Ich mache gerade meinen Führerschein und muss zur MPU. Brauche Rat.
Guten Tag.
Ich hoffe, ihr habt Ideen oder Tipps für mich 🙁
Ich bin 28 dreifacher Familienvater und habe Ende letzten Jahres beschlossen meinen Führerschein zu machen zwecks Arbeit und Familie so nun begann ich meinen Schein hab alle Theoriestunden absolviert und auch mit meinem Fahrlehrer geredet, dass ich ja meinen schein hoffentlich vor Sommer fertig habe somit hat er mir geholfen und wir haben auch gleich direkt mit den Fahrstunden begonnen bis auf die letzten Fahrten Autobahn und Nacht... schon währenddessen ich meine Theoriestunden noch gemacht habe, hab ich bei der Führerscheinstelle alles abgegeben bis auf mein Führungszeugnis ( davon wusste ich nichts und das haben sie auch erst angefordert als ich schon gefahren bin) so nun 6 Wochen gewartet bis es ankam und dann nochmal 8 Wochen bis es überprüft wurde so nun sind bin ich hier ich wurde nun zur MPU aufgefordert wegen zwei Straftaten (eingriff im Straßen verkehr vor 7 Jahren und gefährliche Körperverletzung vor 3 Jahren beides zwischen 1,5 und 1,6 Promille )
Täglich stunden lang gelernt für die Theorie das ich am Ende herausstellt, das alles umsonst war? 🙁
Ich bin verantwortungsbewusst und keineswegs nachlässig oder gemeingefährlich und nach Aussage meines fahrlehrer auch fahrtauglich ( Nach 25 Fahrstunden (Hälfte Automatik und Hälfte Gangschaltung) und bezahlt hab ich auch schon viel an die Fahrschule. Jetzt soll ich noch 1100 Euro an die MPU zahlen? 🙁 ist da was zu machen mit 'nem Anwalt oder sowas?
Ich danke im Voraus!
75 Antworten
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 24. August 2023 um 18:50:12 Uhr:
Zitat:
@Melosine schrieb am 24. August 2023 um 17:28:09 Uhr:
Das und auch das Einfordern der MPU liegt einzig im Ermessen (oder der Tagesform) des Sachbearbeiters bzw. Sachbearbeiterin.
Und genau das ist ein Skandal.Das kann nicht so sein. Auch hierfür gibt es bestimmt rechtliche Vorgaben, ob nun in Erlaßform, Verfügungsform oder sonstiges, wonach sich der Sacharbeiter zu richten hat. Wir sind doch noch nicht
in einen "Nach Gut Dünken Staat", sondern in einem Rechtstaat.
Doch, genau so ist es leider. Die Mitarbeiter der Führerscheinstellen haben bei Weitem zu viele Befugnisse.
Wenn z. Bsp. zwischen zwei Alkohohlfahrten mehr als zehn Jahre liegen, gilt man bei der Staatsanwaltschaft als Ersttäter. Der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle darf dich dann trotzdem als Wiederholungstäter behandeln, was entscheidend ist ob MPU oder nicht.
Sowas wird irgendwo festgehalten.
Bei einem Bekannten war es vor vielen Jahren ebenso.
Er wurde als Heranwachsender mit, einer nicht unerheblichen Menge, Drogen auf einem Festival ertappt. Es kam zur Anzeige, Gerichtsverfahren, Verurteilung usw.
Als er das erste Mal seinen Führerschein (Klasse B) machen wollte, hat sich die Führerscheinstelle quergestellt. Wollte ebenso eine MPU.
Es kam raus dass es um diese Drogen-Geschichte ging.
Aber jeder Sachbearbeiter handelt nach vorgegebenen Vorschriften, so ist das beim Finanzamt, so ist das im Justizwesen, so ist das bei der Polizei und natürlich auch in einer Straßenverkehrsbehörde. Jeder Sachbearbeiter wird diesbezüglich auch von seinen Vorgesetzten kontrolliert, ob er die Vorschriften einhält.
Sachbearbeiter und deren Vorgesetzte in der Behörde sind doch keine Richter !!!
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[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Es tut mir leid, aber hier liegst du tatsächlich falsch. Wenn es so wäre, wie du meinst, könnte man die Arbeit eines Sachbearbeiters der Führerscheinstelle auch einem simplen Algorithmus überlassen.
Vorschriften in Handeln umzusetzen können Maschinen noch nicht, dazu benötigt es eine Verwaltung u.a. mit vielen Sachbearbeitern...... und je mehr Vorschriften, umso größer der Verwaltungskörper mit sehr vielen Bediensteten, die
dafür Sorge tragen müssen, daß die Vorschriften in Handeln umgesetzt werden, sie beachtet werden und sie letzten
Endes in Vollzug gesetzt werden. Die Vorschriften, nach denen gearbeitet wird, werden entweder in den Landes- und Bundesministerien oder im Parlament gemacht und danach haben sich alle untergeordneten Behörden zu richten und
natürlich im besonderen Maße deren Bedienstete. Ansonsten wären sie fehl am Platz und man könnte auf sie verzichten.
Aber ohne sie könnten Vorschriften und Gesetze nicht umgesetzt werden.
Verstößt ein Mitarbeiter einer Behörde gegen diese Vorschriften, wird er disziplinarrechtlich bzw. strafrechtlich bestraft.
Die Polizei ist verpflichtet Straftaten, die auf zukünftige Probleme als Fahrzeugführer hinweisen, der Führerscheinstelle zu melden. Egal ob ein Führerschein vorhanden ist oder nicht. Die Führerscheinstelle muss sich deshalb vergewissen, ob die Straftaten noch verwertbar sind oder nicht.
Das wird also an der Vorgeschichte liegen.
Nachtrag: gordonairdail hat wohl seinen Beitrag geändert während ich auf seinen Ursprungsbeitrag antwortete.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 24. August 2023 um 19:44:20 Uhr:
Verstößt ein Mitarbeiter einer Behörde gegen diese Vorschriften, wird er disziplinarrechtlich bzw. strafrechtlich bestraft.
Da hast du vollkommen recht. Nur im Falle des TE gibt es nun mal keine Vorschrift, die exakt den Fall des TE beschreibt. Dazu benötigte es Millionen und Abermillionen an Vorschriften. Im Falle des TE liegt die Entscheidung ob MPU oder nicht im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Dazu muss er keinen Vorgesetzten oder sonst jemanden hinzuziehen. Und dass hier eine einzelne Person über Wohl und Wehe einer anderen Person entscheiden darf, ist ein Unding, ja ein ganz dicker Skandal.
... wenn dem so wäre, würde sich ein Bereich auftun, der außerhalb einer rechtlichen Grundlage läge und Willkür nicht nur zulasse, sondern auch noch befördert.
Nein, dem könnte und muß man ein Ende setzen !
Es wird wohl eher so sein, daß bei der Auflage MPU nein oder ja andere Kriterien gelten als im allgemeinen Recht, aber auch hier mit Vorschriften und behördlichen Handlungsanweisungen gearbeitet wird.
Es geht hier lediglich darum, zu prüfen, ob jemand im Straßenverkehr für Andere und Sich eine Gefahr für die Zukunft darstellt. Da dieses Verfahren nur auf Basis von gutachterlichen Stellungnahmen realisiert wird und werden muß, ist doch klar. Wer sollte es sonst tun ?m Der Sachbearbeiter ist objektiv dazu nicht in der Lage und darf es auch nicht und ein Richter wäre auch überfordert.
Da die behördliche Sachbearbeitermentalität so sozialisiert bzw. i.d.R. so ausgerichtet ist, lieber mit noch mehr Vorsicht
die Vorschriften zu behandeln als vielleicht gut wäre, um ja keinen Fehler zu machen, neigt er dazu lieber "etwas mehr"
zu machen, auch wenn dem Betreffenden schwerlich trifft. Das kann man allerdings nicht als Ermessensspielraum benennen, sondern ist leider hier und da die urdeutsche Verwaltungspraxis, da sie auch heute nicht immer ausreichend
auf den Mitbürger abgestellt ist und abgeschafft gehört.
Zitat:
@Melosine schrieb am 24. August 2023 um 19:54:33 Uhr:
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 24. August 2023 um 19:44:20 Uhr:
Verstößt ein Mitarbeiter einer Behörde gegen diese Vorschriften, wird er disziplinarrechtlich bzw. strafrechtlich bestraft.Da hast du vollkommen recht. Nur im Falle des TE gibt es nun mal keine Vorschrift, die exakt den Fall des TE beschreibt. Dazu benötigte es Millionen und Abermillionen an Vorschriften. Im Falle des TE liegt die Entscheidung ob MPU oder nicht im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Dazu muss er keinen Vorgesetzten oder sonst jemanden hinzuziehen. Und dass hier eine einzelne Person über Wohl und Wehe einer anderen Person entscheiden darf, ist ein Unding, ja ein ganz dicker Skandal.
und du glaubst jetzt alle Ernstes, bei der Vorgeschichte des TEs gäbe es mehr als eine verantwortbare Entscheidungsmöglichkeit?
Und das "Wohl und Wehe" der Gemeinschaft im Verkehr, interessiert dich das vielleicht auch?
Ich finde es sehr Schade, dass sich der TE überhaupt nicht mehr meldet 🙁
Es kam wohl nicht die Antwort, die er lesen wollte.
Insofern erscheint mir eine MPU durchaus angemessen!
Wenigstens ein kleines Danke für die vielen Infos hätte der Anstand geboten. Auch stochert man hier im Dunkeln.
Insofern ist eigentlich so gut wie alles bereits gesagt ...
Edit:
Es gibt nur einen einzigen Beitrag von ihm - er hat sich wohl nur deshalb im Forum angemeldet. Vielleicht ist es auch nur ein Fake-Thema.
Zitat:
@Melosine schrieb am 24. August 2023 um 19:54:33 Uhr:
Da hast du vollkommen recht. Nur im Falle des TE gibt es nun mal keine Vorschrift, die exakt den Fall des TE beschreibt. Dazu benötigte es Millionen und Abermillionen an Vorschriften. Im Falle des TE liegt die Entscheidung ob MPU oder nicht im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Dazu muss er keinen Vorgesetzten oder sonst jemanden hinzuziehen. Und dass hier eine einzelne Person über Wohl und Wehe einer anderen Person entscheiden darf, ist ein Unding, ja ein ganz dicker Skandal.
Sorry, aber das ist grober Unfug. Die Grundlagen für eine MPU-Anordnung stehen in §11Fev bzw. §13Fev für Alkohol. Der Sachbearbeiter trifft seine Entscheidung auf Grund von Tatsachen und hat dabei nur einen sehr geringen Ermessensspielraum. Zwei SB, die den gleichen Sachverhalt zu entscheiden haben, sollten auch zum gleichen Ergebnis kommen. Was verjährt ist, darf dabei selbstverständlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Der TE war seit gestern um 8.49 Uhr nicht mehr online. Entweder er ist verhindert, hat einen Aggressionsanfall, oder schlicht das Interesse verloren...
Zumindest in der CH ist der Entzug einer Fahrerlaubnis eine administrative Massnahme, keine Strafe im Sinne des Strafgesetzes. Häufig passiert das wegen medizinisch erwiesener Unfähigkeit, etwa Sehschwäche oder Epilepsie. Auch hier geht das Interesse der Allgemeinheit an Sicherheit im Strassenverkehr dem Individualinteresse am Fahren dürfen vor, auch wenn der Behörde schon bewusst ist, dass der Entzug der Fahrerlaubnis eine empfindliche Einschränkung des Privatlebens darstellen kann.
Ich bin der Ansicht, dass dies auch wegen in der Praxis demonstrierter Fahruntüchtigkeit durch grobe Verkehrsregelverstösse, die andere gefährden, etwa Überholen in unübersichtliche Kurven hinein, häufiger erfolgen sollte.
Statt auf den Behörden rumzuhacken und irgendwelche Verordnungen zu zerfasern, wäre es im konkreten Fall schlauer und einfacher, Saufen und Fahren zeitlich ausreichend auseinanderzuhalten.