ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt

In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 7:48

Hei

Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in der Probezeit und wurde am 15.07.2015 um 17.40 Uhr mit 22 km/h zu viel in der 30er Zone geblitz.

Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug : 52 km/h

Beweismittel : Messung mit Lasergerät und Foto

Zeuge : GVB 04

Es ist kein Foto dabei gewesen !

Ich habe am 01.08.15 den Brief bekommen "Anhörung im Bußgeldverfahren" , da ich aber erst am 14.08.2015 aus dem Urlaub kam, war die Frist leider schon vorbei , und somit habe ich auch nicht den Anhörungsbogen ausgefüllt und abgeschickt. Ich habe mich also nicht zu dem Sachverhalt geäußert.

Am 29.09.2015 kam dann ein Gelber Briefumschlag mit dem Bußgeldbescheid wo folgendes drin steht :

Deshalb wird gegen Sie gemäß § 17 des (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 80,00€

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 107 (OWiG) ... bla bla bal .... zu tragen : Gebühr 25,00€ und Auslagen 3,50€

Gesamtforderung 108,50€

Auch hier, kein Foto dabei !

Außerdem steht auf der Rückseite des Briefes :

Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheids sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsachen und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids wird 1 Punkt (Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit) im Fahreignungsregister eingetragen.

 

Nun, habe ich mit meinem Vater gesprochen, und Ihm erklärt was das für mich bedeuten würde Er ist bereit den Punkt auf sich zu nehmen. Ich habe jetzt mal beim Ordnungsamt angerufen, und nach dem Foto gefragt. Die Frau am Telefon sagte mir, Sie macht das heute fertig und schickt ein Foto raus. Könnte ich dann meinen Vater als Fahrer angeben ?

Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.) Ich werde in Zukunft wirklich aufpassen, nur bin ich Aktuell noch in der Ausbildung und 108,50€ Strafe + 300€ (oder mehr) für ein Aufbauseminar sind sprichwörtlich "ein schlag in die fresse" ...

Weis jemand ob das gut gehen wird wenn ich sage, dass mein Vater es war, und mein Vater die Tat zugibt ? Hatte jemand von schon mal so einen ähnlichen Fall ?

Lässt sich da eventuell was machen ? Haben leider keine Rechtschutzversicherung.

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.

Gruß

Trivodo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Trivodo schrieb am 2. Oktober 2015 um 20:46:18 Uhr:

 

Meint ihr ich komme damit durch wenn ich sage ich kann mich nicht daran Erinnern wer gefahren ist ? Oder

Ganz bestimmt! Auf der Bußgeldstelle sitzen nur die Schulabgänger der Hauptschule.

114 weitere Antworten
Ähnliche Themen
114 Antworten

Naja, wenn dein Vater dir nicht sehr, sehr ähnlich sieht, gibt es da eigentlich keine große Aussicht auf Erfolg, oder?

Sollte ein Photo da sein, wird es sehr schwierig für euch.

So ähnlich werdet ihr euch nicht sehen.

Du wirst die Strafe wohl antreten müssen.

Wenn ich richtig informiert bin, wirst du dann noch zusätzlich 2 weitere Jahre auf Probe weiterfahren.

Papa fragen, ob er dir das Aufbauseminar auslegen kann.

Die Geschichte als Gedächtnisstütze nehmen, dass die runden Schilder mit den Zahlen drin nicht pro Achse gemeint sind, sondern pro Auto.

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 8:12

Wenn ich Trotzdem sagen würde, mein Vater war es, hätte das noch weitere folgen für mich ? Klage wegen Falscher Verdächtigung ? oder sagen die einfach, "Nö, das war nicht Ihr Vater, bitte zahlen Sie " ?

Was wenn das Bild ziemlich schlecht sein sollte ? Das erhöht die Chancen doch etwas ?

Kommt halt darauf an, ob tatsächlich ein Foto vorliegt und wie gut dieses ist. Ist das Fahrzeug auf dich zugelassen? Falls nein, sondern auf deinen Vater, wird die Bußgeldstelle die Fotos schon abgeglichen haben, da sie dich direkt angeschrieben haben.

Und nur am Rande: Du selbst darfst nicht sagen, dass dein Vater das war. Würdest ihn ja zu Unrecht wissentlich falsch beschuldigen. Kannst eigentlich nur Einspruch einlegen mit der Begründung, nicht gefahren zu sein. Aber wenn das Foto.....

Steht und fällt also alles mit dem Foto. Und wenn du eine RS-Versicherung hast, würde ich damit durchaus auch zum Anwalt gehen.

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 8:20

Das Auto ist auf mich Zugelassen, Rechtsschutzversicherung haben wir leider keine.

Zitat:

@Trivodo schrieb am 1. Oktober 2015 um 10:12:11 Uhr:

Wenn ich Trotzdem sagen würde, mein Vater war es, hätte das noch weitere folgen für mich?

Warum fragst du nach einem Foto???

Vater hätte den Wisch ausfüllen sollen und fertig.

Gruß Metalhead

Mir ist das mal vor einigen Jahren passiert, da war ich aber bereits außerhalb der Probezeit. Da hatte ich das 30er-Schild schlicht und ergreifend nicht gesehen, wobei ich mich manchmal auch frage, warum an wirklich engen und dicht bewohnten Stassen 50 oder gar 70 gilt, aber das ist ja eine Sache der Stadt.

Was ich sagen sollte: Ich hatte damals für 19km/h fast 150€ hinlegen müssen, wobei ich bei nicht nur den Anhörungsbogen ausgefüllt habe, sondern mich auch noch beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch gemeldet und ihm die Sache bzw. mein Übersehen des Schildes geäußert habe. Strafe (150€) und Punkte (3) gab es trotzdem :/

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 9:02

Die frist für den Anhörungsbogen war schon vorbei als ich aus dem Urlaub zurück kam

am 1. Oktober 2015 um 9:07

Bei Leuten in der Probezeit schauen die sich die Photos sehr genau an. Wenn man weitaus höhere Kosten vermeiden will, sollte man tunlichst vermeiden, einen falschen Fahrer zu benennen.

In der Regel sind diese Beweisfotos im Original gestochen scharf.

Da wird es schwer werden jemand anders den schwarzen Peter zuzuschieben.

Die Beamten werden das garantiert genau prüfen, dann bist du der Depp und es kommt wesentlich mehr auf dich zu.

auf gar keinen Fall darfst Du Deinen Vater benennen. Das wäre eine astreine Straftat nach §164 StGB (falsche Verdächtigung). Was ginge ist, dass er sich selber benennt, das ist straffrei. Aber: wenn Du schon den Bußgeldbescheid hast wird das nichts mehr bringen. Jeder wird sich dieses Foto anschauen und den Altersunterschied wird man erkennen.

Da bleibt nur zahlen und an anderer Stelle wieder einsparen.

am 1. Oktober 2015 um 9:43

Das Seminar wird so 350€ kosten. Und keine Sorge. Da tauchen zu 90% nur Leute auf wegen Geschwindigkeit.

Zitat:

@Trivodo schrieb am 1. Oktober 2015 um 09:48:48 Uhr:

Ich weis , dass mein Verhalten falsch war, und es keine entschuldigung für zu schnelles fahren gibt, vorallem nicht in der 30er Zone (Kinder etc.)

Hallo,

Du gibst ja zu, dass Du zu schnell gefahren bist, was soll das Ganze dann?

Sei ein Mann und steh zu Deinem Fehlverhalten auch wenns weh tut!

Das gehört nun mal zum Erwachsen werden dazu, dass man für den Mist, den man gebaut hat gerade steht. Da kann man nicht mehr wie ein kleines Bübchen zum Papa rennen, der alles für einen regelt.

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 9:59

Misst ... mit einer RechtsschutzVersicherung würde ich vor Gericht gehen aber ohne kostet das mehr als Strafe und Seminar ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. In Probezeit mit 22 km/h zu viel geblitzt