Ich war beim Freundlichen!!! Erschreckend die Antwort

BMW 5er E39

Also 2003 habe ich einen neuen Kühlwasserbehälter bekommen vom frrrrr..... BMW Händler, auch neue Wasserpumpe, Riemen usw...! Jetzt nach ca 5 Jahren hat der Stecker vom Kühlwasserbehälter meinen Öldruckschlauch vom Automatikgetriebe fast durchgescheuert, weil der Stecker scharfkantig ist und "FALSCH MONTIERT" wurde. Die Antwort vom frrrr....... BMW Händler war: Ist ja schon fünf Jahre her, da gibt es keine Garantie mehr. Heißt das, das jetzt auch falsch montiert werden darf, und unter Umständen dann das Getriebeöl kreuz und quer durch den Motor geschleudert wird nach 5 1/2 Jahren? Also total normal? Oder was denkt ihr?Oder bin ich als Kunde verpflichtet die Arbeit eines Fachmannes zu überprüfen im Detail mit Handbuch? Spätfolgen sind 100%ig, aber die Verhinderung dieser, oder eine Korrektur wird nicht gemacht, trotzdem dass es ein Arbeitsfehler ist, der einem BMW FACHMANN NIE hätte passieren dürfen. Das zum Theme FAchwerstatt und Qualität! Viel schlimmer noch: Kein Einsehen zur Korrektur oder zumindest Verhinderung von Schlimmeres, trotz Hinweis! BMW Service Live ERLEBT heute!

Beste Antwort im Thema

Schuldigung, Herr Bachelor, aber... möchtest du für alles, was du tust, 5+ Jahre haftbar gemacht werden können? Kann ich mir nicht vorstellen.

Das fällt unter Gewährleistung, und da ist die Frist nunmal 2 Jahre inzwischen (und zum Zeitpunkt der Reparatur war sie wohl noch 6 Monate). Da bist du mit über 5 Jahren deutlich drüber.

Längere Fristen gelten beim Hausbau zB.

Ergo: da hat halt wer nen Fehler gemacht. Der hat wohl erfreulicherweise (und dank deiner Aufmerksamkeit) keine Auswirkungen. Klar, das muß behoben werden. Allerdings hast du kein juristisches Recht, daß das kostenlos erfolgt.. also bist du auf Kulanz angewiesen.. und Kulanz erreicht man in der Regel nicht durch zu selbstbewußtes Auftreten. Egal, wo, ob bei BMW oder beim Aldi.

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Hi

Schon blöd was dir da passiert ist. Aber es gibt halt immer wieder Schwarze Schafe. Und nach 5 Jahren muss ich auch sagen kann ich den Händler auch verstehen. Wer sagt den das da in der langen Zeit niemand anderes mehr dran war!
... Nun das ist auch einer der Gründe warum ich ALLES am Auto selber mache. (Wenn nicht gerade Software is) Da weiß ich was ich gemacht hab und mache das mit Sorgfallt und nicht wie so oft mit Eile wie in vielen Werkstätten.

In dem Sinne... mach nen neuen Schlauch hin steck den Stecker um und ärger dich nicht rum.

Grüße
Mace

Normalerweiße ist dies ein versteckter Mangel und eine Firma vom Fach muss auch für spätfolgen aufkommen! Ist nur das Problem, wie mein Vorredner schon sagte das DU in der Beweispflicht bist und du dem Händler ja was vom Pferd erzählen kannst.

Ich habe jetzt mehrmals darüber nachgedacht um welchen Stecker es hier geht der so scharfkantig ist, kann mir mal einer auf die Sprünge helfen?

Ausser den AUC wüsste ich jetzt in dieser Region keinen Stecker!

MfG und bye

hallo!
freundlich sind die vom bmw händler auf jeden fall, aber kompetenz sind sie nicht. die konnten mir mehrmals simple fragen nicht antworten. da hat wirklich der kopf keine ahnung vom schwanz...

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Ich komm jetzt ebenfalls auf keinen Getriebeölschlauch der in der Nähe vom Kühlwasserbehälter sein soll. Vielleicht handelt es sich ja auch um ein Mißverständnis...

MfG

Schuldigung, Herr Bachelor, aber... möchtest du für alles, was du tust, 5+ Jahre haftbar gemacht werden können? Kann ich mir nicht vorstellen.

Das fällt unter Gewährleistung, und da ist die Frist nunmal 2 Jahre inzwischen (und zum Zeitpunkt der Reparatur war sie wohl noch 6 Monate). Da bist du mit über 5 Jahren deutlich drüber.

Längere Fristen gelten beim Hausbau zB.

Ergo: da hat halt wer nen Fehler gemacht. Der hat wohl erfreulicherweise (und dank deiner Aufmerksamkeit) keine Auswirkungen. Klar, das muß behoben werden. Allerdings hast du kein juristisches Recht, daß das kostenlos erfolgt.. also bist du auf Kulanz angewiesen.. und Kulanz erreicht man in der Regel nicht durch zu selbstbewußtes Auftreten. Egal, wo, ob bei BMW oder beim Aldi.

Zitat:

Original geschrieben von Evingolis


Schuldigung, Herr Bachelor, aber... möchtest du für alles, was du tust, 5+ Jahre haftbar gemacht werden können? Kann ich mir nicht vorstellen.

Das fällt unter Gewährleistung, und da ist die Frist nunmal 2 Jahre inzwischen (und zum Zeitpunkt der Reparatur war sie wohl noch 6 Monate). Da bist du mit über 5 Jahren deutlich drüber.

Längere Fristen gelten beim Hausbau zB.

Ergo: da hat halt wer nen Fehler gemacht. Der hat wohl erfreulicherweise (und dank deiner Aufmerksamkeit) keine Auswirkungen. Klar, das muß behoben werden. Allerdings hast du kein juristisches Recht, daß das kostenlos erfolgt.. also bist du auf Kulanz angewiesen.. und Kulanz erreicht man in der Regel nicht durch zu selbstbewußtes Auftreten. Egal, wo, ob bei BMW oder beim Aldi.

Sorry aber ich kann seinen frust alle mal verstehen und das was du da schreibst ist einfach nur Schwachsinn rechtliche lage hin oder her,

nehmen wir als bsp eine Hüftoperation bei dem der Arzt dir nen gelenk falsch einsetzt und das nach 5 jahren kurz vom Gau bemerkt wird und man sagt dir einfach

Jo pech Gewährleistung 2 jahre, nun musst du halt nochmal unters messer und von schadensersatzt oder anderem is nich zu reden da ja noch nichts passiert ist !!

fraglich ob du dann ebenso auf deinem Standpunkt stehst und so nen käse von dir gibts

menschliche fehler hin oder her von mir als laie kann keiner erwarten das ich die arbeit eines fachmannes überprüfe man kann nur gut gläubig davon ausgehen das er alles richtig gemacht hat. Und bei sowas ist es einfach nur eine frechheit von BMW zu sagen nein abfahren weil in den 5 jahren kann ja jeder da rumgemacht haben

insbesondere dann wenn der gute herr auch in den 5 jahren weiterhin zu diesem autohaus gefahren ist und dort alle seine weh wehchen hat beseitigen lassen,

für mich wieder ein ganz klares zeichen dafür das bmw schon lange nichts mehr mit kundenfreundlichkeit zu tun hat.

Bei Kia oder wie sie alle heissen wäre mit so einem sachverhalt zu 100% anderst umgegangen worden

bis dahin.

Es gibt eine 24 Garantiepflicht auf geleistete Arbeit, d.h. der arbeit ausführende Betrieb haftet 24Monate für fehlerhaft Montierte Teile oder ausgeführte Arbeit. Leider oder zum Glück, je nach Standpunkt, gibt es danach einen Haftungsausschluss.

Es gibt diverse Urteile in denen wird öfters vom "Eintreten einer schwerwiegenden Folge" gesprochen wird, in dessen die Werkstatt auch nach 24Monaten haften musste. Da ist jeder Fall aber einzeln zu bewerten, so nun auch der des TE.

Zitat:

nehmen wir als bsp eine Hüftoperation bei dem der Arzt dir nen gelenk falsch einsetzt und das nach 5 jahren kurz vom Gau bemerkt wird und man sagt dir einfach

Jo pech Gewährleistung 2 jahre...

Toller Vergleich 😕😕😕

Zitat:

Es gibt eine 24 Garantiepflicht auf geleistete Arbeit

Erklär mal das Wort "Garantiepflicht" 😁😁😁

Garantie ist eine freiwillige Leistung 😉

Per Definition ist eine Garantie ein Ausdruck für einwandfrei geleistete Arbeit (in diesem Fall), die dem Ausführenden 100%ige Sichherit gibt die er an den Kunden weitergibt (geben sollte 😉 ).
Im Rechtsdeutsch schimpft sich das Gewährleistung und ist im Prinzip eine Garantie, da eine Garantie alle Leistung einschließt und keine ausschließt (Folgeschäden die der Händler nicht verantworten kann, da die Auslösung durch einen vorhergegangen Schaden entstanden ist und der Ausführende diesen nicht bemerken konnte z.B. Bremssattel a+e jedoch ist der Bremskolben verschlissen, sollte bei einem Neuteil nicht passieren -schlechtes Beispiel ich weiß-). Der Händler haftet 24Monate ohne wenn und aber für geleistete Arbeit.

P.S.: Sollte 24Monatige Garantiepflicht heißen.

Ich würde nach 5,5 Jahren nicht mal auf die Idee kommen, die Werkstatt in Regress zu nehmen, zumal der Schaden ja (glücklicherweise) nicht größer geworden ist. Die Garantiepflicht ist nun mal 24 Monate, wie lange soll denn noch eine Garantie übernommen werden?

Wenn bei mir jemand ankäme und ein Teil reklamiert, welches ich vor 5,5 Jahren gefertigt hätte (eine ebenso lange Nutzung des Teils vorausgesetzt), würde ich auch keine Garantie geben.

Der Vergleich mit dem Hüftgelenk hinkt (haha) da schon ein wenig. Ganz sicher wird der Arzt Dir sagen, da muss ein neues Gelenk rein, einen Fehler geben die ja sowieso nie zu. Da kann sich ja dann die Kasse rumstreiten.

....... und hier jemandem zu unterstellen, er schreibt Schwachsinn und daraufhin selbst sein Halbwissen zu erkennen zu geben, hat richtig Stil.

soweit ich das verstanden habe geht es hier nicht um ein Defektes teil sondern um einen schaden der durch falsches einbauen im nachhinein hervorgerufen wird, sowas gilt es doch völlig anderst zu behandeln als wenn ein Teil seinen geist aufgibt.

weil wäre der mechaniker nicht am auto gewesen wäre der schaden nie entstanden
es war ein menschlicher fehler und das mit der hüfte hin oder her ! einfach mal sorum denken und dann überlegen ob ihr auch auf seiten derren wärt die sagen pech, ich denke nicht wollte das einfach mal übertrieben darstellen

jeder kann so viel labern bis man einfach mal selbst in der situation ist

Also wenn ich wärend den Privatrecht Vorlesungen irgendwas gelernt habe, dann ist das follgendes:

Mit Halbwissen kommt man in 98% aller Rechtsfragen nicht weiter. Ich würde nie ins Blaue hinein eine Behauptung aufstellen im Rahmen von Gewährleistung (um Garantie geht es hier nicht!!!).

Lässt man aber mal die Rechtslage außen vor, dann finde ich das Ausmaß der Aufregung des TE für unangebracht. 5 Jahre ist eine verdammt lange Zeit und du wirst nicht nachweisen können, dass der Schaden durch Arbeiten entstanden ist, die vor 5 Jahren durchgeführt worden sind. Da musst du wirklich schon einen Gutachter einschalten.

Gut ich weiß nun immer noch nicht um welchen Stecker es sich hier handelt! 🙄

Aber mal ganz ehrlich, wher weiß der Freundliche, dass keiner mehr am Motor war?

Man glaubt garnicht was Kunden einem erzählen um ganz billig davon zu kommen! 😉

Nicht das ich das nun dem TE unterstellen möchte, aber es gibt leider auch linke Vögel unter den die die Wahrheit sprechen.

5,5 Jahre, oder auch mindestens 60-100tkm!!!

Ohne mal nen Thermostat zu bekommen, ohne mal ne Wasserpumpe zu bekommen, ohne mal nen Keilrippenriemen zu bekommen wo die Lüfterzarge und der Propeller evtl. abgenommen wird!?!?!

Naja, also ich würde als Serviceberater ebenfalls innerlich schmunzeln, auch wenn ich es dem Kunden nicht zeigen würde, aber ich würde ihm schon einige Gedanken mitteilen.

Das ganze sieht doch so aus und lassen wir mal die OP am Körper weg.

Der TE kauft sich nen BMW und düst damit 5,5 Jahre rum, dann geht etwas kaputt!
Und gibt es Garantie?

NEIN

Es brauch ja auch nur mal nen Marder im Motorraum gewühlt haben, auch nen Marder kann nen Schlauch verrücken.

Also ich selbst würde ebenfalls nicht mit der Forderung dort aufschlagen, jedenfalls nicht nach 5,5 Jahren! 😉

MfG und bye

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