Illegales Straßenrennen
Hey nach einem Unfall wurde mir vorgeworfen dass ich einen illegalen Straßenrennen teilgenommen hab und mein auto und Führerschein wurde entzogen zwei wochen nach dem Unfall habe ich einen Brief von der Polizei bekommen dass ich meinen Auto abholen darf darin steht
Da der Grund der Beschlagnahme inzwischen entfallen ist, gebe ich Ihr Fahrzeug wieder heraus. Ich habe mich schon an meinen Anwalt gemeldet er klärt dass nur kann ich ihn heute nicht mehr erreichen wisst ihr was das zu bedeuten hat.
117 Antworten
Zitat:
@pido schrieb am 12. September 2023 um 20:29:07 Uhr:
Okay, hab das jetzt mal notiert.
Beschleunigen nur in brenzligen Situationen.
Ich würde dringend anraten die nächste Werkstatt aufzusuchen wenn man den Wagen nur noch mit dem Tritt bis zur Ölwanne adäquat beschleunigen kann. Ich für meinen Teil benötige für eine normale Beschleunigung auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur einen minimalen Betätigungsweg des Gaspedals.
Zitat:
@carchecker75 schrieb am 12. September 2023 um 21:06:20 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 12. September 2023 um 19:57:10 Uhr:
Darf ich ml fragen, wieso solch ein Tritt bis zu Ölwanne notwendig ist? Besonders am Ortsausgang sollte es keine brenzlige Situation geben die solch eine Beschleunigung erfordert.Ab und an möchte man seinen 6 Zylinder artgerecht im Rahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung 100 Kmh bewegen, Scheiben runter und schön dem Sound Lauschen.
Dafür gibt es adäquate Strecken und nicht den öffentliche Straßenraum.
Zitat:
@Melosine schrieb am 12. September 2023 um 20:53:52 Uhr:
Entscheidend ist, ob die Fahrweise den Zweck hat, möglichst schnell die höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Wenn mein Ziel also stets wäre, möglichst ohne Zeitverzug mit der jeweils maximal erlaubten Geschwindigkeit zu fahren, habe ich kein Problem?
Auch dann nicht, wenn ich es auf einer unbegrenzten Autobahn mache (bei entsprechender Verkehrslage) und keine Abregelung bei z.B. 250 vorhanden ist?
Frage für einen Freund! 😁
Zitat:
@ktown schrieb am 12. September 2023 um 22:00:55 Uhr:
Dafür gibt es adäquate Strecken und nicht den öffentliche Straßenraum.
Du verkennst das Fahrzeuge mit diesen Attributen explizit für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.
Die StVO und auch die StVZO kennen weder maximale G-Werte noch maximale 0-100 Zeiten.
Wenn der Gesetzgeber das nicht wollte, würde z.B ein Tesla S Plaid keine Straßenzulassung bekommen!
Zitat:
@audijazzer schrieb am 12. September 2023 um 21:44:44 Uhr:
sehr richtig, zumal zwischen "zügig beschleunigen" und "Hochjubeln bis in den Begrenzer" ein gewisser Unterschied besteht. Den wird auch eine vorbeifahrende Streife kennen.
Da ist vor allem die Frage, wie lang das Getriebe übersetzt und wie breit das nutzbare Drehzahlband ist.
Wenn man z.B. im ersten Gang erst jenseits der 70km/h den Begrenzer erreicht, bleibt trotzdem kein Auge trocken, wenn man den ganzen Pedalweg benutzt und z.B maximal 300 von 450 Pferden frei lässt, um auf 50 zu beschleunigen.
Zitat:
@Standspurpirat schrieb am 12. September 2023 um 22:13:03 Uhr:
Wenn mein Ziel also stets wäre, möglichst ohne Zeitverzug mit der jeweils maximal erlaubten Geschwindigkeit zu fahren, habe ich kein Problem?
Auch dann nicht, wenn ich es auf einer unbegrenzten Autobahn mache (bei entsprechender Verkehrslage) und keine Abregelung bei z.B. 250 vorhanden ist?
Auch dann nicht:
Klick michGruß
Uwe
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Zitat:
@ktown schrieb am 12. September 2023 um 22:00:55 Uhr:
Dafür gibt es adäquate Strecken und nicht den öffentliche Straßenraum.Zitat:
@carchecker75 schrieb am 12. September 2023 um 21:06:20 Uhr:
Ab und an möchte man seinen 6 Zylinder artgerecht im Rahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung 100 Kmh bewegen, Scheiben runter und schön dem Sound Lauschen.
Dafür werden keine adäquaten Strecken benötigt, da es im öffentlichen Straßenverkehr nicht verboten ist.
Zitat:
@pido schrieb am 13. September 2023 um 08:26:49 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 12. September 2023 um 22:00:55 Uhr:
Dafür gibt es adäquate Strecken und nicht den öffentliche Straßenraum.Dafür werden keine adäquaten Strecken benötigt, da es im öffentlichen Straßenverkehr nicht verboten ist.
Es ist nicht verboten in den Grenzen der StVO. Man beachte dabei aber insbesondere den
§30 StVONachtrag: Wieso der Link nicht funktioniert versteh ich zwar nicht da er auf die Seite des BMJ führt, aber ich denke man wird den Gesetzestext auch so finden.
Zitat:
@dolofan schrieb am 13. September 2023 um 13:33:00 Uhr:
Der Link funktioniert bei mir.
Bei mir nicht, üblicher Bug.
Gruß Metalhead
Zitat:
@dolofan schrieb am 13. September 2023 um 13:33:00 Uhr:
Der Link funktioniert bei mir.
Check
Ich würde es mal so sagen:
Die StVo gbt keine PS- oder G-Grenzen vor, allerdings verbietet sie eben mit §316d diese entsprechend auszutesten. In dem Moment, wo du mit deiner Corvette auf der Landstraße die 70-120km/h-Zeit misst, handelt es sich eben nach diesem Paragrafen um ein unzulässiges Verhalten.
Das gilt ebenso für:
1. Ampelsprints
2. Beschleunigungsmessungen
3. Höchstgeschwindigkeitsfahrten
4. Zeitfahrten
u.v.m.
Und entgegen der hier getätigten Aussagen ist es problemlos möglich, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass man eben nicht riskiert, wegen eines Autorennens belangt zu werden. Tatsächlich kenne ich auch im persönlichen Umfeld niemanden, der deswegen fälschlicherweise belangt wurde.
Ich bin seit Jahren mit über 300 PS, teils auch über 500 PS unterwegs und hatte zu Benziner Tagen auch eine Klappen-Auspuffanlage.
Und guess what, ich hatte bisher nie ein Problem und wurde auch nicht einmal deswegen angehalten.
Und warum? Weil ich mit der Leistung verantwortungsvoll umzugehen weiß.
Und das bedeutet eben z.B. auch, nicht im ersten Gang in den Begrenzer an der Ampel zu drehen oder nachts mit offenen Klappen in der Stadt zu fahren.
Das eigentliche Problem dabei ist, dass all dies im ermessen der Polizei liegt.
Sprich es wird subjektiv darüber geurteilt wer ein Rennen gefahren ist und wer nicht und das kann dann zu Problemen führen.
Zitat:
@hydrou schrieb am 13. September 2023 um 14:36:00 Uhr:
...Und guess what, ich hatte bisher nie ein Problem und wurde auch nicht einmal deswegen angehalten.
Und warum? Weil ich mit der Leistung verantwortungsvoll umzugehen weiß.
...
Das ist der Punkt.
Zitat:
@Quatschtuete schrieb am 13. September 2023 um 15:17:13 Uhr:
Das eigentliche Problem dabei ist, dass all dies im ermessen der Polizei liegt.
Sprich es wird subjektiv darüber geurteilt wer ein Rennen gefahren ist und wer nicht und das kann dann zu Problemen führen.
Schon, aber wenn man der Polizei schon mal keinen Anlass gibt, über so eine Geschichte nachzudenken, ist doch alles fein.