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Ich mache gerade meinen Führerschein und muss zur MPU. Brauche Rat.

Themenstarteram 23. August 2023 um 15:26

Guten Tag.

Ich hoffe, ihr habt Ideen oder Tipps für mich :(

Ich bin 28 dreifacher Familienvater und habe Ende letzten Jahres beschlossen meinen Führerschein zu machen zwecks Arbeit und Familie so nun begann ich meinen Schein hab alle Theoriestunden absolviert und auch mit meinem Fahrlehrer geredet, dass ich ja meinen schein hoffentlich vor Sommer fertig habe somit hat er mir geholfen und wir haben auch gleich direkt mit den Fahrstunden begonnen bis auf die letzten Fahrten Autobahn und Nacht... schon währenddessen ich meine Theoriestunden noch gemacht habe, hab ich bei der Führerscheinstelle alles abgegeben bis auf mein Führungszeugnis ( davon wusste ich nichts und das haben sie auch erst angefordert als ich schon gefahren bin) so nun 6 Wochen gewartet bis es ankam und dann nochmal 8 Wochen bis es überprüft wurde so nun sind bin ich hier ich wurde nun zur MPU aufgefordert wegen zwei Straftaten (eingriff im Straßen verkehr vor 7 Jahren und gefährliche Körperverletzung vor 3 Jahren beides zwischen 1,5 und 1,6 Promille )

Täglich stunden lang gelernt für die Theorie das ich am Ende herausstellt, das alles umsonst war? :(

Ich bin verantwortungsbewusst und keineswegs nachlässig oder gemeingefährlich und nach Aussage meines fahrlehrer auch fahrtauglich ( Nach 25 Fahrstunden (Hälfte Automatik und Hälfte Gangschaltung) und bezahlt hab ich auch schon viel an die Fahrschule. Jetzt soll ich noch 1100 Euro an die MPU zahlen? :( ist da was zu machen mit 'nem Anwalt oder sowas?

 

Ich danke im Voraus!

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75 Antworten

die Behörde hat völlig Recht mit ihren Zweifeln, gerade Alkohol PLUS Aggressionstendenz sind absolute NoGos für die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Da anzunehmen ist, dass die Strafen damals "so hingenommen" wurden, aber keine unmittelbaren Konsequenzen daraus gezogen wurden (Therapien, psychologische Beratungen o.ä.), ist die Vorsicht der Behörde erstmal absolut folgerichtig.

Wichtig ist die Fragestellung der Führerscheinstelle. Wie lautet die?

wenn die Führerscheinstelle den Inhalt des F-Zeugnisses kennt, ist das eigentlich nicht mehr von Belang. Sie muss so entscheiden.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 24. August 2023 um 09:55:23 Uhr:

Der Rechtsanwalt könnte bei der Behörde herausfinden, warum sie eine MPU für notwendig erachtet, worauf

er seinen Klienten beratend zu Seite stehen könnte.

Dazu muss man nur das Aufforderungsschreiben der FSSt zu lesen, da hat das nämlich drinzustehen. So lange der TE aber dazu nichts schreibt, ist das hier alles müßige Spekulation.

... also warten wir geduldig auf den Inhalt des Aufforderungsschreibens, soweit der TS bereit ist, dieses hier kund zu tun, ansonsten wird der Umfang der Spekulationen noch größer, die wiederum für den TS auch nicht hilfreich sind.

Ist das neu, dass man für die Beantragung eines Führerscheins auch das Führungszeugnis vorlegen muss?

Zitat:

@augenauf schrieb am 24. August 2023 um 14:49:54 Uhr:

Ist das neu, dass man für die Beantragung eines Führerscheins auch das Führungszeugnis vorlegen muss?

Nur für die Klassen D, D1, DE, D1E

So habe ich es gerade im Netz gefunden.

Edit: Gibt es vielleicht nach bestimmten Straftaten einen Eintrag bei der Führerscheinstelle, der dann dazu führt, dass bei einer Beantragung des Führerscheins der Klasse B auch ein Führungszeugnis abgefragt wird?

Der TE schrieb doch eingangs etwas von Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Also eine FE-relevante Straftat.

Die Frage ist doch, ob das irgendwo bei einem Täter registriert wird, der zur Tatzeit noch keinen Führerschein hat und ob diese Registrierung dann später bei einer möglichen Beantragung des Führerscheins zum Tragen kommt.

Ich verstehe es so, dass der TE jetzt erstmalig den Führerschein macht und somit zur Tatzeit noch keinen hatte.

Edit: Letztlich sind die Überlegungen aber nur akademisch, weil der TE schließlich aufgefordert worden ist, das Führungszeugnis abzugeben und daher muss es in seinem Fall einen Grund geben, warum er es beibringen musste.

Zitat:

@augenauf schrieb am 24. August 2023 um 14:49:54 Uhr:

Ist das neu, dass man für die Beantragung eines Führerscheins auch das Führungszeugnis vorlegen muss?

Das und auch das Einfordern der MPU liegt einzig im Ermessen (oder der Tagesform) des Sachbearbeiters bzw. Sachbearbeiterin.

Und genau das ist ein Skandal.

wer keinen Anlass zu Bedenken gibt, braucht das nicht zu fürchten. Hier siehts das ja wohl anders aus.

Ist der TE überhaupt noch da?

Sonst kann das doch zu.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. August 2023 um 16:55:24 Uhr:

Die Frage ist doch, ob das irgendwo bei einem Täter registriert wird, der zur Tatzeit noch keinen Führerschein hat und ob diese Registrierung dann später bei einer möglichen Beantragung des Führerscheins zum Tragen kommt.

Da es sich um Straftaten handelt, werden die logischerweise im Führungszeugnis registriert, unabhängig davon, ob der Täter zum Tatzeitpunkt eine Fahrerlaubnis besaß oder nicht.

Zitat:

@Melosine schrieb am 24. August 2023 um 17:28:09 Uhr:

Zitat:

@augenauf schrieb am 24. August 2023 um 14:49:54 Uhr:

Ist das neu, dass man für die Beantragung eines Führerscheins auch das Führungszeugnis vorlegen muss?

Das und auch das Einfordern der MPU liegt einzig im Ermessen (oder der Tagesform) des Sachbearbeiters bzw. Sachbearbeiterin.

Und genau das ist ein Skandal.

Das kann nicht so sein. Auch hierfür gibt es bestimmt rechtliche Vorgaben, ob nun in Erlaßform, Verfügungsform oder sonstiges, wonach sich der Sacharbeiter zu richten hat. Wir sind doch noch nicht

in einen "Nach Gut Dünken Staat", sondern in einem Rechtstaat.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 24. August 2023 um 18:44:34 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 24. August 2023 um 16:55:24 Uhr:

Die Frage ist doch, ob das irgendwo bei einem Täter registriert wird, der zur Tatzeit noch keinen Führerschein hat und ob diese Registrierung dann später bei einer möglichen Beantragung des Führerscheins zum Tragen kommt.

Da es sich um Straftaten handelt, werden die logischerweise im Führungszeugnis registriert, unabhängig davon, ob der Täter zum Tatzeitpunkt eine Fahrerlaubnis besaß oder nicht.

Die Frage ist, warum der TE aufgefordert wurde, dass Führungszeugnis vorzulegen. Bei einem normalen Führerschein ist das nämlich nicht Standard.

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