Insignia als Fimenwagen mit nach Österreich
Servus an alle!
Mal ne andere Frage, die nur indirekt mit dem Insignia zu tun hat. (den ich übrigens nächste Woche bestellen werde).
Mein neuer Insignia ST Sport Diesel /160PS/Automatik/ 13 Speichen-Alus/ Schwarz, Winterpaket, Parkpilot, Mobiltelefon, wird ein Geschäftsfahrzeug mit privater Nutzung, also 1% Regelung.
Nun ist es so, dass ich ab Februar meinen Wohnort / Lebensmittelpunkt nach Österreich verlege, aber weiterhin für meinen deutschen Arbeitgeber per Home-Office arbeiten werde. Der Wagen wird in Deutschland gekauft und auf die deutsche Firma angemeldet.
Nun meine Frage:
Muss die Firma dann "Einfuhrsteuer" nach Österreich bezahlen oder kann ich ganz einfach die nächsten jahre mit meinem deutschen Kennzeichen durch Österreich fahren?
Vielen Dank für wirklich gute Antworten!
Viele Grüße
14 Antworten
Wenn das Auto im Besitz der deutschen Firma bleibt und auch in Deutschland zugelassen ist, wird es ja nicht nach Österreich eingeführt. Sofern die Firma keinen Sitz/Niederlassung/Briefkasten in Österreich hat, kann sie da auch gar kein Auto zulassen.
Zahlst du weiterhin in Deutschland Steuern, oder in Österreich? Das hat u.U. Einfluss auf die Versteuerung der Privatnutzung.
Danke erstmal!
Wir werden zunächst keine Geschäftsstelle aufmachen, sonder eines reines Home-Office betreiben.
Das mit Steuern ist meines erachtens so, dass ich Steuern in Österreich bezahlen muss, also, mein deutschen Arbeitgeber an das Finanzamt in Tirol überweisen muss. Kannst Du mir dazu auch was sagen?
Wie genau wirkt sich das aus auf die Versteuerung des KfZ?
In Österreich ist die Versteuerung der Privatnutzung nach meiner Ansicht höher. Ich denke es müssen 1,5 % des Bruttolistenpreises als Sachbezug versteuert werden. Das sagt dir aber ein österreichisches Finanzamt/Steuerberater ganz genau.
Hier verlass Dich mal nicht auf die Forumsaussagen. Das ist ein Thema für (Grenzgänger?)spezialisten.
Es kann durchaus sein, dass der Wagen auf D Kennzeichen bleibt, aber in AT versteuert wird, weil man immer da Steuern zahlen muss, wo das Fzg. seinen Standort hat. Das sind alles sehr spezielle Ausnahmeregelungen, die auch von bilateralen Abkommen abhängen können.
Amen
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Sehe ich aus so mit Steuer für die Fa.
Wegen der Privatnutzung ist die Steuerpflicht entscheident. Und die entsteht in dem Land des Wohnsitzes. Somit greift meiner Meinung nach das österreichische Steuerrecht. Wie die das handhaben kann dir ja jemand aus A hier posten.
Falls doch deutsches Steuerrecht wegen z.B. Grenzgänger oder ähnlichem: Vorsicht bei der Fahrten von Home Office zum Firmensitz. Da gibts Tricks damit das nicht steuerlich angerechnet wird. Ansonsten rechnen se dir die km wie Fahrt zum Arbeitsort drauf.
Es gibt ein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich, das die Fragen in Bezug auf Steuern von Einkommen und Vermögen regelt.
Mit dem Auto ist es kniffliger und nur relativ eindeutig, wenn es sich um ein Privatfahrzeug handelt.
Es darf in Österreich nur vier Wochen mit deutschem Kennzeichen genutzt werden, wenn dort der "Lebensmittelpunkt" begründet wird.
Dem Wortlaut nach gilt das für jedes Auto mit ausländischem Kennzeichen in Österreich, wenn der "Verwender" seinen Lebensmittelpunkt dort hat.
Andererseits kann eine deutsche Firma in Österreich kein Auto zulassen, wenn sie dort keinen Sitz hat.
Das ist doch glatt eine Frage für diese Seite
Hallo,
vielleicht hilft auch ein Blick auf diese Seite
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?...
Gruß Blaubeer
Hei,
Also: Wenn du in Österreich deinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz hast, deine FA. in A keine Niederlassung etc. hat, dann kannst du in A legal nicht mit einem deutschen kennzeichen fahren! 😠
Das Auto muss auf deinen Wohnort und deinen Namen zugelassen werden. Der wertmäßige Zuschlag wird nach österr. Recht abgewickelt und von deinem d-Arbeitgeber deiner Abrechnung dazugerechnet.
viel Spass mit deinem Insi
Zitat:
Original geschrieben von hetschi1
Das Auto muss auf deinen Wohnort und deinen Namen zugelassen werden. Der wertmäßige Zuschlag wird nach österr. Recht abgewickelt und von deinem d-Arbeitgeber deiner Abrechnung dazugerechnet.viel Spass mit deinem Insi
Ob da so viel Spass bleibt? Eine deutsche Firma kann keine Kosten für ein Fahrzeug absetzen, das nicht auf sie zugelassen ist.
Absolut richtig,
Es sind sämtliche Anschaffungskosten und Betriebskosten für die D-Firma mit Ust zu Buchen. vom Finanzamt gibt es nichts zurück.
Das Auto schlägt voll durch und wird damit auch eine wesentlicher Verhandlungspunkt was das Gehalt betrifft.
Gibt es mit AT nicht diesen Trick wie mit NL, dass der Wagen in D zugelassen ist, aber steuerrechtlich voll in AT zu Buche schlägt (d.h. inkl. "Einfuhr"steuer)? Das geht in NL genau aus dem genannten Dilemma.
Amen
Was für eine Einfuhrsteuer denn? Bei Ausfuhr/Einfuhr innerhalb des EU-Binnenmarktes gibt es ausser den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen ((Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausfuhrland, Zahlung im Einfuhrland) keine weiteren Steuern oder Zölle, die zu errichten sind.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Gibt es mit AT nicht diesen Trick wie mit NL, dass der Wagen in D zugelassen ist, aber steuerrechtlich voll in AT zu Buche schlägt (d.h. inkl. "Einfuhr"steuer)? Das geht in NL genau aus dem genannten Dilemma.Amen
NÖH , Äh Nein,
In Österr. sind die Finazämter sehr genau. Die sehen über die LST Abrechnung, woher das Geld kommt. Es ist leider so, dass eine Querprüfung zum LST Hinzurechnungsbetrag genommen wird und ob da ein Auto, und mit welcher Zulassung dahinter steht.
Kanns ja ruhig mal sagen. War im selben Schlamassel. Arbeitgeber in D und Homeoffice in A. Es gibt kein Entrinnen um die österr. Zulassung. Allerdings bekommt dein Arbeitgeber auch nicht die Tickets für langsamfahren 😁 . erspart auch ein paar Diskussionen.
Zitat:
Kanns ja ruhig mal sagen. War im selben Schlamassel. Arbeitgeber in D und Homeoffice in A. Es gibt kein Entrinnen um die österr. Zulassung. Allerdings bekommt dein Arbeitgeber auch nicht die Tickets für langsamfahren . erspart auch ein paar Diskussionen.
Selbst das langsamfahren wird nicht mehr möglich sein ohne davonzukommen da derzeit sämtliche Radarboxen umgerüstet werden, sodass von vorne geblitzt wird.