor?
Angenommen ich brächte mein Öl selber mit, würde ich dann schon Wert darauf legen, dass wenn schon ein schriftlicher Hinweis darauf erfolgt, dass dann auch die genaue Bezeichnung des Öls inkl. dem Hinweis auf die korrekte Spezifikation und dass die OVP ungeöffnet war, schriftlich fixiert wird.
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
wenn ich nur die dienstleistung des einbaus haben will dan schonZitat:
Original geschrieben von SavageDog
Richtig. Und die Bremsklötze bring ich mit und die Bremsscheiben.Ach so und die Windschutzscheibe nach dem Steinschlag selbstverständlich auch. Sind ja sonst alles irgenwie so Kopplungsgeschäfte, oder ? Und die sind fraglich, wenn ich das hier richtig verstanden habe... 😉
😛
vergleich mall den preis von scheiben im internet mit denen von den glasern vor ort
mfg
Bestes Beispiel: Einbau von angelieferten gelochten Bremsscheiben (zugelassen) und Sportbremsbelägen (zugelassen) in der Vertragswerkstatt - war überhaupt kein Problem. Auf der Rechnung standen nur die ganz normalen Arbeitspositionen.
Oder darf man sich in einer Vertragswerkstatt auch kein angeliefertes Sportfahrwerk verbauen lassen, solange es eine entsprechende Zulassung hat und nicht von offensichtlich minderster Qualität ist?
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Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Hi Eifel,Zitat:
Original geschrieben von eifelpassi
schau mal in my hammer rein.
da bieten sich handwerker, ihk eingetragene versteht sich, für weit weniger als 25€ an u. geben dir garantie auf ihre arbeit.sorry, aber das können keine Handwerker sein, die ihr Handwerk verstehen. Ich habe selber Angestellt und weiß, was die mich stündlich kosten.
Wenn die sich für unter 25,- anbieten, dann holen die sich das Geld eben durch überteuerte Materialpreise rein. Oder es läuft schwarz. Nur zu verschenken hat heute keiner was. Und jede Stunde draufzahlen tut normalerweise auch kein Handwerker.@all: Ich fand das obige Beispiel mit den Getränken im Restaurant richtig gut. Hat sich da schon mal einer beschwert, wenn er für das Glas Cola Euro 3,- zahlt? Das sind mal locker 500% mehr, wie es kostet, wenn man sich ne ganze Kiste kauft. Oder bringen die Ihr Getränk selber mit? Oder das Bier beim Volksfest? Das kostet gute 800% mehr.
Gruß Axel
wir haben halt in manchen branchen einen käufer markt und ein überangebot an arbeitzkräften
mfg
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Wo ist das bitte klar geregelt???
Du hast zwei Vertragspartner, einen für die Leistung Ölwechsel und einen anderen für das Öl! Alle Regressforderungen bezüglich der Arbeitsleistung kannst du an den Ausführenden der Arbeit richten, Regressforderungen bezüglich des Öles an den Verkäufer des Öles.Ich hab auch schon "Originalverpackte" ATE-Bremsbeläge gesehen, die nie und nimmer von ATE waren obwohl sogar auf den Belägen entsprechende Stempel waren. Es gibt nicht nur ehrliche Menschen, erst recht nicht im www.
Seit China wissen wir doch alle, dass jedes Produkt kopierbar ist, zumindest was die Verpackung angeht. Ob Parfüm, Aufsteckzahnbürsten, Schuhe, usw. alles wird dort nachgebaut, für den Laien nicht zu unterscheiden.
Somit hat man keinerlei Nachweis, dass es sich bei dem I-Net-Öl auch tatsächlich um das notwendige Öl handelt oder ob es nur eine billige Suppe ist. Natürlich kann der Händler auch an einen solchen Zulieferer geraten, das stört mich als Kunde aber nicht, denn der Händler steht für das Öl dann gerade und nicht ich selber, weil ich es irgendwo gekauft habe.
Wer also nur darauf vertraut, dass sein I-net-Öl original ist, nur weil es sich in einem versiegelten Originalkanister befindet, der ist in meinen Augen sehr blauäugig. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch seriöse I-net-Anbieter gibt.
Gruß Axel
Hi,
also ich habe bei meinem alten Auto auch immer das Öl selber mitgebracht, da ein guter Freund bei der OMV arbeitet bekomm ich dort das Öl unter dem Einkaufspreis und das rechnet sich schon mit der Zeit.
Hat sich auch nie jemand beschwert, zwar anfangs etwas blöd geschaut aber war kein Problem...
lg
Zitat:
Und VW müsste dann ja eigentlich erst mal nachweisen, dass a) eine falsche Ölspezifikation im Motor war (was bei Original-Versiegelten Gebinden unwahrscheinlich ist - ausser der Mechaniker hat das gute mitgebrachte Mobil1 Öl in seine eigene Karre gekippt und ins Kundenfahrzeug Baumarktplörre geleert -> Gibt's deshalb evtl. den schriftlichen Haftungsausschluss? Ein Schelm der Böses dabei denkt...) und b) das das Motoröl dann auch noch ursächlich für den Motorschaden war.
Gut, das Beispiel war wohl etwas weit gefasst. Bei einem gebrochenen Pleuel wird wohl niemand zunächst das Öl in Verdacht haben.
Bei einem Kolbenfresser,einer ausgeschlagenen Turbolagerwelle, oder einem Lagerschaden aber wohl.
Und Beweispflichtig für die Qualität des Öles ist dann der Kunde.
Szenario Passat 3C 2,0TSI, 1Jahr alt: Kunde liefert Öl an, natürlich aus original Gebinde (Schnäppchen ausm Baumarkt), stehen alle Normen drauf. Servicepartner vor Ort dokumentiert das auch alles brav (Öl vom Kunden angeliefert)
12.000km später, fängt der 3.Zylinder an zu fressen (Gesamtschaden 5.800€) Wenn es nun blöd läuft stellt sich der Hersteller des Motors auf den Standpunkt, dass sein Produkt einwandfrei ist, aber das Öl versagt hat.
Und jetzt rate mal, auf welchen Standpunkt sich der Baumarkt stell!
VW sagt: Zahl ich nicht, Kunde sagt zahl ich nicht, Baumarkt sagt zahl ich nicht! Werkstatt sagt: Auto bleibt solange stehen, bis einer zahlt (Werkunternehmenpfandrecht)!
Kunde beauftragt also 1. Rechtsanwalt, 2.Gutachter. (Und fährt in der Zwischenzeit Ersatzwagen, natürlich kostenpflichtig).
Gutachter stellt fest: Schmierfilmabriss, Öl-Qualität nicht I.O.
Der Kunde kann auch beweisen, dass er in dem Baumarkt öl gekauft hat (Hat den Kassenzettel tatsächlich wiedergefunden).
Was sagt nun der Baumarkt (bzw. der Konzern der dahintersteht)? Wer weiss, ob da überhaupt unser Öl drinn war?
Also wieder Gutachter, es gibt aber keine Vergleichsprobe, weil der Baumarkt die entsprechende Charge natürlich längst verkauft hat. Und nun? Gutachten, Gegengutachten, Prozesse. Da stehen nun zwei Konzerne (VW und z.B. Metro) und keiner möchte einen Präzedenzfall schaffen, und natürlich ein Kunde, der hoffendlich eine gute Rechtsschutzversicherung hat (und ein 2. Auto).
Klingt abwegig? Klar, das Beispiel hab ich mir ausgedacht.
Vor Jahren hab ich aber mal einen Fall in Bezug auf ein nachgerüstetes (angeliefertes) Radio und ein abgefackeltes Auto (Golf IV) erlebt. Die Brandursache (ob Radio oder Einbaufehler) war nicht mehr eindeutig festzustellen. Es sprach alles für das Radio, da zwischen Einbau und Brand ca. 2 Monate lagen. Aber weder wir (der Einbauer) noch der Supermarkt, der das Radio verkauft hat,wollten gerne zahlen. Am Ende ist der Kunde auf seinem Schaden sitzen geblieben, wohl auch, weil ihm schlicht der Atem für ewig lange Gutachterstreits und Prozesse fehlte. Seine Rechtsschutzversicherung hat übrigens nichts übernommen, wegen mangelnder Erfolgssaussichten (war wohl auch billig).
Natürlich war das Radio zugelassen, natürlich erfüllte es alle europ. Normen (laut Verpackung). Und? Geprüft wurde ein Testmuster, nicht das Radio im Laden, das letztlich abgefackelt ist.
Das ist halt das blöde, wenn man zwei Vertragspartner hat, einer kann es auf den anderen schieben, und den Fehler einem von beiden beweisen, musst letztlich du.
Gutes Beispiel: Was machst du denn, wenn die bei 120 die vordere rechte Bremsscheibe reisst und sich in 1.000 Stücke auflöst? Wenn sich dann der Lieferant auf den Standpunkt stellt, dass hätte es noch nie gegeben und die Scheibe sei mit Sicherheit verkanntet einbebaut worden oder bei der Montage fallen gelassen worden. Was glaubst du, sagt die Werkstatt? Und nun? Mit den Bruchstücken der Scheibe zum Gutachter? Materialgutachten? Viel Spaß!!
Zitat:
Bestes Beispiel: Einbau von angelieferten gelochten Bremsscheiben (zugelassen) und Sportbremsbelägen (zugelassen) in der Vertragswerkstatt - war überhaupt kein Problem. Auf der Rechnung standen nur die ganz normalen Arbeitspositionen.
Irgendwie bekomme ich gerade den "Pippi-Langstrumpf-Song" nicht aus dem Kopf...
"...hmmm ich mache mir die Welt...mhhhmmm...wie sie mir gefällt....."
PS: Was ist in deiner Kindheit eigentlich passiert, dass du so "böse" auf Baumärkte bist?
Zitat:
Original geschrieben von Alex679
Irgendwie bekomme ich gerade den "Pippi-Langstrumpf-Song" nicht aus dem Kopf..."...hmmm ich mache mir die Welt...mhhhmmm...wie sie mir gefällt....."
PS: Was ist in deiner Kindheit eigentlich passiert, dass du so "böse" auf Baumärkte bist?
Auch mal ein Sinnvoller Beitrag!
Was ist denn falsch, an dem, was ich geschieben habe?
Wegen mir kannst du auch "Baumarkt" gegen "Supermarkt" oder "I-Shop", oder auch "günstig vom Kumpel" ersetzen, ändert nix am Sinn.
Aber wenn du Stimmen (oder Kinderlieder) im Kopf hörst, da gibt es Fachleute für.
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Was ist denn falsch, an dem, was ich geschieben habe?
Sagen wir es mal so: Ständiges wiederholen der gleichen "wunderschön" erfundenen Möglichkeiten (die garantiert jedem passieren der Öl mitbringt), lassen das ganze auch nicht Wahr werden!
🙄
Zitat:
Original geschrieben von Alex679
Sagen wir es mal so: Ständiges wiederholen der gleichen "wunderschön" erfundenen Möglichkeiten (die garantiert jedem passieren der Öl mitbringt), lassen das ganze auch nicht Wahr werden!Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Was ist denn falsch, an dem, was ich geschieben habe?
🙄
Und das war alles?
Oder kommt da auch noch ein Sachargument?
Käfigkampf.....Kafigkampf.....Käfigkampf.....
Wusste gar nicht, wie sehr man ein solches Thema auswalzen kann, ist ja schon fast besser als der FW-Thread fürs RNS... 🙂
Wobei es ein wenig nach Repeat1 aussieht
...genial ist eigentlich, dass dieser Thread wie eine Art Endlosschleife immmer wieder belebt wird ohne das sich neue Erkenntnisse auftun. In dem Sinne sollte doch jeder das tun, womit er sich am besten fühlt!