import eines gebrauchten von D nach Ö..
hallo,
kann mir jemand sagen, was ich alles zahlen muss, wenn ich mir einen ca. 2-3 jahre alten gebrauchtwagen in D kaufe als österreicher? ausser dem kaufpreis natürlich..
muss ich die nova nachzahlen oder ist das nur bei neuwagen?
das anmelden sollte ja mit einem eu-fzg. kein problem sein?!
21 Antworten
Hallo Stello!!
Ich hab mir vor einem Monat einen A3 8P 2.0 TDI aus D nach Ö geholt.
Also Auto aus dem Internet gesucht, dort angerufen, Termin vereinbart, Auto angesehen..passt..gekauft.
Dann Kaufvertrag geschrieben..?????? € --> davon mußt du dann die NOVA beim zuständigen Finanzamt in Ö nachzahlen, beim 140Ps TDI waren`s 7%. Aber Vorsicht wennst den Kaufpreis ein bißchen auschmückst sozusagen (*gg* um NOVA zusparen) nicht übertreiben..sonst wird das Auto geschätzt. Also NOVA nachgezahlt,dann zur Werkstatt, bei mir wars natürlich ein Audi Vertragshändler..Konformitätsblatt wird ausgefüllt usw. Typenschein in Salzburg angefordert dauert 3-4 Tage..Kosten + Pickerlgutachten ca 160 €. Dann mit der Bestätigung vom Finanzamt und dem Typenschein zur Versicherung gehen und Auto anmelden..das wars!!! Ach ja hab das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Ö überführt in D beim Landratamt geholt gültig 1 Woche + Versicherung usw ca 110 €, kannst dann wegschmeißen oder als Souvenier behalten, das brauchtst du weilst mit den Blauen Kennzeichen aus Ö nicht mehr über die Grenze fahren darfst (seit 1 Jahr Neu )...Ich hoffe ich konnt ein wenig weitehelfen
mfg..!!!!
Hi!
Hab meinen 2.0TDI auch aus D nach Ö importiert.
Allerdings hab ich ein Überstellungskennzeichen von dem Händler aus D bekommen - damit kannst du einige Tage fahren (Datum am Kennzeichen eingestanzt) dann einfach wegwerfen. Hat mich nichts gekostet - hat der Händler gesposert.
Danch musste ich mit dem Fahrzeugbrief und der dem COC- Papier zur Einzeltypisierung... ca. 160EUR und 2h Zeit.
Danach die Nova bezahlen - keine Ahnung ob jetzt noch immer für die bei mir 7% NOVA, 20% Mwst bezahlt werden muss - war bei mir halt so - in der zwischenzeit gabs ein O-Urteil wonach die Mwst nicht zulässig ist und ich konnte sie zurückfordern.
that´s it 🙂
hallo!
Habne meinen auch aus d importiert.
Was heisst ein o urteil und DU HAST DIE MWST ZURÜCKBEKOMMEN????????????
Will auch.....Wie hast du das angestellt?
MFG
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Ich hab meine Nova vor ca 6 Wochen bezahlt und die MWST war nicht mehr zu bezahlen..!!! alsao nur 7% NOVA
Hi!
Der genaue Text ist:
Seit dem EuGH-Urteil vom 29. April 2004 unterliegen Gebrauchtwagen und Übersiedlungsgüter nicht mehr der Abgabenerhöhung gem. § 6 Abs 6 NoVAG.
Mit dem Erlass vom BMF (NoVA100/7-Ust/04) vom 11. Juni 2004 sind die Finanzämter angewiesen, die Abgabenerhöhung nicht mehr einzuheben.
Damals war die Vorgangsweise auf der Arboe Homepage gelistst - finde sie nicht mehr.
1) Nen Zettel verfassen mit dem Betreff: Rückforderung der NOVA gemäß Urteil des EuGh......
Am XXX wurden folgende Beträge von mir entrichtet
NOVA XXXX
20% Abgabenerhöhung XXX
GEsamt XXXX
Ich stelle hiermit den Antrag, den 20%-igen Abgabenerhöhungebetrag auf mein Konto XXXXX rückzuerstatten.
2) Kopie des NOVA- Antrages
3) Kopie des Einzahlscheines
4) Alles in ein Kuvert ans Wohnsitzfinanzamt
5) 2 Monate warte -> GELD 🙂
So ist es!! Also wenn du jetzt ein Fzg importierst gibts nur mehr NOVA zu zahlen und die Typisierung ca 160 € das wars..
Ähm @ Stello. Es geht um die Mwst der NOVA und nicht der Mwst des Kaufpreises. Die NOVA gibt es in D nicht und nicht und die Mwst brauchst bei gebrauchten >6 Monate und >6000km nicht zu entrichten.
wenn ich z.b. einen gebrauchten um 100.000 euro (um das %-rechnen zu erleichtern) bei einem händler in D kaufe, was zahle ich dann alles in Ö?
angenommen 100.000 wäre der Kaufspreis, dann zahlst in Ö die NOVA (je nach Fzg Hubraum-Verbrauch - verschieden) z.b 7 % (A3 2.0TDI) also 7% von 100.000 wären dann 7000€ Nova + 160 € Typisieren fertig. Und das mit der MWST vergiss einfach, weil die gibts ja eh nicht mehr.
Hallo!
Habe mein Auto 2003 gekauft!
da kann ich doch jetzt nicht mehr die MWST zurückholen oder?
MFG
Ausserdem hatte meiner 2.000 km am tacho und war 2 mon alt! Kann ich mir da noch was vom finanzamt zurückholen?
habe 7.000 euro mwst nachgezahlt!