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zu schnell innerorts, was nun ??

Themenstarteram 9. Oktober 2009 um 6:56

Hallo,

ich habe eine frage. Ich bin gestern in einer fremden stadt gewesen und direkt geblitzt wurden. Da ich nicht das 50 schild gesehen habe und vorher 70 erlaubt war bin ich natürlich mit knapp über 80 geblitzt wurden (das ist was ich noch aufm tacho gesehen habe(golf 4 kombi tdi eventuell tachoabweichung)???. Das ist mein erstes mal. Nun ist die Frage was auf mich zu kommt. ich bin 21 jahre aber nicht mehr in der probezeit oder sonstirgendwas. ich habe mir sagen lassen das wohl ein fahrverbot kommen könnte und 160 euro geldstrafe, aber wie ist das wenn man die 160 euro aus finanziellen gründen nicht abdrücken kann? (Azubi mit eigener wohnung komme gerade so über die runden) ...was dann??kann man ratenzahlungen machen so von 10 euro pro monat ;-)????

 

gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

... ich fahre gewöhnlich immer knapp 20 km/h schneller als erlaubt ... da gibt es noch keine Anzeige.

Boah, watt geil. Und so ungewöhnlich. Freiheitsliebend! Individualistisch! Läßt sich nix vorschreiben! Alle anderen sind nur Moralapostel! Aaah! Laß Dich anbeten, heldischster aller Helden der Landstraße!!! Ich will ein Kind von Dir!!!!!!

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Zitat:

Original geschrieben von daddeln

Nun ist die Frage was auf mich zu kommt...

...Bußgeldrechner

Ratenzahlungen sind bei Bußgeldern möglich, näheres ist dann mit der Bußgeldstelle zu klären.

erstmal ruhig bleiben, sowas kann immer passieren.

Wenn es innerorts war wird bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h und mehr ein Fahrverbot verhängt, bleibst Du darunter, ist nur ein Geldbetrag fällig.

Die Geschwindigkeit wird ermittelt, desweiteren werden 3 km/h Toleranz abgezogen. Die Frage ist, ob Du nur knapp über 80 warst oder ob es schon deutlich darüber war.

Ist aber alles nur Spekulation, Du wirst einfach geduldig den Bescheid abwarten müssen. Alles andere bringt zu diesem Zeitpunkt nichts.

am 9. Oktober 2009 um 10:04

Bis Tacho 90 solltest du kein Fahrverbot bekommen.

(Tachoabweichung+Messtoleranz)

am 9. Oktober 2009 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Bis Tacho 90 solltest du kein Fahrverbot bekommen.

(Tachoabweichung+Messtoleranz)

Hi...

Biste dir da sicher? Die erlaubte Geschwindigkeit war 50.

 

MfG Karsten :)

am 9. Oktober 2009 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von daddeln

Hallo,

ich habe eine frage. Ich bin gestern in einer fremden stadt gewesen und direkt geblitzt wurden. Da ich nicht das 50 schild gesehen habe und vorher 70 erlaubt war bin ich natürlich mit knapp über 80 geblitzt wurden

Wieso ist es natürlich, das du bei vorher erlaubten 70 schon mehr als 10kmh zuschnell unterwegs warst? Wenn ich bei deinem Posting zwischen den Zeilen lese, dann hat die Geschwindigkeitskontrolle mal wieder den Richtigen getroffen...

Zitat:

Original geschrieben von runnerbaba

Bis Tacho 90 solltest du kein Fahrverbot bekommen.

(Tachoabweichung+Messtoleranz)

Woher weißt Du, welche Abweichung sein Tacho hat?

Bei Tacho 90 kann ein Fahrverbot drohen, muß aber nicht zwingend

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Zitat:

Original geschrieben von daddeln

Hallo,

ich habe eine frage. Ich bin gestern in einer fremden stadt gewesen und direkt geblitzt wurden. Da ich nicht das 50 schild gesehen habe und vorher 70 erlaubt war bin ich natürlich mit knapp über 80 geblitzt wurden

Wieso ist es natürlich, das du bei vorher erlaubten 70 schon mehr als 10kmh zuschnell unterwegs warst? Wenn ich bei deinem Posting zwischen den Zeilen lese, dann hat die Geschwindigkeitskontrolle mal wieder den Richtigen getroffen...

Oh weh, ein Moralapostel ... ich fahre gewöhnlich immer knapp 20 km/h schneller als erlaubt ... da gibt es noch keine Anzeige.

@TE

Hast mein Beileid, aber sowas passiert ... bei 80 auf dem Tacho wirst Du aber wohl noch nicht laufen müssen. Ich drück Dir jedenfalls die Daumen!

Ich bin der Meinung, daß sowas durchaus jedem passieren kann, solange es ein einmaliger Vorgang bleibt. Wird man aber dauernd damit konfrontiert, muß man sich schon die Frage gefallen lassen, ob man überhaupt zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

am 9. Oktober 2009 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Zitat:

Original geschrieben von daddeln

Hallo,

ich habe eine frage. Ich bin gestern in einer fremden stadt gewesen und direkt geblitzt wurden. Da ich nicht das 50 schild gesehen habe und vorher 70 erlaubt war bin ich natürlich mit knapp über 80 geblitzt wurden

Wieso ist es natürlich, das du bei vorher erlaubten 70 schon mehr als 10kmh zuschnell unterwegs warst? Wenn ich bei deinem Posting zwischen den Zeilen lese, dann hat die Geschwindigkeitskontrolle mal wieder den Richtigen getroffen...

es soll sogar pappnasen, geben, die mit 35-40km/h durch die gegend schleichen, weil sie noch nie was von tachovoreilung gehört haben und sich strikt an die geschwindigkeitsbegrenzung halten.

aber dazu gehört der werte moralist sicher nicht...:D:D:D

sry für offtopic

"35-40" ist wohl etwas übertrieben. Man muss sich als verkehrsteilnehmer schon an die Regeln den öffentlichen Straßenverkehrs halten. Egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. Wenn man einkleinwenig langsamer als die zHg fährt (z.B. 47-48 bei zHg 50) ist es in Ordnung. Nur sowas wie 30-35 kann man schon ohne weiteres als Verkehrsbehinderung betrachten. Ich fahr in der Regel selber etwa so schnell, dass die Tachonadel entweder möglichst genau auf der zHg steht oder eine Nadelbreite darunter. Dadurch gefährdet man niemand, bremst nicht den Verkehr und kann mit gutem Gewissen seine Wege gehen,.. äh fahren.

am 9. Oktober 2009 um 12:55

Was die Ratenzahlung angeht so hat zumindest in diesem Punkt die überhöhte Geschwindigkeit etwas Positives.

I. d. R. ist eine Ratenzahlung bei Verwarnungsgeldern (Vergehen die mit max. bis zu 35,- € geahndet werden) keine Ratenzahlung möglich.

Bei Bußgeldern besteht jedoch eine Möglichkeit (zumindest in Hessen).

Dazu mußt Du allerdings Deine schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft machen.

Auch solltest Du die von Dir genannte monatliche Rate i. H. v. 10,- € ein wenig nach oben schrauben.

Eine Behörde läßt sich nur sehr ungern auf eine Ratenzahlung ein. Und wenn doch, dann sollte die Zeitdauer möglichst gering sein.

Im allgemeinen wird ein Zeitraum von maximal 6 Monaten als längster Zeitraum angesehen.

Daher mein Tip:

Sobald Du den Bußgeldbescheid in den Händen hälst, nicht die Anhörung, sofort einen Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung stellen und gaaaaaaaaaaaanz wichtig zusätzlich in dem Antrag die Aussetzung der Vollziehung beantragen !!!!!!!!!!

Ansonsten könnte der Gesamtbetrag dennoch vollstreckt werden (Kontopfändung, Lohnpfändung und was es noch so alles gibt).

Und als Zeichen Deines guten Willens überweist Du gleichzeitig die angefallenen Kosten. Dies erwähnst Du natürlich auch in Deinem Ratenzahlungsantrag und fügst als Kopie einen Kontoauszug bei, in dem der Betrag auftaucht.

Als Verwendungszweck gibst Du das Aktenzeichen an und als Zusatz "Bitte auf Gebühren/Auslagen buchen".

Dann sollten die Chancen auf Gewährung der Ratenzahlung ganz gut stehen.

Zum Schluß noch ergänzende Hinweise:

Warum erst nach Erhalt des Bußgeldbescheids reagieren ?

Solange Du keinen Bescheid in den Händen hälst, bist Du nicht beschwert. D. h., daß Du auf Grund eines Anhörungsbogens nicht verpflichtet bist etwas zu zahlen bzw. Du kannst gegen den Anhörungsbogen kein Einspruch einlegen.

Du könntest zwar jetzt schon einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, müßtest jedoch gesondert die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Warum also einerseits die Gefahr eingehen, dies im Nachhinein zu vergessen und andererseits 2 Mal Porto bezahlen ?

Warum Kopie des Kontoauszugs ?

Die Vorlage eines Überweisungsträgers reicht streng genommen als Nachweis einer Zahlung nicht aus.

Ausnahme:

Es handelt sich um eine Bareinzahlung oder

die Bank stempelt den Beleg ab mit dem Vermerk "Überweisung wurde ausgeführt".

Oftmals sieht man jedoch nur den Eingangsstempel der Bank mit dem Vermerk "Auftrag entgegengenommen".

Dies reicht als Nachweis wie gesagt nicht aus.

Zitat:

... ich fahre gewöhnlich immer knapp 20 km/h schneller als erlaubt ... da gibt es noch keine Anzeige.

Boah, watt geil. Und so ungewöhnlich. Freiheitsliebend! Individualistisch! Läßt sich nix vorschreiben! Alle anderen sind nur Moralapostel! Aaah! Laß Dich anbeten, heldischster aller Helden der Landstraße!!! Ich will ein Kind von Dir!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Zitat:

... ich fahre gewöhnlich immer knapp 20 km/h schneller als erlaubt ... da gibt es noch keine Anzeige.

Boah, watt geil. Und so ungewöhnlich. Freiheitsliebend! Individualistisch! Läßt sich nix vorschreiben! Alle anderen sind nur Moralapostel! Aaah! Laß Dich anbeten, heldischster aller Helden der Landstraße!!! Ich will ein Kind von Dir!!!!!!

Labersack :rolleyes:

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