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In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt
Hei
Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in der Probezeit und wurde am 15.07.2015 um 17.40 Uhr mit 22 km/h zu viel in der 30er Zone geblitz.
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug : 52 km/h
Beweismittel : Messung mit Lasergerät und Foto
Zeuge : GVB 04
Es ist kein Foto dabei gewesen !
Ich habe am 01.08.15 den Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" , da ich aber erst am 14.08.2015 aus dem Urlaub kam, war die Frist leider schon vorbei , und somit habe ich auch nicht den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe mich also nicht zu dem Sachverhalt geäußert.
Am 29.09.2015 kam dann ein Gelber Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid wo folgendes drin steht :
Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 80,00€
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 (OWiG) ... bla bla bal .... zu tragen : Gebühr 25,00€ und Auslagen 3,50€
Gesamtforderung 108,50€
Auch hier, kein Foto dabei !
Außerdem steht auf der Rückseite des Briefes :
Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheids sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit) im Fahreignungsregister eingetragen.
Nun, habe ich mit meinem Vater gesprochen, und Ihm erklärt was das für mich bedeuten würde Er ist bereit den Punkt auf sich zu nehmen. Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen, und nach dem Foto gefragt. Die Frau am Telefon sagte mir, Sie macht das heute fertig und schickt ein Foto raus. Könnte ich dann meinen Vater als Fahrer angeben ?
Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.) Ich werde in Zukunft wirklich aufpassen, nur bin ich Aktuell noch in der Ausbildung und 108,50€ Strafe + 300€ (oder mehr) für ein Aufbauseminar sind sprichwörtlich "ein schlag in die fresse" ...
Weis jemand ob das gut gehen wird wenn ich sage, dass mein Vater es war, und mein Vater die Tat zugibt ? Hatte jemand von schon mal so einen ähnlichen Fall ?
Lässt sich da eventuell was machen ? Haben leider keine Rechtschutzversicherung.
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
Gruß
Trivodo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:
Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder
Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.
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114 Antworten
Stand hier doch schon ein paar mal:
1. Ich habe Scheixxe gebaut.
2. Ich stehe dazu.
Wo ist das Problem?
Vielleicht findest du auch einen, der so ähnlich aussieht wie du. Einfach mal ein Inserat aufgeben und Bild einstellen. Auf Facebook bestimmt kein Problem. Dem gibst du dann 5 Euro, damit er sich für dich ausgibt und dein Problem ist gelöst. Allerdings solltest du dich rückversichern, daß der einen FS hat und vielleicht auch einen auf Probe. Der macht das sicher gern für dich.........
Ich weiß, das ist jetzt nicht nett von mir und willst du auch nicht hören, aber was besseres fällt mir dazu nicht mehr ein.
Ironie aus.
Zitat:
@d118bmw schrieb am 2. Oktober 2015 um 21:18:08 Uhr:
Vielleicht findest du auch einen, der so ähnlich aussieht wie du. Einfach mal ein Inserat aufgeben und Bild einstellen. Auf Facebook bestimmt kein Problem. Dem gibst du dann 5 Euro, damit er sich für dich ausgibt und dein Problem ist gelöst. Allerdings solltest du dich rückversichern, daß der einen FS hat und vielleicht auch einen auf Probe. Der macht das sicher gern für dich.........![]()
Ich weiß, das ist jetzt nicht nett von mir und willst du auch nicht hören, aber was besseres fällt mir dazu nicht mehr ein.
Ironie aus.
ja , ich habe sogar ein leichtes grinsen auf dem Bild
... naja , was solls, werde wohl die Strafe auf mich nehmen ...
Du kannst dich winden wie ein Aal.
Du zahlst und machst das Seminar. Da geb ich Dir Brief und Siegel drauf.
Also hör auf hier rum zu heulen.
Du stirbst daran nicht.
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Oktober 2015 um 17:47:58 Uhr:
Es geht hier nicht um "Stehe zu deinem Fehler, bla bla bla mich hat es damals auch erwischt und musste zur Nachschulung *schluchtz* *heul*".
Man braucht hier keine Moralapostel. Lest mal BITTE ZUERST LESEN. NEUE SPIELREGELN.!![]()
Der TE muss vorerst nur einwas tun. Nur auf das Foto warten.
Ist er:
a) nicht gefahren -> Passiert ihm nichts
b) von hinten fotografiert worden -> Passiert ihm nichts
c) hat sich gerade nach etwas auf dem Boden gebückt -> Passiert ihm nichts
d) aus dem anderen Fenster geschaut / umgedreht / wirklich nicht zu erkennen -> Passiert ihm nichts
e) Ist er zu erkennen -> JA, dann MUSS er die vollen Konsequenzen tragen.
In allen Fällen hat er sowie so schon was dazugelernt. Nie wieder über 20km/h zu viel fahren.
Und falls er auf dem Foto gut zu erkennen ist, hoffen, das er wenigstens brav in die Kamera lächelt = schöne Erinnerung wo man nach 2 Jahren darüber lachen kann.
Hallo,
doch genau die braucht man. Wenn man Scheiße gebaut hat steht man dafür gerade. Aber in unserer Gesellschaft ist es immer mehr üblich, sich Gedanken zu machen, wie man sich um eine Sache drücken kann. Und das ist erbärmlich!
Der TE hat sogar zugegeben, dass er schneller gefahren ist, dann soll der die Strafe auch antreten. Und dabei ist es egal, ob ein Foto vorhanden ist, das Messgerät nicht geeicht war oder es falsch angewendet wurde. Menschen mit Charakter stehen zu den Fehlern, die sie gemacht haben und versuche nicht, mit Anwälten jedes noch so kleine juristische Schlupfloch zu finden nur um eine berechtigte Strafe herum zu kommen. Vor allem, wenn man noch dabei erwischt wurde.
Dein Hinweis auf die Spielregeln ist richtig. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die auf den vorliegenden Fall gemünzt sind, sondern eher wenn man zu Unrecht des zu schnell Fahrens beschuldigt wird und man sicher weiß, dass man gar nicht oder nicht zu schnell gefahren ist.
Grüße,
diezge
diezge,
Bierloch hat schon recht, es gibt gewisse Regeln die im V&S-Forum gelten, und die solte man lesen. Und die haben über Moralapostel-Beiträge tatsächlich das eine oder andere zu sagen...
Zitat:
@diezge schrieb am 3. Oktober 2015 um 10:26:51 Uhr:
Zitat:
@Bierloch schrieb am 2. Oktober 2015 um 17:47:58 Uhr:
Es geht hier nicht um "Stehe zu deinem Fehler, bla bla bla mich hat es damals auch erwischt und musste zur Nachschulung *schluchtz* *heul*".
Man braucht hier keine Moralapostel. Lest mal BITTE ZUERST LESEN. NEUE SPIELREGELN.!![]()
Der TE muss vorerst nur einwas tun. Nur auf das Foto warten.
Ist er:
a) nicht gefahren -> Passiert ihm nichts
b) von hinten fotografiert worden -> Passiert ihm nichts
c) hat sich gerade nach etwas auf dem Boden gebückt -> Passiert ihm nichts
d) aus dem anderen Fenster geschaut / umgedreht / wirklich nicht zu erkennen -> Passiert ihm nichts
e) Ist er zu erkennen -> JA, dann MUSS er die vollen Konsequenzen tragen.
In allen Fällen hat er sowie so schon was dazugelernt. Nie wieder über 20km/h zu viel fahren.
Und falls er auf dem Foto gut zu erkennen ist, hoffen, das er wenigstens brav in die Kamera lächelt = schöne Erinnerung wo man nach 2 Jahren darüber lachen kann.
Hallo,
doch genau die braucht man. Wenn man Scheiße gebaut hat steht man dafür gerade. Aber in unserer Gesellschaft ist es immer mehr üblich, sich Gedanken zu machen, wie man sich um eine Sache drücken kann. Und das ist erbärmlich!
Der TE hat sogar zugegeben, dass er schneller gefahren ist, dann soll der die Strafe auch antreten. Und dabei ist es egal, ob ein Foto vorhanden ist, das Messgerät nicht geeicht war oder es falsch angewendet wurde. Menschen mit Charakter stehen zu den Fehlern, die sie gemacht haben und versuche nicht, mit Anwälten jedes noch so kleine juristische Schlupfloch zu finden nur um eine berechtigte Strafe herum zu kommen. Vor allem, wenn man noch dabei erwischt wurde.
Dein Hinweis auf die Spielregeln ist richtig. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die auf den vorliegenden Fall gemünzt sind, sondern eher wenn man zu Unrecht des zu schnell Fahrens beschuldigt wird und man sicher weiß, dass man gar nicht oder nicht zu schnell gefahren ist.Grüße,
diezge
Ich habe sehr wohl aus dieser Aktion gelernt , Bestrafung hat meiner Meinung nach keinen Lerneffekt , wie alt sind wir denn 8 ? Am besten noch 5 Minuten vor die Tür ? Oder in die ecke stellen ?
Hat auch nichts mit fehlendem Charakter zu tun.
Alter, mein Bruder hat das auch hinter sich. Das geht auch vorüber, gibt schlimmeres.
Und irgend wie müssen Anwälte auch leben.
Aufbauseminar ist gut unterhaltend und lehrreich. Das ist nicht irgendeine Strafveranstaltung, sondern die bietet einen echten Mehrwert.
Zitat:
@downforze84 schrieb am 3. Oktober 2015 um 21:10:35 Uhr:
Aufbauseminar ist gut unterhaltend und lehrreich. Das ist nicht irgendeine Strafveranstaltung, sondern die bietet einen echten Mehrwert.
Mein Seminar damals war die reinste Gaudi.
Der Fahrlehrer war Super und die Stimmung jedesmal klasse.
Der Hammer war das Bier das am Getränketisch stand.

Ich habe sehr wohl aus dieser Aktion gelernt , Bestrafung hat meiner Meinung nach keinen Lerneffekt ,.....
LOL, der war gut !



Dann frage ich mich warum Du dieses Thema überhaupt aufgemacht hast.




Ich sage es Dir, weil Du Dir jämmerlich ins Höschen machst wegen der ausstehenden Bestrafung.
Das ist ja auch Sinn der Sache, ohne eventuelle Betstrafung würde jeder machen was er will, ich nehme mich da nicht aus.
Schon lustig, ein Bekannter von mir hat mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen, alle Bescheide akzeptiert - Lerneffekt = null. Jetzt ist er Beifahrer und versucht, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Für einen Außendienstler nicht ganz unwichtig.
Ein Anderer ist beim Abstandsverstoß ohne Strafe davon gekommen - Fahrverbot wäre die Folge gewesen. Der weiß jetzt, was ihm droht - ist auch Außendienstler - und hat daraus gelernt, ganz ohne Strafe.
Menschen scheinen wohl unterschiedlich zu sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:40:05 Uhr:
Schon lustig, ein Bekannter von mir hat mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen, alle Bescheide akzeptiert - Lerneffekt = null. Jetzt ist er Beifahrer und versucht, eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Für einen Außendienstler nicht ganz unwichtig.
Ein Anderer ist beim Abstandsverstoß ohne Strafe davon gekommen - Fahrverbot wäre die Folge gewesen. Der weiß jetzt, was ihm droht - ist auch Außendienstler - und hat daraus gelernt, ganz ohne Strafe.
Menschen scheinen wohl unterschiedlich zu sein.
Wer nichts aus seinen Fehlern lernt, wird halt immer büßen und bezahlen. Soll er doch.......Who cares? Ist ja nicht mein Geld.

Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. Oktober 2015 um 22:40:05 Uhr:
......
Ein Anderer ist beim Abstandsverstoß ohne Strafe davon gekommen - ........
Welcher Tatsache hat er das zu verdanken ?