import eines gebrauchten von D nach Ö..
hallo,
kann mir jemand sagen, was ich alles zahlen muss, wenn ich mir einen ca. 2-3 jahre alten gebrauchtwagen in D kaufe als österreicher? ausser dem kaufpreis natürlich..
muss ich die nova nachzahlen oder ist das nur bei neuwagen?
das anmelden sollte ja mit einem eu-fzg. kein problem sein?!
21 Antworten
Das weiß ich jetzt auch nicht, da müßtest mal beim Finanzamt nachfragen, aber nach dem dein Auto damals erst 2 Monate alt war und mit den wenigen Km am Tacho gilt das ja nach Ö- Gesetz als Neuwagen, und wenn ich mich nicht täusche mußt dann ja sowieso 20% Mwst vom Kaufspreis zahlen...aber wie gesagt da müßtest bei der Finanz nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von menju
Hallo!
Habe mein Auto 2003 gekauft!
da kann ich doch jetzt nicht mehr die MWST zurückholen oder?
MFG
Ausserdem hatte meiner 2.000 km am tacho und war 2 mon alt! Kann ich mir da noch was vom finanzamt zurückholen?
habe 7.000 euro mwst nachgezahlt!
Wenn ich als Flachländer (😁) alles richtig verstanden habe, dann kannst du dir den Anteil der MWSt zurückholen, den die NOVA ausmacht.
Um noch einmal das 100.000€-Beispiel herzunehmen:
100.000€ Kaufpreis + 7000€ NOVA = 107.000€
107.000€ * 1.20 = 128400€
Heißt, du hast 21400€ MWSt ans Finanzamt abgedrückt.
Da die NOVA aber nicht in die MWSt-Berechnung einbezogen werden darf, ergibt sich nach meinem Verständnis allerdings folgende Rechnung:
100.000€ Kaufpreis * 1.2 = 120.000€ + 7.000€ NOVA = 127.000€
Du hättest also nur 20000€ MWSt zahlen müssen.
Demnach müsste dir also die MWSt, die du auf die NOVA bezahlt hast, zurückerstett werden. In obiger Beispielrechnung also 1400€
Habe mir gerade die Rechnung vom Finanzamt herrausgesucht und habe festgestellt das da nur Nova und 6.971 € draufsteht . das wären dann 27 % vom Kaufpreis! 20 % MWST und 7 % Nova.Achja im KV steht 9.800 KM! Die sind hald fast nix gefahren .waren in wirklichkeit 2.000. was soll ich mir da zurückholen können? Kann mir das jemand mal genauer schildern? Check das nicht so ganz ...war damals schon mehr als kompliziert!
Hab grad auf der ÖAMTC Seite mal nachgelesen und das steht
"Neuwagen: Kauf unbedingt ohne Mehrwertsteuer! Für diese Fahrzeuge ist in Österreich Erwerbsteuer (eine Form der Umsatzsteuer) zu entrichten.
Gebrauchtwagen: Die Mehrwertsteuer des Kauflandes wird direkt beim ausländischen Händler entrichtet, in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig."
"Neuwagen
sind alle Fahrzeuge die weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder kürzer als 6 Monate im Ausland angemeldet waren.
Diese Fahrzeuge kann man aus EU-Ländern problemlos importieren.
Gebrauchtwagen
sind alle Fahrzeuge die mehr als 6 Monate im Ausland angemeldet waren und mehr als 6.000 km auf dem Tacho aufweisen.
ich schätze mal Menju, das dein Auto damals als Neuwagen gegolten hat, und du deshalb 20%Mwst oder wie oben steht "Erwerbssteuer" gezahlt hast und zusätzlich die 7 % NOVA. Das wären dann 27% die du bezahlt hast. Diese "Andere" Abgabe von der wir immer gesprochen haben war ja ein 20% Aufschlag auf die NOVA die ja von der Ö- Finanz eingehoben wurde und als Rechtswidrig eingestuft wurde, und die man zurück fordern kann.
Habe im Anhang das Formular eingefügt mit dem Du die Nova (20% Aufschlag) zurück fordern kannst.
Probiers einfach mal..Das ist wirklich kompliziert..
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Zitat:
Original geschrieben von menju
Hallo!
Habe mein Auto 2003 gekauft!
da kann ich doch jetzt nicht mehr die MWST zurückholen oder?
MFG
Ausserdem hatte meiner 2.000 km am tacho und war 2 mon alt! Kann ich mir da noch was vom finanzamt zurückholen?
habe 7.000 euro mwst nachgezahlt!
Nein, kannst Du nicht. Es ist nur von der MWST auf die NOVA die Rede, nicht von der aufs Auto. Ausserdem gilt Deiner als Neuwagen, da jünger als 6 Monate und weniger als 6000 km, und diese neue Regel gilt nur für Gebrauchtwagen.
Die Ersparnis gegenüber früher liegt also bei ca. 2-3 % des Kaufpreises.
Die MWST aufs Auto ist jedoch IMMER zu bezahlen, bei gebrauchten im Kaufland, also D (=16%), bei neuen in Ö (=20%). Genau nachzulesen auf der OEAMTC-Homepage.
MfG
Wolfgang
Aber leute...auf meiner Kaufrechnung steht das das Auto 9.800 Km auf dem Tacho hatte!!!!!Könnte ich da nicht zumindest die 4 % zwischen d un Ö MWST zurückholen?
Du hast doch hoffentlich, so wie in Microft's Beitrag beschrieben, in D ohne MWST gekauft, oder? Dann wäre alles in Ordnung, Du hast nicht zuviel bezahlt, und kannst daher auch nichts zurückfordern.
MfG
Wolfgang