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In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt

Hei
Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in der Probezeit und wurde am 15.07.2015 um 17.40 Uhr mit 22 km/h zu viel in der 30er Zone geblitz.
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug : 52 km/h
Beweismittel : Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge : GVB 04

Es ist kein Foto dabei gewesen !
Ich habe am 01.08.15 den Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" , da ich aber erst am 14.08.2015 aus dem Urlaub kam, war die Frist leider schon vorbei , und somit habe ich auch nicht den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe mich also nicht zu dem Sachverhalt geäußert.
Am 29.09.2015 kam dann ein Gelber Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid wo folgendes drin steht :
Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 80,00€
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 (OWiG) ... bla bla bal .... zu tragen : Gebühr 25,00€ und Auslagen 3,50€
Gesamtforderung 108,50€
Auch hier, kein Foto dabei !
Außerdem steht auf der Rückseite des Briefes :
Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheids sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit) im Fahreignungsregister eingetragen.

Nun, habe ich mit meinem Vater gesprochen, und Ihm erklärt was das für mich bedeuten würde Er ist bereit den Punkt auf sich zu nehmen. Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen, und nach dem Foto gefragt. Die Frau am Telefon sagte mir, Sie macht das heute fertig und schickt ein Foto raus. Könnte ich dann meinen Vater als Fahrer angeben ?
Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.) Ich werde in Zukunft wirklich aufpassen, nur bin ich Aktuell noch in der Ausbildung und 108,50€ Strafe + 300€ (oder mehr) für ein Aufbauseminar sind sprichwörtlich "ein schlag in die fresse" ...
Weis jemand ob das gut gehen wird wenn ich sage, dass mein Vater es war, und mein Vater die Tat zugibt ? Hatte jemand von schon mal so einen ähnlichen Fall ?
Lässt sich da eventuell was machen ? Haben leider keine Rechtschutzversicherung.
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
Gruß
Trivodo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:



Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder

Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

114 weitere Antworten
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114 Antworten

Wenn die dir den typischen kleinen schwarz weiss Ausdruck schicken und du bist darauf nicht zu erkennen, denke dran es ist nur dem Ausdruck geschuldet. Die haben das Bild auch noch in schön.

Lieber TE,
1.
Das Auto ist anscheinend auf dich zugelassen?
Du kannst sagen, dass du im Urlaub warst und deswegen nicht antworten konntest. Und dann deinen Vater benennen. Ich würde direkt dein erstes Schreiben ausfüllen und mit dem Hinweis auf deine Abwesenheit verschicken.
2.
Vorher war es schlau das Foto anzufordern.
Wenn das Foto wirklich 100% scharf ist, ist es kritisch zu behaupten der Vater sei gefahren. Besser wäre einen Freund zu nennen (da wird die Ähnlichkeit wohl größer sein), der schon aus der Probezeit raus ist.
Ich habe das übrigens auch mal gemacht und es wurde überhaupt nicht weiter nachgefragt.
3.
Das Fahrtenbuch ist mir eigentlcih eher als Märchen bekannt. Es wird wohl nur bei mehreren Fällen wirklich verordnet.
4.
Ein Aufbauseminar hat mich vor ca. 3 Jahren 220€ gekostet. Ist also nicht sooooviel, aber die Probezeitverlängerung ist natürlich echt scheiße!

Zitat:

@pico24229 schrieb am 2. Oktober 2015 um 08:33:54 Uhr:


Lieber TE,
1.
Das Auto ist anscheinend auf dich zugelassen?
Du kannst sagen, dass du im Urlaub warst und deswegen nicht antworten konntest. Und dann deinen Vater benennen. Ich würde direkt dein erstes Schreiben ausfüllen und mit dem Hinweis auf deine Abwesenheit verschicken.
2.
Vorher war es schlau das Foto anzufordern.
Wenn das Foto wirklich 100% scharf ist, ist es kritisch zu behaupten der Vater sei gefahren. Besser wäre einen Freund zu nennen (da wird die Ähnlichkeit wohl größer sein), der schon aus der Probezeit raus ist.
Ich habe das übrigens auch mal gemacht und es wurde überhaupt nicht weiter nachgefragt.
3.
Das Fahrtenbuch ist mir eigentlcih eher als Märchen bekannt. Es wird wohl nur bei mehreren Fällen wirklich verordnet.
4.
Ein Aufbauseminar hat mich vor ca. 3 Jahren 220€ gekostet. Ist also nicht sooooviel, aber die Probezeitverlängerung ist natürlich echt scheiße!

Ich finde die Rechtsberatung hier immer süß. Die Relität sieht aber anders aus.

Zitat:

Der Anhörungsbogen trifft ein, manchmal auch in Gestalt eines Zeugenfragebogens. Was nun? Vielleicht ist es die erste Eingebung, vielleicht auch erst eine Idee nach längerem Nachdenken: Einen anderen Fahrer angeben!
Natürlich ist man mit dieser Idee nicht der Erste. Die Bußgeldstellen wissen wohl ein Lied davon zu singen. Die genannten üblichen Verdächtigen sind Omas, Opas, Ausländer (möglichst weit weg) oder Bedürftige, die sich ihren selbstlosen Einsatz als Namensgeber vielleicht sogar noch bezahlen lassen, aber allesamt Menschen, denen Punkteeintrag und Fahrverbot gleichgültig wären.
Die Frage, die sich hier stellt, lautet: Kann diese Methode Erfolg haben?
Ja, grundsätzlich und theoretisch kann man damit durchkommen. Das setzt aber eine ziemlich schlafmützige Sachbearbeitung in der Bußgeldstelle voraus, was nach meiner Erfahrung der eher seltene Fall ist. Man sollte sich den Ablauf der Bearbeitung vergegenwärtigen:
Nach Eingang des Messfotos in der Bußgeldstelle erfolgt eine erste Auswertung. Aus dem Bild wird das Kennzeichen in eine Datei übertragen und zusätzlich schon vom Auswerter markiert, ob es sich bei dem Fahrer um Mann oder Frau handelt oder man dies nicht erkennen kann. Danach werden die Daten nach Flensburg zum Kraftfahrbundesamt geschickt, von wo nach kurzer Zeit die Antwort mit den Daten des Fahrzeughalters kommen. Diese Daten werden automatisch übernommen und Anhörungen oder Zeugenfragebögen ausgedruckt. Schon an dieser Stelle unterscheidet die Software nach Geschlecht oder zwischen natürlichen oder juristischen Personen. Ist der Fahrer ein Mann und wird als Antwort auf dem Anhörungsbogen eine Frau angegeben und deren Daten in den Datensatz eingegeben, fällt vermutlich schon der Software der Widerspruch zwischen erster Eintragung zum Fahrergeschlecht und Ergebnis der Anhörung auf. Das kann also nicht erfolgreich im Sinn der Anfangsfrage werden.
Nicht mehr automatisch aber vermutlich wird dennoch auffallen, dass der benannte Opa mit seinen 76 Jahren nicht zum Erscheinungsbild des nur 30-jährigen Fahrers passt. Auch dieser Weg dürfte demzufolge bei eklatanten Altersunterschieden versperrt sein.
Bleibt der Ausländer. Aber auch Antworten in diese Richtung zählen zum Standardrepertoire von Ausreden und werden daher gewöhnlich in den Bußgeldstellen nicht anders behandelt. Meine Meinung (und Erfahrung) ist daher, dass man mit einer solchen Antwort gerade deswegen nichts erreichen kann.
Wie ein aktueller Fall beweist, kann die Sache sogar richtig danebengehen: Im Anhörungsbogen wurde ein Pole mit polnischer Adresse als Fahrer benannt. Die Behörde vermutete wie üblich eine Ausrede und betrieb das Bußgeldverfahren gegen den Auskunftsgeber normal weiter. Es folgte Bußgeldbescheid, Verhandlung und Verurteilung. Parallel gab man das Verfahren aber auch an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wurde ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) eröffnet und schließlich ein Strafbefehl beantragt, der auch vom Amtsgericht erlassen wurde. Vorläufiges Ergebnis (wir haben Einspruch eingelegt; das Verfahren läuft noch) der „Notlüge" auf dem Anhörungsbogen war dann eine Geldstrafe von 2.000 EUR und eine weitere Eintragung in Flensburg von 5 Punkten.
Fazit: Früher waren Verfahren wegen falscher Verdächtigung die absolute Ausnahme. Der Umstand, dass ich aber in jüngerer Zeit mehrfach mit solchen Verfahren zu tun bekommen habe, zeigt mir, dass bei den Behörden ein Umdenken eingesetzt hat. Wer selbst der Fahrer war und die falsche Auskunft gibt, geht inzwischen ein gewisses Risiko ein, wegen einer Straftat belangt zu werden. Wer als Halter eine falsche Auskunft gibt, trägt natürlich gleichfalls dieses Risiko. In seiner Situation kann aber die Ausgangslage etwas anders sein. Als Halter wird man zwar mitunter auch gefragt, wer der Fahrer war; oft zielt die Frage aber richtigerweise dahin, wem der Wagen überlassen worden war. Das Wissen zur zweiten Frage darf man meines Erachtens von einem Halter erwarten, angesichts undeutlicher Fahrerfotos nicht aber die Kenntnis, wer konkret zur Tatzeit mit dem Wagen gefahren ist. Derjenige, der den PKW bekommen hat, könnte schließlich auch einen Dritten ans Steuer gelassen haben. Dieser Möglichkeit steht im Übrigen auch nicht eine eventuelle vertragliche Verpflichtung entgegen, den Wagen nur selbst fahren zu dürfen. Dagegen kann schließlich auch verstoßen worden sein.
Übrigens: Wer eine erfundene oder schon verstorbene Person als Fahrer benennt, kann sich nicht strafbar machen, weil diese vermeintlichen Fahrer objektiv keinem Straf- oder Bußgeldverfahren ausgesetzt werden können. Das wird in der Bußgeldstelle aber schon deshalb auffallen, weil der Anhörungsbogen vermutlich als unzustellbar zurückkommt.
Und zu guter Letzt: Wenn man einem Mandanten diese Lage lang und breit erläutert und auch noch darauf hingewiesen hat, dass die Rechtsschutzversicherung für diese Beratung nicht aufkommt und das halbstündige Anwaltsgespräch bei durchschnittlichem Honorarsatz etwa 80 bis 100 EUR netto kostet, kommt meist die Frage: Und was raten Sie mir?

Eine Grauzone ist es wenn man den Bogen einer dritten Person übergibt und dieser ihn selbst ausfüllt. Dann entfällt die "falsche Verdächtigung", wird aber zur "Vortäuschung einer Straftat". Darüber sollte man die dritte Person aufklären.
Aber wie man es nimmt...............

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Oktober 2015 um 09:23:55 Uhr:


... wird aber zur "Vortäuschung einer Straftat".

Trifft das hier zu (vorausgesetzt nicht nur Verwarngeldbereich)?

Eine Straftat gab es ja.

Vortäuschen einer Straftat kenne ich so:

Ich behaupte Diedicke1300 hat mir auf's Maul gehauen und erstatte Anzeige (was aber in Wirklichkeit nicht stimmt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kevin_Nrw schrieb am 2. Oktober 2015 um 08:21:37 Uhr:


Wenn die dir den typischen kleinen schwarz weiss Ausdruck schicken und du bist darauf nicht zu erkennen, denke dran es ist nur dem Ausdruck geschuldet. Die haben das Bild auch noch in schön.

Wie jetzt ? Die Bußgeldstelle schickt mir das Foto zu und ich bin dann nicht darauf zu erkennen weil es sehr schlecht ist, und die haben das Foto dann nochmal in guter Qualität ?

In NRW in einer 30er-Zone! Einen km/h mehr und es wäre ein Monat Fahrverbot drin gewesen. Ist schon einige Jahre her..

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 10:18:51 Uhr:



Zitat:

@Kevin_Nrw schrieb am 2. Oktober 2015 um 08:21:37 Uhr:


Wenn die dir den typischen kleinen schwarz weiss Ausdruck schicken und du bist darauf nicht zu erkennen, denke dran es ist nur dem Ausdruck geschuldet. Die haben das Bild auch noch in schön.

Wie jetzt ? Die Bußgeldstelle schickt mir das Foto zu und ich bin dann nicht darauf zu erkennen weil es sehr schlecht ist, und die haben das Foto dann nochmal in guter Qualität ?

Originalfoto ist immer besser

Auch wenn das Blitzerfoto unscharf ist und darauf vielleicht noch Teile des Gesichts verdeckt sind, sollte man sich nicht zu früh freuen. Denn das Foto auf dem zugeschickten Anhörungsbogen ist in der Regel nur eine schlechte Kopie. Die Originalbilder von der Radarfalle sind fast immer besser. Die findet sich in der Ermittlungsakte, die man als Privatperson aber gar nicht zu sehen bekommt. Nach einigen Vorfällen mit „verschwundenen" Dokumenten werden die Akten in der Regel nur noch an Rechtsanwälte heraus gegeben.

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 10:18:51 Uhr:



Zitat:

@Kevin_Nrw schrieb am 2. Oktober 2015 um 08:21:37 Uhr:


Wenn die dir den typischen kleinen schwarz weiss Ausdruck schicken und du bist darauf nicht zu erkennen, denke dran es ist nur dem Ausdruck geschuldet. Die haben das Bild auch noch in schön.

Wie jetzt ? Die Bußgeldstelle schickt mir das Foto zu und ich bin dann nicht darauf zu erkennen weil es sehr schlecht ist, und die haben das Foto dann nochmal in guter Qualität ?

Das ist nur zur Kontrolle. Z.B. wenn das Gesicht aus irgendeinem Grund verdeckt wäre, oder fälschlicherweise dein Kennzeichen als Fake auf einem anderen Auto klebt. Wenn das Gesicht allerdings einigermaßen sichtbar ist, kannst du davon ausgehen, dass man dich auf dem Foto, das der Behörde vorliegt, einwandfrei erkennen wird.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 2. Oktober 2015 um 09:23:55 Uhr:


Eine Grauzone ist es wenn man den Bogen einer dritten Person übergibt und dieser ihn selbst ausfüllt. Dann entfällt die "falsche Verdächtigung", wird aber zur "Vortäuschung einer Straftat". Darüber sollte man die dritte Person aufklären.

welche Straftat sollte denn hier vorgetäuscht werden und von wem? Kannst Du für Deine Behauptung Quellen oder Urteile nennen?

Vielleicht hättest Du Deine eigene Quelle lesen sollen:

Zitat:

Auch wenn man sich als Auskunftsgeber zu Unrecht selbst benennt, wird man nicht wegen Vortäuschens einer Straftat belangt, da man nicht vortäuscht, eine rechtswidrige Straftat begangen zu haben. Das Vorspiegeln, man habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, reicht hier ebenfalls nicht aus.

Es ist aber auch möglich von der Behörde ein größeres Foto zu fordern. Kann ja sein dass jeamd wirklich den Fahrer nicht erkennen kann und nicht weiß wer wann das Auto hatte.

Es geht hier nicht um "Stehe zu deinem Fehler, bla bla bla mich hat es damals auch erwischt und musste zur Nachschulung *schluchtz* *heul*".
Man braucht hier keine Moralapostel. Lest mal BITTE ZUERST LESEN. NEUE SPIELREGELN.! :rolleyes:
Der TE muss vorerst nur einwas tun. Nur auf das Foto warten.
Ist er:
a) nicht gefahren -> Passiert ihm nichts
b) von hinten fotografiert worden -> Passiert ihm nichts
c) hat sich gerade nach etwas auf dem Boden gebückt -> Passiert ihm nichts
d) aus dem anderen Fenster geschaut / umgedreht / wirklich nicht zu erkennen -> Passiert ihm nichts
e) Ist er zu erkennen -> JA, dann MUSS er die vollen Konsequenzen tragen.
In allen Fällen hat er sowie so schon was dazugelernt. Nie wieder über 20km/h zu viel fahren.
Und falls er auf dem Foto gut zu erkennen ist, hoffen, das er wenigstens brav in die Kamera lächelt = schöne Erinnerung wo man nach 2 Jahren darüber lachen kann.

Hei
Foto kam heute mut der Post, sind insgesammt 4 Bilder
1. Bild : Bild vom Gesamtem Auto 11,5 cm x 11,5 cm
2. Bild : Nur mein Gesicht 7,5 cm x 7,5 cm
3. Bild : Kennzeichen
4. Bild : Auto mit etwas Entfernung Fotografiert
Also das Bild von meinem Gesicht ist also nicht so Groß wie ein Passfoto, sondern erheblich größer.
Ich trage eine Sonnenbrille und Schaue gerade aus auf die Straße, ich selbst habe sofort gesagt das bin ich , habe keine Sekunde daran bezweifelt , Bild ist wirklich nicht verschwommen oder verpixelt.
Außerdem steht auf dem Brief noch Folgendes

Geschlecht : Männlich
Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder Wird der Beamte aufgrund des Fotoabgleiches sagen, das kann nur ich sein ? Lieber ein Fahrtenbuch also so ein Aufbauseminar ....

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:



Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder

Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

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