In der Schweiz zu schnell..
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So sollte es in Deutschland auch gemacht werden.
281 Antworten
Zitat:
Die Thematik "Gefährdungspotential" hatte ich bereits oben angerissen. Zumindest auf den geraden Strecken in der Nordwestschweiz dürfte diese Auslegung einer richterlichen Prüfung nicht standhalten. Es gehören immer zwei dazu. Allerdings wacht Strassburg auch nicht über CH:-)
Doch. Das ist ja schließlich kein EU-Gericht sondern das oberste Gericht des Europarates - und abgesehen von Weißrussland (und möglicherweise Russland, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Russland ausgeschlossen oder seine Mitgliedschaft aktuell suspendiert ist) ist jedes europäische Land da Mitglied, auch CH.
Ich halte es aber eher für unwahrscheinlich, dass Straßburg die Praxis der Enteignung von Autos bei krassen Verkehrsverstößen wie 80km/h über Limit rügen würde.
Naja, wobei Lamborghini wirklich seinen Ursprung in Italien hat und erst Ende der 90er zur Audi-Tochter wurde....
Bei Bugatti ist zwar der Firmengründer Italiener, die Firma selbst hat er jedoch eben in Molsheim (Elsass) gegründet. Das war zu Gründungszeiten übrigens noch Deutsches Kaiserreich ....
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Doch. Das ist ja schließlich kein EU-Gericht sondern das oberste Gericht des Europarates
In Strassbourg sitzen:
der EuGH = oberste Gerichtshof der EU (den die CH als oberste Gesetzgeberische (Legislative, NICHT Judikative!) akzeptieren soll)
der Europäische Gerichtshof (der des Europarates)
der EMRK-Gerichtshof (für die Menschenrechte)
Eben, es ist total ungeschickt gewählt, das man EU-Organe an den selben Ort pflanzt wie die des Europarates... Man weis nie, welche Instanz nun gemeint ist...
Der EuGH sitzt m.W. in Luxemburg, nicht in Straßburg.
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Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Nö. Ettore Bugatti ist in Mailand in die Lehre gegangen und hat 1900 mit Unterstützung des Grafen von Ferrara sein erstes Automobil gebaut, das auf der Internationalen Automobilausstellung Mailand ausgestellt wurde und dort Preise gewann. Ins Elsass ist er erst 1902 gekommen.Zitat:
Original geschrieben von dobifan
Bugatti wird im Elsass (Molsheim) gebaut :-) und die Marke hat auch dort ihren Ursprung.....
Ich rede von der Marke / Firma Bugatti, nicht von seinem Gründer.
Die Firma Bugatti wurde in Molsheim gegründet. Somit ist meine Aussage richtig. Ob er vorgehend ein Auto gebaut hat und unter anderem Namen vertrieben hat, spielt keine Rolle. Sonst müsste man seine Mitarbeit bei De Dietrich und Deutz etc. auch noch ins Spiel bringen.... Die Abfindung, welche er bei Deutz bekommen hat, war übrigens der finanzielle Startschuss der die Gründung der Firma Bugatti überhaupt möglich gemacht hat....
Der erste Wagen welcher unter dem Namen (Nicht der Firma!) Bugatti vertrieben wurde, wurde übrigens
während seiner Zeit bei Deutz 1907 - 1909 im Keller seines Hauses entwickelt.... Der T13 ist dann ab 1909 im Werk in Molsheim unter der Marke Bugatti gebaut und vertrieben worden...
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Der EuGH sitzt m.W. in Luxemburg, nicht in Straßburg.
Dem ist so !
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
In DE wenn sie ne Geschwindigkeitsbegrenzung einführen und noch mehr Wegelagerei veranstalten.....
@ FredMM
Geschwindikeitbegrenzungen sind auch schon in D längst angekommen.
Der Grenztunnel Füssen (Staatsgrenze im Tunnel) führt direkt auf die AB (A7) die beginnnt mit einer 120-er Begrenzung.
Die die sich über die "Wegelagerei" beklagen sollten sich mal Fragen warum ihnen "Wegelagerrechnungen" in's Haus flattern.
Zitat:
Original geschrieben von dobifan
Dem ist so !Zitat:
Original geschrieben von CV626
Der EuGH sitzt m.W. in Luxemburg, nicht in Straßburg.
Danke für's Berichtigen!
Moin!
Naja, habe gerade wieder das Bugatti-Werk in Italien an der Autobahn bei Modena gesehen. Scheint allerdings nicht mehr aktiv zu sein.
Lamborghini produziert m.W. in San´t Agatha Bolognese, Italien. Wem der Laden gehört, ist dabei weniger spannend.
Aber wenn es SIe beruhigt, nehmen wir eben Ferrari. Davon gibt es haufenweise in Italien und kein einziger Ferrari-Fahrer dürfte das italienische Limit goutieren...
Was das Thema "Herumheulen wegen Strafen in CH" betrifft: ich beschwere mich über die schwachsinnig hohen Strafen bei Überschreitung schwachsinnig niedriger Tempolimits in CH. Mit keinem Wort hatte ich geschrieben, dass ich bislang Opfer dieses Unfugs geworden bin.
Nun mag ich Ihnen mitteilen, dass ich ca. 1998 mal ca. 100 D-Mark in CH bezahlt habe. Ich erinnere mich nicht genau. Waren wohl ein paar wenige Km/h zu viel auf der Autobahn.
Das war´s dann.
Übrigens bezahle ich auch in Deutschland maximal 50-70 Eur im Jahr. Dann meist wegen Parkdelikten.
Und trotzdem fahre ich gerne 250... ;-)
M. D.
Zitat:
Ich halte es aber eher für unwahrscheinlich, dass Straßburg die Praxis der Enteignung von Autos bei krassen Verkehrsverstößen wie 80km/h über Limit rügen würde.
Da bin ich ganz bei Ihnen. Jedoch ging es mir um eine objektive richterliche Auslegung, was denn "krasse" Verkehrsverstösse sind! Und es dürfte objektiv nicht verhältnismäßig sein, solch scharfe Sanktionierung anzuwenden für Alltagssituationen, welche 100 km weiter, Standard und legal sind.
Irgendjemand wird es dort mit der Auslegung von Gefährdungen nicht ganz richtig gemacht haben, evtl. auch der deutsche Staat, das will ich gar nicht ausschließen.
Nicht die Kausalität Gesetzesverstoss ergibt Strafe kritisiere ich, sondern das Gesetz steht nicht auf realistischen Erfahrungswerten. Nochmals gefragt: gibt es nachvollziehbare Untersuchungen über die Gefährdungswerte? Oder wurde einfach so mal eine Grenze gezogen, weil die Zahl 120 so schön ist?
Ich bin ein grosser Freund des Tempolimits, keine Frage. Aber der Gesetzgeber, auch in CH, hat eine Sorgfaltspflicht und steht in einer Bringschuld, solche Regelungen klar zu begründen. Mangelt es an einer solchen, werden Gesetze in der Regel kassiert.
Och , ich fahr auch gerne 250.. mit dem ICE oder dem TGV.... Mit dem Auto komm ich auch bei 120 (CH) bzw. 130 in DE & FR gut an. Ich spar mir die Strafzettel lieber und geh davon lecker essen...
Zitat:
Original geschrieben von Emsland666
Da bin ich ganz bei Ihnen. Jedoch ging es mir um eine objektive richterliche Auslegung, was denn "krasse" Verkehrsverstösse sind! Und es dürfte objektiv nicht verhältnismäßig sein, solch scharfe Sanktionierung anzuwenden für Alltagssituationen, welche 100 km weiter, Standard und legal sind.Zitat:
Ich halte es aber eher für unwahrscheinlich, dass Straßburg die Praxis der Enteignung von Autos bei krassen Verkehrsverstößen wie 80km/h über Limit rügen würde.
Wo in der Welt ist 80km/h über Limit "Standard und Legal"???
Zitat:
Nicht die Kausalität Gesetzesverstoss ergibt Strafe kritisiere ich, sondern das Gesetz steht nicht auf realistischen Erfahrungswerten. Nochmals gefragt: gibt es nachvollziehbare Untersuchungen über die Gefährdungswerte? Oder wurde einfach so mal eine Grenze gezogen, weil die Zahl 120 so schön ist?
Nun ja, eine gewisse Willkür ist immer, man wird wohl kaum ein absolut zwingendes Argument finden können, weshalb es nun ausgerechnet 120 sein sollen und nicht 110 oder 130.
Zitat:
Ich bin ein grosser Freund des Tempolimits, keine Frage. Aber der Gesetzgeber, auch in CH, hat eine Sorgfaltspflicht und steht in einer Bringschuld, solche Regelungen klar zu begründen. Mangelt es an einer solchen, werden Gesetze in der Regel kassiert.
Tempolimits lassen sich immer anhand des Sicherheitsaspektes begründen. Eventuell zu einem gewissen Grad auch aus Umweltaspekten, in D gab es ja während der Ölkrise auch Tempo 100 auf Autobahnen. Nur die genaue Höhe des Limits ist natürlich nicht immer so eine triviale Angelegenheit. Wichtig ist hier, dass es nachvollziehbare Begründungen gibt wie zB Unfallstatistiken, 85%-Regel etc.
Begründen lässt sich vieles, man könnte rechtlich wasserdicht Tempo 100 auf Autobahnen einführen und genauso rechtlich wasserdicht das Tempolimit ganz abschaffen. In der Schweiz kann ja theoretisch auch eine Volksabstimmung zum Thema Tempolimit abgeahlten wären. Das wäre nicht möglich, wenn die Fakten zur ein ganz bestimmtes Tempolimit zulassen würden.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Was das Thema "Herumheulen wegen Strafen in CH" betrifft: ich beschwere mich über die schwachsinnig hohen Strafen bei Überschreitung schwachsinnig niedriger Tempolimits in CH.
Schwachsinnig niedrig? So wenig sind ja 120* kmh auch wieder nicht.
Und ich kann nur betonen: Die meisten Autobahnen in der Schweiz geben ein deutlich höheres Tempo gar nicht her. Maximal vielleicht noch 140.
Und die Toleranzabzüge zwischen 4 und 8 kmh sind ja auch nicht so knausrig.
*Wurde eigentlich temporär wegen der Ölkrise eingeführt. Aber wie das mit den Provisorien so ist, sie halten sich manchmal länger als man vorher dachte.