Insignia vs C-Klasse Freitag in Autobild

Opel Insignia A (G09)

Leute was sagt Ihr.
Meint Ihr die lassen ihn diesmal gewinnen damit die Proteste abnehmen.
Gleicher Motor wie letzte Woche gegen Passat. Mal gucken ob er wieder unharmonisch ist.
Wenn er verliert, kann es diesmal ja nicht am Platzmangel liegen.

Bin gespannt.

Beste Antwort im Thema

Eine dringende Eilmeldung!!!

Da sich seit Wochen einige VAG User im Opelforum rumtrollen 😁 sehen wir uns leider gezwungen, aufgrund minimaler Nutzungsfrequenz des VW/Audi Forums, diesen in Kürze zu schliessen.

Sollte bis nach Ostern keine Besserung eintreten, sprich wenn sämtliche VAG-Trolle immer noch nicht husch husch wieder in den eigenen Stall zurückkehren, werden sie... 😁

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Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes


Heul doch 😎

Nachplappern ist nicht...

Gruß
Michael

Um mal zu verdeutlichen worauf ich hinaus will:

doritan schreibt ohne nähere Begründung dass die Autobild "nicht objektiv genug bewertet", also den Leser falsch informiert und somit gerade als Autozeitung unbrauchbar ist.

§ 186 StGB lautet:

"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Und genau das passiert hier immer wieder, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Ende der Durchsage.

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes


Um mal zu verdeutlichen worauf ich hinaus will:

doritan schreibt ohne nähere Begründung dass die Autobild "nicht objektiv genug bewertet", also den Leser falsch informiert und somit gerade als Autozeitung unbrauchbar ist.

§ 186 StGB lautet:

"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Und genau das passiert hier immer wieder, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Ende der Durchsage.

WER WILL DAS WISSEN???

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes


Um mal zu verdeutlichen worauf ich hinaus will:

doritan schreibt ohne nähere Begründung dass die Autobild "nicht objektiv genug bewertet", also den Leser falsch informiert und somit gerade als Autozeitung unbrauchbar ist.

§ 186 StGB lautet:

"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Und genau das passiert hier immer wieder, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Ende der Durchsage.

Jo, aber wo kein Kläger da kein Richter, und daher sehe ich auch keine Notwendigkeit der Paragraphenreiterei. Im Falle eines Falles sollen sich die ggf. Beteiligten damit auseinandersetzen.

Und mal ehrlich, da würde doch wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

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Zitat:

Original geschrieben von Ralo64



WER WILL DAS WISSEN???

Naja, schaden kanns ja nicht, wenn man mal hin und wieder sein Rechtswissen aufgefrischt bekommt. 😉 Kann ja jeder selbst entscheiden ob er das brauch oder nicht.

Wieder die üblichen Streithähne...

MOFS halt.

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes


Um mal zu verdeutlichen worauf ich hinaus will:

doritan schreibt ohne nähere Begründung dass die Autobild "nicht objektiv genug bewertet", also den Leser falsch informiert und somit gerade als Autozeitung unbrauchbar ist.

§ 186 StGB lautet:

"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Und genau das passiert hier immer wieder, da brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Ende der Durchsage.

Paragraphen zu lesen, zu verstehen und auch noch richtig anzuwenden sind drei verschiedene Dinge. Wenn jemand der Meinung ist, dass die AutoBILD nicht objektiv genug bewertet, dann ist das seine Meinung und genauso zulässig wie die persönliche Meinung des Testers, dass die Lenkung im Golf perfekt und im Insignia zu "spitz" ist. Du solltest Dich, bevor Du solchen Quatsch hier verbreitest, als erstes mit dem Unterschied zwischen der Verbreitung von Tatsachen und der Äußerung von Meinungen beschäftigen.

Um Dir mal den Unterschied zu verdeutlichen:

Meinungsäußerung (erlaubt): "Die sind für mich keine objektive Quelle und viel zu VW-feundlich."

Tatsachenbehauptung (nicht mehr so erlaubt): "Redakteur XY hat von Firma XX ein Geldgeschenk angenommen und dafür diesen Bericht so positiv für Firma XX ausfallen lassen."

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von pibaer


Wenn jemand der Meinung ist, dass die AutoBILD nicht objektiv genug bewertet, dann ist das seine Meinung und genauso zulässig wie die persönliche Meinung des Testers, dass die Lenkung im Golf perfekt und im Insignia zu "spitz" ist.

Mr. Allwissend, wenn es als persönliche Meinung gekennzeichnet ist ist das ok, wenn aber pauschal behauptet wird geht das eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Ralo64


WER WILL DAS WISSEN???

Zensierst Du hier ?

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Jo, aber wo kein Kläger da kein Richter,

Zustimmung, hatte ich ja weiter oben bereits geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes


Mr. Allwissend, wenn es als persönliche Meinung gekennzeichnet ist ist das ok, wenn aber pauschal behauptet wird geht das eben nicht.

Siehe oben meine Ergänzung. Was Meinung und was Tatsachenbehauptung ist, können die meisten Leute aus dem Kontext erkennen, ohne dass eine Meinung immer mit "Meinung" gekennzeichnet werden muss.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes



Zitat:

Original geschrieben von cleo66


Advokat ist Anwalts Liebling 😁😁😁
Den Slogan üben wir aber nochmal 😁 Ich meine der käme von der Firma Advocard 😉

Hast vollkommen recht, wie peinlich. Ich habe es korrigiert aber ich stehe zu meinen Fehlern. 😛

Ohne meinen Alltours schreibe ich bald nichts mehr. 😛

Bin auch nur ein Mensch und "irren ist menschlich"

So, nachdem wir das geklärt haben,

arbeiten wir nun weiter daran das der Thread endlich geschlossen wird!

Wir sind auf dem besten Wege. 😠

Ich bin mit "schnoeselhannes" da prinzipiell einer Meinung. Gerade die "Auto Bild" wird hier im Opelforum ziemlich oft in einer Art und Weise verunglimpft und beschimpft, welche mit Sicherheit nicht mehr von der "Meinungsfreiheit" geschützt wird. Ich finde es gut, wenn den betreffenden usern hier mal das Fehlverhalten bzw. die rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden, auch wenn es diesbezüglich in den meisten Fällen nie zu einer zivilrechtlichen oder straferechtlichen Verfolgung derartiger Verunglimpfungen kommen wird.

Das ganze hat auch etwas mit der sog. "Forenkultur" zu tun, diese ist, sobald ein Opel in irgendeinem "Auto Bild"-Artikel auch nur "anscheinend" (subjektiv) schlecht(er) abgeschnitten hat, den betreffenden usern wie aus dem Gehirn gepustet.

Etwas "Aufffrischung" diesebzüglich ist also notwendig und hat "meinen Segen".

Danke.

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Ich bin mit "schnoeselhannes" da prinzipiell einer Meinung. Gerade die "Auto Bild" wird hier im Opelforum ziemlich oft in einer Art und Weise verunglimpft und beschimpft, welche mit Sicherheit nicht mehr von der "Meinungsfreiheit" geschützt wird. Ich finde es gut, wenn den betreffenden usern hier mal das Fehlverhalten bzw. die rechtlichen Grenzen aufgezeigt werden, auch wenn es diesbezüglich in den meisten Fällen nie zu einer zivilrechtlichen oder straferechtlichen Verfolgung derartiger Verunglimpfungen kommen wird.

Das ganze hat auch etwas mit der sog. "Forenkultur" zu tun, diese ist, sobald ein Opel in irgendeinem "Auto Bild"-Artikel auch nur "anscheinend" (subjektiv) schlecht(er) abgeschnitten hat, den betreffenden usern wie aus dem Gehirn gepustet.

Etwas "Aufffrischung" diesebzüglich ist also notwendig und hat "meinen Segen".

Soll das jetzt ein Versuch sein, den Leuten hier Angst zu machen und so seine Meinung durchzusetzen? Das kann doch nicht Dein Ernst sein?!

Ich bezweifle, dass hier jemand auf Dich und schnoeselhannes hereinfällt.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von schnoeselhannes



Zitat:

Original geschrieben von Ralo64


WER WILL DAS WISSEN???
Zensierst Du hier ?

Klar, wusstest Du das etwa nicht? 😉

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