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Ich mache gerade meinen Führerschein und muss zur MPU. Brauche Rat.

Themenstarteram 23. August 2023 um 15:26

Guten Tag.

Ich hoffe, ihr habt Ideen oder Tipps für mich :(

Ich bin 28 dreifacher Familienvater und habe Ende letzten Jahres beschlossen meinen Führerschein zu machen zwecks Arbeit und Familie so nun begann ich meinen Schein hab alle Theoriestunden absolviert und auch mit meinem Fahrlehrer geredet, dass ich ja meinen schein hoffentlich vor Sommer fertig habe somit hat er mir geholfen und wir haben auch gleich direkt mit den Fahrstunden begonnen bis auf die letzten Fahrten Autobahn und Nacht... schon währenddessen ich meine Theoriestunden noch gemacht habe, hab ich bei der Führerscheinstelle alles abgegeben bis auf mein Führungszeugnis ( davon wusste ich nichts und das haben sie auch erst angefordert als ich schon gefahren bin) so nun 6 Wochen gewartet bis es ankam und dann nochmal 8 Wochen bis es überprüft wurde so nun sind bin ich hier ich wurde nun zur MPU aufgefordert wegen zwei Straftaten (eingriff im Straßen verkehr vor 7 Jahren und gefährliche Körperverletzung vor 3 Jahren beides zwischen 1,5 und 1,6 Promille )

Täglich stunden lang gelernt für die Theorie das ich am Ende herausstellt, das alles umsonst war? :(

Ich bin verantwortungsbewusst und keineswegs nachlässig oder gemeingefährlich und nach Aussage meines fahrlehrer auch fahrtauglich ( Nach 25 Fahrstunden (Hälfte Automatik und Hälfte Gangschaltung) und bezahlt hab ich auch schon viel an die Fahrschule. Jetzt soll ich noch 1100 Euro an die MPU zahlen? :( ist da was zu machen mit 'nem Anwalt oder sowas?

 

Ich danke im Voraus!

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75 Antworten

Die Behörde zweifelt anscheinend deine charakterliche Fahreignung wegen der Gewalttendenzen an. Da wirst du am besten mit einem Verkehrspsychologen erstmal darüber reden, was so ein Gutachten erbringen soll und was dich inhaltlich im Gespräch erwartet. Dann kannst du abschätzen, ob du dir das alles zutraust. Geh es positiv an. Wenn du zur aktiven Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr geeignet bist, dann wird der Verkehrspsychologe das wohl auch feststellen können.

Zitat:

ist da was zu machen mit 'nem Anwalt oder sowas?

Nein. Die Aufforderung zur MPU ist ein Verwaltungsakt zum Schutz von anderen Personen und von dir. Dagegen ist kein Widerspruch möglich.

Wenn die Führerscheinstelle dich später nicht zur Prüfung zulässt, weil du kein positives MPU-Gutachten abgegeben hast, kannst du dagegen klagen. Wobei die Erfolgsaussichten gegen Null tendieren.

Zitat:

nach Aussage meines fahrlehrer auch fahrtauglich

Das interessiert nicht. Der Fahrlehrer kann überhaupt nicht beurteilen wie du dich später hinterm Steuer verhältst.

Es ist erwiesen dass Personen mit deiner Vorgeschichte sich als Fahrzeugführer rücksichtslos und gefährlich verhalten. Nur deshalb kann dir die Fahrerlaubnis verwehrt werden.

Somit stimmt deine Eigeneinschätzung

Zitat:

Ich bin verantwortungsbewusst und keineswegs nachlässig oder gemeingefährlich

nicht. Das ist aber vollkommen normal.

Die MPU gibt dir deswegen die Möglichkeit zu berichten, dass du deine persönlichen Aggressionsprobleme erkannt hast und Maßnahmen ergriffen hast, dich im Besitz einer Fahrerlaubnis hinreichend rücksichtsvoll zu verhalten, so dass Unfälle oder andere gefährliche Situationen nicht mehr als im Durchschnitt der Bevölkerung zu erwarten sind.

Da du mehrfach unter Alkohol aufgefallen bist kann dies auch ein Thema bei der MPU sein. Dann wirst du wahrscheinlich Abstinenznachweise benötigen und musst versprechen, für den Rest deines Lebens keinen Alkohol mehr zu trinken.

Wie lautet denn die Fragestellung?

Ich würde einen Rechtsanwalt aufsuchen und ihn soweit möglich um Beratung und Unterstützung bitten.

Die Behörde will wahrscheinlich abklären, inwieweit Alkoholabhängigkeit vorliegt.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 23. August 2023 um 17:57:45 Uhr:

Ich würde einen Rechtsanwalt aufsuchen und ihn soweit möglich um Beratung und Unterstützung bitten.

Beratung und Unterstützung kann in einem solchen Fall nur ein Psychologe bieten.

Zitat:

@beino schrieb am 23. August 2023 um 17:26:44 Uhr:

1. eingriff im Straßen verkehr vor 7 Jahren und gefährliche Körperverletzung vor 3 Jahren beides zwischen 1,5 und 1,6 Promille

2. Ich bin verantwortungsbewusst und keineswegs nachlässig oder gemeingefährlich...

Nicht nur, dass sich diese beiden Aussagen widersprechen, man könnte auch fehlende Einsicht daraus schließen.

Das wird schwer mit der MPU.

Ich finde den Eröffnungsbeitrag sehr mutig, aber wenigstens ehrlich, denn er gibt "Butter bei die Fische"!

Persönlich bin ich aus Erfahrung äußerst skeptisch und habe wenig Hoffnung, einen zukünftigen wirklich rücksichtsvollen Verkehrsteilnehmer zu bekommen.

Böse Menschen würden sagen "Manchmal wird man von der Vergangenheit eingeholt".

Kann sein, dass der TE wirklich dazugelernt hat und sich zum Guten entwickelt hat, dennoch möchte ich persönlich vor potenziellen Alkoholsüchtigen geschützt werden.

Der TE nimmt diese Forderung sicher für seine eigenen Kinder auch in Anspruch.

Das Dumme ist nur, dass man bei viel zuviel Alkohol am Steuer nicht mal schuldfähig ist, aber deren Opfer auf ewig tot sind oder mit lebenslangen (körperlichen) Schäden leben müssen.

Mein Wunsch wäre, dass der TE einen ehrlichen Weg findet. Die allermeisten Menschen, jedoch nicht ausnahmslos Alle, verdienen eine zweite Chance!

@McMurphy: Chapeau - ein beeindruckender toller Beitrag !!!

Ich würde das jetzt nicht nur auf den Alkoholkonsum beschränken. Gef Eingriff in den Straßenverkehr und GefKV sind verdammt dicke Bretter, die da zu bohren sind.

Eine Möglichkeit wäre noch den Antrag zurück zu ziehen, sich nichts mehr -aber auch gar nichts - zuschulden kommen zu lassen und 15 Jahre verstreichen zu lassen. Dann können die nicht mehr mit einer MPU durch die Tür kommen. Wenn du zwischendurch beim Schwarzfahren erwischt wirst kann es das schon wieder gewesen sein. Kneipenschlägerei? Lieber nicht. Jemand nervt dich? Geh weiter.

Inwiefern hier wirklich Defizite vorliegen vermag ich nicht zu beurteilen und werde ich mir auch nicht anmaßen.

Welche Fragestellung hat die Behörde denn überhaupt? Geht es um Alkohol, Aggressionsdelikte oder Straftaten? Schreib die bitte mal wörtlich hier rein. Der Satz oder die Sätze beginnt mit „ist zu erwarten…“

Erschwerend kommt hinzu, dass die beiden Straftaten im Abstand von 4 Jahren begangen worden sind, was durchaus befürchten lässt, dass der Hang zu Alkohol und Aggressionen ein andauerndes Problem darstellt.

Ich finde es beruhigend im Sinne der Allgemeinheit, dass in solchen Fällen sehr genau hingeschaut wird, ob die Eignung zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr besteht. In diesem Sinn sollten die Bestrebungen nicht dahin gehen zu schauen, wie man sich durch die MPU mogeln kann, sondern wie man seine Probleme in den Griff bekommt, damit man keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das zu beurteilen, ist nicht einfach und wohl nur durch einen entsprechend qualifizierten Psychologen zu leisten.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 23. August 2023 um 19:48:57 Uhr:

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 23. August 2023 um 17:57:45 Uhr:

Ich würde einen Rechtsanwalt aufsuchen und ihn soweit möglich um Beratung und Unterstützung bitten.

Beratung und Unterstützung kann in einem solchen Fall nur ein Psychologe bieten.

Nur ein Psychologe ist nicht autorisiert, freiberuflich oder angestellt, sich in dem Fall "einzumischen".

Er findet auch kein "Gehör".

Der Rechtsanwalt könnte bei der Behörde herausfinden, warum sie eine MPU für notwendig erachtet, worauf

er seinen Klienten beratend zu Seite stehen könnte.

Sollte z.B. Alkoholgefährdung eine Rolle spielen, könnte der RA im Zusammenwirken mit seinem Klienten

ein eventuelles Gutachten bei einem zugelassenen Gutachter, der vielleicht Psychologe oder Psychiater oder

Selbsthilfegruppe ist, einholen, was zugunsten des Klienten sein könnte.

Die Strasse ist ein von vielen Leuten gemeinschaftlich genutzter Bereich. Nur wenn sich alle an Regeln halten kann das funktionieren, ohne andere zu gefährden.

Es geht also, wie schon vorher gesagt wurde, nicht darum, den Schein "trotzdem" zu bekommen. Es geht darum, glaubhaft zu machen, dass man keine allgemeine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Dies ist neben der Beherrschung der Verkehrsregeln und des Fahrzeugs eine Grundvoraussetzung. Die Behörde ist verpflichtet das sicherzustellen. Da sind Gewaltstraftaten und Alkohldelikte nun mal eben eine Hypothek. Wenn man wegen sowas schon mal vor den Kadi musste, hat man es schon recht weit getrieben.

Ich wünsche Dir viel Ausdauer bei der Arbeit an diesen Problemen. Wenn du das auf Dauer schaffst, hast du viel geleistet.

So ist es. Die Überwindung des Problems ist der Kernpunkt.

Viel Erfolg.

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