Insignia wandeln

Opel Insignia A (G09)

Hallo zusammen

ich bin drauf und dran den Insignia meinem Händler wieder auf den Hof zu stellen.
Die Mängelabarbeitung (siehe andere Therad) läuft überhaupt nicht, da der FOH selber nicht weiter weiß und auf einige Teile wartet, deren Termin auch nicht genau feststeht.
Der Opel-Ingenieur, der sich das Auto ansehen soll, hat sich auch seit 6 Wochen nicht gemeldet (läuft auch über meinen FOH) und das Werk in Rüsselshein, wo ich bereits mehrere Mails hingeschrieben habe, hüllt sich auch in Schweigen. Trotz mehrmaliger Aufforderung zu einer Stellungnahme, kommt von dort gar nichts mehr.
Nun aber meine Frage.
Weiß jemand von euch, wie hoch die gefahren Kilometer angerechnet werden?
Ich weiß nur, das es früher mal 1 Prozent für 1000 km waren (vom Kaufpreis).

Im Voraus meinen herzlichsten Dank

Gruß
Roland

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen

ich bin drauf und dran den Insignia meinem Händler wieder auf den Hof zu stellen.
Die Mängelabarbeitung (siehe andere Therad) läuft überhaupt nicht, da der FOH selber nicht weiter weiß und auf einige Teile wartet, deren Termin auch nicht genau feststeht.
Der Opel-Ingenieur, der sich das Auto ansehen soll, hat sich auch seit 6 Wochen nicht gemeldet (läuft auch über meinen FOH) und das Werk in Rüsselshein, wo ich bereits mehrere Mails hingeschrieben habe, hüllt sich auch in Schweigen. Trotz mehrmaliger Aufforderung zu einer Stellungnahme, kommt von dort gar nichts mehr.
Nun aber meine Frage.
Weiß jemand von euch, wie hoch die gefahren Kilometer angerechnet werden?
Ich weiß nur, das es früher mal 1 Prozent für 1000 km waren (vom Kaufpreis).

Im Voraus meinen herzlichsten Dank

Gruß
Roland

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Leider weiß ich das nicht mehr so genau. Habe auch mal nach einem Jahr einen Zafira B gewandelt, weil sie das Problem mit dem DPF nicht in den Griff bekommen haben. Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass sich alles nach Deinem Willen regeln lässt.

Es beruhigt Dich sicher nicht, aber mein Insignia ist qualitativ absolut spitze. Absolut null Probleme (3x auf Holz klopf), da klappert nix, da gibt es nirgends Geräusche, die da nicht hingehören. Hoffe sehr das bleibt so.

Ralo,
der Dir die Daumen drückt

Zitat:

Original geschrieben von Ralo64


Leider weiß ich das nicht mehr so genau. Habe auch mal nach einem Jahr einen Zafira B gewandelt, weil sie das Problem mit dem DPF nicht in den Griff bekommen haben. Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass sich alles nach Deinem Willen regeln lässt.

Es beruhigt Dich sicher nicht, aber mein Insignia ist qualitativ absolut spitze. Absolut null Probleme (3x auf Holz klopf), da klappert nix, da gibt es nirgends Geräusche, die da nicht hingehören. Hoffe sehr das bleibt so.

Ralo,
der Dir die Daumen drückt

Hallo Ralo64

hast du mal den Spalt an der hinteren Stoßstange gecheckt.
Habe gestern einen Sports Tourer gesehen, der auch das Problem, das die Stoßstange links nicht richtig passte, hatte

Gruß
Roland

Zitat:

Original geschrieben von roland31265


...
Weiß jemand von euch, wie hoch die gefahren Kilometer angerechnet werden?
Ich weiß nur, das es früher mal 1 Prozent für 1000 km waren (vom Kaufpreis).
...

Gruß
Roland

Servus Roland,

in diesem Falle wäre mal eine rechtliche Erstberatung in Sachen Verbrauchsgüterkauf (wenn es dein Privatwagen ist) angebracht. Unter Umständen besteht die Chance, ohne Kosten zu einem neuen Fahrzeug im Rahmen der Ersatzlieferung zu kommen. Grund hierfür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem letzten Jahr (siehe Anhang).

Kurz zum geschilderten Sachverhalt: Käufer (K) kauft Elektrogerät bei Verkäufer (V). Gerät innerhalb der 2-jährigen Gewährleistung defekt und muss ausgetauscht werden. V verlangt von K einen Wertersatz für den bisherigen Gebrauch des defekten Geräts. Nach BGB zu Recht. Allerdings widerspricht in diesem Falle das deutsche Recht dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Das besagt sinngemäß, dass die Ersatzlieferung unentgeltlich zu erfolgen hat. "Unentgeltlich" bezieht sich auch auf die Ingebrauchnahme. Ergebnis: K muss keinen Gebrauchsvorteil erstatten. Bedingung ist, es handelt sich um eine Ersatzlieferung und nicht um die Rückabwicklung des Vertrags.

ACHTUNG: Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er ist rein informativ, ohne jegliche Gewähr, stellt keinerlei rechtliche Beratung dar und ersetzt auf keinen Fall die Konsultation eines Rechtsberaters / einer Rechtsberaterin. 😉 Muss sein.

Gruß Allrad

VORSICHT: Beim Anhang handelt es sich um 11 Seiten Juristendeutsch. Soll hinterher niemand sagen, ich hätte nicht gewarnt. 😉

Hallo

vielen herzlichsten Dank für die Info.

Aber du glaubst doch nicht, wenn ich das Auto wieder abgebe, das ich mir einen "neuen" kommen lasse.
Erst einmal wird dort, siehe Forum, mit Sicherheit eine Lieferzeit von mehreren Monaten draufliegen und ich werde bestimmt nicht weiter ein Testpilot von Opel werden.
Bis Opel die Kinderkrankheiten in Griff bekommt, fließt mit Sicherheit noch viiieel Wasser den Rhein runter.

Bis dann
Roland

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In diesem Falle musst du sicher mit folgender Formel rechnen:

Brutto-Verkaufspreis in EUR / zu erwartende Gesamtlaufleistung in km x bisherige Laufleistung in km

Beispiel (kann in der Realität sowohl beim Brutto-Verkaufspreis als auch der zu erwartenden Gesamtlaufleistung abweichen):

40.000 EUR / 250.000 km x 5.000 km = 800 EUR

Die oben genannte Berechnungsmethode erfreut sich hoher gerichtlicher Anerkennung.

Gruß Allrad

Zitat:

Original geschrieben von Allradomat


In diesem Falle musst du sicher mit folgender Formel rechnen:

Brutto-Verkaufspreis in EUR / zu erwartende Gesamtlaufleistung in km x bisherige Laufleistung in km

Beispiel (kann in der Realität sowohl beim Brutto-Verkaufspreis als auch der zu erwartenden Gesamtlaufleistung abweichen):

40.000 EUR / 250.000 km x 5.000 km = 800 EUR

Die oben genannte Berechnungsmethode erfreut sich hoher gerichtlicher Anerkennung.

Gruß Allrad

Hallo Allradomat

das ist ja mal nee konkrete Antwort.
Vielen herzlichsten Dank dafür.

Mfg.
Roland

Hallo roland31265
Bist Du das nicht mit dem tiefergelegten Flex-Ride-Fahrzeug ( wie schon gesagt sieht gut aus). Ich denke mit der Wandlung wird es so gewisse Probleme geben, da du eine technische Veränderung vorgenommen hast, die nicht unbedingt von Opel freigegeben wurde. Bitte informiere Dich dazu genau! (Rechtsberatung)
LG maan

Bei dem zu erwartenden Streitwert würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Wenn die Sache vor (Land-) Gericht geht, brauchst Du eh einen.

Da gibt es so viel zu beachten, das würde ich nicht mit Forum-Wissen bestreiten wollen.

Wohnst Du in Bochum? Ich könnte mal schauen, ob ich da in der Nähe einen guten Anwalt kenne.

Gruß cone-A

Zitat:

Original geschrieben von Allradomat



Beispiel...

40.000 EUR / 250.000 km x 5.000 km = 800 EUR

Die oben genannte Berechnungsmethode erfreut sich hoher gerichtlicher Anerkennung.

Hallo,

Allradomats Beispiel ist völlig korrekt, aber die angenommene Laufleistung kann durchaus auch geringer angesetzt werden. Die genannten 250 tkm wurden meist bei sog. Premiumprodukten deutscher Hersteller angenommen (daher in Fachkreisen auch als "Audi-Rechtsprechung" bekannt). Bei anderen Marken ging bzw. geht man durchaus davon aus, dass das Auto nach nur 150 tkm wirtschaftlich (nicht unbedingt technisch) "auf Null" ist. Das ergibt dann natürlich einen höheren Nutzungsersatz.

Außerdem solltest du beachten, dass keinerlei Nutzungsentschädigung zu leisten ist soweit du nicht vom Kufvertrag zurücktrittst, sondern im Wege der Nachbesserung durch Nachleiferung ein neues, mangelfreies Auto verlangst. Die Variante sollte finanziell deutlich günstiger für dich laufen.

Überdies gibt's bestimmt noch andere Punkte die du noch nicht bedacht hast und die du letztlich nur mit einem Rechtsanwalt durchsprechen kannst. Also wie oben schon gesagt: Geh zu einem guten Anwalt.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von fonsibär


Außerdem solltest du beachten, dass keinerlei Nutzungsentschädigung zu leisten ist soweit du nicht vom Kufvertrag zurücktrittst, sondern im Wege der Nachbesserung durch Nachleiferung ein neues, mangelfreies Auto verlangst. Die Variante sollte finanziell deutlich günstiger für dich laufen.

Also da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob das dann nicht doch eine Wandlung ist, die dann eine Nutzungspauschale für das gewandelte Fahrzeug voraussetzt.

Eine Nachbesserung ist es soweit mir bekannt, eine Neulieferung nämlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc



Zitat:

Original geschrieben von fonsibär


Außerdem solltest du beachten, dass keinerlei Nutzungsentschädigung zu leisten ist soweit du nicht vom Kufvertrag zurücktrittst, sondern im Wege der Nachbesserung durch Nachleiferung ein neues, mangelfreies Auto verlangst. Die Variante sollte finanziell deutlich günstiger für dich laufen.
Also da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob das dann nicht doch eine Wandlung ist, die dann eine Nutzungspauschale für das gewandelte Fahrzeug voraussetzt.
Eine Nachbesserung ist es soweit mir bekannt, eine Neulieferung nämlich nicht.

Die Behebung des Mangels oder aber die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) sind typische Gewährleistungsrechte. Diese sind durch das Urteil des EuGH (siehe meinen ersten Beitrag inkl. Anhang weiter oben) umfasst. Bei Verbraucher-Kaufverträgen haftet der Verkäufer vollumfänglich für den vertragsgemäßen Zustand der Kaufsache. Er übernimmt damit auch das volle (Kosten-)Risiko für den Fall, dass die Kaufsache mangelhaft ist und gegen eine mangelfreie Sache getauscht werden muss. Der EuGH stellte im letzten Jahr gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf Anfrage des BGH klar, dass deutsches Recht in diesem Fall gegen das stärkere Gemeinschaftsrecht verstößt. Nutzungsentschädigungen sind lediglich für den Fall der Rückabwicklung des Vertrages fällig.

Zitat:

Original geschrieben von maan12


Hallo roland31265
Bist Du das nicht mit dem tiefergelegten Flex-Ride-Fahrzeug ( wie schon gesagt sieht gut aus). Ich denke mit der Wandlung wird es so gewisse Probleme geben, da du eine technische Veränderung vorgenommen hast, die nicht unbedingt von Opel freigegeben wurde. Bitte informiere Dich dazu genau! (Rechtsberatung)
LG maan

Hallo maan12

ja, das bin ich.
Habe auch schon intensiv darüber nachgedacht wegen der tieferlegung.
Eine Wandklung wird eh nicht ohne RA vonstatten gehen, gehe ich mal von aus.
Die Federn kann man wieder rausnehmen und die Originalen einbauen lassen. Gut sind dann wieder 160 €. Aber warum soll ich mich deshalb noch das Auto-Lebenlang ärgern. Zum anderen ist es "mein" Auto und damit kann ich, solange es in meinem Besitz ist, machen was ich will, da hat Opel nicht zu sagen.
Falls du darauf ansprichst, das ein anderer User mal eine Mail von Opel reingesetzt hat, indem Opel es nicht befürwortet, stehe ich auf dem Standpunkt, das H&R ein Gutachten hat erstellen lassen in dem ganz klar steht auch für Fahrzeuge mit Flex-Ride-Fahrwerk. Wenn Opel jetzt daraufhin Theater machen würde wegen der Wandlung (die Kosten für den Umbau würde ich naturlich auch versuchen von Opel wiederzubekommen, wird wahrscheinlich schwierg, aber sei´s drum) würde ich H&R mit ins Boot ziehen. Die haben die Federn so angeboten und werden aufgrund der Produkthaftung auch dafür gerade stehen, das sie keinen Scheiß verkaufen. Auch ein TÜV-Beamter, der das Gutachten von H&R unterschrieben hat, wird mit Sicherheit, nicht wie ein anderer User mal geschrieben hat, nur die Federn gesehen haben, sondern mit Sicherheit in einem eingebauten Fahrzeug. Auch der, wenn er Fehler gemacht hätte, wäre dann haftbar. Aber das Alles ist sehr weit ausgeschweift und wir hoffen mal, das es nicht soweit kommt.

Bis dann
Roland

Zitat:

Original geschrieben von cone-A


Bei dem zu erwartenden Streitwert würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Wenn die Sache vor (Land-) Gericht geht, brauchst Du eh einen.

Da gibt es so viel zu beachten, das würde ich nicht mit Forum-Wissen bestreiten wollen.

Wohnst Du in Bochum? Ich könnte mal schauen, ob ich da in der Nähe einen guten Anwalt kenne.

Gruß cone-A

Hallo cone-A

ja ich wohne in Bochum.
Wäre gut wenn du einen guten Anwalt kennst, kannst ja mal posten.
Beim ADAC hatte mich auch schon erkundigt, aber die haben mir einen empfohlen, bzw. mit dem der ADAC zusammenarbeitet, aber den halte ich persönlich für eine Flasche. Den hatte ich mal in einer Erbschaftssache. Ich hatte die Arbeit gemacht und Ihm alles vorgeschrieben, bzw. die Unterlagen vom Gericht etc. pp besorgt und er hat das dicke Honorar eingestrichen. Gut da ich Rechtschutzversichert bin kann mir das egal sein mit den Kosten, aber ich sehe es einfach nicht ein.

Foren-Wissen ist manchmal ganz gut. Ich wollte ja auch keine rechtsauskünfte, sondern lediglich die Kilometerpauschale für gefahren e Kilometer, damit ich mirt mal ein Bild von den abzuziehenden Kosten machen konnte. Ob das nachher wirklich so gerechnet wird, wie oben beschrieben ist, weiß mit Sicherheit auch noch keiner, also auch nur eine "Hausnummer"

Gruß
Roland

Welche Probleme hat der Insignia denn? Ein Link auf das angesprochene Thema, wo das behandelt wird, wäre hilfreich.

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