In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt

Hei

Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in der Probezeit und wurde am 15.07.2015 um 17.40 Uhr mit 22 km/h zu viel in der 30er Zone geblitz.
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug : 52 km/h

Beweismittel : Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge : GVB 04

Es ist kein Foto dabei gewesen !

Ich habe am 01.08.15 den Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" , da ich aber erst am 14.08.2015 aus dem Urlaub kam, war die Frist leider schon vorbei , und somit habe ich auch nicht den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe mich also nicht zu dem Sachverhalt geäußert.

Am 29.09.2015 kam dann ein Gelber Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid wo folgendes drin steht :

Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 80,00€
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 (OWiG) ... bla bla bal .... zu tragen : Gebühr 25,00€ und Auslagen 3,50€

Gesamtforderung 108,50€

Auch hier, kein Foto dabei !

Außerdem steht auf der Rückseite des Briefes :

Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheids sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit) im Fahreignungsregister eingetragen.

Nun, habe ich mit meinem Vater gesprochen, und Ihm erklärt was das für mich bedeuten würde Er ist bereit den Punkt auf sich zu nehmen. Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen, und nach dem Foto gefragt. Die Frau am Telefon sagte mir, Sie macht das heute fertig und schickt ein Foto raus. Könnte ich dann meinen Vater als Fahrer angeben ?

Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.) Ich werde in Zukunft wirklich aufpassen, nur bin ich Aktuell noch in der Ausbildung und 108,50€ Strafe + 300€ (oder mehr) für ein Aufbauseminar sind sprichwörtlich "ein schlag in die fresse" ...
Weis jemand ob das gut gehen wird wenn ich sage, dass mein Vater es war, und mein Vater die Tat zugibt ? Hatte jemand von schon mal so einen ähnlichen Fall ?
Lässt sich da eventuell was machen ? Haben leider keine Rechtschutzversicherung.

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Gruß

Trivodo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:



Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder

Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 7. Oktober 2015 um 09:10:52 Uhr:


... WENN die das schaffen, dann gibt es wohl richtig Ärger mit ihnen 😁

Zitat:

Und davon darfst du ausgehen, das wurde schon mehrfach im TV getestet.

Gruß Metalhead

Neben der Einhaltung des TL bliebe als eher theoretische Variante, dass man schneller fährt, als der Messbereich geht (meist bis 250 km/h). Hilft nur nix bei der Messung mit dem Seitensensor, der bis 250 km/h den Messwert angibt und den Rest bis 300 km/h als >250. Irgendwo um die 300 km/h kommt dann der Bereich, wo das gemessene Fahrzeug bereits außerhalb des Fotobereiches ist, wenn es blitzt. Aktive Gegenmaßnamen technischer Art (vom Auto aus) helfen beim Seitensensor auch nicht. Ein Gegenblitzsystem ... könnte evtl. gehen, aber es wäre zwangsläufig von außen erkennbar. Jedenfalls landet man da schnell im Bereich Straftat. Da ist die Benutzungsgebühr für eine Runde auf der Rennstrecke sicherlich günstiger und auch noch legal. Nervenkitzel wird dort auch aufkommen.

Zu schnell für Blitzer wurde im TV auch schon mit Autos knapp vor 7. Stelligem Preis getestet.
Hat nicht funktioniert 😉
Außerdem bei den ganzen Schleichern auf deutschen Autobahnen kann man höst selten >300km/h fahren.
Plötzlich zieht so ein Schleicher mit 250 raus und schon bist du geblitzdingst. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 7. Oktober 2015 um 10:58:39 Uhr:


Zu schnell für Blitzer wurde im TV auch schon mit Autos knapp vor 7. Stelligem Preis getestet.
Hat nicht funktioniert 😉
Außerdem bei den ganzen Schleichern auf deutschen Autobahnen kann man höst selten >300km/h fahren.
Plötzlich zieht so ein Schleicher mit 250 raus und schon bist du geblitzdingst. 😁

Gruß Metalhead

Naja, stimmt so nicht 100%ig. Ich hab auch in irgendeinem Automagazin mal einen Test gesehen.

Auf ´nem alten Flugplatz wurde so´n Traffipax oder so aufgebaut. Ab 251 km/h hat der nicht mehr ausgelöst ... 🙂

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 7. Oktober 2015 um 11:19:15 Uhr:


Auf ´nem alten Flugplatz wurde so´n Traffipax oder so aufgebaut. Ab 251 km/h hat der nicht mehr ausgelöst ... 🙂

Na gut, das wäre machbar.

Müsste man halt vorher gucken was da steht, nicht daß das was moderneres ist. 😁

Gruß Metalhead

am besten vorher mit der zuständigen Wache abstimmen 😁😁😁 ... wenn man da mal nicht gleich im Schutzgewahrsam landet 🙂

Zitat:

... wenn man da mal nicht gleich im Schutzgewahrsam landet 🙂

Schutzgewahrsam vielleicht nicht, aber über eine MPU-Anordnung müsste man sich vielleicht nicht wundern... 😉

Es ist ja auch schon MPU angeordnet und ein FS entzogen worden, nur weil der entsprechende VT als Alkoholiker bekannt war, und obwohl er noch nie im Straßenverkehr aktenkundig geworden war - und Gerichtsurteile haben das Vorgehen der Behörden bestätigt. Wäre nur logisch. wenn das in so einem Fall genauso wäre...

Ein entsprechend fragender Bürger würde vielleicht nicht als gewitzt sondern als erkrankungsbedingt geschäftsunfähig mit akuter Gefahr der Selbst-/Fremdgefährdung angesehen werden. Da würde ich eine Begutachtung des Patienten für vertretbar halten 🙂. Die MPU-Anordnung ... ja, das ist sicher auch vertretbar. 🙂 ..... Man müsste schon wirklich einen Sprung in der Schüssel haben, mit sochen Geschwindigkeiten auf einer Landstraße ernsthaft entlang heizen zu wollen.

Edit: Neues Urteil. Doch strafbar. Falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft. Das OLG Stuttgart entwickelt das Recht weiter. Mal schauen, ob sich das durchsetzt:

http://lrbw.juris.de/.../document.py?...

Zitat:

Führen der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, kann dies für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen.

Macht Sinn. Solches Verhalten, dass die Bestrafung der wahren Täter rechtswidrig verhindert und gleichzeitig die Behörden unnötig beschäftigt, gehört bestraft.

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